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Der Fall Hoeness (Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung)

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pipapo schrieb:
Wie wird das sonst in vergleichbaren Fällen gehandhabt?
Ist das ein ungewöhnliches Vorgehen?


Würde mich auch brennend interessieren. Jemand am Start, der dazu eine qualifizierte Meinung hat? (Also kein "Habe mal gehört, daß...")
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Aber so ganz generell finde ich das jetzt auch ein wenig merkwürdig, aus der Sicht eines Laien.

Stelle mir gerade vor, wie etwa ein Autodieb vor den Richter tritt, und dieser dann aus dem Autodiebstal 25 kleinere Macht (4 * Reifen, 2 * Nummernschild, Autoradio usw...), sodaß am Ende 25 mal "wegen Geringfügigkeit eingestellt" steht, die dann zu eben diesem Zusammengenommen werden.
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Ffm60ziger schrieb:
SKANDAL    
SPON
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/steueraffaere-uli-hoeness-wird-offenbar-in-sieben-faellen-angeklagt-a-943150.html

...urkwelle is die Blöd
"Bei einer möglichen Verurteilung würde aus den sieben Taten eine Gesamtstrafe gebildet, dabei hätten die Richter einen großen Ermessensspielraum.
Dem Bericht zufolge könnten die einzelnen Straftaten zur Bewährung ausgesetzt werden - in der Summe würde dann auch nur eine Bewährungsstrafe verhängt werden."

Wenns so gedreht wird, ach lasse mers halt, bayerische Justiz,freu dich doch.  


Wenn das siebenmal die gleiche Straftat ist anstatt eine Straftat, ist dann der Mensch nicht ein Serientäter und steckt dann da nicht viel mehr kriminelle Energie dahinter und müsste härter bestraft werden?
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propain schrieb:
Ffm60ziger schrieb:
SKANDAL    
SPON
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/steueraffaere-uli-hoeness-wird-offenbar-in-sieben-faellen-angeklagt-a-943150.html

...urkwelle is die Blöd
"Bei einer möglichen Verurteilung würde aus den sieben Taten eine Gesamtstrafe gebildet, dabei hätten die Richter einen großen Ermessensspielraum.
Dem Bericht zufolge könnten die einzelnen Straftaten zur Bewährung ausgesetzt werden - in der Summe würde dann auch nur eine Bewährungsstrafe verhängt werden."

Wenns so gedreht wird, ach lasse mers halt, bayerische Justiz,freu dich doch.  


Wenn das siebenmal die gleiche Straftat ist anstatt eine Straftat, ist dann der Mensch nicht ein Serientäter und steckt dann da nicht viel mehr kriminelle Energie dahinter und müsste härter bestraft werden?


...ach Kwatsch,
ich, ahnungsloser sag mal, der Jugend eine Changse. und bitte keine Frühverurteilungen"
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miraculix250 schrieb:
pipapo schrieb:
Wie wird das sonst in vergleichbaren Fällen gehandhabt?
Ist das ein ungewöhnliches Vorgehen?


Würde mich auch brennend interessieren. Jemand am Start, der dazu eine qualifizierte Meinung hat? (Also kein "Habe mal gehört, daß...")


Das ganze ist im Strafprozeß Normalität und wird in den §§ 53ff StPO geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__53.html
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71er schrieb:
miraculix250 schrieb:
pipapo schrieb:
Wie wird das sonst in vergleichbaren Fällen gehandhabt?
Ist das ein ungewöhnliches Vorgehen?


Würde mich auch brennend interessieren. Jemand am Start, der dazu eine qualifizierte Meinung hat? (Also kein "Habe mal gehört, daß...")


Das ganze ist im Strafprozeß Normalität und wird in den §§ 53ff StPO geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__53.html


Der Inhalt des genannten  gesetzlichen Grundsatzes -o.k. ,gut diesen insoweit mal zu lesen-hab ich jetzt aber nicht   als Pipapo s Frage verstanden.  ,-)

Es geht um den Tatbestand der Aufteilung eines vermutlich ins Gefängnis führenden  Millionesteuerbetruges in nette  kleine  Fällschen..Insoweit,wie dies in andere vergleichbaren  Fällen die rechtliche Praxis ist.

