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Isaakson

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AssistDevice schrieb:
mal so´ne frage zur einschätzung: lässt sich die süddeutsche erfahrungsgemäß ohne stichhaltige recherche auf solche artikel ein? auf seite 2?


Die Recherche ist doch stichhaltig - sie stammt doch von einem Juraprof, der wohl sein Ziel erreicht hat und sich nun ins Fäustchen lacht.
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Xaver08 schrieb:
Isaakson schrieb:
Da will ein sonst völlig unbekannter Juraprof wohl auch mal in die Zeitung kommen.


er hat zumindest eine nicht zu vernachlässigende liste an veröffentlichungen (was erstmal nix über die qualität des veröffentlichten aussagt)



Ohne Veröffentlichungen wird man kein Prof.
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Ein junger Professor, der bisher recht unbekannt ist, nimmt sich nach 4 Jahren ein Werk eines in der Öffentlichkeit stehenden Politikers der entgegengesetzten politischen Richtung des Professors udn findet auf 475 Seiten ganz zufällig acht Stellen, an denen die Fußnoten nicht gesetzt sind und auch durch Zufall dann gleich weiß, welch anderem Werk diese Textpassagen zuzuordnen sind. Ja ne, ist klar.
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Da will ein sonst völlig unbekannter Juraprof wohl auch mal in die Zeitung kommen.
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Heute kam der Muster-Wahlzettel (oder soll ich doch besser sagen das Wahlheft) zum "vertraut machen"? Das Ganze ist gut gemeint, doch glaueb ich, dass es viele vom Wählen abhalten wird. Kumulieren und Pannaschieren Vol. 2
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Ein Glück haben die für die nächste Saison ihr Stadion fertig. Auf EL im Waldstadion mit den M1ern hätte ich keine Lust.
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Ja, ich könnte dir auch außer Block House keiner der anderen sagen. Mir ist es gestern irgendwie extrem aufgefallen. Insbesondere die Lichtkelgel am Spielfeldrand während (!) des Spiels.
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Was wirklich erbärmlich ist, ist das jeder Schei.ß im Stadion durch irgend einen Werbepartner präsentiert wird. Ok, bei den Zuschauerzahlen ist das ja mittlerweile Normalität. Aber das bei jeder Ecke Werbung von Block House kam und selbst Freistöße des HSV von irgend einem Werbepartner präsentiert wurden, war echt die Höhe.

Das Ganze gipfelte dann noch in parallel zur digitalen Bande auf dem Spielfeld laufenden Lichtern, die das Auge des Betrachters vom Spielfeld ablenken und genau auf die Werbung drauf lenken sollten. Ätzend.

Hätte man einen Außerirdischen ins Stadion gesetzt, hätte der nicht gewusst, ob er sich in Hoffenheim, Wolfsburg oder Hamburg befindet.
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Vor ner halben Stunde aus dem Stadion zurück gekommen. Die Niederlage schmerzt überhaupt nicht. Die Mannschaft hat sich gut geschlagen und sogar der ein oder andere Lichtblick (Rode!) macht Hoffnung.
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Außerdem ist zZt. fraglich, warum ein Spieler, der sich eventuell langsam in Mainz durchsetzt, zu uns wechseln sollte.
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Wohne zZ in Hamburg und finde es einfach wunderschön hier. Als ich hier hochgezogen bin, wollte ich eigentlich nach ca 2 Jahren wieder zurück ins Hessenlande. Die zwei Jahre sind bald vorbei und ich frage mich manchmal, warum ich hier eigentlich wieder weg will.

München finde ich auch sehr schön. Da könnte ich mir auch vorstellen zu leben.

Von den anderen Großstädten über 500.000 finde ich Leipzig, insbesondere auch Dresden mit seiner schönen Umgebung sehr schön. Aber auch Bremen und Nürnberg haben auf Grund ihrer historischen Kerne sehr viel zu bieten.

Mit Köln und Stuttgart kann ich nicht so viel anfangen.

Zu Frankfurt habe ich einen gewissen Bezug, weswegen mir es in irgendeiner Art auch so gefällt, dass ich mir vorstellen könnte, auch da zu leben. Für jemanden ohne Bezug zur Stadt, wird es aber schwer, überzeugende Argumente zu finden ("Da kann ich ja auch nach Dortmund oder Hannover ziehen").
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singender_adler schrieb:
Isaakson schrieb:
Außerdem war auch nur ein Audi zu sehen. Die restlichen Fabrikate waren Smart (Mercedes-Benz), Mini (BMW Group), Ford (?) und ein BMW X3.


