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Bundesliga brutal

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Ich habe den Eindruck die Grenzen des Zulässigen sind weit verschoben. Eine blutende Wunde im Spiel durch ausgestreckte Ellenbogen ist fast schon Standard. Das Foul gegen Spycher wurde von manchen Medien als Pressball gewertet. Der Kieferbruch Ailtons wurde als unabsichtliches Einsteigen heruntergespielt.

Es gibt kein Spiel in dem man nicht mindestens 2  Fouls mit Absicht auf Verletzung sieht, die meiner Ansicht nach lange Sperren zur Folge haben müssten.

Bilde ich es mir ein, oder nehmen die Versuche, die Gegenspieler in für den Schiedsrichter unübersichtlichen Situationen zu verletzen zu ? Und selbst wenn für den Schiedsrichter klar sichtbar, wird brutales Einsteigen mit der Sohle voraus im schlimmsten Fall mit gelb bestraft.

Wenn mich der Schein nicht trügt, dann frage ich mich warum sich die Sportmedien derart blind stellen. Angst , dass der Fussball beschmutzt wird ? Und wenn dann ein Barbarez, nachdem er versucht hat Vasoski den Ellenbogen vor die Nase zu hauen, wegen eines kleinen Zupfes zu Boden sinkt, fordert die Sportmoderation Platzverweis....

Ich sehe irgendwie die Verhältnismäßigkeiten nicht mehr...

Hat den keiner das Einsteigen Atoubas kurz vor dem 1:2 an der Torauslinie gesehen, für das er noch einen Freistoß bekommen hat ? Dass Ochs sich dabei nicht mindestens ein Schienbein gebrochen hat grenzt schon an ein Wunder.
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Hallo,

hab ich gestern auch so gesehen!
Barbaretz versucht Vasovski den Ellenbogen ins Gesicht zu hauen, trifft aber nicht! Offensichtlich hat der Schirie das gesehen, hat schließlich Foul für uns gepfiffen. Unverständlich warum er dann nicht mal gelb zeigt!
Vor dem Freistoss zum 1:2 grätscht Atouba dem Ochs übel in die Beine!
Generell muß man sagen, dass die Hamburger einige Knochenbrecher in der Abwehr haben, leider greifen die Schirie aber nicht durch und belohnen damit so eine Spielweise!
Viele Grüße
SGEVolker
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Einzelfahrt schrieb:

Es gibt kein Spiel in dem man nicht mindestens 2  Fouls mit Absicht auf Verletzung sieht, die meiner Ansicht nach lange Sperren zur Folge haben müssten.


Das ist doch völlig übertrieben!
Im Gegenteil,  die Bundesliga ist auf dem besten Wege zur Operettenliga , weil die Schris jeden Käse pfeifen. Ich nenne da nur mal Wack, Fandel, Weiner usw. Hinzu kommt, daß man auf Grund von Fernsehbildern im Nachhinein gesperrt werden kann, was dem Spiel an sich in irrsinniger Weise entgegensteht.Und wenn Ihr das Beispiel Freier/Spycher anführt: das war doch niemals Absicht.Einfach unglücklich gelaufen, so was passiert beim Fußball eben.
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Uns ist bei ner Kneipenrunde da letztens was eingefallen. Könnte theoretisch der Spycher (oder ein anderer Spieler X) den Freier (oder...) auf Körperverletzung verklagen? Ist das irgendwie gesetzlich geregelt? Ich weiß, das klingt total komisch, aber ein befreundeter O-Liga Schiedsrichter sagte, dass es da eine rechtliche Grauzone gibt. Stellt euch das mal vor, das wäre für mich der absolute Supergau. Es muss ja nicht mal "nur" ein Foul aus dem Spiel sein, aber beispielsweise eine Tätlichkeit mit Folgen... Gab es da schon mal Beispiele?
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Mannibol05 schrieb:
Uns ist bei ner Kneipenrunde da letztens was eingefallen. Könnte theoretisch der Spycher (oder ein anderer Spieler X) den Freier (oder...) auf Körperverletzung verklagen? Ist das irgendwie gesetzlich geregelt? Ich weiß, das klingt total komisch, aber ein befreundeter O-Liga Schiedsrichter sagte, dass es da eine rechtliche Grauzone gibt. Stellt euch das mal vor, das wäre für mich der absolute Supergau. Es muss ja nicht mal "nur" ein Foul aus dem Spiel sein, aber beispielsweise eine Tätlichkeit mit Folgen... Gab es da schon mal Beispiele?

Bin zwar kein Jurist, aber warum soll es denn theoretisch nicht möglich sein, seinen Gegenspieler nach einem rüden Foul auf Körperverletzung zu verklagen?

