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Hilferuf aus Offenbach wegen Zuwanderung

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Schon unverschämt. Da lassen wir die Parias in Rumänien unsere Autos für zwofuffzisch die Stunde zusammen schrauben. Und dann wollen die sogar hier zu uns kommen.
Ich hab immer gedacht, die Freizügigkeit in der EU wäre ne Einbahnstraße.
Undankbares Pack da aufm Balkan.
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DougH schrieb:
Äpfel und Birnen esse ich gerne... ,-)  ...und Stamm-tisch-Niveau... keine Ahnung    

...Du hast schon Recht, dass ich ein wenig überzogen habe, es war aber gewollt...und klar auf was ich hinaus wollte...und das man nicht lange hier sein muss um die Hand aufmachen zu können ist dürfte auch klar sein...es gibt genug (legale) Tricks...  


Der eine nennt es "Handaufhalten" und legale "Tricks".
Ein anderer könnte es begründeten Antrag auf ihm von Gesetzes wegen zustehende Ansprüche nennen.

Die Wortwahl ist eben oftmals eine Frage dessen, was man mit einer Aussage bezwecken möchte: Stimmung schaffen oder diskutieren.
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Misanthrop schrieb:
DougH schrieb:
adler1807 schrieb:
Innerhalb der EU herrscht Freizügigkeit. Wer nach Deutschland kommt hat das Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Staat und Kommunen müssen sich die Zahlungen eben teilen. Die derzeitige Situation belastet die Kommunen einseitig.  
Dann fang mal an und halte ein Zimmer bereit
Vlt. kommst auch mal zur Armentafel und erklärst denen dann warum nach 40 Jahren, teils harter Arbeit, Rente für Miete+Futter nicht ausreicht...und andere nur die Hand aufmachen müssen...


Hier werden aber jetzt mächtig Äpfel und Birnen vermischt und verwechselt.

Der Anspruch der Rentner, deren Rente nicht zur Existenzsicherung reicht, muss eben leider durch Sozialhilfe aufgestockt werden. Das darf man prinzipiell natürlich gerne blöd finden.
Und diejenigen, die "nur die Hand aufhalten", um Leistungen in gleicher Höhe zu erhalten, haben das der EU zu verdanken.

Dein oben verlinkter Welt-Artikel enthält, ganz am Rande, übrigens eine ganze Menge seltsamer Aussagen.
So ist es eben gerade nicht nach europäischen, sondern nach deutschem Recht ausgeschlossen, dass Zuwanderer aus den genannten Staaten hier Leistungen bekommen können.
Der Artikel passt auch gar nicht zu Deiner Argumentation bzw. Kritik. Denn in dem dort erwähnten Einzelfall ging es gar nicht um die Grundsatzfrage, wer hier umgehend nach Zuwanderung irgendwas beantragen kann, sonern um Leute, die sich schon länger in Deutschland aufhalten.

Es stellt für mich aber eh ein bißchen Stammtischniveau dar, zu behaupten, Altersarmut während der Rente beträfe diejenigen, die 40 Jahre in Lohn und Brot [/[b]b]standen
Misanthrop schrieb:
DougH schrieb:
adler1807 schrieb:
Innerhalb der EU herrscht Freizügigkeit. Wer nach Deutschland kommt hat das Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Staat und Kommunen müssen sich die Zahlungen eben teilen. Die derzeitige Situation belastet die Kommunen einseitig.  
Dann fang mal an und halte ein Zimmer bereit
Vlt. kommst auch mal zur Armentafel und erklärst denen dann warum nach 40 Jahren, teils harter Arbeit, Rente für Miete+Futter nicht ausreicht...und andere nur die Hand aufmachen müssen...


Hier werden aber jetzt mächtig Äpfel und Birnen vermischt und verwechselt.

