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Schiedsrichterentscheidung doch keine Tatsachenentscheidung?

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Ich dachte immer Schiedsrichterentscheidungen Tatsachenentscheidungen sein. Ist aber anscheind doch nicht so
Ermittlungsverfahren gegen Günther
Erst gibt der Schiri Elfmeter und jetzt ermittelt der DFB, weil es ein Schwalbe war?
Ich versteh die Welt nicht mehr. Der DFB legt sich alles so wie er es braucht
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Da steht aber net genau weshalb der DFB ermittelt, ich kann mir vorstellen das sie seine Prahlerei auf seiner HP anprangern wollen wo er ja auch noch sagt das er es nochmal machen würde.
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Ich bin sowieso dafür das offensichtliche Schwalben und Schauspieleinlagen á la Klimo"witz" im nachhinein bestraft werden und das nicht zu knapp. Die ständigen Versuche Strafstöße und Platzverweise für den Gegener zu schinden nerven mich gewaltig.

Aber wenn, dann sollte das auch für alle gleich angewendet werden. Ob das jetzt ein Sven Günther von Jena ist oder der Herr Pizzaro von den Bayern.
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Ich denke mal es geht hier nur um eine ähnliche Strafe wie es Möller damals getroffen hat. Also Geldstrafe und nachträgliche Sperre wegen Unsportlichkeit. Die eigentliche Tatsachenentscheidung war ja der Elfmeter. Diese Entscheidung kann und wird ja auch gar nicht in Frage gestellt.
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Jugger schrieb:
Ich denke mal es geht hier nur um eine ähnliche Strafe wie es Möller damals getroffen hat. Also Geldstrafe und nachträgliche Sperre wegen Unsportlichkeit. Die eigentliche Tatsachenentscheidung war ja der Elfmeter. Diese Entscheidung kann und wird ja auch gar nicht in Frage gestellt.  


Naja, aber der Schiri hat ja mit seiner Tatsachenentscheidung gesagt, dass es ein Foul war. Die Tatsache wird dann ja hinterfragt, indem die Schwalbe bestraft wird.
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Ja eben. Die Tatsachenentscheidung ist das (vermeintliche) Foulspiel was der Schiri gesehen haben will. Daran gibt es nichts zu rütteln. Das wird auch gar nicht hinterfragt. Hinterfragt wird das unsportliche Verhalten des Spielers Günther. Und dieses kann eben auch nach dem Spiel noch nachträglich geahndet werden.
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Dann dürften ja spieler auch nicht nachträglich gesperrt werden, weil der Schiri die Situation ja auch nicht gesehen oder halt anderst interpretiert hat...
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Bigdog71 schrieb:
Dann dürften ja spieler auch nicht nachträglich gesperrt werden, weil der Schiri die Situation ja auch nicht gesehen oder halt anderst interpretiert hat...


Ne, ne, ne. So einfach ist es nicht. Da gibt es einen Unterschied. Hat er sie nicht gesehen (z.B. Jones/Ismael) ist ein nachträgliches Sperren möglich. Hat er sie anders bewertet (z.B nur mit Gelb oder nur mit einer Ermahnung oder gar durch Anzeigen "Da war nix!") ist es eine Tatsachenentscheidung und steht in Stein gemeißelt.
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Jugger schrieb:
Bigdog71 schrieb:
Dann dürften ja spieler auch nicht nachträglich gesperrt werden, weil der Schiri die Situation ja auch nicht gesehen oder halt anderst interpretiert hat...


Ne, ne, ne. So einfach ist es nicht. Da gibt es einen Unterschied. Hat er sie nicht gesehen (z.B. Jones/Ismael) ist ein nachträgliches Sperren möglich. Hat er sie anders bewertet (z.B nur mit Gelb oder nur mit einer Ermahnung oder gar durch Anzeigen "Da war nix!") ist es eine Tatsachenentscheidung und steht in Stein gemeißelt.  


