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Polen will Kinderschänder kastrieren

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Basaltkopp schrieb:
sir_rhaines schrieb:
dawiede schrieb:
Bei einigen Beitraegen klingeln bei mir echt die Alarmglocken und ich habe den Eindruck, dass der Mensch kurzeitig lernt und dann wieder vergisst.

Je nach Zeitgeist und AKtualitaet wird zu Jagd auf Menschen aufgerufen.

Lange warns die Franzosen, Englaender und Russen (und immer auch ein bissi der Neger)
dann warns die Juden, die Behinderten und die Schwulen
und heute halt die Kinderschaender und Moslems.

Zum Glueck ist der Zeitgeist dennoch so, dass wir uns wenigstens in Europa noch vor nach Mord und Todschlag schreienden Menschen sicher sind.


Ich find's toll, wie Du Dich schützend vor die Grundrechte von Kindermördern stellst, während Du die Rechte politisch Andersdenkender an anderer Stelle vehement untergräbst.

Ehrlich!
Du bist für mich der Held der Woche!

     


Vielleicht solltest Du nur auf Beiträge antworten, die Du auch verstanden hast!    


seh ich auch so....


so ne Unterstellung hab ich auch noch nie erlebt. Diffamierend
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Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich sowohl 'dawiedes' Beiträge in diesem, als auch im "Faschos in Köln..." Thread ziemlich genau verstanden habe.

Also: dto.
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sir_rhaines schrieb:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich sowohl 'dawiedes' Beiträge in diesem, als auch im "Faschos in Köln..." Thread ziemlich genau verstanden habe.

Also: dto.


Nein, weil ich mich nicht fuer Kinderschaender einsetze oder mich schuetzend vor sie stelle. Ich sage nur, dass ich mittelalterliche Reaktionen ablehne.

Ich habe wahrscheinlich beruflich schon mehr missbrauchte Geschøpfe gesehen als du in deiner Fantasie
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1. Um meine Aussage zu belegen:
dawiede schrieb:
Vogelchen schrieb:
[...] Pro-Köln ist ein Teil unserer Gesellschaft. Sind sie nun aufgrund des autoritär geprägten Einschreitens der Antifa von der rechtlichen Gleichheit ausgeschlossen? [...]

Nein, sie gehøren ausgeschlossen, weil sie das Grundgesetz mit Fuessen treten.[...]


2. Zur Aussage:
dawiede schrieb:
Ich habe wahrscheinlich beruflich schon mehr missbrauchte Geschøpfe gesehen als du in deiner Fantasie

Da wir beide nicht wissen, was der jeweils andere beruflich macht, wäre ich vorsichtig mit so einer Aussage. Du könntest allerdings falsch liegen...


3. Und zu guter letzt...
dawiede schrieb:
so ne Unterstellung hab ich auch noch nie erlebt. Diffamierend

...sind mir Deine Beleidigungen an anderer Stelle noch lebhaft in Erinnerung, also echauffier' Dich hier mal nicht so künstlich.
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dawiede schrieb:
sir_rhaines schrieb:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich sowohl 'dawiedes' Beiträge in diesem, als auch im "Faschos in Köln..." Thread ziemlich genau verstanden habe.

Also: dto.


Nein, weil ich mich nicht fuer Kinderschaender einsetze oder mich schuetzend vor sie stelle. Ich sage nur, dass ich mittelalterliche Reaktionen ablehne.

Ich habe wahrscheinlich beruflich schon mehr missbrauchte Geschøpfe gesehen als du in deiner Fantasie


Genau genommen hat sir_rhaines nicht gesagt, dass Du Dich vor Kindermörder stellst, sondern vor ihre Grundrechte. Das ist, mag es auch böse gemeint gewesen sein, keine ehrenrührige Unterstellung, sondern in meinen Augen sogar ein Kompliment. Jeder Mensch hat unverlierbare Grundrechte. Dass man damit nicht dem Kinderschänder einen Gefallen tun will, sondern höhere Ziele verfolgt (sittliche Überlegenheit des strafenden Staates, absoluter Schutz gewisser Werte zum Wohle aller), kapieren viele heutzutage leider nicht mehr.

Ich habe nur wegen einer Atombuttonmeldung die letzten 3 Beiträge gelesen und zum Thema nichts weiter zu sagen, habe den Threadverlauf auch nicht verfolgt. Aber jdf. könntet Ihr mal wieder runterkommen (sir_rhaines und alle) und persönliche Anfeindungen unterlassen.

Viele Grüße,

Alex
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sir_rhaines schrieb:
1. Um meine Aussage zu belegen:
dawiede schrieb:
Vogelchen schrieb:
[...] Pro-Köln ist ein Teil unserer Gesellschaft. Sind sie nun aufgrund des autoritär geprägten Einschreitens der Antifa von der rechtlichen Gleichheit ausgeschlossen? [...]

Nein, sie gehøren ausgeschlossen, weil sie das Grundgesetz mit Fuessen treten.[...]


