>
Avatar profile square

Glnpf

1789

#
Ich brauche 4 Sitzplatz-Karten. Bloss nicht zu nah an den Schwarzgelben.  
#
Kann mir jemand schreiben, wo man im nahen Ausland (Belgien) die SGE am besten im Internet sehen kann? Oder gar auf einem belgischen Sender?

Merci!
#
Schade...

Jetzt haben sie es korrigiert.  
#
Urgs, und auf www.ard.de steht:

Enttäuschung herrschte dagegen in Italien. Sportministerin Giovanna Melandri brach bei der Bekanntgabe der Entscheidung.

Ist das live übertragen worden?  
#
Hier ist die Antwort, die ich gerade bekommen habe:

Sehr geehrter Herr Glnpf,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an unserem Programm. Wir bedauern Ihren Unmut über die Entscheidung, am 25. Oktober das Spiel "FC Bayern München - 1. FC Kaiserslautern" zu übertragen.

Diese Partie ist ein Klassiker und sie bekommt in diesem Jahr besondere Brisanz durch die Tatsache, dass Kaiserslautern derzeit in der zweiten Liga spielt. Es kämpft also ein entschlossener David gegen den favorisierten Goliath.

Während die anderen Partien der zweiten DFB-Pokal-Hauptrunde vor allem regionale Bedeutung  haben, erregt der FC Bayern mit seinen vielen Nationalspielern bundesweites Interesse. Spiele mit Beteiligung der Bayern sind deshalb für eine sehr große Zahl unserer Zuschauer sehr attraktiv. Deshalb hat sich die Sportkoordination entschieden, von dieser Partie live zu berichten.

Wir leiten Ihre Kritik gerne an die Verantwortlichen in der Programmplanung weiter. Wir hoffen, Sie trotz Ihrer kritischen Worte weiterhin zu unseren Zuschauern zählen zu dürfen und wünschen Ihnen gute Unterhaltung in unseren Programmen!

Mit freundlichen Grüßen

Stephan van Löchtern
ARD-Zuschauerredaktion

Tel.: ...
e-mail.: ...
#
>>Wenn Chris, Russ, Rehmer und Vasi in Topform sind, wäre für mich die 1. Verteidigung: Russ und Chris
Also brauchen wir Vasoski eigentlich nicht wirklich?  

Unser konstantester und bester Abwehrspieler... was wird hier eigentlich für ein Unsinn geschrieben?  
#
Morsche,

Faith no more - Arabian Disco
16 Horsepower - South Pennsylvania Waltz
16 Horsepower - American Wheeze
Anthrax - American Pompeii
Front 242 - Moldavia
#

Toca schrieb:
Wäre ja echt eine Katastrophe, wenn der "Schweini" da mit drinhängt!


Wobei Schweini dann wohl eher auf Spiele in der Regionalliga Einfluss nehmen konnte. Kann mir nicht vorstellen, das er in der ersten Mannschaft derart ein Spiel in eine gewünschte Richtung steuern kann oder konnte. Machts aber letztendlich auch nicht besser.
#

womeninblack schrieb:

Nur gut, das Jungs erstens nie verliebt sind und zweitens sowieso immer perfekte Menschen.



Sonst wären es ja auch Mädels.
#
Laut der "tz" in München sollen Schweinsteiger sowie die Kätzchen Lanzaat und Agostino in den Wettskandal verwickelt sein.
Siehe auch n-tv-Laufband.
#

finley schrieb:
Leider gab es kein FREI-BIER wie angekündigt, es gab nichts zum essen wie angkündigt....

Es gab zwar keinen Alkohol, aber ich habe Wasser, O-Saft, Kaffee, etc. bekommen. Zudem ein bißchen Gebäck und Schnittchen (u.a. sowas ähnliches wie kleine Mini-Pizzas). War doch ganz nett. Und Koreaner sprechen nunmal vornehmlich nicht Deutsch. Welch Wunder. Wir haben jetzt fünf rote T-Shirts und sind Korea-Fans. Wenn wir nur Tickets hätten...
#
@zwerg_nase

Da Du am Sonntag ohnehin unser Fahrer bist, ist doch angemessen.

Prost
#
Sind die Tickets noch verfügbar?
#
Nehme auch zwei Karten der selben Kategorie (ca. €25) solange sie im Bereich der Gegentribüne sind.
#
Brauche eine Karte für Sonntag: Block 31N, Reihen 10-12, Plätze 7-13.
#

Wer keine Ahnung hat...

Gast 10 bekommt maximal 70% eines Geschäftsessens zurück. Und zurück bedeutet, dass sein Betriebsgewinn um diese 70,- EUR gemindert wird...

Außerdem kann Gast 10 dieses nur als Geschäftsessen absetzen, wenn ein Grund vorliegt.

Und als drittes regelt das EStG Geschäftsessen so: maximal 2 Kunden, bzw. paritätische Anzahl, d.h. 3 Mitarbeiter, 3 Kunden, oder 5 Mitarbeiter und 5 Kunden...

mannmannmann...


