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BGH billigt Stadionverbot bei bloßem Verdacht

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ZeroZeroZeroDestructZero schrieb:
Hooligan-Datei steht vor dem Aus

SPON schrieb:
Mit einer kompletten Löschung der 11.000 Datensätze ist indes nicht von allein zu rechnen, denn die müsste von höherer Stelle - etwa der Justizministerien - angeordnet werden. Die Politik ist nun gefordert, die nötige Rechtsgrundlage für die Datei zu schaffen. Solange die fehlt, dürfte den Klagen von Fans auf Löschung ihrer Daten stattgegeben werden müssen.

Da stehen ja in der Mehrzahl eh Leute drinnen die keine Hools sind, von daher ist die Datei eh eine Frechheit. Da wurden ja Leute eingetragen die irgendwo an einen Baum gepisst haben.
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Eben wurde in der Tagesschau gesagt, man werde auf die Stadionverbotler zugehen und es wird in Zukunft die Chance geben wieder reinzukommen wenn man sich benimmt. Praktisch auf Bewährung. Dazu gab es heute einen runden Tisch, allgemein ging es um die "zunehmende" Gewalt in deutschen Stadien. Das wär ja echt ein unerwarteter positiver Schritt des DFB.
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a.saftsack schrieb:
http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts18944.html

12000 Stadionverbote gibt es in Deutschland!

Wurde ja mal wieder klasse recherchiert...
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I-ADL3R-I schrieb:
Eben wurde in der Tagesschau gesagt, man werde auf die Stadionverbotler zugehen und es wird in Zukunft die Chance geben wieder reinzukommen wenn man sich benimmt. Praktisch auf Bewährung. Dazu gab es heute einen runden Tisch, allgemein ging es um die "zunehmende" Gewalt in deutschen Stadien. Das wär ja echt ein unerwarteter positiver Schritt des DFB.


Ja, aber Onkel Theo schwadronierte auch davon, dass es dann "eben Spiele in leeren Stadien gebe", wenn die bösen Buben nicht klein beigeben.
Ich bin mir nicht sicher, aber meine, keine Silbe gehört zu haben, dass bei diesem Supigipfel keine Fanvertreter vor Ort waren.
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-segnet-Rechtsgrundlage-fuer-Hooligan-Datei-ab-1015946.html

Das Innenressort hatte die Vorlage unter Verweis auf die anstehende Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika und den damit auch hierzulande geplanten "Public Viewing"-Großveranstaltungen mit Eilbedürfnis an die Länderkammer weitergeleitet. Geregelt werden soll allgemein die Art der Daten, die nach den Paragraphen 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen. Eine Beratung der neuen Rechtsverordnung auch im Bundestag hielt das Innenministerium nicht für nötig.

(...)

Konkret benennt die Verordnung in Paragraph 1 eine weite Palette an personenbezogenen Daten von Beschuldigten und "anderen zur Identifizierung geeigneten Merkmalen", die erfasst werden dürfen. Sie reicht von Namen einschließlich Spitznamen und Alias-Personalien über den Familienstand, das Geburtsdatum, den Geburtsort oder die Volkszugehörigkeit bis hin zu Lichtbildern, Personenbeschreibungen nebst Merkmalen wie äußerer Erscheinung, besonderen körperlichen Merkmalen, Stimm- und Sprachmerkmalen oder Identitätsdokumenten.

Paragraph 2 umreißt "weitere" Daten, die unter anderem auch von Verdächtigen gesammelt werden könnten. Dazu gehören etwa Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten wie im Umgang mit Waffen, zu verwendeten Kommunikationsmitteln samt IP-Adresse und Diensteanbieter oder zu Fahrzeugen und anderen Verkehrsmitteln. Ferner werden Informationen zu Konten, Finanztransaktionen, Betäubungsmitteln oder zur Religionszugehörigkeit zur Terrorismusbekämpfung angeführt. Ein Eintrag in der DNA-Analyse-Datei oder der Status einer Person nach polizeilichen Definitionen wie "Gefährder" oder "relevante Person" sind ebenfalls eingeschlossen. In Folgeparagraphen werden weitere personenbezogene Datenbestände beschrieben, wie sie etwa bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen der bei einer polizeilichen Fahndun erhoben werden.
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Ach Du Scheiße...