Und dies werden wir erst bei genauer Tabestandsaufklärung (im Vergleich  mit Fällen entsprechenden Sachverhalts) durchs Gericht erfahren
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Dirty-Harry schrieb:
71er schrieb:
miraculix250 schrieb:
pipapo schrieb:
Wie wird das sonst in vergleichbaren Fällen gehandhabt?
Ist das ein ungewöhnliches Vorgehen?


Würde mich auch brennend interessieren. Jemand am Start, der dazu eine qualifizierte Meinung hat? (Also kein "Habe mal gehört, daß...")


Das ganze ist im Strafprozeß Normalität und wird in den §§ 53ff StPO geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__53.html


Der Inhalt des genannten  gesetzlichen Grundsatzes -o.k. ,gut diesen insoweit mal zu lesen-hab ich jetzt aber nicht   als Pipapo s Frage verstanden.  ,-)

Es geht um den Tatbestand der Aufteilung eines vermutlich ins Gefängnis führenden  Millionesteuerbetruges in nette  kleine  Fällschen..Insoweit,wie dies in andere vergleichbaren  Fällen die rechtliche Praxis ist.

Und dies werden wir erst bei genauer Tabestandsaufklärung (im Vergleich  mit Fällen entsprechenden Sachverhalts) durchs Gericht erfahren


Es ist ja nicht nur ein Steuerbetrug. Es sind mehrere.
Für jedes verstecken von Geld am Fiskus vorbei braucht es einen neuen Tatentschluß. Dies bedeutet, da es ja auch zeitlich auseinanderliegt, eine neue Straftat.
Wenn ich jetzt alles richtig gelesen haben wird UH wegen sieben Fällen der Steuerhinterziehung angeklagt.
Daraus wird dann eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet.
Wenn noch andere Straftaten im Raum stehen, können auch diese gleich mit abgearbeitet oder aus den unterschiedlichsten Gründen (geringfügige Nebenstraftat) eingestellt werden.
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71er schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
71er schrieb:
miraculix250 schrieb:
pipapo schrieb:
Wie wird das sonst in vergleichbaren Fällen gehandhabt?
Ist das ein ungewöhnliches Vorgehen?


Würde mich auch brennend interessieren. Jemand am Start, der dazu eine qualifizierte Meinung hat? (Also kein "Habe mal gehört, daß...")


Das ganze ist im Strafprozeß Normalität und wird in den §§ 53ff StPO geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__53.html


Der Inhalt des genannten  gesetzlichen Grundsatzes -o.k. ,gut diesen insoweit mal zu lesen-hab ich jetzt aber nicht   als Pipapo s Frage verstanden.  ,-)

Es geht um den Tatbestand der Aufteilung eines vermutlich ins Gefängnis führenden  Millionesteuerbetruges in nette  kleine  Fällschen..Insoweit,wie dies in andere vergleichbaren  Fällen die rechtliche Praxis ist.

Und dies werden wir erst bei genauer Tabestandsaufklärung (im Vergleich  mit Fällen entsprechenden Sachverhalts) durchs Gericht erfahren


Es ist ja nicht nur ein Steuerbetrug. Es sind mehrere.
Für jedes verstecken von Geld am Fiskus vorbei braucht es einen neuen Tatentschluß. Dies bedeutet, da es ja auch zeitlich auseinanderliegt, eine neue Straftat.
Wenn ich jetzt alles richtig gelesen haben wird UH wegen sieben Fällen der Steuerhinterziehung angeklagt.
Daraus wird dann eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet.
Wenn noch andere Straftaten im Raum stehen, können auch diese gleich mit abgearbeitet oder aus den unterschiedlichsten Gründen (geringfügige Nebenstraftat) eingestellt werden.  