Eigentlich ist die ganze Product Placement-Diskussion ja Off Topic, weil sie an der Sache nix ändert. Ob die Powerizer, Autos und andere Gegenstände, Bands, etc. bei "Wetten dass...?" mehrheitlich Product Placement sind oder nicht, ändert am tragischen Ausgang der Wette nichts, da sie zwar gefährlich war, dies aber andere Extremsportarten auch sind. Samuel K. ist das Risiko bewusst und freiwillig eingegangen.

Zum Product Placement bei Wetten dass...?

Product Placement im Fernsehen
Gottschalk und der schöne Stromgutschein

http://www.faz.net/s/Rub510A2EDA82CA4A8482E6C38BC79C4911/Doc~E6DF102F36BA948A3BB52DD41ECF020EB~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Das beste Beispiel dafür ist Wetten, dass ..?. Seit Jahren werden Autos verlost oder verschenkt, die Moderator Thomas Gottschalk in der Unterhaltungssendung vorstellt. Eine Zeit lang war Mercedes "Automobilpartner", derzeit ist Audi am Zug
http://www.journalist.de/aktuelles/meldungen/der-partner-zahlt-zdf-wetten-dass-und-audi.html







Dass es in dieser Sendung PP gibt, hat niemand bestritten.
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Außerdem war auch nur ein Audi zu sehen. Die restlichen Fabrikate waren Smart (Mercedes-Benz), Mini (BMW Group), Ford (?) und ein BMW X3.
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In dem Auto saß auch noch sein Vater. Das ist hart.
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Würde trotzdem versuchen, nen DV oder eine DM zu finden. In den Promotionsordnungen steht viel drin. Ich habe selbst die Promotionsordnung nicht erfüllt, weil ich keinen Seminarschein hatte. Für meinen DV, war das aber alles kein Problem, so dass ich den Schein noch nachholen konnte. Bei Leuten ohne Prädikat wird sehr oft ein Dispens erteilt. Es gibt - was viele nicht wissen - auch Technische Unis mit (kleinen) juristischen Fakultäten, bei denen man sich zum Dr. iur. promovieren lassen kann. Jene nehmen teilweise sogar Absolventen, die lediglich ein "ausreichend" haben!

Du musst einfach in dich hören, was du später machen willst: Wenn der öffentliche Dienst bzw. die Justiz sowieso ausscheidet, würde ich das Erste Examen so stehen lassen.
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Pedrogranata schrieb:
RedZone schrieb:
Was ist ein Freiversuch?

Aber in der Regel reicht die gute Note im zweiten Staatsexamen, welches auf das Referendariat folgt, als Voraussetzung für eine Richterstelle.
 


Erstmal Glückwunsch an den TE.

Zu den Richterstellen: Der Run ist so groß, dass die Bundesländer mittlerweile auch auf das Erste Examen schaut. In Hamburg ist es so, dass ein unter 9,0 Punkten liegendes Erstes Examen nur durch mindestens 11,5 im Zweiten Examen ausgeglichen werden können.
Die hessische Justiz zieht auch die Summe aus beiden Examina: So muss man mindestens 18 Punkte aus beiden haben, um nicht von vorne herein chancenlos zu sein.

Zum Verbesserungsversuch: Im Zweiten Examen ist dieser ja fast leider schon eher die Regel als die Ausnahme (die Note ist alles). Ich bin Ersten Examen selbst 0,1 Punkte an der nächsten Note vorbei, aber es war mir dann egal und ich bin ins Referendariat gestartet. Für zig Wiederholungen kostet das alles zu viel Kraft.
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stefank schrieb:
Isaakson schrieb:

Aber ich möchte natürlich auch inhaltlich auf deinen Beitrag eingehen: Das OLG Nürnberg sagt also , dass die Störung des öffentlichen Friedens dann vorliegt, wenn Menschen nicht mehr in einer Gesellschaft leben können, ohne befürchten zu müssen, um ihres Glaubens willen diskriminiert zu werden und Schmähungen ausgesetzt zu sein, gegen die man sich letztlich nicht wehren kann.

Und diese Anforderungen sind auf Grund eines Posts in einem Internetforum ebenfalls nicht erfüllt. Dies dürfte offenkundig sein.


Aus dem gleichen Urteil:

"Diese Beschimpfung erfolgte im Internet und damit auch öffentlich und durch Verbreiten von Schriften im Sinne des Paragraph 166 StGB. Daß das Internet der Öffentlichkeit zugänglich ist, ist unproblematisch. Der Schriftenbegriff des Paragraph 166 ist durch Paragraph 11 Abs. 3 StGB sehr weit gefaßt und schließt Homepages im Internet ein."



Hallo,

dann lies doch die Begründung des OLG mal komplett fertig und überlege, ob die Gründe, die das Gericht dazu bewogen hat, eine Eignung der Störung des Friedens auch hier vorliegt.
Weder gibt es hier eine bildliche Darstellung, noch wird ein enstprechendes Bildnis zum Verkauf angeboten noch kommt es durch den Verkauf zu einer weiteren Verbreitung. Ferner kam es in dem von dir verlinkten Fall schon zu Protesten von mehreren tausend Christen.

