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BGH billigt Stadionverbot bei bloßem Verdacht

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[quote=Mainhattan00]
2) Aus Fan-Sicht: Wenn sich alle zu benehmen wissen, wird es niemals dazu kommen, dass Unschuldige bestraft werden! Unsere Fanszene ist zu 99,99999% friedlich, so dass wir wohl niemals ernsthaft Probleme bekommen werden. (...)

Schau Dir das bitte an:
http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/2/11154873,11729836/goto/
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Wie will man das denn alles durch setzen?

Angenommen, ich bin auf einem Schützenfest, neben mir Prügeln sich 4,5 Leute. Eine andere Person sagt der Polizei: ''Der da, der war evtl dabei (und zeigt dabei auf mich), bin mir aber nicht sicher''.So könnte der Veranstalter mich vom Schützenfest ausschliessen, aufgrund eines Verdachts.

Eine Woche drauf bin ich Kegeln, neben mir bespuckt einer aus meinem Team die Gegner.. ..Ich war in der Gruppe dabei, hab zwar nix gemacht, aber da ''meine'' Gruppe demnach grundsätzlich Gewaltbereit ist, darf ich dort nicht mehr Kegeln, weil Hausrecht und so.

Darauf den Monat furzt neben mir einer zu laut, ..............

Juhu, bald hab ich in halb Deutschland Hausverbot...

Das nimmt ja nicht absehbare Dimensionen an, oder versteh da irgendwas komplett falsch?

RN
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Naja,man muss es auch so sehen,grade in letzter Zeit wird groß das Theme  Zivilcourage diskotiert,zurecht wie ich finde,weil das grundlos Leute in S und U-Bahnen zusammen geschlagen ist nicht Akzeptabel.Nur,wenn ich jetzt dieses Urteil des BGH sehe,denke ich mir auch,ob ich das nächstemal wenn Frankfuter Fans z.B. Berliner Fans angreifen,oder Berliner Fans Frankfurter angreifen dazwischen gehen sollte.Klar,ist es eigendlich meine Bürgerpflicht,aber ich hab kein Bock von den Bullen festgenommen zu werden,und dann auch noch ein Stadionverbot quasi als Quittung für meine Zivilcourage zu bekommen
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Traurig, traurig. Wir leben in einem Staat, der vorgibt, die Menschenrechte und seine Verfassung in höchstem Maße zu achten.
Ich frage mich wirklich, wie dann so etwas überhaupt möglich sein kann.

Normalerweise ist das ein gesalzener Skandal. Deutschland beschäftigt sich aber lieber mit den jüngstens in der Bild aufbereiteten/ inszenierten Promi-Fehltritten und Dieter Bohlens Casting-Shows.
Vielleicht übertreibe ich ein wenig, aber irgendwie stimmt mich das alles bedenklich.
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Das wirklich traurige da dran ist... ich hab mich heute abend versucht mit "Fußball-Anhängern" über die Sache zu unterhalten... und ich hab keine vernünftigen Antworten erhalten.

Dem 08/15 Fan ist das in der Tat scheiß egal, die fahren nach München, Frankfurt, Dortmund mit dem Motto... uns passiert nix, wir wollen nur Fußball sehen. Die selben Grimassen haben natürlich auch keine Meinung zu der 50+1 Regel....

Mich als jemand der gerne Auswärtsfährt wenn er Karten bekommt kotzt das gerade richtig an.
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SGE_Werner schrieb:
Eins ist aber immerhin jetzt erreicht. Die Aufmerksamkeit der Medien ist hergestellt. Und das Medienecho ist geteilt. Das ist immerhin schon besser als Nichtbeachtung.


Diese Aufmerksamkeit endete in den Medien mit dem lächerlichen Tagesthemenbericht. Das war's mit dem öffentlichem Interesse. Diejenigen, die sich jetzt noch dafür einsetzen, sind die gleichen die es schon seit mehr als 5 Jahren tun.
Machen wir uns nichts vor. Das Interesse ist sehr sehr gering. Man wäre gestern auch gut und gerne um diese Meldung herum gekommen.

Mal gespannt wie es weiter geht und ob alle Beteiligten noch so viel Kraft und vor allem finanzielle Mittel haben um noch am EGH vorzusprechen. Ich wünsche es mir auf alle Fälle sehr. Denn dann wird ein anderes Urteil rauskommen. Da bin ich mir fast sicher.

Und jetzt können wir mal beobachten, wie dieser Fred in der Versenkung verschwindet.

PS: Hauptsache nach einem Monat wird noch über die scheiß Wahlen diskutiert....  
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Die Richter, die dort geurteilt haben, sind 100 %-ig Leute, die noch nie in ihrem Leben eine Stehplatzkurve von innen gesehen haben. Bei jedem Scheiss' werden in D'land Sachverständige zum Gericht dazugeholt. Man hätte ruhig mal einen Fanklubvorsitzenden eines x-beliebigen Vereins als "Sachverständigen" dazu zur Verhandlung einladen können.

