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don-cornoliho

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Rahvin schrieb:
Sagen wir mal so, als Skibbe hier anfing, hab ich auch für einen kurzen Augenblick auf Pressing gehofft. Das geht ja aber angeblich nicht, da die Mannschaft dafür nicht gut genug ist oder so (aber die Mainzer?)...    


In Mainz wurde der Kader über die Jahre auf diese Spielweise angepasst. Mit Bance hätte das übrigens nicht funktioniert. Dieser Umbruch ist auch nicht von allen Fans zu Beginn unterstützt worden, da für gute und verdiente Spieler wie z.B. Pekovic plötzlich kein Platz mehr da war. Momentan profitieren wir von einem breiten Kader, der für diese kraftraubende Art von Fussball auch absolut notwendig ist und darüberhinaus von 2-3 momentan fast schon überm limit spielenden Leuten. Ich genieß die Zeit jetzt, denn ich weis genau, dass a) ein einbruch irgendwann kommen wird und b)Schü' und Hotby nächste Saison nicht mehr da sein werden und die Karten neu gemischt werden müssen.

Was mich allerdings mal wieder ins Forum getrieben hat, ist dass ein Freund zu mir meinte, dass in Frankfurt unsere Tore bejubelt worden wären(!). Meine Frage: Stimmt das? Und wenn ja: Welche Drogen nehmt Ihr?  

PS: Schade, dass Ihr an einem Sonntag in Lautern spielt, hätte am Bruchweg auch Eure Tore bejubelt - auch ohne Drogen...
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Brady schrieb:
Welcome Back don....



Ähm Danke Brady (wenigstens noch ein altbekannter User hier)...  

Als Erfolgsfan muss ich mich doch gerade jetzt hier blicken lassen und mal ne Runde Bessermensch und Bombonschmeisser spielen!

Übrigens: Am 17.10. bin ich Eintrachtfan!  
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Weck Woscht und Woi
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Na ja, meistens versuchen wir nicht den Narhallamarsch zu erklären sondern die Herkunft der HUMBA - wobei im Fussball der Ursprung dieses Ritus in FFM liegt...  

Der Leser möge hier bitte Unterscheidungsvermögen anwenden.  

Back to topic: Nationalmannschaftsnominierungen sind immer so eine Sache. Für die Einen ein Ritterschlag, für die Anderen der Startschuss abzuheben - ich weiss nicht ob man in Mainz so froh über die Nominierungsgedanken (noch is ja nix passiert) sein sollte, nicht nur weil das Begehrlichkeiten weckt (Holtby und Schü sind sowieso nächste Saison weg), sondern auch die Konzentration gestört werden könnte. Wobei die Nominierung von Holtby sinn machen würde, wenn der wirklich diese Saison durchstartet könnte der auch für die Briten interessant werden!

Was den Ochs angeht - das ist ein wirklich guter. Seid froh, das der nicht so in den öffentlichen Focus rückt, sonst ist der schneller weg als Euch lieb ist.

Zum momentanen lauf kann ich eigentlich nur sagen, dass hier in Mainz jeder damit rechnet nicht Deutscher Meister zu werden. Wir sehen jeden gewonnenen Punkt (gerne auch im Dreierpack) als Teil des Nichtabstiegs. Ja, wir werden auch mal wieder verlieren - aber bitte nicht gegen dieses verkackte Hoffenheim! Dafür bitte ich um Verständnis.

Beste Grüße vom Rhein

DON
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MUHUHAHAHA!!! Großer Spocht!!!  
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Kennste mich noch? ;o)
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...wenn es sich um Dein Trikot handelt - DRÜBER PINKELN!    

*unbekanntverstorben*
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...und wieder ein Jahr älter!!!

Alles Gute Tani!
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Ich hab traditionell immer das W-Lan der Nachbarschaft angezapft, geht eigentlich immer problemlos...

Wichtig ist vielleicht noch zu erwähnen, dass Stahlbeton gift fürs W-Lanen ist. Alles andere geht schon irgendwie - zur Not mit Glück und Antenne ausrichten... (hab auch irgendwo mal ne Anleitung für eine Richtantenne ergoogled, die eröffnet noch mehr Möglichkeiten)
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dawiede schrieb:
Naja, gibst mir doch recht. Auf den Mond abschieben, ist doch etwa so wie erschiessen....


Herrje! Jetzt hört mal mit den Fullquotes auf! Kann es sein, dass Du hier Dinge in Beiträge reininterpretierst, die so nie geschrieben wurden? An Breezers Stelle würde mir das auch gehörig auf den Sack gehen...
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gereizt schrieb:
Herrje, gleich geht mein Zug in den Wald...


