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Streik -diesmal nervts!

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Adlerdenis_Reloaded schrieb:

cyberboy schrieb:

Adlerdenis_Reloaded schrieb:

SGE_Werner schrieb:

Adler_im_Exil schrieb:

Wer also soll denn so eine Änderung des Streikrechts beschließen ohne dass Gerichte das wieder kassieren?


Na wer wohl? Der Gesetzgeber. Was für eine Frage, sorry...

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/bahn-gdl-streikrecht-100.html

Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...

Das hat jetzt aber nichts mit dem Rechtsruck zu tun. Weselsky missbraucht das Streikrecht halt derartig, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung mit Einschränkungen zum Schutz der Allgemeinheit vor solchen Lobbyisten wohl schlicht notwendig ist.


Läge ein Missbrauch des Streikrechts vor, wäre der Streik wohl nicht gerichtlich für zulässig erklärt worden...

Und ein anderer Richter hätte womöglich anders entschieden. Das ist ja genau das, was seitens der Union bemängelt wird, dass wir hier ein Richter-Recht haben, was letztlich willkürlich ist, und eben keinen fixen gesetzlichen Rahmen.


Vielleicht, vielleicht nicht. Ich kann die Kritik auch verstehen, es aber als Missbrauch darzustellen ist schlicht falsch. Und wird der Ernsthaftigkeit des Themas nicht ansatzweise gerecht, sondern verdreht letztlich Fakten und stellt dies dann richtig da. Gegen richterliche Entscheide. Auf diese Ebene sollten wir uns in Diskussionen hier nicht begeben.
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cyberboy schrieb:

Vielleicht, vielleicht nicht. Ich kann die Kritik auch verstehen, es aber als Missbrauch darzustellen ist schlicht falsch. Und wird der Ernsthaftigkeit des Themas nicht ansatzweise gerecht, sondern verdreht letztlich Fakten und stellt dies dann richtig da. Gegen richterliche Entscheide. Auf diese Ebene sollten wir uns in Diskussionen hier nicht begeben.


Ja, man kann über den Begriff "willkürlich" streiten, wobei man fairerweise anmerken muss, dass es "letztlich willkürlich" hieß. Und in keinster Weise wurde es als "Missbrauch" dargestellt, wie Du es Adlerdenis_Reloaded vorwirfst.  Da sind dann doch große Unterschiede und ich schlage vor auch Du selbst passt ein wenig auf, dass Du Dich nicht auf eine falsche Ebene begibst.
Vielleicht hätte es auch weniger Schärfe gegeben, wenn Werner nicht den "Rechtsruck in der Bevölkerung" in die Debatte reingebracht hätte. Von dem ich ehrlich gesagt immer noch nicht verstehe was er damit sagen wollte, liegt aber vermutlich an mir.

Generell hast Du aber natürlich Recht, bei der Sprache aufzupassen ist nicht nur hier wichtig. Weselsky kommentierte nach dem Richterspruch mit dem Urteil sei "ein für alle Mal der Beweis erbracht, dass der Vernichtungsfeldzug des DB-Vorstands gegen die GDL nicht erfolgreich sein kann“ Vernichtungsfeldzug - darunter macht man es heutzutage nicht mehr...
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/bahn-gdl-gericht-streik-100.html

Gibt aber auch Hoffnungsschimmer (ebenfalls aus dem Link):
Richter Horcher regte auch den Gang in eine formale Schlichtung an. Die Bahn hatte sich bereits zu einem Schlichtungsverfahren bereit erklärt, die GDL lehnte das bislang kategorisch ab. Vor Gericht bezeichnete GDL-Vertreter Thomas Schelling eine solche Maßnahme nun aber als "durchaus diskutabel". Man werde ergebnisoffen darüber beraten.

Gut möglich dass die Reihe hinter dem Chef ein wenig realistischer ist und da Bewegung reinkommt - wir werden es bald sehen.
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hawischer schrieb:

"Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher.

Darüber kann man reden. Allerdings müsste man ebenso dringend einmal darauf schauen, ob man grundsätzlich Betriebe der Daseinsvorsorge privatisieren muss.
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WürzburgerAdler schrieb:

Allerdings müsste man ebenso dringend einmal darauf schauen, ob man grundsätzlich Betriebe der Daseinsvorsorge privatisieren muss.


Bin ich absolut bei Dir - allerdings befindet die Bahn sich doch zu 100% im Besitz des Bundes, oder hat sich dies geändert?
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Du verstehst sie als Kritik, darüber kann man ja diskutieren, aber es als Fakt hinzustellen, das gibt die Aussage schlicht nicht her. Er sagt, der Gesetzgeber wird nicht tätig,  könnte handeln. Eine Wertung kann man da mE nicht herauslesen. In keinem Wort spricht er darüber, dass die momentan nicht Regelung als unglücklich empfindet und ebensowenig, kritisiert er Richterrecht. Das kam von der CDU. Darum geht’s mit hauptsächlich, dass wir Aussagen nicht anderen Personen zuschreiben, sondern dahingehend bitte sauber arbeiten.
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skyeagle schrieb:

Du verstehst sie als Kritik, darüber kann man ja diskutieren, aber es als Fakt hinzustellen, das gibt die Aussage schlicht nicht her. Er sagt, der Gesetzgeber wird nicht tätig,  könnte handeln. Eine Wertung kann man da mE nicht herauslesen. In keinem Wort spricht er darüber, dass die momentan nicht Regelung als unglücklich empfindet und ebensowenig, kritisiert er Richterrecht. Das kam von der CDU. Darum geht’s mit hauptsächlich, dass wir Aussagen nicht anderen Personen zuschreiben, sondern dahingehend bitte sauber arbeiten.