Der Anspruch der Rentner, deren Rente nicht zur Existenzsicherung reicht, muss eben leider durch Sozialhilfe aufgestockt werden. Das darf man prinzipiell natürlich gerne blöd finden.
Und diejenigen, die "nur die Hand aufhalten", um Leistungen in gleicher Höhe zu erhalten, haben das der EU zu verdanken.

Dein oben verlinkter Welt-Artikel enthält, ganz am Rande, übrigens eine ganze Menge seltsamer Aussagen.
So ist es eben gerade nicht nach europäischen, sondern nach deutschem Recht ausgeschlossen, dass Zuwanderer aus den genannten Staaten hier Leistungen bekommen können.
Der Artikel passt auch gar nicht zu Deiner Argumentation bzw. Kritik. Denn in dem dort erwähnten Einzelfall ging es gar nicht um die Grundsatzfrage, wer hier umgehend nach Zuwanderung irgendwas beantragen kann, sonern um Leute, die sich schon länger in Deutschland aufhalten.

Es stellt für mich aber eh ein bißchen Stammtischniveau dar, zu behaupten, Altersarmut während der Rente beträfe diejenigen, die 40 Jahre in Lohn und Brot standen. Die hat gewöhnlich schon andere Ursachen. Frag einfach mal ein paar ehemalige Selbständige oder Hausfrauen.


. Die hat gewöhnlich schon andere Ursachen. Frag einfach mal ein paar ehemalige Selbständige oder Hausfrauen.


Für manche schon. Ich kenne Männer die nach so vielen Arbeitsjahren u. noch mehr nicht über 850 E kommen.
Das ist für mich auch Altersarmut ,denn davon kann auch niemand leben.

Bei Jauch war neulich eine Frau die nach 40jähriger Arbeit auf knapp über 600 E Rente kommt.
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@ pelo
Wer den Kontext von Doughs Beitrag betrachtet, merkt m.E. recht schnell, warum da Erwerbstätige nach 40 Jahren harter Arbeit einerseits trickreichen Zuwanderern andererseits gegenüber- und in ihren angeblichen Ansprüchen skandalöserweise angeblich gleichgestellt werden. Da geht es nicht um Einzelfälle.
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Misanthrop schrieb:
Wer den Kontext von Doughs Beitrag betrachtet, merkt m.E. recht schnell, warum da Erwerbstätige nach 40 Jahren harter Arbeit einerseits trickreichen Zuwanderern andererseits gegenüber- und in ihren angeblichen Ansprüchen skandalöserweise angeblich gleichgestellt werden. Da geht es nicht um Einzelfälle.
Warum wundert mich solch Edamer hier nicht...eben...hier befindet man sich auf dem E-Forum...da zählt nur...eben...    
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DougH schrieb:
Misanthrop schrieb:
Wer den Kontext von Doughs Beitrag betrachtet, merkt m.E. recht schnell, warum da Erwerbstätige nach 40 Jahren harter Arbeit einerseits trickreichen Zuwanderern andererseits gegenüber- und in ihren angeblichen Ansprüchen skandalöserweise angeblich gleichgestellt werden. Da geht es nicht um Einzelfälle.
Warum wundert mich solch Edamer hier nicht...eben...hier befindet man sich auf dem E-Forum...da zählt nur...eben...      


Ja, es ist schon schlimm, dass hier im Forum auch latente Ausländerfeindlichkeit gerügt wird.
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DougH schrieb:
hier befindet man sich auf dem E-Forum...da zählt nur...eben...
...ansonsten ist man das .reckige .a.i...wein...eben...
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vergessen... ihr dürfts

E-N-D-E  
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Im Wirtschaftsteil der FAZ war vor einigen Tagen ein Bericht über die Situation in Dortmund zu lesen. Er bringt auch einige wirtschaftliche Hintergrundinformationen.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/armutseinwanderung-alarm-im-getto-dortmund-nord-12615332.html

