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Garantiefall wird abgelehnt - was tun?

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Moin!

Wir haben unserem Sohn zu Weihnachten ein Autoradio mit Navi geschenkt, mit ausfahrbarem Display. Dieses ließ sich jetzt vor kurzen nicht mehr rausfahren. Also Radio nach Mailverkehr mit dem Hersteller ausgebaut und eingeschickt. Nach ein paar Tagen kam per Mail, dass das Gerät von den Technikern überprüft wurde und die Reparatur der beschädigten Zahnräder 51,20 Euro kosten solle. Auf meinen Einwand, dass sich das Gerät ja noch in der Garantiezeit befinde, wurde mir entgegnet, dass dieser Schaden nur durch äußere Gewalteinwirkung entstanden sein könne.

Meiner Ansicht nach kann man so natürlich jeden Garantiefall ablehnen, nach dem Motto "user Zeugs geht nie kaputt, es sei denn, es macht jemand kaputt": Ich habe dann letzte Woche darauf hingewiesen, dass es eine solche Gewalteinwirkung nicht gegeben hat und dass sie jetzt das Gerät im Rahmen der Garantie reparieren und zurück schicken sollen. Gestern habe ich nochmal höflichst nachgefragt, wann ich mit dem reparierten Radion rechnen könne und bekam wieder die Antwort mit den Reapraturkosten i.H.v. 51,20 Euro.

Meine Frage - können die einfach behaupten, dass dieser Defekt durch Gewalteinwirkung (also das in den Schacht drücken des Displays per Hand) entstanden ist? Muss ich beweisen, dass das nicht gemacht wurde (kann ich ja nicht)? Oder müssen die den Bedienungsfehler nachweisen, um die Garantie anzulehnen?
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Bist du sicher das du Garantie hast oder hast du eine Gewährleistung?
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Bist du sicher das du Garantie hast oder hast du eine Gewährleistung?
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Boah, immer diese Fragen. Mit den Begrifflichkeiten weigere ich mich immer auseinanderzusetzen.

Rechnung ist vom November 2014, demnach befinde ich mich doch in der Garantiezeit, oder?
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Nein Garantie ist soweit ich das weis eine Freiwillige Leistung. Gewährleistung hast du nehme ich an 24 Monate.
Es gllt jedoch zu beachten das sich nach 6 Monaten die Beweislast der Gewährleistung umkehrt. Du musst also ab dem 7 Monat nachweisen das der defekt im Verschulden des Herstellers oder Verkäufers liegt.

(Angaben ohne Gewähr da nur aus dem Gedächtniss)
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Nein Garantie ist soweit ich das weis eine Freiwillige Leistung. Gewährleistung hast du nehme ich an 24 Monate.
Es gllt jedoch zu beachten das sich nach 6 Monaten die Beweislast der Gewährleistung umkehrt. Du musst also ab dem 7 Monat nachweisen das der defekt im Verschulden des Herstellers oder Verkäufers liegt.

(Angaben ohne Gewähr da nur aus dem Gedächtniss)
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So habe ich das auch rausgelesen, nach ich mal nach Garantie und Gewährleistung gegooglet habe.
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falls dieses navi auf z.b. Amazon bzw. seiten mit einer kundenbewertung verkauft wird, dem Hersteller mal höflich mitteilen, das man dort kein gutes haar an dem gerät/Hersteller/garantieabwicklung lassen wird.

schlechte Publicity ist meistens mehr wert wie 51euro.


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