Naja, ich finde schon, dass sich die Wertung aus dem Kontext ergibt. Er wird es wohl nicht positiv gemeint haben.
Aber das mit dem "Richter-Recht" stimmt natürlich, das hat er so nicht gesagt und würde er als Richter wahrscheinlich auch nicht.
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cyberboy schrieb:

Vielleicht, vielleicht nicht. Ich kann die Kritik auch verstehen, es aber als Missbrauch darzustellen ist schlicht falsch. Und wird der Ernsthaftigkeit des Themas nicht ansatzweise gerecht, sondern verdreht letztlich Fakten und stellt dies dann richtig da. Gegen richterliche Entscheide. Auf diese Ebene sollten wir uns in Diskussionen hier nicht begeben.


Ja, man kann über den Begriff "willkürlich" streiten, wobei man fairerweise anmerken muss, dass es "letztlich willkürlich" hieß. Und in keinster Weise wurde es als "Missbrauch" dargestellt, wie Du es Adlerdenis_Reloaded vorwirfst.  Da sind dann doch große Unterschiede und ich schlage vor auch Du selbst passt ein wenig auf, dass Du Dich nicht auf eine falsche Ebene begibst.
Vielleicht hätte es auch weniger Schärfe gegeben, wenn Werner nicht den "Rechtsruck in der Bevölkerung" in die Debatte reingebracht hätte. Von dem ich ehrlich gesagt immer noch nicht verstehe was er damit sagen wollte, liegt aber vermutlich an mir.

Generell hast Du aber natürlich Recht, bei der Sprache aufzupassen ist nicht nur hier wichtig. Weselsky kommentierte nach dem Richterspruch mit dem Urteil sei "ein für alle Mal der Beweis erbracht, dass der Vernichtungsfeldzug des DB-Vorstands gegen die GDL nicht erfolgreich sein kann“ Vernichtungsfeldzug - darunter macht man es heutzutage nicht mehr...
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/bahn-gdl-gericht-streik-100.html

Gibt aber auch Hoffnungsschimmer (ebenfalls aus dem Link):
Richter Horcher regte auch den Gang in eine formale Schlichtung an. Die Bahn hatte sich bereits zu einem Schlichtungsverfahren bereit erklärt, die GDL lehnte das bislang kategorisch ab. Vor Gericht bezeichnete GDL-Vertreter Thomas Schelling eine solche Maßnahme nun aber als "durchaus diskutabel". Man werde ergebnisoffen darüber beraten.

Gut möglich dass die Reihe hinter dem Chef ein wenig realistischer ist und da Bewegung reinkommt - wir werden es bald sehen.
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Fairerweise muss ich sagen, dass ich im ersten Beitrag dazu von einem Missbrauch gesprochen habe. Kann man sicher kritisieren die Wortwahl, als widerlegt sehe ich das jetzt durch Einzelfall-Entscheidungen von Gerichten nicht.
Das mit dem Rechtsruck habe ich übrigens auch nicht kapiert, zumal im verlinkten Artikel nicht eine Stimme von rechts vorkommt.
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Fairerweise muss ich sagen, dass ich im ersten Beitrag dazu von einem Missbrauch gesprochen habe. Kann man sicher kritisieren die Wortwahl, als widerlegt sehe ich das jetzt durch Einzelfall-Entscheidungen von Gerichten nicht.
Das mit dem Rechtsruck habe ich übrigens auch nicht kapiert, zumal im verlinkten Artikel nicht eine Stimme von rechts vorkommt.
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Ah, alles klar - dann nehme ich es natürlich zurück. Danke Dir und bitte entschuldige, cyberboy.
Missbrauch wäre mir auch zu stark. Ich denke halt es bräuchte etwas klarere Regeln, wie eben die Ankündigungspflichten (natürlich nicht 4 Wochen vorher oder so) - damit kann man weiter den Arbeitgeber massiv unter Druck setzen, wie es das Streikrecht ja auch richtigerweise vorsieht.
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cyberboy schrieb:

Adlerdenis_Reloaded schrieb:

SGE_Werner schrieb:

Adler_im_Exil schrieb:

Wer also soll denn so eine Änderung des Streikrechts beschließen ohne dass Gerichte das wieder kassieren?


Na wer wohl? Der Gesetzgeber. Was für eine Frage, sorry...

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/bahn-gdl-streikrecht-100.html

Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...

Das hat jetzt aber nichts mit dem Rechtsruck zu tun. Weselsky missbraucht das Streikrecht halt derartig, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung mit Einschränkungen zum Schutz der Allgemeinheit vor solchen Lobbyisten wohl schlicht notwendig ist.


Läge ein Missbrauch des Streikrechts vor, wäre der Streik wohl nicht gerichtlich für zulässig erklärt worden...

Und ein anderer Richter hätte womöglich anders entschieden. Das ist ja genau das, was seitens der Union bemängelt wird, dass wir hier ein Richter-Recht haben, was letztlich willkürlich ist, und eben keinen fixen gesetzlichen Rahmen.
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Adlerdenis_Reloaded schrieb:


Und ein anderer Richter hätte womöglich anders entschieden. Das ist ja genau das, was seitens der Union bemängelt wird, dass wir hier ein Richter-Recht haben, was letztlich willkürlich ist, und eben keinen fixen gesetzlichen Rahmen.        

