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Europäischer Gerichtshof verurteilt Deutschland wegen Anwendung von Folter

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Ja ja, staatlicher Mord zur Befriedigung der niederen Rachegelüste ist schon eine feine Sache. Am besten mit Live-Übertragung, damit man so richtig mitsabbern kann, wenn so ein Mörder-Schwein seine gerechte Strafe erhällt.

Dazu noch ordentlich Foltern, damit das Schwein auch ja alles gesteht. Das bringt nämlich die Sicherheit, dass man dann auch alles ganz genau weiß, wenn man den ordentlich durchfoltert, dann gibt er wenigstens alles schön zu.

Kann ja auch nicht sein, dass da einer was erzählt, was er gar nicht gemacht hat. Wer macht denn so was?  

Außerdem ist das gut für die Bildzeitung und damit für die Konjunktur. Und was für die Konjunktur gut ist ist sozusagen sowieso heilig!!!

Also ich finde das sind schlüssig Argumente. Wir müssen unbedingt endlich wieder dahin kommen dieses ganze Pack effektiv wegzuräumen.

Wenn die das dann nicht von selbst zugeben, dann könnten wir noch so Arbeitslager einrichten in denen ...

Naja, lassen wir das, sonst geht dem Schranz noch einer ab!
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Ich versteh die ganze öffentliche Aufregung auch nicht.

Verfolge es dehalb nicht richtig.

Offensichtlich ist beim Verhör einiges schief gelaufen.......

Für unseren Rechtsstaat ist es wichtig, daß dies selbstverständlich aufgearbeitet und nicht akzeptiert wird .

Wenn er 10000 Euro Schmerzensgeld bei entsprechendem Sachverhalt bekommen sollte,ist dies positiv

Das die paar Kröten im Knast ihm nix mehr nützen,ist eh klar (und auch o.K.)

Die Blöd hat heute aber wieder mal ne Schlagzeile für Lieschen Müller  
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Dirty-Harry schrieb:

Die Blöd hat heute aber wieder mal ne Schlagzeile für Lieschen Müller    


.. und für Karl *****  
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Johann_Gambolputty schrieb:
Grundsätzlich bin ich gegen die Todesstrafe. Aber bei Kindsmördern bzw. bei schweren Misshandlungen von Kindern erschrecke ich manchmal selbst vor meinen Phantasien, was ich am liebsten mit solchen Elementen veranstalten würde.


Es sollte allerdings klar sein, dass die Psychologie in solchen Phantasien den Versuch der Unterdrückung eigener unbewusster Wünsche sieht, die als "böse" empfunden werden. Das Problem sind dabei nicht etwa die Wünsche, diese haben wir alle in allen möglichen Arten. Das Problem ist die Verweigerung der Beschäftigung mit diesen Wünschen, da die Unterdrückungsphantasien die Beschäftigung nicht ersetzen, sondern sie vielmehr neurotisch verhindern. Vor allem aber sollte man diese Phantasien nicht mit einer rationalen Verhandlung einer außerhalb des eigenen Ichs liegenden Frage, wie etwa dem Umgang mit Kindesmördern, verwechseln.
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ghostinthemachine schrieb:
propain schrieb:
ghostinthemachine schrieb:
reggaetyp schrieb:
ghostinthemachine schrieb:
Wenn es nach mir ginge, würde dieser Kindesmörder schon lange nicht mehr leben.

Täterschutz allez.


Todesstrafe?


Der Mann ist als Kindesmörder zweifelsfrei überführt. Jeder Tag, an dem eine solche Kreatur noch atmen darf, ist in meinen Augen eine Beleidigung des Opfers.

Nun verhöhnt er noch den Staat. Was kommt als nächstes? Bestreitet er die Tat und führt an, unter Drogen zu einem Geständnis gezwungen worden zu sein?

Klare Antwort auf eine klare Frage: in diesem Fall - ja!

Unbarmherzig. Ich weiß. Ich stehe dazu. Ich bin eben auch ein böser Mensch.



Nur mal als Anmerkung, z.B. in den USA gab es schon einige die hingerichtet wurden und vermeintlich zweifelsfrei überführt waren, nach der Hinrichtung stellte sich irgendwann heraus das es nicht die Täter waren. Deshalb bis zum Tode hinter Gitter ja, Todesstrafe nein.


War es nicht so, daß G. die Polizei zur Leiche führte?



In den USA gab es Fälle wo man das Verhör so führte das man dem Täter die Antworten quasi in den Mund legte und sie dadurch Dinge zugaben die sie garnicht wussten. Da kannte man teilweise den Täter, der war aber weiss mit Rang und Namen und man präsentierte vor Gericht dann einen schwarzen Täter aus dem Farbigenviertel. Auch hier gab es schon zu unrecht verurteilte.
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@ Propain

Meine Frage war: "War es nicht so, daß G. die Polizei zur Leiche führte?"