Mal etwas faktenreiches als nur das langweilende Gezerre zwischen kruder Romaphobie ( "raus mit den Sozialbetrügern") und komplett problemausblendender Romaphilie.("alle dürfen her und bleiben - unser Staat hat das alles zu finanzieren").
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auch in der taz findet sich heute ein interessanter bericht zu diesem urteil:

http://www.taz.de/Sozialleistungen-fuer-EU-Buerger/!125517/

kurz zusammengefasst:

die freizügigkeit in der eu gilt, wenn man arbeit hat, selbstständig oder arbeitssuchend ist. wenn man ansonsten nicht erwerbsttätig ist, ist für das aufenthaltsrecht rel. ob man sich selbst versorgen kann.

insofern stellt es nach dem artikel einen nachteil dar, wenn man z.b. aufgrund der aussichtslosigkeit eine arbeit zu finden als nicht mehr arbeitssuchend eingestuft wird, denn dann kann man zwar hartz4 beantragen, kann aber auch abgeschoben werden.
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Xaver08 schrieb:
auch in der taz findet sich heute ein interessanter bericht zu diesem urteil:

http://www.taz.de/Sozialleistungen-fuer-EU-Buerger/!125517/

kurz zusammengefasst:

die freizügigkeit in der eu gilt, wenn man arbeit hat, selbstständig oder arbeitssuchend ist. wenn man ansonsten nicht erwerbsttätig ist, ist für das aufenthaltsrecht rel. ob man sich selbst versorgen kann.

insofern stellt es nach dem artikel einen nachteil dar, wenn man z.b. aufgrund der aussichtslosigkeit eine arbeit zu finden als nicht mehr arbeitssuchend eingestuft wird, denn dann kann man zwar hartz4 beantragen, kann aber auch abgeschoben werden.


Ich halte es einerseits persönlich für eine Argumentation auf äußerst tönernen Füßen, annehmen zu wollen, jemand sei nicht mehr länger arbeitssuchend, wenn er nach 6 - 9 Monaten keine Beschäftigung gefunden hat. Auf Grundlage einer solchen Rechtsprechung müssten wohl auch einige Germanistik-Studenten sich auf harte Zeiten einstellen.

Leider erwähnt der TAZ-Artikel nicht, dass die selbst richtigerweise als "entscheidende juristische Frage" der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung der Bürger aus verschiedenen EU-Staaten bezeichnete Vorfarge bereits in mehreren Verfahren beim BSG anhängig ist. Für so wichtig halte ich diesen Einzelfall daher nicht einmal.
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Misanthrop schrieb:
Xaver08 schrieb:
auch in der taz findet sich heute ein interessanter bericht zu diesem urteil:

http://www.taz.de/Sozialleistungen-fuer-EU-Buerger/!125517/

kurz zusammengefasst:

die freizügigkeit in der eu gilt, wenn man arbeit hat, selbstständig oder arbeitssuchend ist. wenn man ansonsten nicht erwerbsttätig ist, ist für das aufenthaltsrecht rel. ob man sich selbst versorgen kann.

insofern stellt es nach dem artikel einen nachteil dar, wenn man z.b. aufgrund der aussichtslosigkeit eine arbeit zu finden als nicht mehr arbeitssuchend eingestuft wird, denn dann kann man zwar hartz4 beantragen, kann aber auch abgeschoben werden.


Ich halte es einerseits persönlich für eine Argumentation auf äußerst tönernen Füßen, annehmen zu wollen, jemand sei nicht mehr länger arbeitssuchend, wenn er nach 6 - 9 Monaten keine Beschäftigung gefunden hat. Auf Grundlage einer solchen Rechtsprechung müssten wohl auch einige Germanistik-Studenten sich auf harte Zeiten einstellen.


ist das nur ein persönliches empfinden oder eher geprägt durch deine juristische vorbildung?

