FCK http://www.fck.de/de/aktuell/news/details/article/12299-fck-verpflichtet-olivier-occean.html FCK verpflichtet Olivier Occéan Angreifer Olivier Occéan wechselt auf Leihbasis für zwei Jahre vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt zum 1. FC Kaiserslautern. Die Verantwortlichen einigten sich über das Leihgeschäft, gültig für Bundeliga und 2. Liga und einer Kaufoption für ein weiteres Jahr.
Wie sicher seid ihr denn, dass der Vertrag nach der Leihe noch laufen muss? Ich meine gelesen zu haben, dass Santa Cruz auch ausgeliehen war, aber jetzt ablösefrei und vereinslos ist?
Wobei ich zugeben muss, dass ne Leihe keinen Sinn macht, wenn er danach ablösefrei ist... Aber vielleicht hat das damit zu tun, dass wir weiter einen Teil seines Gehalts zahlen müssen und Olli nicht bereit war, den Vertrag aufzulösen..
SaarAdler81 schrieb: haben die echt den vertrag verlängert? ... sonst würde das mit den zwei jahren ja net klappen sry dafür hab ich kein verständniss ...
Vielleicht läuft sowas ja mit "1 obligatorischen Euro" ab... 2Euro würd ich ihm auch nicht bezahlen...
Muss zugeben... vor der Saison fand ich die Idee auch Klasse ihn zu holen... Aber der hat ja gar nix gerissen... und rumgelaufen wie Falschgeld bzw. mit "Null-Bock-Einstellung"....
Wie auch immer.... das es ein Verlustgeschäft wird war ja von Anfang an klar... Kann halt nicht jeder einschlagen und ein fauler Apfel ist halt meistens im Pack...
Tobitor schrieb: Wie sicher seid ihr denn, dass der Vertrag nach der Leihe noch laufen muss? Ich meine gelesen zu haben, dass Santa Cruz auch ausgeliehen war, aber jetzt ablösefrei und vereinslos ist?
Wobei ich zugeben muss, dass ne Leihe keinen Sinn macht, wenn er danach ablösefrei ist... Aber vielleicht hat das damit zu tun, dass wir weiter einen Teil seines Gehalts zahlen müssen und Olli nicht bereit war, den Vertrag aufzulösen..
oli hatte vertrag bis 2015 .... der fk leiht ihn für 2 jahre aus und hat dann ne KO ... macht 3 jahre ... ergo vertrag muss bis 2016 laufen ...
§ 5Abschluss von Verträgen mit Lizenzspielern
2.Ein Spieler kann an einen anderen Verein oder eine Kapitalgesellschaft als Lizenz-oder Vertragsspieler ausgeliehen werden. Die Bestimmungen betreffend den end-gültigen Transfer eines Spielers gelten entsprechend.Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und denbeiden betroffenen Vereinen/Kapitalgesellschaften zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Verein nachdem Ende der Ausleihe besteht. Ein Verein, der einen Spieler ausgeliehen hat, darf diesen nur dann zu einem drittenVerein transferieren, wenn dazu die schriftliche Erlaubnis des verleihenden Vereinsund des Spielers vorliegt. www.bundesliga.de/media/native/dfl/ligastatut/neue_lo/lizenzordnung_spieler_los.pdf
Tobitor schrieb: Wie sicher seid ihr denn, dass der Vertrag nach der Leihe noch laufen muss? Ich meine gelesen zu haben, dass Santa Cruz auch ausgeliehen war, aber jetzt ablösefrei und vereinslos ist?
Wobei ich zugeben muss, dass ne Leihe keinen Sinn macht, wenn er danach ablösefrei ist... Aber vielleicht hat das damit zu tun, dass wir weiter einen Teil seines Gehalts zahlen müssen und Olli nicht bereit war, den Vertrag aufzulösen..
oli hatte vertrag bis 2015 .... der fk leiht ihn für 2 jahre aus und hat dann ne KO ... macht 3 jahre ... ergo vertrag muss bis 2016 laufen ...
§ 5Abschluss von Verträgen mit Lizenzspielern
2.Ein Spieler kann an einen anderen Verein oder eine Kapitalgesellschaft als Lizenz-oder Vertragsspieler ausgeliehen werden. Die Bestimmungen betreffend den end-gültigen Transfer eines Spielers gelten entsprechend.Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und denbeiden betroffenen Vereinen/Kapitalgesellschaften zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Verein nachdem Ende der Ausleihe besteht. Ein Verein, der einen Spieler ausgeliehen hat, darf diesen nur dann zu einem drittenVerein transferieren, wenn dazu die schriftliche Erlaubnis des verleihenden Vereinsund des Spielers vorliegt. www.bundesliga.de/media/native/dfl/ligastatut/neue_lo/lizenzordnung_spieler_los.pdf
Beim FSV mit der Yun Leihe nach Sandhausen, war dies wiederrum nicht der Fall. ,-)
Tobitor schrieb: Wie sicher seid ihr denn, dass der Vertrag nach der Leihe noch laufen muss? Ich meine gelesen zu haben, dass Santa Cruz auch ausgeliehen war, aber jetzt ablösefrei und vereinslos ist?