DA
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a.saftsack schrieb:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-segnet-Rechtsgrundlage-fuer-Hooligan-Datei-ab-1015946.html

Das Innenressort hatte die Vorlage unter Verweis auf die anstehende Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika und den damit auch hierzulande geplanten "Public Viewing"-Großveranstaltungen mit Eilbedürfnis an die Länderkammer weitergeleitet. Geregelt werden soll allgemein die Art der Daten, die nach den Paragraphen 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen. Eine Beratung der neuen Rechtsverordnung auch im Bundestag hielt das Innenministerium nicht für nötig.

(...)

Konkret benennt die Verordnung in Paragraph 1 eine weite Palette an personenbezogenen Daten von Beschuldigten und "anderen zur Identifizierung geeigneten Merkmalen", die erfasst werden dürfen. Sie reicht von Namen einschließlich Spitznamen und Alias-Personalien über den Familienstand, das Geburtsdatum, den Geburtsort oder die Volkszugehörigkeit bis hin zu Lichtbildern, Personenbeschreibungen nebst Merkmalen wie äußerer Erscheinung, besonderen körperlichen Merkmalen, Stimm- und Sprachmerkmalen oder Identitätsdokumenten.

Paragraph 2 umreißt "weitere" Daten, die unter anderem auch von Verdächtigen gesammelt werden könnten. Dazu gehören etwa Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten wie im Umgang mit Waffen, zu verwendeten Kommunikationsmitteln samt IP-Adresse und Diensteanbieter oder zu Fahrzeugen und anderen Verkehrsmitteln. Ferner werden Informationen zu Konten, Finanztransaktionen, Betäubungsmitteln oder zur Religionszugehörigkeit zur Terrorismusbekämpfung angeführt. Ein Eintrag in der DNA-Analyse-Datei oder der Status einer Person nach polizeilichen Definitionen wie "Gefährder" oder "relevante Person" sind ebenfalls eingeschlossen. In Folgeparagraphen werden weitere personenbezogene Datenbestände beschrieben, wie sie etwa bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen der bei einer polizeilichen Fahndun erhoben werden.




Big Brother is watching you  
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Da sieht man mal wieder wie weit weg die Paragraphen [bad]*****[/bad]n von der Wirklichkeit sind. Als ob die "Hooligans" sich beim Public Viewing treffen..
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Was meint ihr wohl, wie es ab ~1 Jahr vor der EM in Polen abgehen wird bzw. wie, wenn es soweit ist, dann die "Meldeauflagen" aussehen werden? Ich glaube, dass hier ist noch "harmlos".
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a.saftsack schrieb:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-segnet-Rechtsgrundlage-fuer-Hooligan-Datei-ab-1015946.html

Das Innenressort hatte die Vorlage unter Verweis auf die anstehende Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika und den damit auch hierzulande geplanten "Public Viewing"-Großveranstaltungen mit Eilbedürfnis an die Länderkammer weitergeleitet. Geregelt werden soll allgemein die Art der Daten, die nach den Paragraphen 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen. Eine Beratung der neuen Rechtsverordnung auch im Bundestag hielt das Innenministerium nicht für nötig.

(...)

Konkret benennt die Verordnung in Paragraph 1 eine weite Palette an personenbezogenen Daten von Beschuldigten und "anderen zur Identifizierung geeigneten Merkmalen", die erfasst werden dürfen. Sie reicht von Namen einschließlich Spitznamen und Alias-Personalien über den Familienstand, das Geburtsdatum, den Geburtsort oder die Volkszugehörigkeit bis hin zu Lichtbildern, Personenbeschreibungen nebst Merkmalen wie äußerer Erscheinung, besonderen körperlichen Merkmalen, Stimm- und Sprachmerkmalen oder Identitätsdokumenten.