denn wenn es nur ein persönliches empfinden ist, würde ich es als nicht besonders relevant einstufen (auch wenn ich es ähnlich sehe), weil logik und/oder persönliches empfinden bei juristischen betrachtungen nicht immer die primär ausschlaggebenden faktoren sind

zumal dir gerade der germanistikstudent (ohne überhaupt gesucht zu haben ) die aussichtslosigkeit der jobsuche bestätigen wird

Misanthrop schrieb:

Leider erwähnt der TAZ-Artikel nicht, dass die selbst richtigerweise als "entscheidende juristische Frage" der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung der Bürger aus verschiedenen EU-Staaten bezeichnete Vorfarge bereits in mehreren Verfahren beim BSG anhängig ist. Für so wichtig halte ich diesen Einzelfall daher nicht einmal.


du hast recht, lfd. verfahren werden nicht explizit erwähnt, allerdings wird die strittigkeit der frage im letzten abschnitt angesprochen (sowohl vor juristen als auch vor gerichten), sowie die tatsache, daß diese frage noch nicht vor den höchsten gerichten entschieden wurde
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Xaver08 schrieb:
Misanthrop schrieb:
Xaver08 schrieb:
auch in der taz findet sich heute ein interessanter bericht zu diesem urteil:

http://www.taz.de/Sozialleistungen-fuer-EU-Buerger/!125517/

kurz zusammengefasst:

die freizügigkeit in der eu gilt, wenn man arbeit hat, selbstständig oder arbeitssuchend ist. wenn man ansonsten nicht erwerbsttätig ist, ist für das aufenthaltsrecht rel. ob man sich selbst versorgen kann.

insofern stellt es nach dem artikel einen nachteil dar, wenn man z.b. aufgrund der aussichtslosigkeit eine arbeit zu finden als nicht mehr arbeitssuchend eingestuft wird, denn dann kann man zwar hartz4 beantragen, kann aber auch abgeschoben werden.


Ich halte es einerseits persönlich für eine Argumentation auf äußerst tönernen Füßen, annehmen zu wollen, jemand sei nicht mehr länger arbeitssuchend, wenn er nach 6 - 9 Monaten keine Beschäftigung gefunden hat. Auf Grundlage einer solchen Rechtsprechung müssten wohl auch einige Germanistik-Studenten sich auf harte Zeiten einstellen.


ist das nur ein persönliches empfinden oder eher geprägt durch deine juristische vorbildung?

denn wenn es nur ein persönliches empfinden ist, würde ich es als nicht besonders relevant einstufen (auch wenn ich es ähnlich sehe), weil logik und/oder persönliches empfinden bei juristischen betrachtungen nicht immer die primär ausschlaggebenden faktoren sind


Dann etwas härter an juristischen Fakten:
Arbeitssuche ist ja nur bedingt an äußeren Tatbeständen festzumachen. Allenfalls könnte man hier nachweisbare Bewerbunsgaktivitäten heranziehen. Hauptsächlich handelt es sich um den subjektiven Willen, Arbeit zu finden. Wenn der nicht widerleglich ist, dann ist das zunächst einmal so.

Das LSG will hier von einer Beendigung der Arbeitssuche nach einem gewissen zeitraum ausgehen. Würde man diese Auffassung verallgemeinern, so stünde z.B. einem Langzeitarbeitslosen nach eben dem genannten Zeitraum auch kein Arbeitslosengeld mehr zu. Denn auch der würde ja mangels Arbeitssuchendstatus nicht (mehr) der Vermittlung zur Verfügung stehen und würde folglich seinen Leistungsanspruch verlieren. Und das sogar dann, wenn das Gesetz ihm noch einen verbleibenden Anspruch gewähren würde. Spätestens hier darf man sich fragen, warum das LSG nicht wenigstens von den Anspruchsfristen des ALG I ausgegangen ist.

Ähnliches würde z.B. auch für langzeitige Alg II-Empfänger gelten. Spätestens an diesem Punkt müsste sich daher auch das LSG fragen lassen, wie es zu einem Alg II-Anspruch für jemanden kommen konnte, der nach Gerichtsauffassung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, weil er die ihm gesetzlich auferlegten Eigenbemühungen vermeintlich gar nicht mehr unternimmt.