Wobei ich zugeben muss, dass ne Leihe keinen Sinn macht, wenn er danach ablösefrei ist... Aber vielleicht hat das damit zu tun, dass wir weiter einen Teil seines Gehalts zahlen müssen und Olli nicht bereit war, den Vertrag aufzulösen..
oli hatte vertrag bis 2015 .... der fk leiht ihn für 2 jahre aus und hat dann ne KO ... macht 3 jahre ... ergo vertrag muss bis 2016 laufen ...
§ 5Abschluss von Verträgen mit Lizenzspielern
2.Ein Spieler kann an einen anderen Verein oder eine Kapitalgesellschaft als Lizenz-oder Vertragsspieler ausgeliehen werden. Die Bestimmungen betreffend den end-gültigen Transfer eines Spielers gelten entsprechend.Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und denbeiden betroffenen Vereinen/Kapitalgesellschaften zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Verein nachdem Ende der Ausleihe besteht. Ein Verein, der einen Spieler ausgeliehen hat, darf diesen nur dann zu einem drittenVerein transferieren, wenn dazu die schriftliche Erlaubnis des verleihenden Vereinsund des Spielers vorliegt. www.bundesliga.de/media/native/dfl/ligastatut/neue_lo/lizenzordnung_spieler_los.pdf
Beim FSV mit der Yun Leihe nach Sandhausen, war dies wiederrum nicht der Fall. ,-)
vl gabs da ein schlupflich, vl war er (amateur) vl hat es was damit zutun das er koreaner ist, vl spielt das alter eine rolle ... oder die 6 monate restvertrag ... wenn de nix zutun hast, kannste ja mal nachschauen ob du ein paragraph findest ^^ welches das erklären könnte ...
Haben wir da auch verlängert?
Wie soll das gehen?
http://www.fck.de/de/aktuell/news/details/article/12299-fck-verpflichtet-olivier-occean.html
Ciao Olli, hab immer an dich geglaubt!
Kann zu.
http://www.fck.de/de/aktuell/news/details/article/12299-fck-verpflichtet-olivier-occean.html
FCK verpflichtet Olivier Occéan
Angreifer Olivier Occéan wechselt auf Leihbasis für zwei Jahre vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt zum 1. FC Kaiserslautern. Die Verantwortlichen einigten sich über das Leihgeschäft, gültig für Bundeliga und 2. Liga und einer Kaufoption für ein weiteres Jahr.
Ist aber wohl das selbe Spiel wie mit Robert Freund.
2 Jahre ausgeliehen und danach kaufen die den in tausend Jahren....
Dann ist der schon fast 34...
Naja... Hauptsache das Thema hat sich erledigt...
Viel Glück und mehr Bock Olli bei den Kartoffelbauern...
Wobei ich zugeben muss, dass ne Leihe keinen Sinn macht, wenn er danach ablösefrei ist... Aber vielleicht hat das damit zu tun, dass wir weiter einen Teil seines Gehalts zahlen müssen und Olli nicht bereit war, den Vertrag aufzulösen..
Vielleicht läuft sowas ja mit "1 obligatorischen Euro" ab...
2Euro würd ich ihm auch nicht bezahlen...
Muss zugeben... vor der Saison fand ich die Idee auch Klasse ihn zu holen...
Aber der hat ja gar nix gerissen... und rumgelaufen wie Falschgeld bzw. mit "Null-Bock-Einstellung"....
Wie auch immer.... das es ein Verlustgeschäft wird war ja von Anfang an klar...
Kann halt nicht jeder einschlagen und ein fauler Apfel ist halt meistens im Pack...
oli hatte vertrag bis 2015 .... der fk leiht ihn für 2 jahre aus und hat dann ne KO ... macht 3 jahre ... ergo vertrag muss bis 2016 laufen ...
§ 5Abschluss von Verträgen mit Lizenzspielern
2.Ein Spieler kann an einen anderen Verein oder eine Kapitalgesellschaft als Lizenz-oder Vertragsspieler ausgeliehen werden. Die Bestimmungen betreffend den end-gültigen Transfer eines Spielers gelten entsprechend.Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und denbeiden betroffenen Vereinen/Kapitalgesellschaften zu treffen. Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Verein nachdem Ende der Ausleihe besteht. Ein Verein, der einen Spieler ausgeliehen hat, darf diesen nur dann zu einem drittenVerein transferieren, wenn dazu die schriftliche Erlaubnis des verleihenden Vereinsund des Spielers vorliegt.
www.bundesliga.de/media/native/dfl/ligastatut/neue_lo/lizenzordnung_spieler_los.pdf
Beim FSV mit der Yun Leihe nach Sandhausen, war dies wiederrum nicht der Fall. ,-)
vl gabs da ein schlupflich, vl war er (amateur) vl hat es was damit zutun das er koreaner ist, vl spielt das alter eine rolle ... oder die 6 monate restvertrag ... wenn de nix zutun hast, kannste ja mal nachschauen ob du ein paragraph findest ^^ welches das erklären könnte ...