Paragraph 2 umreißt "weitere" Daten, die unter anderem auch von Verdächtigen gesammelt werden könnten. Dazu gehören etwa Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten wie im Umgang mit Waffen, zu verwendeten Kommunikationsmitteln samt IP-Adresse und Diensteanbieter oder zu Fahrzeugen und anderen Verkehrsmitteln. Ferner werden Informationen zu Konten, Finanztransaktionen, Betäubungsmitteln oder zur Religionszugehörigkeit zur Terrorismusbekämpfung angeführt. Ein Eintrag in der DNA-Analyse-Datei oder der Status einer Person nach polizeilichen Definitionen wie "Gefährder" oder "relevante Person" sind ebenfalls eingeschlossen. In Folgeparagraphen werden weitere personenbezogene Datenbestände beschrieben, wie sie etwa bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen der bei einer polizeilichen Fahndun erhoben werden.



Na da hat man aber von zwei Unrechtsstaaten des letzten Jahrhunderts gelernt.......
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Und die haben bloß mit solch vorsintflutlichen Methoden wie Papier gearbeitet... - in der digital vernetzten Welt des 21.Jahrhunderts mit all seinen technischen Möglichkeiten hingegen...

Willkommen im Prä-Totalitarismus.
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propain schrieb:

Na da hat man aber von zwei Unrechtsstaaten des letzten Jahrhunderts gelernt.......


Genau das habe ich auch gerade gedacht.
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Wer sich von Euch demnächst public viewing antun möchte sollte bitte vorher den genetischen Fingerabdruck abgeben und sämtliche Bankkonten dieser Datei freiwillig melden. Sonst dauert die Einlaßprozedur zu diesen Orten immer so lange.



Das sollte man mal mit anderen Bevölkerungsgruppen machen, da wäre der Aufschrei groß. Nur hier interessiert es außer den Betroffenen keine Sau, auch die meisten Menschenrechtsaktivisten halten schön brav die Klappe (vermutlich billigen das viele von ihnen sogar klammheimlich, weil Fußballfans bekanntlich allesamt männlich, sexistisch, gewalttätig und rechtsradikal sind.)
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Das Video ist weg....
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womeninblack schrieb:
Das Video ist weg....


Wahrscheinlich ist es dies hier:
http://www.youtube.com/watch?v=pdIA0jeW-24&feature=channel
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"...Trotz der Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens habe das Verbot aufrechterhalten bleiben können; es genüge nämlich, dass gegen den Kläger der Verdacht bestanden habe, Störer gewesen zu sein, der Nachweis einer Straftat sei nicht erforderlich.

Das hält einer rechtlichen Nachprüfung stand.
...."

"...Auf die Strafbarkeit seines Verhaltens kommt es aber nicht an. Anknüpfungspunkt für das Stadionverbot ist nicht die Verwirklichung eines Straftatbestandes, sondern das Verhalten des Klägers, das Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegeben hat. Die Umstände, die dazu geführt haben, haben auch nach Einstellung des Verfahrens weiterhin Bedeutung...."

Das Urteil mag juristisch OK sein, trotzdem ein Schlag für die Fans.
Im Klartext:
Verdacht reicht, (fast) egal wie es am Ende ausgeht.

Ganz ehrlich, dann soll der DFB/Vereine diese ganze Choose mit Pseudobegründungen doch einfach lassen und sagen: "Wir schreiben den Vereinen vor wie sie sich verhalten sollen, die haben das Hausrecht und können machen was sie wollen.
Begründen brauchen wir gar nichts."

Spiegelt die Realität wieder und wäre ehrlicher.  
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Stadionverbot ohne Fussballspiel? So wird es gemacht!

Quelle: http://www.bfcdynamo.de/forum/wbb/index.php?page=Thread&postID=282804

...Nun hat man die Möglichkeit, auch bei Veranstaltungen, bei denen man das Hausrecht ausübt, es aber kein Fußballspiel ist, dennoch Stadionverbote zu verhängen...


Und dies ist dann, ebenfalls dort aus dem Thread, eine berechtigte Frage:

Moment... das heißt, wenn sich am Donnerstag Abend, wenn das Vereinsheim geöffnet hat, 2 Leute prügeln, muss der Verein ein Stadionverbot aussprechen?


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