Das LSG konstruiert hier außerdem ein Tatbestandsmerkmal, das dem Gesetz nicht einmal ansatzweise zu entnehmen ist. Und es führt einen Gedanken ein, der sämtlichen Sozialrechtszweigen bislang fremd ist.
Ich halte das daher für eine Einzelfallentscheidung, hinter welcher der Gedanke gestanden haben mag, dass ihr wegen der zu erwartenden BSG-Entscheidungen keine dauerhafte Wirkung im Alg II-Bereich zukommen dürfte. Und ich teile auch nicht die Ansicht, dass damit ein Denkanstoß für Abschiebungen geliefert werden sollte. Auch zweitinstanzliche Gerichte denken bisweilen durchaus pragmatisch. Und dem Gericht bot sich die Möglichkeit, den Fall zu entscheiden, ohne die BSG-Entscheidungen mühsam, und möglicherweise fehlerhaft, vorweg zu nehmen.
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Misanthrop schrieb:
Xaver08 schrieb:
Misanthrop schrieb:
Xaver08 schrieb:
auch in der taz findet sich heute ein interessanter bericht zu diesem urteil:

http://www.taz.de/Sozialleistungen-fuer-EU-Buerger/!125517/

kurz zusammengefasst:

die freizügigkeit in der eu gilt, wenn man arbeit hat, selbstständig oder arbeitssuchend ist. wenn man ansonsten nicht erwerbsttätig ist, ist für das aufenthaltsrecht rel. ob man sich selbst versorgen kann.

insofern stellt es nach dem artikel einen nachteil dar, wenn man z.b. aufgrund der aussichtslosigkeit eine arbeit zu finden als nicht mehr arbeitssuchend eingestuft wird, denn dann kann man zwar hartz4 beantragen, kann aber auch abgeschoben werden.


Ich halte es einerseits persönlich für eine Argumentation auf äußerst tönernen Füßen, annehmen zu wollen, jemand sei nicht mehr länger arbeitssuchend, wenn er nach 6 - 9 Monaten keine Beschäftigung gefunden hat. Auf Grundlage einer solchen Rechtsprechung müssten wohl auch einige Germanistik-Studenten sich auf harte Zeiten einstellen.


ist das nur ein persönliches empfinden oder eher geprägt durch deine juristische vorbildung?

denn wenn es nur ein persönliches empfinden ist, würde ich es als nicht besonders relevant einstufen (auch wenn ich es ähnlich sehe), weil logik und/oder persönliches empfinden bei juristischen betrachtungen nicht immer die primär ausschlaggebenden faktoren sind


Dann etwas härter an juristischen Fakten:
Arbeitssuche ist ja nur bedingt an äußeren Tatbeständen festzumachen. Allenfalls könnte man hier nachweisbare Bewerbunsgaktivitäten heranziehen. Hauptsächlich handelt es sich um den subjektiven Willen, Arbeit zu finden. Wenn der nicht widerleglich ist, dann ist das zunächst einmal so.

Das LSG will hier von einer Beendigung der Arbeitssuche nach einem gewissen zeitraum ausgehen. Würde man diese Auffassung verallgemeinern, so stünde z.B. einem Langzeitarbeitslosen nach eben dem genannten Zeitraum auch kein Arbeitslosengeld mehr zu. Denn auch der würde ja mangels Arbeitssuchendstatus nicht (mehr) der Vermittlung zur Verfügung stehen und würde folglich seinen Leistungsanspruch verlieren. Und das sogar dann, wenn das Gesetz ihm noch einen verbleibenden Anspruch gewähren würde. Spätestens hier darf man sich fragen, warum das LSG nicht wenigstens von den Anspruchsfristen des ALG I ausgegangen ist.