Jaja. Die Union bemängelt.
Und dieses Richterrecht, hat sich das in den letzten knapp zweieinhalb Jahren ausgeprägt oder was war in den Jahren vorher anders?
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Adlerdenis_Reloaded schrieb:


Und ein anderer Richter hätte womöglich anders entschieden. Das ist ja genau das, was seitens der Union bemängelt wird, dass wir hier ein Richter-Recht haben, was letztlich willkürlich ist, und eben keinen fixen gesetzlichen Rahmen.        

Jaja. Die Union bemängelt.
Und dieses Richterrecht, hat sich das in den letzten knapp zweieinhalb Jahren ausgeprägt oder was war in den Jahren vorher anders?
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FrankenAdler schrieb:

Adlerdenis_Reloaded schrieb:


Und ein anderer Richter hätte womöglich anders entschieden. Das ist ja genau das, was seitens der Union bemängelt wird, dass wir hier ein Richter-Recht haben, was letztlich willkürlich ist, und eben keinen fixen gesetzlichen Rahmen.        

Jaja. Die Union bemängelt.
Und dieses Richterrecht, hat sich das in den letzten knapp zweieinhalb Jahren ausgeprägt oder was war in den Jahren vorher anders?

Worauf willst du jetzt hinaus? Ich spüre hier den Versuch, mir eine Diskussion über die Bundesregierung aufzuzwingen.


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WürzburgerAdler schrieb:

Allerdings müsste man ebenso dringend einmal darauf schauen, ob man grundsätzlich Betriebe der Daseinsvorsorge privatisieren muss.


Bin ich absolut bei Dir - allerdings befindet die Bahn sich doch zu 100% im Besitz des Bundes, oder hat sich dies geändert?
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Eintracht-Laie schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

Allerdings müsste man ebenso dringend einmal darauf schauen, ob man grundsätzlich Betriebe der Daseinsvorsorge privatisieren muss.


Bin ich absolut bei Dir - allerdings befindet die Bahn sich doch zu 100% im Besitz des Bundes, oder hat sich dies geändert?

Eine Aktiengesellschaft ist gesetzlich (!) dazu verpflichtet, den Aktionären möglichst hohe Dividenden zu ermöglichen. Wer die Aktienmehrheit besitzt ist dabei völlig irrelevant. Tut eine AG das nicht, macht sich der Vorstand strafbar. Eine der Begründungen für die Privatisierung der Bahn war damals ja auch die "Entlastung der öffentlichen Haushalte".
Herausgekommen sind solche Dinge wie Streckenstilllegungen (vor allem Regionalstrecken), massive Preiserhöhungen (höher als die Inflationsraten) und der massive Rückgang der Verbeamtungen - was die heutigen Streiks erst ermöglichte. Von den massiven Problemen bei Pünktlichkeit, Tickettransparenz und Technik gar nicht zu reden.

Das Eisenbahn-"Vorzeigeland" Schweiz denkt überhaupt nicht daran, seine Staatsbahn zu privatisieren. Weder den Betrieb noch das Schienennetz.
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hawischer schrieb:

SGE_Werner schrieb:

Adler_im_Exil schrieb:

Wer also soll denn so eine Änderung des Streikrechts beschließen ohne dass Gerichte das wieder kassieren?


Na wer wohl? Der Gesetzgeber. Was für eine Frage, sorry...

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/bahn-gdl-streikrecht-100.html

Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...


Gerichte sind auch nicht immer glücklich, wenn sie keine klaren gesetzlichen Vorgaben haben und sich ein "Richterrecht" über die Jahre etabliert.

"Auch der Vorsitzende Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Michael Horcher, legte - nachdem er den GDL-Streik für zulässig erklärt hatte - den Konfliktparteien eine Schlichtung nahe. Und er ging in seiner Urteilsbegründung auch auf die Debatte über ein verschärftes Streikrecht ein: "Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher."



Ich habe mir jetzt mal den Artikel durchgelesen. Dass Gerichte unglücklich darüber sein sollen, dass es keine klaren gesetzlichen Vorgaben gibt, kann ich dem Artikel nicht entnehmen und schon gar nicht dem dann von Dir angefügten Zitat des Richters. Selbiges gilt für das angeführte „Richterrecht“, das wird nicht, wie Du in Deinem Beitrag suggerierst von dem Richter in welcher Weise auch immer geäußert, sondern von einer CDU-Politikerin. Das ist dann doch ein gewaltiger Unterschied.

Wir sollten doch bei sowas ganz genau arbeiten. Hatten wir doch vor Kurzem erst die Diskussion im KLA, dass wir einerseits Quellen für unsere eigene Meinung als Ergänzung und Beleg hinzuziehen wollen, der Eigenanteil aber doch bitte klar erkennbar sein möge. Genauso soll doch bitte inhaltlich genau mit Quellen gearbeitet werden, vor allem wenn es um so offenkundige Dinge geht, wie die Tatsache, wer welche Aussage in einem Artikel getroffen hat.

Wir hatten ja angekündigt, dass wir darauf vermehrt achten wollen, was wir jetzt hiermit auch zum Ausdruck bringen wollen.

Lasst uns da bitte alle ein bisschen mehr Sorgfalt walten.

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skyeagle schrieb:

hawischer schrieb:

SGE_Werner schrieb:

Adler_im_Exil schrieb:

Wer also soll denn so eine Änderung des Streikrechts beschließen ohne dass Gerichte das wieder kassieren?


Na wer wohl? Der Gesetzgeber. Was für eine Frage, sorry...