Was machsten da?!?
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Der_Mitleser schrieb:

Ein Formfehler ist ein Formfehler.
Und das Gericht soll das mal schnell ignorieren?


Definitiv: JA! Es geht hier nicht um die Verjährung eines Strafzettels.
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Mitschreiber schrieb:
Nur, ist gibt (und darf mMn) nicht "zwei StGBs", die unterscheiden zwischen Taten, die du,ich oder wer auch immer, "die schrecklichsten" finden und dem ganzen Rest.

Dies wird im Rahmen der Strafrahmen geregelt und letzlich mit der ausgeurteilten konkreten strafe, und fertig.


Wir sind uns da ja eigentlich "fast" einig, aber von Justizias Seite sollte der Strafrahmen dann auch voll ausgeschöpft werden und in punkto StGB soll sich Berlin trauen konkreter zu werden und somit für die Justiz mehr "Werkzeuge" zur Verfügung stellen. Nicht um einer gerechten Strafe willen, vielmehr zum Schutz und zur Prävention! Worin liegt eigentlich das Problem für diese Straftat per Gesetz bei Nachweis die Sicherheitsverwahrung als Standard einzuführen?

"Gerecht" kann man der Sache ohnehin nur mit Lynchjustiz werden, und die wird nie Teil unseres Rechtssystems (in den meisten Fällen auch zu Recht) - wer das will muss da hin ziehen, wo ganzkörperverhüllte Frauen keine Rechte haben, die Männer lange Bärte und eine ganze Reihe an Vergehen mit Steinigen, dem Strick oder per Kopfschuss geahndet werden...
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Das Strafgesetzbuch schrieb:
§ 66b StGB
Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

(1) Werden nach einer Verurteilung wegen eines Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung oder eines Verbrechens nach den §§ 250, 251, auch in Verbindung mit den §§ 252, 255, oder wegen eines der in § 66 Abs. 3 Satz 1 genannten Vergehen vor Ende des Vollzugs dieser Freiheitsstrafe Tatsachen erkennbar, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen, so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen, wenn die Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, und wenn im Zeitpunkt der Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung die übrigen Voraussetzungen des § 66 erfüllt sind. War die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Zeitpunkt der Verurteilung aus rechtlichen Gründen nicht möglich, so berücksichtigt das Gericht als Tatsachen im Sinne des Satzes 1 auch solche, die im Zeitpunkt der Verurteilung bereits erkennbar waren.

(2) Werden Tatsachen der in Absatz 1 Satz 1 genannten Art nach einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren wegen eines oder mehrerer Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder nach den §§ 250, 251, auch in Verbindung mit § 252 oder § 255, erkennbar, so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen, wenn die Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Tat oder seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.

(3) Ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 für erledigt erklärt worden, weil der die Schuldfähigkeit ausschließende oder vermindernde Zustand, auf dem die Unterbringung beruhte, im Zeitpunkt der Erledigungsentscheidung nicht bestanden hat, so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen, wenn 1.  die Unterbringung des Betroffenen nach § 63 wegen mehrerer der in § 66 Abs. 3 Satz 1 genannten Taten angeordnet wurde oder wenn der Betroffene wegen einer oder mehrerer solcher Taten, die er vor der zur Unterbringung nach § 63 führenden Tat begangen hat, schon einmal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden war und

2.  die Gesamtwürdigung des Betroffenen, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung während des Vollzugs der Maßregel ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.


Die Auflagen zur nachträglichen Sicherheitsverwahrung sind für meine Begriffe etwas zu schwammig. Gerade Pädophile werden während des Vollzugs nicht wirklich mit ihrem Trieb konfrontiert bzw. in Versuchung gebracht - es gibt ja keine Kinder im Knast. Ich frage mich daher: wie kann denn da bitteschön beurteilt werden, ob noch eine Gefahr für die Gesellschaft besteht oder nicht? Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es unter diesen Triebtätern sehrwohl halbwegs intelligente Menschen gibt, die die Psychologen an der Nase herumführen können und das ist auch nachweislich schon passiert.

Es mag wieder nach plumper Polemik klingen, aber würde in der Zelle eine DVD mit Kinderpornografie liegen, wäre die simulierte "Versuchung" da und man könnte halbwegs objektiv beurteilen, ob diese Neigung während des Vollzugs immer noch vorhanden ist - der Täter hat ja lange Zeit darüber nachzudenken sich die DVD reinzuziehen...
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WienerAdler schrieb:

Ich sage ja gar nicht das es lasche Strafen geben soll, aber ich bin nicht bereit Recht mit Rache gleichzusetzen und das geschieht bei einer solchen Diskussion  leider allzu oft.


Hast Du Kinder?
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Ich lese keine Bild und bin auch an keinem Stammtisch beteiligt, ich bin Familienvater.