Zum Sprecher der Gewerkschaft der Pozilei ("Lebensgefahr in D'lands Stadien"):
Er hat möglicherweise dran gedacht, dass die Gummiknüppel seiner Kollegen total versehentlich und unbeabsichtigt jemanden auf den Schädel gedonnert werden..., gesehen hat von Beamten dann rein zufällig keiner was...
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Na, danke. Der Kommentar in der FR ist ja mal wieder ein Schlag in die Fresse.
Kein Wort davon, dass hier das Rechtsverständnis auf den Kopf gestellt wird.
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sotirios005 schrieb:

Zum Sprecher der Gewerkschaft der Pozilei ("Lebensgefahr in D'lands Stadien"):
Er hat möglicherweise dran gedacht, dass die Gummiknüppel seiner Kollegen total versehentlich und unbeabsichtigt jemanden auf den Schädel gedonnert werden..., gesehen hat von Beamten dann rein zufällig keiner was...


Sorry, aber man sollte auch bedenken, dass Gewalt immer Gegengewalt provizieren kann. Wenn Fans gewalttätig werden, muss die Polizei handeln. Dass bei solchen Auseinandersetzungen dann auch Unschuldige etwas abbekommen, ist leider wahr. Denoch sollte man Ursache und Wirkung nicht verdrehen.
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Mainhattan00 schrieb:
sotirios005 schrieb:

Zum Sprecher der Gewerkschaft der Pozilei ("Lebensgefahr in D'lands Stadien"):
Er hat möglicherweise dran gedacht, dass die Gummiknüppel seiner Kollegen total versehentlich und unbeabsichtigt jemanden auf den Schädel gedonnert werden..., gesehen hat von Beamten dann rein zufällig keiner was...


Sorry, aber man sollte auch bedenken, dass Gewalt immer Gegengewalt provizieren kann. Wenn Fans gewalttätig werden, muss die Polizei handeln. Dass bei solchen Auseinandersetzungen dann auch Unschuldige etwas abbekommen, ist leider wahr. Denoch sollte man Ursache und Wirkung nicht verdrehen.


Das war nur meine Reaktion auf den überzogenen Spruch von der "Lebensgefahr in Deutschlands Stadien". Der GdP-Sprecher hätte auch genauso gut von "Lebensgefahr auf Deutschlands Autobahnen" sprechen können, da sterben jedes Jahr - tatsächlich - viele Menschen.
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Es paßt zwar nur indirekt:

Warum muß ich als an unser letztes Heimspiel gegen Hoppenheim denken, als mein harmloses Transparent abgehängt worden ist.

Begründung des Ordnungsdienstes: Heute sind alle Transparente verboten.

Die Reise geht in Deutschland eindeutig in die unmündige " Verdummungsrichtung" und wir alle halten still  
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sotirios005 schrieb:
Mainhattan00 schrieb:
sotirios005 schrieb:

Zum Sprecher der Gewerkschaft der Pozilei ("Lebensgefahr in D'lands Stadien"):
Er hat möglicherweise dran gedacht, dass die Gummiknüppel seiner Kollegen total versehentlich und unbeabsichtigt jemanden auf den Schädel gedonnert werden..., gesehen hat von Beamten dann rein zufällig keiner was...


Sorry, aber man sollte auch bedenken, dass Gewalt immer Gegengewalt provizieren kann. Wenn Fans gewalttätig werden, muss die Polizei handeln. Dass bei solchen Auseinandersetzungen dann auch Unschuldige etwas abbekommen, ist leider wahr. Denoch sollte man Ursache und Wirkung nicht verdrehen.


Das war nur meine Reaktion auf den überzogenen Spruch von der "Lebensgefahr in Deutschlands Stadien". Der GdP-Sprecher hätte auch genauso gut von "Lebensgefahr auf Deutschlands Autobahnen" sprechen können, da sterben jedes Jahr - tatsächlich - viele Menschen.


Ja, es sterben jedes Jahr Menschen auf den Autobahnen. Die Zahl der Verkehrstoten sinkt aber seit Jahren beträchtlich. Der Grund ist recht simpel: Die Autos werden sicherer und der Gesetzgeber hat den Strafenkatalog verschärft.

Gleiches muss jetzt auch in Deutschlands Stadien erreicht werden. Zustände, wie es sie teilweise in Ostdeutschland gibt, sind inakzeptabel und dürfen nicht zur Regel werden.
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Mainhattan00 schrieb:

Ja, es sterben jedes Jahr Menschen auf den Autobahnen. Die Zahl der Verkehrstoten sinkt aber seit Jahren beträchtlich. Der Grund ist recht simpel: Die Autos werden sicherer und der Gesetzgeber hat den Strafenkatalog verschärft.

Gleiches muss jetzt auch in Deutschlands Stadien erreicht werden. Zustände, wie es sie teilweise in Ostdeutschland gibt, sind inakzeptabel und dürfen nicht zur Regel werden.