Naja...sein Betriebsgewinn.... Handelsrechtlich ist der volle Betrag gewinnwirksam. Lediglich steuerrechtlich sind 30% nicht abzugsfähig. Wenn schon den Dicken machen, dann bitte auch fundiert. Zurück bekommt er zunächst mal gar nichts (ausser der Vorsteuer, wobei er dann auch vorsteuerabzugsberechtigt sein muss). Und auch über die Steuer wird er kaum die abzugsfähigen 70% zu 100% wieder raus bekommen. Dann müsste er ja als Grenzsteuersatz 100% haben. Weder bei ESt noch bei KSt ist mir etwas derartiges bekannt. Das ganze muss natürlich betrieblich veranlasst sein. Blablabla...

Was soll der ganze Mist. Gast 1-4 sind verheiratet und daher die ärmsten Schweine... Den kann man doch mal ruhig einen ausgeben.
#

propain schrieb:

Glnpf schrieb:
Oh mein Gott... HIIIIIIILFE!!!!

Meinst du mich? Dann erkläre es doch einfach wie es richtig ist, Mister Überheblich.

Nein, ich meinte nicht Dich, sondern nur das ganze "Chaos" in den etwa 30 Postings danach. Im übrigen ist ein Unternehmen per Gesetz dazu verpflichtet eine Rechnung über seine erbrachte(n) Leistung(en) auszustellen. Was Du da schreibst ist nichts anderes als Steuerhinterziehung. Und das ist, wie hoffentlich allgemein bekannt, ein Straftatbestand.

Auf den anderen Kram möchte ich nicht mehr eingehen. Das ist mir zuviel und zu durcheinander.

Mister Überheblich, oder einfach nur Glnpf (und nicht Grmpf!!!)
#
Oh mein Gott... HIIIIIIILFE!!!!
#
Mal etwas weiter ausholend:

Es gibt ja bekanntlich mehrere Abgaben als die Mineralölsteuer. Man denke auch mal an die Zölle, Branntweinsteuer, Gewerbesteuer, Kfz-Steuer, Getränkesteuer, Kaffeesteuer, etc. Alle diese Kosten muss der Unternehmer im Rahmen seines Betriebes tragen und entsprechend bei der Kalkulation seiner Preise berücksichtigen.

Wenn ich bei diesem Unternehmer dann etwas erwerbe, zahle ich aber nicht für die Gewerbesteuer, Kaffeesteuer oder sonst was. Ich bezahle ihm seinen von ihm verlangten und kalkulierten Preis. Wo der herkommt ist hierbei steuerlich nicht relevant. Maßgeblich ist nur das, was dem Rechtsverkehr unterliegt (die Leistungen im wirtschaftlichen Sinne), hier die Lieferung von Benzin/Diesel.

Dieser Vorgang unterliegt der Umsatzsteuer, wenn die sog. Tatbestandmerkmale erfüllt sind, an die das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, das heißt Steuerschuldner und Steuerträger sind nicht identisch. Steuerträger ist der Leistungsempfänger (der ist durch die USt belastet),  Steuerschuldner der leistende Unternehmer. Der hat dann die Umsatzsteuer an das FA abzuführen.
Bei der Mineralölsteuer ist (vereinfacht gesagt) der Mineralölsteuerlieferant der Steuerschuldner und auch der Steuerträger (s. Entnahme aus einem Steuerlager). Der Erwerber hat damit insoweit nichts zu tun.

Guckst Du:
§ 9 MinöStG Entstehung der Steuer, Steuerschuldner
(1)
Die Steuer entsteht dadurch, daß Mineralöl aus dem Steuerlager entfernt wird, ohne daß sich ein weiteres Steueraussetzungsverfahren oder ein Zollverfahren nach § 14 Abs. 1 Nummer 2 anschließt, oder daß es zur Verwendung innerhalb des Steuerlagers entnommen wird (Entnahme in den freien Verkehr). Steuerschuldner ist der Inhaber des Steuerlagers.
(1a)
Anstelle des Steuerlagerinhabers wird der Einlagerer nach § 7a für das von ihm oder auf seine Veranlassung aus dem Steuerlager entfernte Mineralöl Steuerschuldner. Bestehen Zweifel an der Zuordnung der Entnahme, so ist der Steuerlagerinhaber Steuerschuldner.

Also:

Der Tankende zahlt nicht die Mineralölsteuer (die im übrigen z. B. auch auf Heizöle erhoben wird), sondern die Lieferung von X ltr. Benzin/Diesel. (Somit zahlt er auch keine USt auf die Mineralölsteuer) Das ist die Leistung, die erbracht wird und bei Erfüllung der Tatbestandmerkmale steuerbar und mangels Steuerbefreiung auch steuerpflichtig ist. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich hierbei alleine aus § 10 Abs. 1 UStG und unterliegt gem. § 12 UStG dem Regelsteuersatz von 16% (ab nächstem Jahr 18%).

Ich hoffe, das ist ausreichend.
#
Man lese § 10 Abs.1 Sätze 1 und 2 UStG.