Deine Antwort dazu hilft mir da auch nach 3maligem Lesen nicht weiter.

Mir ist auch nicht bekannt, das G. die Tat später abstritt.

Alles von der Polizei erfunden? Schwarz ist er jedenfalls nicht.
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ghostinthemachine schrieb:
@ Propain

Meine Frage war: "War es nicht so, daß G. die Polizei zur Leiche führte?"

Deine Antwort dazu hilft mir da auch nach 3maligem Lesen nicht weiter.

Mir ist auch nicht bekannt, das G. die Tat später abstritt.

Alles von der Polizei erfunden? Schwarz ist er jedenfalls nicht.


Mache es dir doch weiter einfach und ziehe dich an diesem einen Fall hoch. Ich rede ganz allgemein von vielen Fällen und was so alles vorkommen kann und weshalb die Todesstrafe daneben ist.

Und ja, der G. hat die Polizei zum Fundort geführt, das hätte theoretisch aber auch ein Mitwisser gekonnt.
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@ Propain

Wenn es dir dann besser geht, "ziehe ich mich" eben an diesem Fall "hoch".

Ich machs mir gerne einfach. Du natürlich nicht.

Ja ja, der große Unbekannte...
Der ist aber immer noch keine Erklärung dafür, daß G. die Tat nicht geleugnet hat.

Ich bin froh, kein Richter zu sein. Und ein Urteil muß nicht mehr gefunden werden. G. wird nie mehr ungesiebte Luft einatmen, und das ist das Allermindeste.

Anläßlich seiner dreisten Schmerzensgeldklage stellt sich mir abschliessend nur die Frage, ob eigentlich seinerzeit den Eltern von Jakob ein Schmerzensgeld zugebilligt wurde.
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ghostinthemachine schrieb:
@ Propain

Wenn es dir dann besser geht, "ziehe ich mich" eben an diesem Fall "hoch".

Ich machs mir gerne einfach. Du natürlich nicht.

Ja ja, der große Unbekannte...
Der ist aber immer noch keine Erklärung dafür, daß G. die Tat nicht geleugnet hat.

Ich bin froh, kein Richter zu sein. Und ein Urteil muß nicht mehr gefunden werden. G. wird nie mehr ungesiebte Luft einatmen, und das ist das Allermindeste.

Anläßlich seiner dreisten Schmerzensgeldklage stellt sich mir abschliessend nur die Frage, ob eigentlich seinerzeit den Eltern von Jakob ein Schmerzensgeld zugebilligt wurde.


Es ist schlicht und ergreifend so, dass ein von einem Menschen begangenes Unrecht, diesen Menschen nicht seiner Menschenwürde beraubt.
Das ist alles.
Natürlich haben wir manchmal das Bedürfnis diese Menschenwürde bei derart verabscheuenswürdigen Verbrechen in Frage zu stellen, unser Rechtssystem ist aber dazu aufgerufen diese grundsätzlich zu schützen. Das ist auch gut so, einfach weil dadurch vieles unmöglich ist.

Man kann sich auch offen dazu bekennen, dass man das gerne anders hätte.
Quantanamo ist möglich, das ist eine Option, das sieht man dann selbst in so genannten Demokratien.
Mir stellt sich dann immer weniger die Frage, wo der Anfang gemacht wird, sondern mehr die, wo dann die Grenze gezogen wird!
Und wer die Grenze dann zieht und welche Argumente es dann noch für die jeweilige Grenze gibt.

Deshalb freue ich mich, auch wenn damit auch Arschlöcher geschützt werden ganz grundsätzlich über Art. 1 des Grundgesetztes:
Die Würde des Menschen ist unantastbar!
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Das Ganze ist für mich eine Frage von legal & legitim.

In meinen Augen war Daschners Verhalten unter moralischen Gesichtspunkten legitim, allerdings nicht legal. Ich finde es krankhaft, was Gäfgen macht. Dass er nach einem Kindermord immernoch alles für sich rausholen möchte, zeigt für mich, dass er kein bisschen Reue kennt. Die Frage, die sich mir stellt, ist: Was macht Gäfgen, sofern er Recht bekommt, mit dem Geld? Im Knast kann er doch gar nicht viel damit anfangen oder?

Mir erschließt sich nicht ganz, was er sich davon erhofft. Es wäre doch ein Schlag ins Gesicht der Famiie von Metzler, wenn so ein Mensch auch noch Schmerzensgeld bekäme.

Was traurig ist, ist dass unser Grundgesetz ihm Recht gibt (Folterverbot etc.), wobei z.B. amnesty international mit der Aussage: "Ein ' bisschen ' Folter gibt es nicht", schon Recht hat. Wenn es dieses strikte Verbot nicht gäbe, gäbe es immer wieder Schlupflöcher und man könnte Abwägen ob Folter: ja oder nein. So wird die Entscheidung den Beamten abgenommen.