Womit wir wieder am Anfang angekommen wären. Der Schiri hat die Situation eindeutig gesehen und bewertet, nämlich als Foulspiel mit Folge Elfmeter. Wenn man am Grundsatz der Tatsachenentscheidung festhalten will, kann man jetzt nicht einen untrennbaren Teil dieser Entscheidung (nämlich das es ein Foul war) herausziehen und den Spieler nachträglich wegen einer Schwalbe bestrafen. Ich vermute stark, dass es sich hier um die Homepage-Geschichte handelt: Dies ist nämlich wirklich ein neuer Tatbestand, der unabhängig von der eigentlichen Schiri-Entscheidung gewertet werden kann.
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Es ist hier so wie beim Möller damals. Der hat seine Schwalbe auch zugegeben und wurde deshalb gesperrt. So verhält es sich jetzt auch mit Günther, da er sein unsportliches Verhalten gestanden hat, wird er dafür nachträglich gesperrt.

Ansonsten würde ja der DFB jede Woche wegen irgendwelchen Schwalben Untersuchungen einleiten.
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adler76 schrieb:

Ansonsten würde ja der DFB jede Woche wegen irgendwelchen Schwalben Untersuchungen einleiten.


Dann würde die Herren dort aber auch endlich mal arbeiten. Ist mir doch egal, wieviele Entscheidungen die zu fällen haben . Hauptsache die Unsportlichkeiten hören langsam auf.
Was mich entsetzt, ist dieses ewige Hü und Hott. Bei den Bayern heißt es Tatsachenentscheidung - man könne nix machen. Beim unbedeutenden Günther wird Skandal geschriehen und sofort eine UN-Sondersitzung einberufen.

FUSSBALLMAFIA DFB!
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Schoppenpetzer schrieb:
[quote=adler76]
Was mich entsetzt, ist dieses ewige Hü und Hott. Bei den Bayern heißt es Tatsachenentscheidung - man könne nix machen.


Allerdings! Und dann dieses Wort Tatsachenentscheidung - der Schiri entscheidet aufgrund von Annahmen, das hat mit Tatsachen nix zu tun! Maximal "schafft" er welche mit seiner Entscheidung.

Interessant wäre es aber trotzdem, mal nachzulesen warum der jetzt gesperrt wird und ob's die Schwalbe war in der Begründung. Weil dann sollten wir als SGE doch mal ein wenig nachharken, wer da noch so "nachträglich" eine Sperre verdient hat, oder?

Ich könnt mich schwarz ärgern über so'ne news ...

J*
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Dann würde mich als rechtlicher Laie mal interessieren wo der Unterschied zwischen einer zugegebenen Unsportlichkeit (die aber womöglich keiner gesehen hat) und einer tasächlichen und gesehenen Unsportlichkeit (die aber nicht zugegeben wird) sein soll. Beides sind tatsächlich und objektiv Unsportlichkeiten. Womit wir wieder am Anfang/ bei Klimowitz wären.

DA
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Tja, DA, als juristischer Laie bist du da im Vorteil, weil deine Denken nicht von juristischen Grundsätzen verwirrt wird. So etwas wie die Lehre von der Tatsachenentscheidung gibt es außerhalb des Fussballs (bzw. des Sports) in der juristischen Welt nicht. Man könnte es höchstens mit der Lehre von den unzulässigen Beweismittteln im Strafprozessrecht vergleichen. Dann wäre beim DFB die beiden einzigen zulässigen Beweismittel die Erkenntnisse des Schiedsrichters und das Geständnis des Beschuldigten. Erst wenn der Schiedrichter gar keine Erkenntnis hat, also "nix gesehen", können weitere Beweismittel wie Videobeweis etc. herangezogen werden.
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also ich geb auch nochmal n anderen fall als beispiel.
ich weiß nicht mehr welcher wettbewerb es genau war, ob es in der champions league war oder vielleicht auch bei einer em. zumindest hat scholl mal eine gelbe karte abgeholt um im nächsten gruppenspiel gesperrt zu sein um dann bei der wichtigen ko pahse wieder dabei zu sein. es gab auch andere spieler die ähnlich gehandelt haben, zumindest sah dies offensichtlich so aus. doch scholl wurde anschließned für 1 oder 2 spiele gesperrt, weil ihm dies als unsportlich angerechnet wurde, weil er dies eben auch vor kameras zugegebn hat. vielleicht erinnert sich noch jemand genau an den fall, bin erst 21 lenze alt und der fall ist bestimmt auch schon an die 10 jahre her. wurde aber damals dann natürlich von uefa verhängt!
mfg
Okocha-Flix


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