Wenn s hier tatsächliche  mehrere(einzelne Handlungen)strafbare Handlungen -in entsprechend kleiner Größenordnung (die sprechen ja immer von der berühmten Million)gewesen sind . Klar

Ich bin bislang von der einen  Millionensumme des Schuhfuzzis ausgegangen,die er reingedonnert hat in seine illegalen Geschäfte .

Aber wie gesagt:Einzelne Handlungen (womöglich unterhalb der mag, Grenze) und es leuchtet schon ein.was da jetzt mutmaßlich   in den Raum gestellt wird.

Frage an dich, der ja anscheined   eng an der rechtlichen  Handhabung dran ist.

Reichen verschiedene Aktivitäten auf unterschiedliche Anlagearten aus.für die o.g. Regelung?
oder spielt die zeitliche Geschichte eine Rolle?

6,5 Millonen teil ich evtl am gleichen tag auf 7 Dinge auf und es sind 7 Strfattabestände ?Oder muß zw. jeder Handlung   einige  Zeit dazw. liegen ?

Wie funzt dies in der Praxis wegn der Anwendung dieser  Regelung für "Mehrfachtstraftäter"?
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Danke für die Beantwortung.
Ich habe mich mit Einzelheiten des Falles nicht auseinandergesetzt, da ich es rechtlich sowieso nicht würdigen könnte.
Es ist also nichts Ungewöhnliches was hier passiert, das kann ja schon mal festgehalten werden.
So lange also hier genauso wie bei kleineren (mehrfachen) Steuerdelikten verfahren und dem Wurstuli keine gesonderte Behandlung zugesprochen wird, ist das also mehr ein moralischer Aufreger.
Oder eine Grundsatzfrage.
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Noch ergänzend:
Interessant wäre jedoch die Abgrenzung. Dann wäre beispielsweise ein Kleinunternehmer der sich immer mal etwas aus der Kasse nimmt in gleicher Weise zu behandeln. Oder ist das eine (1) Handlung, da immer ein identischer Vorgang zu Grunde liegt?
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Dirty-Harry schrieb:
71er schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
71er schrieb:
miraculix250 schrieb:
pipapo schrieb:
Wie wird das sonst in vergleichbaren Fällen gehandhabt?
Ist das ein ungewöhnliches Vorgehen?


Würde mich auch brennend interessieren. Jemand am Start, der dazu eine qualifizierte Meinung hat? (Also kein "Habe mal gehört, daß...")


Das ganze ist im Strafprozeß Normalität und wird in den §§ 53ff StPO geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__53.html


Der Inhalt des genannten  gesetzlichen Grundsatzes -o.k. ,gut diesen insoweit mal zu lesen-hab ich jetzt aber nicht   als Pipapo s Frage verstanden.  ,-)

Es geht um den Tatbestand der Aufteilung eines vermutlich ins Gefängnis führenden  Millionesteuerbetruges in nette  kleine  Fällschen..Insoweit,wie dies in andere vergleichbaren  Fällen die rechtliche Praxis ist.

Und dies werden wir erst bei genauer Tabestandsaufklärung (im Vergleich  mit Fällen entsprechenden Sachverhalts) durchs Gericht erfahren


Es ist ja nicht nur ein Steuerbetrug. Es sind mehrere.
Für jedes verstecken von Geld am Fiskus vorbei braucht es einen neuen Tatentschluß. Dies bedeutet, da es ja auch zeitlich auseinanderliegt, eine neue Straftat.
Wenn ich jetzt alles richtig gelesen haben wird UH wegen sieben Fällen der Steuerhinterziehung angeklagt.
Daraus wird dann eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet.
Wenn noch andere Straftaten im Raum stehen, können auch diese gleich mit abgearbeitet oder aus den unterschiedlichsten Gründen (geringfügige Nebenstraftat) eingestellt werden.  


Wenn s hier tatsächliche  mehrere(einzelne Handlungen)strafbare Handlungen -in entsprechend kleiner Größenordnung (die sprechen ja immer von der berühmten Million)gewesen sind . Klar

Ich bin bislang von der einen  Millionensumme des Schuhfuzzis ausgegangen,die er reingedonnert hat in seine illegalen Geschäfte .