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/bahn-gdl-streikrecht-100.html

Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...


Gerichte sind auch nicht immer glücklich, wenn sie keine klaren gesetzlichen Vorgaben haben und sich ein "Richterrecht" über die Jahre etabliert.

"Auch der Vorsitzende Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Michael Horcher, legte - nachdem er den GDL-Streik für zulässig erklärt hatte - den Konfliktparteien eine Schlichtung nahe. Und er ging in seiner Urteilsbegründung auch auf die Debatte über ein verschärftes Streikrecht ein: "Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher."



Ich habe mir jetzt mal den Artikel durchgelesen. Dass Gerichte unglücklich darüber sein sollen, dass es keine klaren gesetzlichen Vorgaben gibt, kann ich dem Artikel nicht entnehmen und schon gar nicht dem dann von Dir angefügten Zitat des Richters. Selbiges gilt für das angeführte „Richterrecht“, das wird nicht, wie Du in Deinem Beitrag suggerierst von dem Richter in welcher Weise auch immer geäußert, sondern von einer CDU-Politikerin. Das ist dann doch ein gewaltiger Unterschied.

Wir sollten doch bei sowas ganz genau arbeiten. Hatten wir doch vor Kurzem erst die Diskussion im KLA, dass wir einerseits Quellen für unsere eigene Meinung als Ergänzung und Beleg hinzuziehen wollen, der Eigenanteil aber doch bitte klar erkennbar sein möge. Genauso soll doch bitte inhaltlich genau mit Quellen gearbeitet werden, vor allem wenn es um so offenkundige Dinge geht, wie die Tatsache, wer welche Aussage in einem Artikel getroffen hat.

Wir hatten ja angekündigt, dass wir darauf vermehrt achten wollen, was wir jetzt hiermit auch zum Ausdruck bringen wollen.

Lasst uns da bitte alle ein bisschen mehr Sorgfalt walten.

Ich habe den Text aus dem Artikel als Zitat durch fett und kursiv deutlich gemacht.

Der Rest des Textes ist meine Meinung, die darf ich doch äußern. Und diese ist begründet aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als ehrenamtlicher Arbeitsrichter.
Der Begriff "Richterrecht" ist ein üblicher Begriff, der sich speziell im Arbeitsrecht eingebürgert hat. Im Streikrecht besonders, da gesetzliche Ausführungsbestimmungen nicht vorhanden sind.
Da Du als User schreibst und nicht als Mod erkenntlich, nehme ich Deine Rüge einfach nur zur Kenntnis. Begründet ist sie nicht.
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Eintracht-Laie schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

Allerdings müsste man ebenso dringend einmal darauf schauen, ob man grundsätzlich Betriebe der Daseinsvorsorge privatisieren muss.


Bin ich absolut bei Dir - allerdings befindet die Bahn sich doch zu 100% im Besitz des Bundes, oder hat sich dies geändert?

Eine Aktiengesellschaft ist gesetzlich (!) dazu verpflichtet, den Aktionären möglichst hohe Dividenden zu ermöglichen. Wer die Aktienmehrheit besitzt ist dabei völlig irrelevant. Tut eine AG das nicht, macht sich der Vorstand strafbar. Eine der Begründungen für die Privatisierung der Bahn war damals ja auch die "Entlastung der öffentlichen Haushalte".
Herausgekommen sind solche Dinge wie Streckenstilllegungen (vor allem Regionalstrecken), massive Preiserhöhungen (höher als die Inflationsraten) und der massive Rückgang der Verbeamtungen - was die heutigen Streiks erst ermöglichte. Von den massiven Problemen bei Pünktlichkeit, Tickettransparenz und Technik gar nicht zu reden.

Das Eisenbahn-"Vorzeigeland" Schweiz denkt überhaupt nicht daran, seine Staatsbahn zu privatisieren. Weder den Betrieb noch das Schienennetz.
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Naja, sicher macht es das Aktienrecht etwas kompliziert - aber denkst Du wirklich es wäre nicht möglich?
Oder anders gesagt....die Deutsche Bahn würde die Dinge ja gerne besser machen...aber leider steht das das Aktienrecht im Weg? Falls es wirklich so "alternativlos" wäre...dann wären doch alle AGs nach 5 Jahren restlos ausgepresst.
Streckenstilllegungen waren unvermeidbar, weil es das Aktienrecht so wollte?
Ne, erscheint mir jetzt nicht als Argument zu taugen, sorry.
Am Ende lag und liegt es natürlich bei der Politik zu entscheiden was die Bahn machen soll. Wenn ich 100% einer AG besitze, dann sage ich dem Vorstand wie es zu laufen hat. Wenn meine Absicht ist den Laden vor die Wand zu fahren, dann mache ich dies weil ich es will, nicht weil das Aktienrecht mich dazu zwingt.
Ich finde es seltsam hier die Politik diverser Parteien aus der Verantwortung zu entlassen. da war nichts gott- oder aktienrechtsgegeben, auch wenn dies gerne so dargestellt wird.
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Naja, sicher macht es das Aktienrecht etwas kompliziert - aber denkst Du wirklich es wäre nicht möglich?
Oder anders gesagt....die Deutsche Bahn würde die Dinge ja gerne besser machen...aber leider steht das das Aktienrecht im Weg? Falls es wirklich so "alternativlos" wäre...dann wären doch alle AGs nach 5 Jahren restlos ausgepresst.
Streckenstilllegungen waren unvermeidbar, weil es das Aktienrecht so wollte?
Ne, erscheint mir jetzt nicht als Argument zu taugen, sorry.
Am Ende lag und liegt es natürlich bei der Politik zu entscheiden was die Bahn machen soll. Wenn ich 100% einer AG besitze, dann sage ich dem Vorstand wie es zu laufen hat. Wenn meine Absicht ist den Laden vor die Wand zu fahren, dann mache ich dies weil ich es will, nicht weil das Aktienrecht mich dazu zwingt.
Ich finde es seltsam hier die Politik diverser Parteien aus der Verantwortung zu entlassen. da war nichts gott- oder aktienrechtsgegeben, auch wenn dies gerne so dargestellt wird.
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Eintracht-Laie schrieb:

Streckenstilllegungen waren unvermeidbar, weil es das Aktienrecht so wollte?
Ne, erscheint mir jetzt nicht als Argument zu taugen, sorry.