Man muß dabei im Profifußball ja auch mal sehen, dass ein überhartes Einsteigen des Gegners wenns ganz dumm kommt zur Berufsunfähigkeit (Karrieeende / wie z.B. bei Grabowski damals) des gefoulten Spielers führen kann - wenns ganz unglücklich kommt triffts dabei ein sehr junges, hoffnungsvolles Talent (z.B. einen wie den Dortmunder Sahin), dessen Karriere beendet wäre, ehe sie überhaupt erst richtig angefangen hat - im schlimmsten Falle könnte auch der Tod am Ende stehen (wobei in dem Falle sicher die Staatsanwaltschft von allein tätig werden würde).

Hier ist mal ein älterer Artikel mit einem Gerichtsurteil aus dem Amateur-(Hobby-)Bereich zu dem Thema:

http://www.wdr.de/themen/sport/fussball/foul_koerperverletzung/gaestebuch.jhtml?rubrikenstyle=freizeit

2004 gabs ja im Profifußball den Fall Curri (Erzgebirge Aue), wo ja sogar die Kripo eingeschalten wurde:

http://sport.ard.de/sp/fussball/news200411/03/gegen_vukovic_ermittelt_die_kriminalpolizei.jhtml
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Also zumindest Schadensersatz kann er nicht verlange. Es würde nur ein Anspruch über Delik (§823iVm § 250 BGB) fordern. Hier liegt aber das Problem, da die Rechtswidrigkeit, die Voraussetzung ist umstritten ist.
Ich zitier mal:
"... unter welchen Voraussetzungen Sportler haften, wenn er bei der Ausübung des Sports  einen anderen Sportler verletzt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es bei bestimmten Sportarten...Fußball, immer wieder zu unvermeidbaren Verletzungen kommt, mit deren Eintritt jeder Spieler rechnet und bezüglich derer er davon ausgeht, dass auch der sportliche Gegner diese Gefahr in Kauf nimmt(BGHZ 63,140,143)In diesen Fällen kommt des darauf an..., ob bei der Handlung, die zu der Verletzung geführt hat, die geltenden Spielregeln eingehalten wurden....in den Spielregeln zum Ausdruck kommt, in welchem Umfang jeder Spieler das mit dem SPiel eingegangene RIsiko einer Verletzung übernommen hat. Erst mit regelwidrigem Verhalten des Gegners geht das Risiko auf diesen über (BGHZ63, 140,146)." (Fuchs Deliktsrecht 4.Auflage Ingolstadt 2002)

So und jetzt entscheid mal, ob das Foul von Freier regelwidrig war, wenn der Schiri es nicht als Foul sieht.

Strafrechtlich ist es ne andere Sache (auch wenn ich hier das Problem der Einwilligung sehe).
Aber vielleicht sagen die Praktiker ja was anderes.
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nicole1611983 schrieb:
Also zumindest Schadensersatz kann er nicht verlange. Es würde nur ein Anspruch über Delik (§823iVm § 250 BGB) fordern. Hier liegt aber das Problem, da die Rechtswidrigkeit, die Voraussetzung ist umstritten ist.
Ich zitier mal:
"... unter welchen Voraussetzungen Sportler haften, wenn er bei der Ausübung des Sports  

einen anderen Sportler verletzt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es bei bestimmten Sportarten...Fußball, immer wieder zu unvermeidbaren Verletzungen kommt, mit deren Eintritt jeder Spieler rechnet und bezüglich derer er davon ausgeht, dass auch der sportliche Gegner diese Gefahr in Kauf nimmt(BGHZ 63,140,143)In diesen Fällen kommt des darauf an..., ob bei der Handlung, die zu der Verletzung geführt hat, die geltenden Spielregeln eingehalten wurden....in den Spielregeln zum Ausdruck kommt, in welchem Umfang jeder Spieler das mit dem SPiel eingegangene RIsiko einer Verletzung übernommen hat. Erst mit regelwidrigem Verhalten des Gegners geht das Risiko auf diesen über (BGHZ63, 140,146)." (Fuchs Deliktsrecht 4.Auflage Ingolstadt 2002)

So und jetzt entscheid mal, ob das Foul von Freier regelwidrig war, wenn der Schiri es nicht als Foul sieht.

Strafrechtlich ist es ne andere Sache (auch wenn ich hier das Problem der Einwilligung sehe).
Aber vielleicht sagen die Praktiker ja was anderes.


Also erstmal müßte man aber die Super-Slowmo verbieten. In Echtzeit ist Fußball unberechenbar und schewer für den Schiri zu entscheiden.Ich habe viele Spiele als aktiver Kicker auf dem Buckel und kann den Streß in der Bundesliga, in der fast ausschließlich Millionäre spielen in dieser Frage nicht nachvollziehen.Richtig ist aber, daß in unteren Klassen oft schwer gehackt wird und das nich selten zivilgerichtliche Folgen nach sich zieht.
DANKE SCHWEIZ!


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