Dann wäre die logische Konsequenz, allen Autofahrer, die ein Fahrzeug mit dem man zuschnell fahren könnte haben, zu bestrafen.
Wer eine Ordnungswidrigkeit/Straftat begangen hat soll auch bestraft werden. Das gilt im Straßenverkehr wie im Stadion und da hat auch niemand Einwände.
Aber als Präventionsmaßnahme? Allen Fahrzeughaltern mit Fahrzeugen, mit denen oft mal zu schnell gefahren wird den Führerschein entziehen?
Die Konsequenz wäre nach deiner Schlußfolgerung die Richtige.
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Mainhattan00 schrieb:
sotirios005 schrieb:
Mainhattan00 schrieb:
sotirios005 schrieb:

Zum Sprecher der Gewerkschaft der Pozilei ("Lebensgefahr in D'lands Stadien"):
Er hat möglicherweise dran gedacht, dass die Gummiknüppel seiner Kollegen total versehentlich und unbeabsichtigt jemanden auf den Schädel gedonnert werden..., gesehen hat von Beamten dann rein zufällig keiner was...


Sorry, aber man sollte auch bedenken, dass Gewalt immer Gegengewalt provizieren kann. Wenn Fans gewalttätig werden, muss die Polizei handeln. Dass bei solchen Auseinandersetzungen dann auch Unschuldige etwas abbekommen, ist leider wahr. Denoch sollte man Ursache und Wirkung nicht verdrehen.


Das war nur meine Reaktion auf den überzogenen Spruch von der "Lebensgefahr in Deutschlands Stadien". Der GdP-Sprecher hätte auch genauso gut von "Lebensgefahr auf Deutschlands Autobahnen" sprechen können, da sterben jedes Jahr - tatsächlich - viele Menschen.


Ja, es sterben jedes Jahr Menschen auf den Autobahnen. Die Zahl der Verkehrstoten sinkt aber seit Jahren beträchtlich. Der Grund ist recht simpel: Die Autos werden sicherer und der Gesetzgeber hat den Strafenkatalog verschärft.

Gleiches muss jetzt auch in Deutschlands Stadien erreicht werden. Zustände, wie es sie teilweise in Ostdeutschland gibt, sind inakzeptabel und dürfen nicht zur Regel werden.


Na ja, auch wenn es mit dem thema nichts zu tun hat.

Nur in Deutschland gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Vor diesem Hintergrund wirken die höheren Strafen sehr sehr einseitig und unglaubwürdig.
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bernie schrieb:

Dann wäre die logische Konsequenz, allen Autofahrer, die ein Fahrzeug mit dem man schnell fahren könnte haben, zu bestrafen.


Plus deren Familienangehörige. Schließlich gehören die auch zu den potentiellen Fahrern und dieser Gefahr muss eindeutig präventiv entgegengetreten werden!
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reggaetyp schrieb:
Na, danke. Der Kommentar in der FR ist ja mal wieder ein Schlag in die Fresse.
Kein Wort davon, dass hier das Rechtsverständnis auf den Kopf gestellt wird.


Wieso sollte einem sowas auch auffallen?

Bravo, Herr Ahäuser!
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HeinzGründel schrieb:
Angeboten wird  meist eine Einstellung nach 153 ff StPo. Einstellung  gegen Zahlung der Summe x an die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger usw.

Strafrechtlich vertretbar, da der Prozeß vermieden wird.

Kann man als Betroffener das "Angebot" dieser Einstellung ablehnen und lieber in einen Gerichtsprozeß einsteigen?

z.B. weil man Zeugen hat, die für einen bezeugen können nichts strafrechtlich zu beanstandendes getan zu haben?
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andihembes schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Angeboten wird  meist eine Einstellung nach 153 ff StPo. Einstellung  gegen Zahlung der Summe x an die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger usw.

Strafrechtlich vertretbar, da der Prozeß vermieden wird.

Kann man als Betroffener das "Angebot" dieser Einstellung ablehnen und lieber in einen Gerichtsprozeß einsteigen?

z.B. weil man Zeugen hat, die für einen bezeugen können nichts strafrechtlich zu beanstandendes getan zu haben?


Ja kann man. Wenn man eine wirkliche Option auf einen Freispruch hat, sollte man die auch ziehen.
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HeinzGründel schrieb:
andihembes schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Angeboten wird  meist eine Einstellung nach 153 ff StPo. Einstellung  gegen Zahlung der Summe x an die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger usw.

Strafrechtlich vertretbar, da der Prozeß vermieden wird.

Kann man als Betroffener das "Angebot" dieser Einstellung ablehnen und lieber in einen Gerichtsprozeß einsteigen?

z.B. weil man Zeugen hat, die für einen bezeugen können nichts strafrechtlich zu beanstandendes getan zu haben?


Ja kann man. Wenn man eine wirkliche Option auf einen Freispruch hat, sollte man die auch ziehen.

Hat man nicht, wenn es keine belastbaren Beweise (Zeugen, Videoaufnahmen, etc) gibt, häufig eine Chance auf einen Freispruch?

In dem jetzt vor dem BGH verhandelten Fall sieht es ja auch so aus, wie wenn der Betroffene nur nach einer Gruppen-Ingewahrsamnahme angezeigt worden ist.
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Meistens isses nicht so eindeutig.

Trotzdem kann ich dir in 8 von 10 Fällen nach einem Blick in die Akte sagen, wo die Reise hingeht.


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