Dies mal herausgegriffen, um zu zeigen, was "Gewinnmaximierung" in einem Betrieb der Daseinsvorsorge bedeutet: die Strecken wurden wegen mangelnder Rentabilität geschlossen. Wie viele Menschen dadurch vom Schienennetz abgeschnitten wurden und sich andere Wege suchen mussten, um z. B. zur Arbeit zu kommen, spielt bei solchen Überlegungen keine Rolle, so lange es nicht genug sind, Gewinne zu erwirtschaften.

So weit so gut. So funktioniert ein kapitalistisches System, so funktioniert eine AG. Die Frage ist halt, ob dies bei Betrieben der Daseinsvorsorge seine Berechtigung hat. Nach meiner Meinung: eindeutig nein.

Nur ein Beispiel von vielen.
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Ah, alles klar - dann nehme ich es natürlich zurück. Danke Dir und bitte entschuldige, cyberboy.
Missbrauch wäre mir auch zu stark. Ich denke halt es bräuchte etwas klarere Regeln, wie eben die Ankündigungspflichten (natürlich nicht 4 Wochen vorher oder so) - damit kann man weiter den Arbeitgeber massiv unter Druck setzen, wie es das Streikrecht ja auch richtigerweise vorsieht.
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Eintracht-Laie schrieb:

Ah, alles klar - dann nehme ich es natürlich zurück. Danke Dir und bitte entschuldige, cyberboy.


Alles gut, kein Problem.
Mich hatte tatsächlich der Begriff Missbrauch des Streikrechts getriggert, ich dachte es wäre klar, dass sich mein Beitrag insbesondere darauf bezieht.

Man kann selbstverständlich Rechtsprüche kritisieren und als falsch empfinden, diese aber völlig zu ignorieren bzw. zu negieren, mit der Begründung ein anderer Richter könnte ja auch anders entscheiden, finde ich einer sachlichen Diskussion (wie wir sie hier im Forum bei aller Unterschiedlichkeit und Meinungsvielfalt meinem Emfinden nach größtenteils schon haben) nicht dienlich.
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hawischer schrieb:

"Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher.

Darüber kann man reden. Allerdings müsste man ebenso dringend einmal darauf schauen, ob man grundsätzlich Betriebe der Daseinsvorsorge privatisieren muss.
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WürzburgerAdler schrieb:

hawischer schrieb:

"Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher.

Darüber kann man reden. Allerdings müsste man ebenso dringend einmal darauf schauen, ob man grundsätzlich Betriebe der Daseinsvorsorge privatisieren muss.

Da gebe ich Dir recht.
Nur, hier geht's ums streiken. Da ist es mit Ausnahme der Beamten egal ob Staatsbetrieb oder nicht.

Man kann auch hier die Frage zum Umweltschutz diskutieren. Das Verfassungsgericht hat im Urteil von 2021 Exekutive auf die Wahrung des Klimaschutzes verpflichtet. "Bahnbrechender Beschluss" wurde er von Umweltschützern genannt.

Nun werden bedingt durch Streiks x-Tonnen CO2 durch Individualverkehr und Warentransporte zusätzlich in die Atmosphäre geblasen.
Man soll jetzt nicht Streikrecht gegen Klimaschutz ausspielen, aber Überlegungen auf Einschränkungen oder Rücksichtnahme zugunsten des Umweltschutzes kann man neben der grenzwertigen Behinderung des öffentlichen Personenverkehrs von Bahn und Bus für Millionen von Menschen zumindest diskutieren.
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Eintracht-Laie schrieb:

Streckenstilllegungen waren unvermeidbar, weil es das Aktienrecht so wollte?
Ne, erscheint mir jetzt nicht als Argument zu taugen, sorry.

Dies mal herausgegriffen, um zu zeigen, was "Gewinnmaximierung" in einem Betrieb der Daseinsvorsorge bedeutet: die Strecken wurden wegen mangelnder Rentabilität geschlossen. Wie viele Menschen dadurch vom Schienennetz abgeschnitten wurden und sich andere Wege suchen mussten, um z. B. zur Arbeit zu kommen, spielt bei solchen Überlegungen keine Rolle, so lange es nicht genug sind, Gewinne zu erwirtschaften.

So weit so gut. So funktioniert ein kapitalistisches System, so funktioniert eine AG. Die Frage ist halt, ob dies bei Betrieben der Daseinsvorsorge seine Berechtigung hat. Nach meiner Meinung: eindeutig nein.