Aber wie gesagt:Einzelne Handlungen (womöglich unterhalb der mag, Grenze) und es leuchtet schon ein.was da jetzt mutmaßlich   in den Raum gestellt wird.

Frage an dich, der ja anscheined   eng an der rechtlichen  Handhabung dran ist.

Reichen verschiedene Aktivitäten auf unterschiedliche Anlagearten aus.für die o.g. Regelung?
oder spielt die zeitliche Geschichte eine Rolle?

6,5 Millonen teil ich evtl am gleichen tag auf 7 Dinge auf und es sind 7 Strfattabestände ?Oder muß zw. jeder Handlung   einige  Zeit dazw. liegen ?

Wie funzt dies in der Praxis wegn der Anwendung dieser  Regelung für "Mehrfachtstraftäter"?


Sorry mein fehler.Hattest Du oben bereits alles mitbeantwortet.

O.K. dann wird's vermutlich  tatsächlich auf 7 Straftaten hinauslaufen,wenn der Anklageinhalt richtig an die Öffentlichkeit gelangt ist(und davon kann man wohl schon ausgehen).
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wenns das königlich bayrische Amtsgericht noch gäbe, müsste der UH jetzt zur Strafe alle Gewinne an 1860 überweisen und dort für 5 Jahre als Resozialiiserungsmaßnahme den Manager machen.
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Dirty-Harry schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
71er schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
71er schrieb:
miraculix250 schrieb:
pipapo schrieb:
Wie wird das sonst in vergleichbaren Fällen gehandhabt?
Ist das ein ungewöhnliches Vorgehen?


Würde mich auch brennend interessieren. Jemand am Start, der dazu eine qualifizierte Meinung hat? (Also kein "Habe mal gehört, daß...")


Das ganze ist im Strafprozeß Normalität und wird in den §§ 53ff StPO geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__53.html


Der Inhalt des genannten  gesetzlichen Grundsatzes -o.k. ,gut diesen insoweit mal zu lesen-hab ich jetzt aber nicht   als Pipapo s Frage verstanden.  ,-)

Es geht um den Tatbestand der Aufteilung eines vermutlich ins Gefängnis führenden  Millionesteuerbetruges in nette  kleine  Fällschen..Insoweit,wie dies in andere vergleichbaren  Fällen die rechtliche Praxis ist.

Und dies werden wir erst bei genauer Tabestandsaufklärung (im Vergleich  mit Fällen entsprechenden Sachverhalts) durchs Gericht erfahren


Es ist ja nicht nur ein Steuerbetrug. Es sind mehrere.
Für jedes verstecken von Geld am Fiskus vorbei braucht es einen neuen Tatentschluß. Dies bedeutet, da es ja auch zeitlich auseinanderliegt, eine neue Straftat.
Wenn ich jetzt alles richtig gelesen haben wird UH wegen sieben Fällen der Steuerhinterziehung angeklagt.
Daraus wird dann eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet.
Wenn noch andere Straftaten im Raum stehen, können auch diese gleich mit abgearbeitet oder aus den unterschiedlichsten Gründen (geringfügige Nebenstraftat) eingestellt werden.  


Wenn s hier tatsächliche  mehrere(einzelne Handlungen)strafbare Handlungen -in entsprechend kleiner Größenordnung (die sprechen ja immer von der berühmten Million)gewesen sind . Klar

Ich bin bislang von der einen  Millionensumme des Schuhfuzzis ausgegangen,die er reingedonnert hat in seine illegalen Geschäfte .

Aber wie gesagt:Einzelne Handlungen (womöglich unterhalb der mag, Grenze) und es leuchtet schon ein.was da jetzt mutmaßlich   in den Raum gestellt wird.

Frage an dich, der ja anscheined   eng an der rechtlichen  Handhabung dran ist.

Reichen verschiedene Aktivitäten auf unterschiedliche Anlagearten aus.für die o.g. Regelung?
oder spielt die zeitliche Geschichte eine Rolle?