Ähnliches würde z.B. auch für langzeitige Alg II-Empfänger gelten. Spätestens an diesem Punkt müsste sich daher auch das LSG fragen lassen, wie es zu einem Alg II-Anspruch für jemanden kommen konnte, der nach Gerichtsauffassung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, weil er die ihm gesetzlich auferlegten Eigenbemühungen vermeintlich gar nicht mehr unternimmt.

Das LSG konstruiert hier außerdem ein Tatbestandsmerkmal, das dem Gesetz nicht einmal ansatzweise zu entnehmen ist. Und es führt einen Gedanken ein, der sämtlichen Sozialrechtszweigen bislang fremd ist.
Ich halte das daher für eine Einzelfallentscheidung, hinter welcher der Gedanke gestanden haben mag, dass ihr wegen der zu erwartenden BSG-Entscheidungen keine dauerhafte Wirkung im Alg II-Bereich zukommen dürfte. Und ich teile auch nicht die Ansicht, dass damit ein Denkanstoß für Abschiebungen geliefert werden sollte. Auch zweitinstanzliche Gerichte denken bisweilen durchaus pragmatisch. Und dem Gericht bot sich die Möglichkeit, den Fall zu entscheiden, ohne die BSG-Entscheidungen mühsam, und möglicherweise fehlerhaft, vorweg zu nehmen.



Meines Wissens ist kein Fall über die Frage des Ausschlusses von ALG 2-Ansprüchen bei EU-Ausländern, die sich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, anhängig. Dazu müsste ja auch ein LSG über diese Frage, so oder so, entschieden und die Revision zugelassen haben. Eine solche Entscheidung ist mir aber nicht bekannt.
Vielmehr scheint mir, dass auch im Ausgangsfall sich das LSG wieder um die Entscheidung herumgedrückt hat. Diesmal allerdings mit einer geradezu absurden Begründung, wie ja schon von dir dargestellt.
Es bestärkt sich der Eindruck, dass die Rechtsprechung eine Entscheidung hinauszögern will, da diese nach allgemeiner juristischer Auffassung den Anspruch auf ALG 2 bestätigen wird, insbesondere für EU-Bürger aus Ländern, die im EFA sind.
Solange aber keine solche Entscheidung vorliegt, scheuen viele Betroffene das Verfahren bzw. sehen gleich von einer Antragsstellung ab.
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stefank schrieb:
Meines Wissens ist kein Fall über die Frage des Ausschlusses von ALG 2-Ansprüchen bei EU-Ausländern, die sich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, anhängig. Dazu müsste ja auch ein LSG über diese Frage, so oder so, entschieden und die Revision zugelassen haben. Eine solche Entscheidung ist mir aber nicht bekannt.


Es waren jeweils Sprungrevisionen nach Entscheidungen des SG Berlin:

B 4 AS 9/13 R
"Gilt der Leistungsausschluss gem § 7 Abs 1 S 2 SGB 2 für Unionsbürger (hier schwedische Staatsangehörige) unter Berücksichtigung des von der Bundesregierung erklärten Vorbehaltes zur Anwendbarkeit des EuFürsAbk und des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art 4 EGV 883/2004?"

B 14 AS 16/13 R
"Zu den Voraussetzungen des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2 für Unionsbürger."
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ich lass euch mal ohne störung diskutieren...

ich finds interessant!

danke
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Xaver08 schrieb:
ich lass euch mal ohne störung diskutieren...

ich finds interessant!

danke


Ich finds bocklangweilig und würde gern wieder auf die primitiven Stammtischparolen zurückkommen    
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Misanthrop schrieb:
stefank schrieb:
Meines Wissens ist kein Fall über die Frage des Ausschlusses von ALG 2-Ansprüchen bei EU-Ausländern, die sich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, anhängig. Dazu müsste ja auch ein LSG über diese Frage, so oder so, entschieden und die Revision zugelassen haben. Eine solche Entscheidung ist mir aber nicht bekannt.