2. Zur Aussage:
dawiede schrieb:
Ich habe wahrscheinlich beruflich schon mehr missbrauchte Geschøpfe gesehen als du in deiner Fantasie

Da wir beide nicht wissen, was der jeweils andere beruflich macht, wäre ich vorsichtig mit so einer Aussage. Du könntest allerdings falsch liegen...


3. Und zu guter letzt...
dawiede schrieb:
so ne Unterstellung hab ich auch noch nie erlebt. Diffamierend

...sind mir Deine Beleidigungen an anderer Stelle noch lebhaft in Erinnerung, also echauffier' Dich hier mal nicht so künstlich.


Aussage 1: ja, ich will nur demokratische Leute auf der Gass. Ich habe nie irgendwo geschrieben, dass ich Anarchisten oder Kommunisten unterstutze

Aussage 2: ok, taeusch ich mich halt. Kann ich mit leben

Aussage 3: Die Unterstellung ich wuerde Kindestøter schuetzen, ist fuer mich gleichbedeutend wie: ich bin einer. So ist dies in meinem empfinden die extremste Beleidigung, die ich hier abbekommen habe. Zeig mir eine von meiner Seite, die annaehrend so ist
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@sir_rhaines

ein lustiges fass, das du hier aufmachst.

fassen wir es mal aus meiner sicht zusammen:

rechtsradikale totschläger gehören in den knast. rassisten gehören ausgegrenzt. pädophile straftäter gehören in den knast, menschen die pädophile taten begehen oder akzeptabel finden gehören ausgegrenzt.

passt doch alles, oder?
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sir_rhaines schrieb:
Ich find's toll, wie Du Dich schützend vor die Grundrechte von Kindermördern stellst [...]


Lesen bildet.

Und um die Frage nochmal aufzuwerfen:
Du stellst Dich vor die Grundrechte von Leuten, die einer abscheulichen Straftat schuldig sind, Du lehnst aber die Grundrechte politisch Andersdenkender ab.

Wie passt das zusammen?
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@ peter: So kann man es sehen - tue ich aber nicht. Ich sehe es so:

1. Kinderschänder gehören bestraft und anschließend in Sicherheitsverwahrung. Aber sie haben das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, und dürfen demnach nicht kastriert werden.

2. Volksverhetzer, Holocaustleugner etc. gehören bestraft. Leute die für Ihre Auffassung demonstrieren wollen, und sich dabei rechtlich einwandfrei verhalten, müssen bei der Wahrnehmung dieses Rechtes geschützt werden.

mfg
sir_rhaines
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sir_rhaines schrieb:
sir_rhaines schrieb:
Ich find's toll, wie Du Dich schützend vor die Grundrechte von Kindermördern stellst [...]


Lesen bildet.

Und um die Frage nochmal aufzuwerfen:
Du stellst Dich vor die Grundrechte von Leuten, die einer abscheulichen Straftat schuldig sind, Du lehnst aber die Grundrechte politisch Andersdenkender ab.

Wie passt das zusammen?


Nicht ganz richtig. Ich lehne antidemokratische Aussagen, Bewegungen usw. ab.

Artikel 18 des GG
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sir_rhaines schrieb:
@ peter: So kann man es sehen - tue ich aber nicht. Ich sehe es so:

1. Kinderschänder gehören bestraft und anschließend in Sicherheitsverwahrung. Aber sie haben das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, und dürfen demnach nicht kastriert werden.

2. Volksverhetzer, Holocaustleugner etc. gehören bestraft. Leute die für Ihre Auffassung demonstrieren wollen, und sich dabei rechtlich einwandfrei verhalten, müssen bei der Wahrnehmung dieses Rechtes geschützt werden.

mfg
sir_rhaines


ich verkürze mal willkürlich:


Volksverhetzer, Holocaustleugner die für Ihre Auffassung demonstrieren wollen, und sich dabei rechtlich einwandfrei verhalten, müssen bei der Wahrnehmung dieses Rechtes geschützt werden.


entspricht auch das deiner meinung?
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Nein.
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Wenn Du mir irgendeinen Beweis lieferst, dass proKöln bei der Demonstration den Straftatbestand der Volksverhetzung oder Holocaustleugnung erfüllt hat, ziehe ich meine Kritik zurück.
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@ dawiede:

Lehnst Du antidemokratische Bewegungen ab, oder solche, die Du für antidemokratisch hältst?

Ich maße mir nicht an, festzustellen, ob proKöln "antidemokratisch" ist - da sie unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, gehe ich davon aus, dass sie bereits verboten worden wären, wenn sie antidemokratisch wären.

Antidemokratisch finde ich nach wie vor, wenn man eine Gruppe unterdrückt, die ihre Meinung äußern will (sprich die Antifa im konkreten Beispiel in Köln).
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sir_rhaines schrieb:
Nein.


das passiert aber bei fast jeder npd-kundgebung. falls es dich interessiert kann ich dir da gerne ausreichend material (in form von links) zur verfügung stellen. und proKöln wird von npd-lern mit unterstützt.

aber ging es hier nicht um kindesmißbrauch und ist es nicht die falsche plattform für eine diskussion, die aus guten gründen in einem anderen thread so ziemlich beendet war?
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sir_rhaines schrieb:
@ dawiede:

Lehnst Du antidemokratische Bewegungen ab, oder solche, die Du für antidemokratisch hältst?