Im Übrigen handelt es sich bei der von dir verlinkten Entscheidung des OLG Nürnberg nicht um ein Urteil, sondern um einen Beschluss.

Reicht jetzt aber zur rechtlichen Würdigung, hat mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun.

Zudem weißt du, dass es mir nicht um die Sache selbst geht, sondern dein Verhalten - nicht nur von mir - langsam als störend empfunden wird, dass du in fast jedem zweiten Post mit Paragraphen um dich wirst und juristische Fachtermini Usern regelrecht aufdrängst.

Bestes Beispiel ist dieser Thread:

http://www.eintracht.de/meine_eintracht/forum/17/11177259,160610/goto/

Der dortige Threadersteller trägt ein selbst gereimtes Gedicht vor. Für dich war das Anlass, in gleich der ersten Antwort auf seinen Post den Unterschied von Wahndelikt und untauglichem Versuch darzulegen - ein inhaltlicher Bezug zum Ausgangspost ist nicht gegeben.
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stefank schrieb:
Isaakson schrieb:
Nun, dann möchte ich auch gerne noch einmal hier antworten.  

Der von stefank zitierte § 166 StGB setzt seinem klaren Wortlaut voraus, dass eine Eignung der Störung des öffentlichen Friedens gegeben ist.

Nach Rechtsprechung des BGH liegt dieses Merkmal dann vor, wenn nach Art und Umstände der in Frage stehenden Handlung (hier der Post von Nostradamus) zu befürchten ist, dass die Mitglieder der betroffenen Religionsgemeinschaft derart betroffen sind, dass die Möglichkeit von "Selbstjustiz"-Ausschreitungen gegeben sind.
Heißt: Durch den Post von Nostradamus müssten Anhänger der betroffenen Religion derart betroffen sein, dass sie mit dem Gedanken spielen und anfangen zu randalieren o.ä.

Ob das hier der Fall ist, kann ja jeder selbst für sich entscheiden.



Diese Rechtsauffassung geht fehl. Der öffentliche Friede ist nach der Rechtsprechung nicht erst gefährdet, wenn Selbstjustiz droht:
"Eine Friedensstörung ist nicht erst mit dem Entstehen eines Klimas offener oder latenter Feindschaft anzunehmen, das sich jederzeit in Gewalt und Gegengewalt entladen kann, sondern schon dann, wenn Menschen nicht mehr in einer Gesellschaft leben können, ohne befürchten zu müssen, um ihres Glaubens willen diskriminiert zu werden und Schmähungen ausgesetzt zu sein, gegen die man sich letztlich nicht wehren kann." (OLG Nürnberg Ws 1603/97)


In den Fischer hast du allem Anschein nach noch nicht geschaut. Ist der Gerichtsaufbau in D beaknnt? Der BGH steht in der Instanz über einem OLG.

Du verstehst allem Anschein nach auch nicht (auch in deinen PNs), dass es sicht nicht um meine Rechtsauffassung handelt, sondern, dass ich seit gestern Abend die Rechtsprechung des BGH wiedergebe. Wenn du deren Ansichten rechtsirrig findest, wende dich doch an sie.

Aber ich möchte natürlich auch inhaltlich auf deinen Beitrag eingehen: Das OLG Nürnberg sagt also , dass die Störung des öffentlichen Friedens dann vorliegt, wenn Menschen nicht mehr in einer Gesellschaft leben können, ohne befürchten zu müssen, um ihres Glaubens willen diskriminiert zu werden und Schmähungen ausgesetzt zu sein, gegen die man sich letztlich nicht wehren kann.

Und diese Anforderungen sind auf Grund eines Posts in einem Internetforum ebenfalls nicht erfüllt. Dies dürfte offenkundig sein.
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Nun, dann möchte ich auch gerne noch einmal hier antworten.  

Der von stefank zitierte § 166 StGB setzt seinem klaren Wortlaut voraus, dass eine Eignung der Störung des öffentlichen Friedens gegeben ist.

Nach Rechtsprechung des BGH liegt dieses Merkmal dann vor, wenn nach Art und Umstände der in Frage stehenden Handlung (hier der Post von Nostradamus) zu befürchten ist, dass die Mitglieder der betroffenen Religionsgemeinschaft derart betroffen sind, dass die Möglichkeit von "Selbstjustiz"-Ausschreitungen gegeben sind.
Heißt: Durch den Post von Nostradamus müssten Anhänger der betroffenen Religion derart betroffen sein, dass sie mit dem Gedanken spielen und anfangen zu randalieren o.ä.

Ob das hier der Fall ist, kann ja jeder selbst für sich entscheiden.