Nur ein Beispiel von vielen.
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Klar, genau dies ist passiert....weil es die Politik so wollte.
Die Rechtsform ist dabei relativ egal, man kann den Laden auch "nicht-privatisiert" gegen die Wand fahren, kein Problem. Ist schon oft genug passiert.
Trotzdem bin ich gegen Privatisierungen...glaube aber im Gegenzug nicht dass dies dann automatisch dazu führt dass man das Richtige tut.
Am Ende war und ist die DB zu 100% staatlich, immer gewesen. Die Politik wollte dass es genauso kommt wie es gekommen ist. Und/oder hat es nicht verstanden es zu verhindern - such es Dir aus.
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Eintracht-Laie schrieb:

Ah, alles klar - dann nehme ich es natürlich zurück. Danke Dir und bitte entschuldige, cyberboy.


Alles gut, kein Problem.
Mich hatte tatsächlich der Begriff Missbrauch des Streikrechts getriggert, ich dachte es wäre klar, dass sich mein Beitrag insbesondere darauf bezieht.

Man kann selbstverständlich Rechtsprüche kritisieren und als falsch empfinden, diese aber völlig zu ignorieren bzw. zu negieren, mit der Begründung ein anderer Richter könnte ja auch anders entscheiden, finde ich einer sachlichen Diskussion (wie wir sie hier im Forum bei aller Unterschiedlichkeit und Meinungsvielfalt meinem Emfinden nach größtenteils schon haben) nicht dienlich.
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Ich habe ja nie rechtswidriges Verhalten unterstellst, von daher ist ein Rechtsspruch da für mich kein Gegenbeweis. Vielleicht hätte ich das gleich so schreiben sollen, anstatt erst auf das Urteil einzugehen, weil so ist die Argumentation zugegebenermaßen etwas doof.
Meine Auffassung ist, dass die GDL das Streikrecht für ihren Machtkampf mit der DB missbraucht, da nicht im Sinne einer Lösungsfindung agiert wird. Wenn dich der Begriff so triggert, nenn es von mir aus "grobes, übertriebenes Ausreizen".
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WürzburgerAdler schrieb:

hawischer schrieb:

"Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher.

Darüber kann man reden. Allerdings müsste man ebenso dringend einmal darauf schauen, ob man grundsätzlich Betriebe der Daseinsvorsorge privatisieren muss.

Da gebe ich Dir recht.
Nur, hier geht's ums streiken. Da ist es mit Ausnahme der Beamten egal ob Staatsbetrieb oder nicht.

Man kann auch hier die Frage zum Umweltschutz diskutieren. Das Verfassungsgericht hat im Urteil von 2021 Exekutive auf die Wahrung des Klimaschutzes verpflichtet. "Bahnbrechender Beschluss" wurde er von Umweltschützern genannt.

Nun werden bedingt durch Streiks x-Tonnen CO2 durch Individualverkehr und Warentransporte zusätzlich in die Atmosphäre geblasen.
Man soll jetzt nicht Streikrecht gegen Klimaschutz ausspielen, aber Überlegungen auf Einschränkungen oder Rücksichtnahme zugunsten des Umweltschutzes kann man neben der grenzwertigen Behinderung des öffentlichen Personenverkehrs von Bahn und Bus für Millionen von Menschen zumindest diskutieren.
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hawischer schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

hawischer schrieb:

"Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher.

Darüber kann man reden. Allerdings müsste man ebenso dringend einmal darauf schauen, ob man grundsätzlich Betriebe der Daseinsvorsorge privatisieren muss.

Da gebe ich Dir recht.
Nur, hier geht's ums streiken. Da ist es mit Ausnahme der Beamten egal ob Staatsbetrieb oder nicht.

Man kann auch hier die Frage zum Umweltschutz diskutieren. Das Verfassungsgericht hat im Urteil von 2021 Exekutive auf die Wahrung des Klimaschutzes verpflichtet. "Bahnbrechender Beschluss" wurde er von Umweltschützern genannt.

Nun werden bedingt durch Streiks x-Tonnen CO2 durch Individualverkehr und Warentransporte zusätzlich in die Atmosphäre geblasen.
Man soll jetzt nicht Streikrecht gegen Klimaschutz ausspielen, aber Überlegungen auf Einschränkungen oder Rücksichtnahme zugunsten des Umweltschutzes kann man neben der grenzwertigen Behinderung des öffentlichen Personenverkehrs von Bahn und Bus für Millionen von Menschen zumindest diskutieren.


Diskutieren kann und sollte man über alles. Da es hier aber um Streik geht: Verbeamtete Lokführer dürfen nicht streiken. Und schon brauchen wir den Umweltschutz gar nicht. 😉

Davon ab: "Überlegungen auf Einschränkungen oder Rücksichtnahme zugunsten des Umweltschutzes" kann man in allen Lebensbereichen diskutieren, nicht nur beim Streik. Schließlich profitieren auch diejenigen, die Einschränkungen auf sich nehmen resp. ihnen unterworfen werden.
Aber das nur nebenbei.
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hawischer schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

hawischer schrieb:

"Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher.

Darüber kann man reden. Allerdings müsste man ebenso dringend einmal darauf schauen, ob man grundsätzlich Betriebe der Daseinsvorsorge privatisieren muss.

Da gebe ich Dir recht.
Nur, hier geht's ums streiken. Da ist es mit Ausnahme der Beamten egal ob Staatsbetrieb oder nicht.

Man kann auch hier die Frage zum Umweltschutz diskutieren. Das Verfassungsgericht hat im Urteil von 2021 Exekutive auf die Wahrung des Klimaschutzes verpflichtet. "Bahnbrechender Beschluss" wurde er von Umweltschützern genannt.