6,5 Millonen teil ich evtl am gleichen tag auf 7 Dinge auf und es sind 7 Strfattabestände ?Oder muß zw. jeder Handlung   einige  Zeit dazw. liegen ?

Wie funzt dies in der Praxis wegn der Anwendung dieser  Regelung für "Mehrfachtstraftäter"?


Sorry mein fehler.Hattest Du oben bereits alles mitbeantwortet.

O.K. dann wird's vermutlich  tatsächlich auf 7 Straftaten hinauslaufen,wenn der Anklageinhalt richtig an die Öffentlichkeit gelangt ist(und davon kann man wohl schon ausgehen).



Ich hätte auch nicht besser, oder genauer antworten können weil ich einfach zu wenig Einzelheiten habe (wie alle anderen wohl auch).
Nach der Verlesung der Anklage wird man schlauer sein.
Und gerade bei Tateinheit und Tatmehrheit geht es oft ums berühmte Haarespalten.
Da liegt viel im Ermessen der Richter.
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Hier etwas über den Richter, der demnächst in den Fokus rücken wird:

http://www.sueddeutsche.de/sport/rupert-heindl-der-mann-der-ueber-hoeness-richten-wird-1.1864846
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Ffm60ziger schrieb:
Breno drückt Hoeneß die Daumen

http://www.sport1.de/de/fussball/fussball_bundesliga/newspage_834670.html


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Ffm60ziger schrieb:
Breno drückt Hoeneß die Daumen

http://www.sport1.de/de/fussball/fussball_bundesliga/newspage_834670.html


Hab ich heute auf der Titelseite(die ich mir möglichst tgl ansehe) einer einschlägigen Zeitung gesehen.

Irgendein Kasper is beim Dschungelcamp rausgeflogen und   Breno revanchiert sich gehaltvoll

Ich hoffe , daß   eines Tages mal Rollen wechseln .U.H. als Redenschwinger und verkrachter Vorzeigeheld im Camp...........und ich zieh es mir rein.Aber die kompl. Staffel
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B5 aktuell z.Zeit läuft:

die Spurensuche im Fall Hoeneß Justiz überprüft Finanzbehörden
Wer hat Akten in der Steueraffäre Hoeneß der Presse zugespielt? Die Staatsanwaltschaft München I lässt das Finanzamt in Miesbach und das Rechenzentrum des Landesamtes für Finanzen in Nürnberg nach dem Leck durchsuchen.

http://www.br.de/nachrichten/hoeness-steuerfahndung-100.html
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Nach stern-Informationen lief bis Ende 2008 ein so genannter Verlustvortrag aus "Veräußerungsgeschäften" in Höhe von 118,9 Millionen Euro auf.

http://www.stern.de/sport/fussball/steuerfall-uli-hoeness-bayern-praesident-meldete-118-millionen-euro-verlust-2085640.html

Bayern-Präsident meldete 118 Millionen Euro Verlust.r

Während Uli Hoeneß in der Schweiz Millionen vor dem Fiskus versteckte, liefen in Deutschland steuermindernd sagenhafte Verluste auf.
Wie konnte sich der Bayern-Patron das leisten?


"Allerdings rufen Verluste in solchen Größenordnungen regelmäßig die Steuerprüfung auf den Plan. Denn es stellt sich zwangsläufig die Frage, wie sich Betroffene solche Verluste überhaupt leisten können.
Die Steuerbehörden haben bei auffälligen Vorgängen Aufklärungspflichten. Woher kommt so viel Vermögen, dass jemand dreistellige Millionenverluste wegstecken kann?"



Er konnte es halt der Herr Hoeness.

...und in Frankfurt,also bei der Eintracht meine ich, wird über Erdnüsse gesprochen. Das darüber gesprochen wird, hat sicher seine Berechtigung.
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Ffm60ziger schrieb:
Woher kommt so viel Vermögen, dass jemand dreistellige Millionenverluste wegstecken kann?"


Da sollte man mal bei der Telekom, Audi und Herrn Winterkorn nachfragen. Vielleicht haben die ja eine Antwort darauf.


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