Bevor wir über Forderungen der GDL spekulieren, einfach in die Veröffentlichung der Gewerkschaft schauen. Da sind die Hauptforderung aufgelistet, wie die 35 Stunden/Woche, die auf freiwilliger Basis bis auf 40 Stunden ausgeweitet werden kann. Mit Lohnanpassung versteht sich. Wenn die GDL die 40 Stunden als Möglichkeit vorsieht, scheint der Schutzgedanke der Arbeitszeitverkürzung nicht für alle im Vordergrund zustehen.
Bemerkenswert eine (weitere) Forderung: "Reduzierung der Kündigungsfristen für Arbeitnehmer im DB Konzern auf das gesetzliche Maß." Üblicherweise sind tarifvertragliche längere Kündigungsfristen aufgrund entsprechender Betriebszugehörigkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (eventuell auch einzelvertraglich geregelt) gleich. Es gibt beiderseits Schutz und Planungssicherheit.
Die Reduzierung der Kündigungsfrist nur für AN auf das gesetzliche Maß versteht man nur, wenn man weiß, dass die GDL es Lokführern möglich machen will relativ kurzfristig die DB zu verlassen und ggfs zur GDL eigenen "Fair Train" zu wechseln.
Wenn man alles in der Gesamtschau bewertet, wundert es nicht, das unterstützende Kommentare von anderen Gewerkschaften ausbleiben. Im Gegenteil wie an diesem Beispiel zu sehen:
"Am Sonntags-Stammtisch im BR Fernsehen befürwortete die IG-Metall-Chefin Christiane Benner das Angebot der Moderatoren Thomas de Maizière (CDU), ehemals Bundesinnenminister, und des CDU-Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Daniel Günther. "Ich glaube, dass da ein gutes Angebot vorliegt", so die Vorsitzende der größten Einzelgewerkschaft der Welt." https://www.br.de/nachrichten/bayern/ig-metall-chefin-benner-mahnt-gewerkschaften-zu-verantwortung,U6csM2Z
Ich bin ja grundsätzlich bei dir - die schwindene Attraktivität des ÖPNV auf die Streiks zu schieben, finde ich aber zu kurz gedacht. Unabhängig von Streiks, ist die Bahninfrastruktur bzw. der Ausbau des ÖPNV und dessen Zuverlässigkeit eine einzige Katastrophe. Dazu bedarf es keiner streikenden Gewerkschaften...
Ja, die Streiks helfen garantiert nicht und sind ein Baustein der Misere, aber ganz sicher weit weg davon einer der entscheidenden Gründe für die mangelnde Attraktivität des ÖPNV zu sein.
Ich bin ja grundsätzlich bei dir - die schwindene Attraktivität des ÖPNV auf die Streiks zu schieben, finde ich aber zu kurz gedacht. Unabhängig von Streiks, ist die Bahninfrastruktur bzw. der Ausbau des ÖPNV und dessen Zuverlässigkeit eine einzige Katastrophe. Dazu bedarf es keiner streikenden Gewerkschaften...
Ja, die Streiks helfen garantiert nicht und sind ein Baustein der Misere, aber ganz sicher weit weg davon einer der entscheidenden Gründe für die mangelnde Attraktivität des ÖPNV zu sein.
Hier haben die politisch Verantwortlichen über Jahrzehnte die Entscheidung bis in die nächste Legislaturperiode verschoben, zudem hat man bis mindestens in die späten 90er hinein auf Individualverkehr gesetzt. Das hier nun ist die Summe aus allem Aufschieben, wobei auch die grünen mit verantwortlich sind, da sie ja schon früher mal mit in Regierungsverantwortung sind. Im Moment scheint der Weg im wahrsten Sinne des Wortes verfahren.
Bei Zulagen, Entgelterhöhung, Laufzeit und anderen Punkten gibt es Bewegung bei GDL, die großen Knackpunkte sind aus meiner Sicht Ruhepausen, Gültigkeit der Tarifverträge und die Reduzierung der Arbeitszeit.