Es waren jeweils Sprungrevisionen nach Entscheidungen des SG Berlin:

B 4 AS 9/13 R
"Gilt der Leistungsausschluss gem § 7 Abs 1 S 2 SGB 2 für Unionsbürger (hier schwedische Staatsangehörige) unter Berücksichtigung des von der Bundesregierung erklärten Vorbehaltes zur Anwendbarkeit des EuFürsAbk und des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art 4 EGV 883/2004?"

B 14 AS 16/13 R
"Zu den Voraussetzungen des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2 für Unionsbürger."



Vielen Dank, vor allem für den Link. Ich wusste gar nicht, dass das BSG eine Seite mit den anhängigen Verfahren hat.
Sehr hübsch, wie sich die Entscheidungen der 55. und der 82. Kammer des SG Berlin diametral gegenüberstehen. Man darf gespannt sein.
Selbstverständlich stimme ich dir nun in Kenntnis dieser Verfahren zu, dass das LSG wohl nicht vor dem BSG entscheiden und sich deshalb wohl mit der Einzelfallentscheidung auf die sichere Seite retten wollte.
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Was mich an der oeffentlichen Fluechlingsdiskussion am meissten stoert, dass es offensichtlich nur darum geht die Schleusen zu oeffnen oder geschlossen zu halten.
Das ist als ginge es darum, einem Krebspatienten Aspirin zu geben oder nicht. Den Tumor dabei aber voellig negierend.
Die meissten der (afrikanischen) (Armuts-) Fluechtlinge kommen doch aus Laendern, die reich an Bodenschaetzen sind (Nigeria, Kongo, Sudan, etc.) und es sind in erster Linie westliche Unternehmen die sich korrupte Entscheidungstraeger nutbar machen, um die Reichtuemer auszubeuten. Hier muss die EU-Fluechtlingspolitik ansetzen. Mit politischem Druck und entsprechenden ethischen Richtlinien.

Ausserdem sehen ich die Gelder, die bei uns fuer die Unterbringung und Versorgung der Fluechtlinge ausgegeben wird, besser investiert, weil auch nachhaltiger, in die Bildungs-, Verkehrs- und Gesundheitsinfrastruktur der betroffenen Laender.

Bis auf ein paar kleine, aber stets mediemwirksam in Szene gesetzte Projekte passiert seitens der EU aber nichts.........

Es war Gaddaffi, der den Anstoss fuer die afrikanische Entwicklungsbank gegeben hat, die frei vom Einfluss des IMF und der Weltbank agierte.
Dies ist der richtige Weg der Hilfe zur Selbsthilfe.
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Was die hier angesprochenen Armutszuwanderung nach Deutschland betrifft,halte ich den Bericht in der OP für lesenswert.

So hat diese Zeitung gestern auf der Titelseite berichtet, daß inzw.Polizisten aus Bulgarien(Titel:"Bulgarische Polizisten in Offenbach sind") in Offenbach sind.

Wohl aus Gründen der Sprache und Kenntnisse der diversen Hintergründe dieser Armutszuwanderer

Die OP bennet die Aufgabenfelder dieser Polizisten aus Bulgarien:

--"Integration" (ich erlaube es mir vor diesem (Gesamt) Hintergrund in Anführungsstriche zu setzen)

-Sicherheit(so habe sich die Armutszuwanderung auf die kriminalitätslage-u.a. trick-Laden-und Taschendiebstahl)ausgewirkt

-Zusammenarbeit zw. den Ländern  bei der Kriminalitätsbekämpfung,wie z.B. das Aufspüren von Schleppern

-Es wird von umgekehrter Kriminalität deutscher Bürger berichtet:"Mietwucher" und "Dreckslöhne"(kürze ich es jetzt mal ab)

Ähhh....zum 1.1 gilt die geniale und oft zitierte Arbeitnehmerfreizügigkeit.......................


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