>

22.09.2016 SaW - Wer sich so alles neu erfindet Gebabbel

#
Wenn Du als Radfahrer oder Fußgänger einen schweren Verkehrsunfall verursachst, bist Du auch in vollem Umfang schadenersatzpflichtig. Wenn Du keine Privathaftpflichtversicherung hast, ist das ganze dann auch schnell mal existenzgefährdend.

Und dann hast Du nicht einmal vorsätzlich gehandelt und bist auch nicht davon ausgegangen, dass andere Deine Zeche zahlen.
#
Basaltkopp schrieb:

Wenn Du als Radfahrer oder Fußgänger einen schweren Verkehrsunfall verursachst, bist Du auch in vollem Umfang schadenersatzpflichtig. Wenn Du keine Privathaftpflichtversicherung hast, ist das ganze dann auch schnell mal existenzgefährdend.


Und dann hast Du nicht einmal vorsätzlich gehandelt und bist auch nicht davon ausgegangen, dass andere Deine Zeche zahlen.

Richtig. Nur sind das dann die direkten Folgen meines Fehlers, die entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.

Hinzu kommt jetzt aber eine zusätzliche Strafe, die mit dem eigentlich Vorfall nur wenig zu tun hat. Der DFB sanktioniert ja nicht direkt den Zündler im Block, sondern zuerst den Verein. Ein Teil der DFB-Strafe beinhaltet dann z.B. die mangelhafte Personenkontrolle oder das "Vorstrafenregister" des Vereins.

Ob sich das dann einfach so weiterreichen lässt an den Verursacher und ob das überhaupt sinnvoll ist, ist eben die Frage.
#
Basaltkopp schrieb:

Wenn Du als Radfahrer oder Fußgänger einen schweren Verkehrsunfall verursachst, bist Du auch in vollem Umfang schadenersatzpflichtig. Wenn Du keine Privathaftpflichtversicherung hast, ist das ganze dann auch schnell mal existenzgefährdend.


Und dann hast Du nicht einmal vorsätzlich gehandelt und bist auch nicht davon ausgegangen, dass andere Deine Zeche zahlen.

Richtig. Nur sind das dann die direkten Folgen meines Fehlers, die entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.

Hinzu kommt jetzt aber eine zusätzliche Strafe, die mit dem eigentlich Vorfall nur wenig zu tun hat. Der DFB sanktioniert ja nicht direkt den Zündler im Block, sondern zuerst den Verein. Ein Teil der DFB-Strafe beinhaltet dann z.B. die mangelhafte Personenkontrolle oder das "Vorstrafenregister" des Vereins.

Ob sich das dann einfach so weiterreichen lässt an den Verursacher und ob das überhaupt sinnvoll ist, ist eben die Frage.
#
Highland-Eagle schrieb:  


Basaltkopp schrieb:
Wenn Du als Radfahrer oder Fußgänger einen schweren Verkehrsunfall verursachst, bist Du auch in vollem Umfang schadenersatzpflichtig. Wenn Du keine Privathaftpflichtversicherung hast, ist das ganze dann auch schnell mal existenzgefährdend.


Und dann hast Du nicht einmal vorsätzlich gehandelt und bist auch nicht davon ausgegangen, dass andere Deine Zeche zahlen.


Richtig. Nur sind das dann die direkten Folgen meines Fehlers, die entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.


Hinzu kommt jetzt aber eine zusätzliche Strafe, die mit dem eigentlich Vorfall nur wenig zu tun hat. Der DFB sanktioniert ja nicht direkt den Zündler im Block, sondern zuerst den Verein. Ein Teil der DFB-Strafe beinhaltet dann z.B. die mangelhafte Personenkontrolle oder das "Vorstrafenregister" des Vereins.


Ob sich das dann einfach so weiterreichen lässt an den Verursacher und ob das überhaupt sinnvoll ist, ist eben die Frage.

Das wird sich vermutlich nur von im Verbandsrecht versierten Fachjuristen klären lassen...


Teilen