Nun werden bedingt durch Streiks x-Tonnen CO2 durch Individualverkehr und Warentransporte zusätzlich in die Atmosphäre geblasen.
Man soll jetzt nicht Streikrecht gegen Klimaschutz ausspielen, aber Überlegungen auf Einschränkungen oder Rücksichtnahme zugunsten des Umweltschutzes kann man neben der grenzwertigen Behinderung des öffentlichen Personenverkehrs von Bahn und Bus für Millionen von Menschen zumindest diskutieren.


Diskutieren kann und sollte man über alles. Da es hier aber um Streik geht: Verbeamtete Lokführer dürfen nicht streiken. Und schon brauchen wir den Umweltschutz gar nicht. 😉

Davon ab: "Überlegungen auf Einschränkungen oder Rücksichtnahme zugunsten des Umweltschutzes" kann man in allen Lebensbereichen diskutieren, nicht nur beim Streik. Schließlich profitieren auch diejenigen, die Einschränkungen auf sich nehmen resp. ihnen unterworfen werden.
Aber das nur nebenbei.
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WürzburgerAdler schrieb:

Diskutieren kann und sollte man über alles. Da es hier aber um Streik geht: Verbeamtete Lokführer dürfen nicht streiken. Und schon brauchen wir den Umweltschutz gar nicht. 😉


Wenn nicht gestreikt wird bei der Bahn, egal aus welchen Grund, weil die Lokführer Beamte sind, oder die GDL ohne Streik auskommt, bräuchten Bahnnutzer nicht auf das Auto ausweichen, oder Transporte von der Schiene auf die Straße verlagert werden.  
Durch diese zusätzliche, streikbedingte Nutzung von PKWs und LKWs wird mehr CO2 produziert, die bei einem normalen Zugverkehr nicht angefallen wäre. So hat der Streik eine (zusätzlich zur persönlichen Einschränkung der Mobilität) umweltschädigende Folgewirkung, die man je nach Einstellung beklagen kann oder auch nicht.
Aber natürlich hast Du recht, diese Rechnung kann man bei vielen Dingen machen, zum Beispiel, wenn man mit seinem Verbrennerfahrzeug am Wochenende zum Waldstadion fährt. Da können wir zwei froh sein, dasss wir E-Autos fahren.
 
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Eintracht-Laie schrieb:

Streckenstilllegungen waren unvermeidbar, weil es das Aktienrecht so wollte?
Ne, erscheint mir jetzt nicht als Argument zu taugen, sorry.

Dies mal herausgegriffen, um zu zeigen, was "Gewinnmaximierung" in einem Betrieb der Daseinsvorsorge bedeutet: die Strecken wurden wegen mangelnder Rentabilität geschlossen. Wie viele Menschen dadurch vom Schienennetz abgeschnitten wurden und sich andere Wege suchen mussten, um z. B. zur Arbeit zu kommen, spielt bei solchen Überlegungen keine Rolle, so lange es nicht genug sind, Gewinne zu erwirtschaften.

So weit so gut. So funktioniert ein kapitalistisches System, so funktioniert eine AG. Die Frage ist halt, ob dies bei Betrieben der Daseinsvorsorge seine Berechtigung hat. Nach meiner Meinung: eindeutig nein.

Nur ein Beispiel von vielen.
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WürzburgerAdler schrieb:

Dies mal herausgegriffen, um zu zeigen, was "Gewinnmaximierung" in einem Betrieb der Daseinsvorsorge bedeutet: die Strecken wurden wegen mangelnder Rentabilität geschlossen. Wie viele Menschen dadurch vom Schienennetz abgeschnitten wurden und sich andere Wege suchen mussten, um z. B. zur Arbeit zu kommen, spielt bei solchen Überlegungen keine Rolle, so lange es nicht genug sind, Gewinne zu erwirtschaften.


Hier muss ich dir eindeutig widersprechen. Zwar hat die Bahn angeblich unnötig Weichen und Nebengleise abgebaut um den Gewinn zu maximieren, dass aber Strecken im SPNV eingestellt wurden, liegt einzig und alleine in Verantwortungsbereich der Länder bzw. der von den Ländern beauftragten Aufgabenträgern.
Diese bekommen vom Bund die Regionalisierungsmittel, teilweise bezuschusst vom Land (je nach Bundesland und Regierung) und bestellen damit den Nahverkehr. Mittlerweile über Ausschreibungen, wo die Linien dann an einen Betreiber vergeben wird. Solange dieser Verkehr auf einer Strecke bestellt, ist es der DB rechtlich gar nicht möglich diese stillzulegen.
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Eintracht-Laie schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

Allerdings müsste man ebenso dringend einmal darauf schauen, ob man grundsätzlich Betriebe der Daseinsvorsorge privatisieren muss.


Bin ich absolut bei Dir - allerdings befindet die Bahn sich doch zu 100% im Besitz des Bundes, oder hat sich dies geändert?

Eine Aktiengesellschaft ist gesetzlich (!) dazu verpflichtet, den Aktionären möglichst hohe Dividenden zu ermöglichen. Wer die Aktienmehrheit besitzt ist dabei völlig irrelevant. Tut eine AG das nicht, macht sich der Vorstand strafbar. Eine der Begründungen für die Privatisierung der Bahn war damals ja auch die "Entlastung der öffentlichen Haushalte".
Herausgekommen sind solche Dinge wie Streckenstilllegungen (vor allem Regionalstrecken), massive Preiserhöhungen (höher als die Inflationsraten) und der massive Rückgang der Verbeamtungen - was die heutigen Streiks erst ermöglichte. Von den massiven Problemen bei Pünktlichkeit, Tickettransparenz und Technik gar nicht zu reden.