Diese formaljuristerei eine Sache, die sich nur nach dem geltenden Gesetz richtet (und auch nur richten kann) - das hat keineswegs auch nur im entferntesten etwas damit zu tun, ob die vorliegenden Gesetze adequat und im Sinne der Gesellschaft sind - und das ist doch der Kern dieser diskussion oder?

Mein Einwurf bezieht sich auf § 66 des StGB, wo in Absatz 1, Nummer 3 im wortlaut zu entnehmen ist: "die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, für die Allgemeinheit gefährlich ist."

Wenn ein Verbrechen aus einem Trieb heraus begangen wird, ist dieser Tatbestand doch mehr als erfüllt, oder sehe ich das falsch? Die Anwendung dieses Paragaphen obliegt, soweit ich weiss dem Ermessen des Gerichts.

Mir als Laie ist schon klar, dass hier Psychologische Gutachten und dergleichen vor Gericht eine Rolle spielen und der Anwalt des Angeklagten auch sicher nach Schlupflöchern für seinen Mandanten sucht, sonst bräuchte er diesen gleich gar nicht. Aber gerade bei Kindesmissbrauch habe ich kein Verständnis dafür, dass der oben genannte Abschnitt nicht immer eine Rolle spielt.

PS: Ohne Polemik geht es in einem Fussball-Forum nicht, mit dem Verweis auf die Bild und dem Stammtisch hast Du es mir ja sicher gleich getan...
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Die Justiz hat aber immer noch die Möglichkeit eine Sicherheitsverwahung auf unbestimmte Zeit (Bestenfalls bis zum natürlichen Tod durch die Vergewaltigung eines mitgefangenen Gewaltverbrechers unter der Gefängnisdusche) - im Anschluss an das meiner Meinung nach immer noch zu milde Strafmaß - anzuordnen.

Der Joker wird halt viel zu selten gezogen oder wird durch irgendwelche Psychologen, die hinterher "oooops, da lag ich wohl doch falsch" sagen, unwirksam gemacht. Fakt ist, es ist eine Möglichkeit im Ermessensspielraum der Justiz und die ist absolut gegeben und wiederspricht in keinster Weise dem Rechtsstaatsprinzip.

Was die offizielle Bestrafung angeht, gibt es von daher auch Mittel, die Wiederholungstaten zu 100% unmöglich machen können!

Freilassungen auf Grund von Formfehlern dürfen Meiner Meinung nach auch nicht dazu führen, dass das Gesamte Verfahren eingestellt wird, sowas ist mehr als nur ein Schlag ins Gesicht der Opfer.
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Der_Mitleser schrieb:
don-cornoliho schrieb:
Ich finde, die mechanische Kastration des Täters sollte den Erziehungsberechtigten des Opfers obliegen! Wenn sich einer an meinem Junior vergehen würde, wäre das für mich Grund genug mein eigenes Gesetz in Kraft treten zu lassen...


damit er nicht nur seine Naivität und seine körperliche Integrität einbüßt, sondern seinen Vater  (den er in so einem Falle dringenst benötigen würde) auch gleich noch mit.

Obwohl die Wut und Aggression natürlich verständlich ist;

ach übrigens -behaupte ich mal einfach so, völlg unwissend - die meisten Täter derartiger Delikte sind Freunde und Bekannte des Opfers, wenn nicht sogar (Stief-)Vater / Großvater / Bruder.


Soweit würde ich in diesem Moment nicht denken oder ich würde vielmehr drauf hoffen, dass man mir die Tat nicht zuordnen kann... und ob der Täter ein ehemaliger Bekannter, Freund oder ein Familienmitglied ist? Egal, oder eher gesagt noch besser, denn dann wüßte ich wo ich die Drecksau finden könnte...

Allein die Vorstellung ist ein Alptraum! Und genau aus dem Grund will ich darüber gar nicht weiter nachdenken. Ich glaube es gibt Gründe dafür, dass nicht mehr Prozesse wegen Selbstjustiz geführt werden und weshalb die Eltern der Opfer oft Ohnmächtig und mit der Situation überfordert selbst zum Psychischen Frack werden. Als unbetroffener, stand heute, würde ich dennoch alles dafür tun, dass mein Kind nie wieder Angst vor dem perversen Penner haben müsste, der ihm so etwas angetan hat. Ich würde das in blinder Verzweiflung als meine Pflicht ansehen, sofern ich überhaupt die Möglichkeit hätte an den Täter heranzukommen...
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Ich finde, die mechanische Kastration des Täters sollte den Erziehungsberechtigten des Opfers obliegen! Wenn sich einer an meinem Junior vergehen würde, wäre das für mich Grund genug mein eigenes Gesetz in Kraft treten zu lassen...