Es ist sicher richtig, dass für beide Seiten ein Weg raus schwierig ist, vor allem ein Kompromiss bei er Arbeitszeit wird schwierig zu verkaufne
Aber ich denke nachwievor, dass eine Kompromiss bei 36h und eine Entgegenkommen der DB bei den anderen beiden Punkten einen Kompromiss möglich machen könnte.
hier findest du eine gegenüberstellung von gdl, die die ursprünglichen forderungen der gdl, dem verhandlungsstand vom 19.1. gegenüber stellt
Danke Dir erstmal für die Übersicht. Das hatte ich aber tatsächlich bei der GDL auch schon gefunden. Da ich es als Außenstehender schwierig finde den Forderungskatalog zu überblicken (es gibt insgesamt ja wohl 35 Punkte) würde mich aber halt mal die Einschätzung eines unabhängigen Experten interessieren im Sinne einer Bewertung der von der GDL gemachten Zugeständnisse. Zumindest auf die Schnelle habe ich in diese Richtung aber nichts gefunden.
Aktuell kann ich mir nicht vorstellen wie eine Kompromisslösung aussehen sollte. Man war nach meinem Erachten ja von Anfang an eigentlich gar nicht so weit voneinander entfernt und hat es bis heute nicht geschafft.
der Stellungnahme der GDL zufolge sind aber nicht die 36h der alleinige Knackpunkt, da kommen noch andere Punkte dazu, wie der Start der Ruhezeit an dem einen garantierten freien Wochenende im Monat oder die Struktur des Tarifvertrags ( es gab noch andere).
Ich kann mir vorstellen, dass 36h akzeptiert würden, wenn es bei den anderen Punkten bei der Bahn Entgegenkommen gäbe.
Mir war schon klar, dass die Arbeitszeiten von Lokführern mies sind, aber dass noch nicht mal eine Ruhepause am Wochenende/Monat möglich ist, ist schon krass. Es wäre natürlich schön, wenn so etwas mehr in den Fokus käme, aber dafür müsste darüber halt auch berichtet werden, was leider nicht passiert.
Das könnte dann auch den Fokus auf die Arbeitszeiten und Bedingungen in manchen sozialen Berufen (beispielsweise) lenken. Aber das Interesse daran ist gering ausgeprägt.
Mir war schon klar, dass die Arbeitszeiten von Lokführern mies sind, aber dass noch nicht mal eine Ruhepause am Wochenende/Monat möglich ist, ist schon krass.
Wie kann das denn eigentlich sein? Eine 38h-Woche (so sie denn eingehalten wird) müsste doch eigentlich genug Raum für längere Ruhepausen lassen. Oder gibt es die, aber halt nur nicht am Wochenende? Wobei sich ja auch das zumindest einmal im Monat einrichten lassen müsste. Oder übersehe ich irgendetwas komplett?
Mir war schon klar, dass die Arbeitszeiten von Lokführern mies sind, aber dass noch nicht mal eine Ruhepause am Wochenende/Monat möglich ist, ist schon krass.
Wie kann das denn eigentlich sein? Eine 38h-Woche (so sie denn eingehalten wird) müsste doch eigentlich genug Raum für längere Ruhepausen lassen. Oder gibt es die, aber halt nur nicht am Wochenende? Wobei sich ja auch das zumindest einmal im Monat einrichten lassen müsste. Oder übersehe ich irgendetwas komplett?
Dass diese Art von Streik diesmal dazu führen könnte, dass man das Streikrecht insbesondere in für die Öffentlichkeit relevanten Bereichen einschränkt durch neue Gesetze. Und dann haben alle verloren. Das wird auch in dem Interview erwäh
Ja, mit solchen Verboten kann man drohen aber das ist halt hochgradig unseriös. Gerade nachdem die Bahn nun zwei Klagen gegen den Streik verloren hat, innerhalb zwei Tagen. Wer also soll denn so eine Änderung des Streikrechts beschließen ohne dass Gerichte das wieder kassieren?
Ich halte den ÖPNV und Regionalverkehr im Gegensatz zum Fernverkehr auch für eine tragende Säule unseres Wirtschaftssystems, einfach weil die Menschen zur Arbeit, Schule, Studium etc. kommen müssen und vielleicht sollte man mal überlegen ob man Teile der Beschäftigten nicht doch wieder verbeamtet, wie das auch bei der Deutschen Bundesbahn war, zumal die Deutsche Bahn ja eh komplett in staatlicher Hand ist. Bisschen reformieren und schon könnte der Laden wieder zuverlässig laufen.