Ich maße mir nicht an, festzustellen, ob proKöln "antidemokratisch" ist - da sie unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, gehe ich davon aus, dass sie bereits verboten worden wären, wenn sie antidemokratisch wären.

Antidemokratisch finde ich nach wie vor, wenn man eine Gruppe unterdrückt, die ihre Meinung äußern will (sprich die Antifa im konkreten Beispiel in Köln).


Ja, hier kommt es natuerlich auf die Definition von antidemokratisch an. Vielleicht ist es auch das falsche Wort.
Es geht mir darum, wenn Menschen gegen ganze Volkgruppen von Menschen aktiv werden, dann møchte ich diese nicht auf der Strasse sehen.
Mir persønlich wuerde es wesentlich schlechter gehen, wenn ich Leute von vornherein aufgrund ihrer Nationalitaet oder Glaubenszugehørigkeit, verurteilen wuerde. Und das macht Pro-Køln und damit machen sie mir in gewisser Weise Angst
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@ peter:

Das ist richtig. Mir ging es eigentlich auch nur darum, von dawiede in Erfahrung zu bringen, wer wann Grundrechte haben darf, und wer nicht...


@ all:

Um mal wieder zum eigentlichen Thema zu kommen:
Was würdet Ihr davon halten, einem verurteilten Kinderschänder (unter bestimmten Voraussetzungen) ein Wahlrecht einzuräumen:

1. Lebenslange Sicherheitsverwahrung ohne Möglichkeit einer Revision.
2. Möglichkeit einer Aufhebung der Sicherheitsverwahrung nach freiwilliger Kastration?

mfg
sir_rhaines


P.S.: Damit die Begriffe nicht durcheinandergeschmissen werden:
Kastration (chemisch oder operativ): Entfernung der Hoden oder Unterdrückung der Hodenfunktion.
Sterilisation: Unterbindung der Zeugungsfähigkeit. Hierbei bleiben die Hoden drin, und die Hormone (Testosteron etc.) bleiben unverändert (hilft also auch nicht zur Triebdämfung).
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@sir_rhaines

Um mal wieder zum eigentlichen Thema zu kommen:
Was würdest Du davon halten, einem verurteilten Vergewaltiger (unter bestimmten Voraussetzungen) ein Wahlrecht einzuräumen:

1. Lebenslange Sicherheitsverwahrung ohne Möglichkeit einer Revision.
2. Möglichkeit einer Aufhebung der Sicherheitsverwahrung nach freiwilliger Kastration?
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peter schrieb:
@sir_rhaines

Um mal wieder zum eigentlichen Thema zu kommen:
Was würdest Du davon halten, einem verurteilten Vergewaltiger (unter bestimmten Voraussetzungen) ein Wahlrecht einzuräumen:

1. Lebenslange Sicherheitsverwahrung ohne Möglichkeit einer Revision.
2. Möglichkeit einer Aufhebung der Sicherheitsverwahrung nach freiwilliger Kastration?



Junge, Du must doch die Unterschiede deutlicher hervorheben.. Hätt's beinahe übersehen und gedacht, Du könntest nicht zitieren .

Ja - wäre in der Tat - unter bestimmten Umständen - eine Variante.. In jedem Fall bin ich der Meinung, dass weder Kinderschänder noch Vergewaltiger, bei denen ein Rückfallgefahr nicht auszuschließen ist, je wieder einfach so auf freien Fuss kommen.

Dafür gab es in den letzten Jahren einfach zu viele Fälle von, wie heißt es so schön: "einschlägig Vorbestraften"..
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sir_rhaines schrieb:
peter schrieb:
@sir_rhaines

Um mal wieder zum eigentlichen Thema zu kommen:
Was würdest Du davon halten, einem verurteilten Vergewaltiger (unter bestimmten Voraussetzungen) ein Wahlrecht einzuräumen:

1. Lebenslange Sicherheitsverwahrung ohne Möglichkeit einer Revision.
2. Möglichkeit einer Aufhebung der Sicherheitsverwahrung nach freiwilliger Kastration?



Junge, Du must doch die Unterschiede deutlicher hervorheben.. Hätt's beinahe übersehen und gedacht, Du könntest nicht zitieren .

Ja - wäre in der Tat - unter bestimmten Umständen - eine Variante.. In jedem Fall bin ich der Meinung, dass weder Kinderschänder noch Vergewaltiger, bei denen ein Rückfallgefahr nicht auszuschließen ist, je wieder einfach so auf freien Fuss kommen.

Dafür gab es in den letzten Jahren einfach zu viele Fälle von, wie heißt es so schön: "einschlägig Vorbestraften"..


ich dachte es sei auffällig genug, ok.

weiter:

wie ist es bei jemandem, der mehrfach auffällig geworden ist, weil er ausländer krankenhausreif geprügelt hat?


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