>

Zweitwagen Autoversicherung ?

#
team-adler schrieb:
... weil sich das für mich ansonsten nicht rechnet.

So wie Du das gerne hättest (geschätzte 40% Beitragssatz, nur Haftpfl. und 2 Monate angemeldet) wird sich das auch für die Versicherungsgesellschaft nicht rechnen.
Eher schade um's Porto und das Papier was für die beiden Policen inkl. Versicherungsbedingungen verbraucht wird.
Der Kurztarif / die Einstufung wird ja nicht angewendet um den Kunden zu ärgern.
Wenn Du vor hättest ein PKW nur im Sommer und den anderen PKW nur im Winter zu fahren, könntest Du immer den gleichen Schadenfreiheitsrabatt nutzen (geht mit und ohne Saisonkennzeichen).
Dein Vorhaben bedeutet für die Versicherung jedoch nur Arbeit und Kosten. Wenn in denen 2 Monaten auch noch ein (saftiger) Haft-Schaden passieren sollte, hat die Versicherung ein tolles Geschäft gemacht.
Trotzdem... weiterhin viel Glück bei der Suche!
#
arti schrieb:
kannste vergessen mit der rabattierungs-einstufung.

einzige möglichkeit (wenn auch nicht ast-reine):
1). alten wagen abmelden, neuen anmelden (und die kosten tragen), und dann wieder das gleiche spiel.

kosten:

2mal an- und abmeldegebühr
2.) plus
kurzzeittarifabrechnung
, da der versicherer durch die fahrzeug-ID merkt, dass du ihn verarschen willst.

3.) meld ih doch per kurzzeitkennzeichen als zweitwagen an, wäre die billigste alternative.

4.) zum thema: TK ohne glasbruch:
durch ner produktpräsentation konnte ich heute nicht im büro suchen. ich versuche es morgen mit meiner arbeit unter einem hut zu bekommen...


zu 1.)  An- und Abmelden ist ja das Normalste was es gibt. Was soll hier problematisch sein?
Es kostet halt nur Geld und ich denke, hier sollen für zwei Monate 2 Fzge angemeldet sein.

zu 2.) plus Kurztarifstaffel? Dies sollte entfallen, wenn es die gleiche Versicherung ist wie Erstfahrzeug.

Hier empfiehlt es sich auch, prüfen zu lassen, ob man vielleicht die SFR tauscht (wenn die Typklassen des zweiten PKW höher sind).

zu 3.) Kurzzeitkennzeichen => siehe OBI  (Saisonkennzeichen)

zu 4.) TK ohne Glasbruchschäden: Diese Aussage stimmt so definitiv NICHT.

Im Allianz Kompakttarif wird hier lediglich nicht fiktiv abgerechnet, d.h. hier muss eine Rechnung vorgelegt werden, die aber dann natürlich auch bezahlt wird!

Leider gibt es in dieser Branche zu viel "Halbwissen". Jeder hat irgend etwas gehört und macht dann seine Freunde und Bekannte "schoggelisch".

Sollte es weitere Fragen geben, bin ich gerne bereit auch per PN zu antworten.


Teilen