Bin gespannt, wie das Urteil ausfällt.
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ghostinthemachine schrieb:
@ Propain

Wenn es dir dann besser geht, "ziehe ich mich" eben an diesem Fall "hoch".

Ich machs mir gerne einfach. Du natürlich nicht.

Ja ja, der große Unbekannte...
Der ist aber immer noch keine Erklärung dafür, daß G. die Tat nicht geleugnet hat.

Hast du nur einen Beitrag von mir richtig gelesen? Ich schreibe ganz allgemein und warum die Todesstrafe nicht einsetzbar ist. Jedesmal kommst du wieder mit diesem G. an, das ist aber nicht der einzige Fall auf dieser Welt, es gibt genug Fälle wo Leute zu unrecht eingesperrt wurden und in manchen Ländern sogar hingerichtet.
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Propain,

ich hab durchaus mitbekommen, das du dich ganz im allgemeinen äusserst.

Ich meinerseits habe mich jedoch umgekehrt lediglich zum Fall G. geäussert und hatte dabei nicht den Anspruch, hieraus für die Thematik Todesstrafe insgesamt etwas abzuleiten.

Und dabei werde ich auch bleiben, denn ich weiß selbst ganz gut daß nicht jeder der irgendwo auf dieser Welt wegen Mordes einsitzt auch zu recht verurteilt wurde.
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ghostinthemachine schrieb:
Propain,

ich hab durchaus mitbekommen, das du dich ganz im allgemeinen äusserst.

Ich meinerseits habe mich jedoch umgekehrt lediglich zum Fall G. geäussert und hatte dabei nicht den Anspruch, hieraus für die Thematik Todesstrafe insgesamt etwas abzuleiten.

Und dabei werde ich auch bleiben, denn ich weiß selbst ganz gut daß nicht jeder der irgendwo auf dieser Welt wegen Mordes einsitzt auch zu recht verurteilt wurde.


Nix für ungut, man kann aber nicht hier für die Todesstrafe sein, weil der Mörder sich nach der Tat besonders abscheulich verhält (indem er übrigens ganz legale Rechtsmittel in Anspruch nimmt), und in einem anderen Fall nicht.
Das ist eine Grundsatzfrage.
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stefank schrieb:

Es sollte allerdings klar sein, dass die Psychologie in solchen Phantasien den Versuch der Unterdrückung eigener unbewusster Wünsche sieht, die als "böse" empfunden werden. Das Problem sind dabei nicht etwa die Wünsche, diese haben wir alle in allen möglichen Arten. Das Problem ist die Verweigerung der Beschäftigung mit diesen Wünschen, da die Unterdrückungsphantasien die Beschäftigung nicht ersetzen, sondern sie vielmehr neurotisch verhindern. Vor allem aber sollte man diese Phantasien nicht mit einer rationalen Verhandlung einer außerhalb des eigenen Ichs liegenden Frage, wie etwa dem Umgang mit Kindesmördern, verwechseln.


   
Sieh mal an, so klein ist die Welt, wer hätte gedacht, dass wir Beide die gleiche Psychologin haben?

Und jetzt: back to the Topic: http://www.youtube.com/watch?v=IjhDu9zVGas
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3000 Euro für Gäfgen - Er hatte 10.000 Euro gefordert.

Seine Schmerzensgeldforderung begründet Gäfgen mit psychischen Spätfolgen, unter denen er wegen der Folterdrohungen leide. Ein Gutachter hatte aber nicht eindeutig sagen können, ob Gäfgens Probleme vor allem darin wurzeln. Immerhin sei seine Lebenslüge zusammengebrochen, die Lebensperspektive zerstört und er habe den Tod seines elf Jahre alten Opfers miterlebt.

http://www.faz.net/artikel/C30857/wegen-folterdrohung-schmerzensgeld-fuer-kindermoerder-gaefgen-30479214.html

unfassbar ...  
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Ein Fehlurteil. Und ein verheerendes Signal dazu.
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HeinzGründel schrieb:
Ein Fehlurteil. Und ein verheerendes Signal dazu.


Dem kann ich nur zustimmen.

Staatsanwaltschaft sollte Berufung einlegen, die Möglichkeit gibt es ja wie ich gelesen habe!
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Und das besonders schöne ist...diese Forderung ist nicht mal pfändbar.
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HeinzGründel schrieb:
Ein Fehlurteil. Und ein verheerendes Signal dazu.


Kannst du kurz begründen warum aus deiner Sicht?
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Das Urteil mag zwar gängiges Recht sein, dennoch ist es unerträglich. Ich wünsche.der Sau täglich alles denkliche Leid, zugefügt von seinen Mithäftlingen. Jede Tag neue grenzenlose Schmerzen.


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