Das Eisenbahn-"Vorzeigeland" Schweiz denkt überhaupt nicht daran, seine Staatsbahn zu privatisieren. Weder den Betrieb noch das Schienennetz.
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WürzburgerAdler schrieb:

Eine Aktiengesellschaft ist gesetzlich (!) dazu verpflichtet, den Aktionären möglichst hohe Dividenden zu ermöglichen.
Das ist so jetzt aber auch nicht ganz korrekt. Natürlich arbeitet eine Kapitalgesellschaft in der Regel gewinnorientiert. Aber:
- Gewinne müssen nicht zwangsläufig ausgeschüttet, sondern dürfen durchaus auch wieder ins Unternehmen investiert werden. Es gibt mehr als genug AGs, die das tun. Letztlich obliegt die Gewinnverwendung dem Beschluss der Hauptversammlung,.
- Neben finanziellen Leistungsindikatoren müssen AGs zunehmend (im regulierten Börsenmarkt verpflichtend) auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wie z.B. bestimmte ESG-Ziele erfüllen.  
- Es gibt auch gemeinnützige AGs, sogar an der Börse.

Was ich sagen will: Natürlich kann man Privatisierung kritisch sehen (tue ich in einigen Bereichen auch), aber die Gesellschaftsform definiert nicht per se die strategischen Ziele eines Unternehmens. Gerade die Schweiz hat in der Vergangenheit übrigens zahlreiche Verwaltungseinheiten in Aktiengesellschaften umgewandelt und verschiedene Kantone und Gemeinden verwenden diese Organisationsform für Verkehrsbetriebe, Energieunternehmen, Spitäler und Kliniken. Hier ein interessanter und durchaus kritischer Beitrag dazu mit dem Tenor, dass die gewinnorientierte Unternehmenskultur der Privatwirtschaft und die gemeinwohlorientierte Verwaltungskultur der Staatswirtschaft zusammen funktionieren können, wenn die Politik sich nicht scheut, ihre Interventionsmöglichkeiten bei Bedarf auch auszuschöpfen:
https://www.nzz.ch/meinung/aktiengesellschaften-in-staatlicher-hand-zwischen-gemeinwohl-und-gewinnstreben-ld.1511739
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WürzburgerAdler schrieb:

Dies mal herausgegriffen, um zu zeigen, was "Gewinnmaximierung" in einem Betrieb der Daseinsvorsorge bedeutet: die Strecken wurden wegen mangelnder Rentabilität geschlossen. Wie viele Menschen dadurch vom Schienennetz abgeschnitten wurden und sich andere Wege suchen mussten, um z. B. zur Arbeit zu kommen, spielt bei solchen Überlegungen keine Rolle, so lange es nicht genug sind, Gewinne zu erwirtschaften.


Hier muss ich dir eindeutig widersprechen. Zwar hat die Bahn angeblich unnötig Weichen und Nebengleise abgebaut um den Gewinn zu maximieren, dass aber Strecken im SPNV eingestellt wurden, liegt einzig und alleine in Verantwortungsbereich der Länder bzw. der von den Ländern beauftragten Aufgabenträgern.
Diese bekommen vom Bund die Regionalisierungsmittel, teilweise bezuschusst vom Land (je nach Bundesland und Regierung) und bestellen damit den Nahverkehr. Mittlerweile über Ausschreibungen, wo die Linien dann an einen Betreiber vergeben wird. Solange dieser Verkehr auf einer Strecke bestellt, ist es der DB rechtlich gar nicht möglich diese stillzulegen.
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Kevin_Wetzlar schrieb:

WürzburgerAdler schrieb:

Dies mal herausgegriffen, um zu zeigen, was "Gewinnmaximierung" in einem Betrieb der Daseinsvorsorge bedeutet: die Strecken wurden wegen mangelnder Rentabilität geschlossen. Wie viele Menschen dadurch vom Schienennetz abgeschnitten wurden und sich andere Wege suchen mussten, um z. B. zur Arbeit zu kommen, spielt bei solchen Überlegungen keine Rolle, so lange es nicht genug sind, Gewinne zu erwirtschaften.


Hier muss ich dir eindeutig widersprechen. Zwar hat die Bahn angeblich unnötig Weichen und Nebengleise abgebaut um den Gewinn zu maximieren, dass aber Strecken im SPNV eingestellt wurden, liegt einzig und alleine in Verantwortungsbereich der Länder bzw. der von den Ländern beauftragten Aufgabenträgern.
Diese bekommen vom Bund die Regionalisierungsmittel, teilweise bezuschusst vom Land (je nach Bundesland und Regierung) und bestellen damit den Nahverkehr. Mittlerweile über Ausschreibungen, wo die Linien dann an einen Betreiber vergeben wird. Solange dieser Verkehr auf einer Strecke bestellt, ist es der DB rechtlich gar nicht möglich diese stillzulegen.

Unter dem Strich bleibt gleichwohl die Gewinnmaximierung. Wenn sich kein Betreiber für die stillgelegten Strecken findet, bleiben sie eben stillgelegt. Oder sie werden eben von einem privaten Betreiber übernommen, der was machen möchte? Gewinne.
Es gibt hier in der Region genügend Beispiele, bei dir sicherlich auch.

Ich will diesem Procedere im Allgemeinen ja nicht seine Berechtigung absprechen, sondern nur fragen, ob dies tatsächlich in Betrieben der täglichen Daseinsvorsorge sein muss.


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