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Gerichte sind auch nicht immer glücklich, wenn sie keine klaren gesetzlichen Vorgaben haben und sich ein "Richterrecht" über die Jahre etabliert.
"Auch der Vorsitzende Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Michael Horcher, legte - nachdem er den GDL-Streik für zulässig erklärt hatte - den Konfliktparteien eine Schlichtung nahe. Und er ging in seiner Urteilsbegründung auch auf die Debatte über ein verschärftes Streikrecht ein: "Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher."
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Das hat jetzt aber nichts mit dem Rechtsruck zu tun. Weselsky missbraucht das Streikrecht halt derartig, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung mit Einschränkungen zum Schutz der Allgemeinheit vor solchen Lobbyisten wohl schlicht notwendig ist.
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Gerichte sind auch nicht immer glücklich, wenn sie keine klaren gesetzlichen Vorgaben haben und sich ein "Richterrecht" über die Jahre etabliert.
"Auch der Vorsitzende Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Michael Horcher, legte - nachdem er den GDL-Streik für zulässig erklärt hatte - den Konfliktparteien eine Schlichtung nahe. Und er ging in seiner Urteilsbegründung auch auf die Debatte über ein verschärftes Streikrecht ein: "Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher."
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Gerichte sind auch nicht immer glücklich, wenn sie keine klaren gesetzlichen Vorgaben haben und sich ein "Richterrecht" über die Jahre etabliert.
"Auch der Vorsitzende Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Michael Horcher, legte - nachdem er den GDL-Streik für zulässig erklärt hatte - den Konfliktparteien eine Schlichtung nahe. Und er ging in seiner Urteilsbegründung auch auf die Debatte über ein verschärftes Streikrecht ein: "Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher."
Ich habe mir jetzt mal den Artikel durchgelesen. Dass Gerichte unglücklich darüber sein sollen, dass es keine klaren gesetzlichen Vorgaben gibt, kann ich dem Artikel nicht entnehmen und schon gar nicht dem dann von Dir angefügten Zitat des Richters. Selbiges gilt für das angeführte „Richterrecht“, das wird nicht, wie Du in Deinem Beitrag suggerierst von dem Richter in welcher Weise auch immer geäußert, sondern von einer CDU-Politikerin. Das ist dann doch ein gewaltiger Unterschied.
Wir sollten doch bei sowas ganz genau arbeiten. Hatten wir doch vor Kurzem erst die Diskussion im KLA, dass wir einerseits Quellen für unsere eigene Meinung als Ergänzung und Beleg hinzuziehen wollen, der Eigenanteil aber doch bitte klar erkennbar sein möge. Genauso soll doch bitte inhaltlich genau mit Quellen gearbeitet werden, vor allem wenn es um so offenkundige Dinge geht, wie die Tatsache, wer welche Aussage in einem Artikel getroffen hat.
Wir hatten ja angekündigt, dass wir darauf vermehrt achten wollen, was wir jetzt hiermit auch zum Ausdruck bringen wollen.
Lasst uns da bitte alle ein bisschen mehr Sorgfalt walten.
"Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher.
Darüber kann man reden. Allerdings müsste man ebenso dringend einmal darauf schauen, ob man grundsätzlich Betriebe der Daseinsvorsorge privatisieren muss.
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Das hat jetzt aber nichts mit dem Rechtsruck zu tun. Weselsky missbraucht das Streikrecht halt derartig, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung mit Einschränkungen zum Schutz der Allgemeinheit vor solchen Lobbyisten wohl schlicht notwendig ist.
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Das hat jetzt aber nichts mit dem Rechtsruck zu tun. Weselsky missbraucht das Streikrecht halt derartig, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung mit Einschränkungen zum Schutz der Allgemeinheit vor solchen Lobbyisten wohl schlicht notwendig ist.
Läge ein Missbrauch des Streikrechts vor, wäre der Streik wohl nicht gerichtlich für zulässig erklärt worden...
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Das hat jetzt aber nichts mit dem Rechtsruck zu tun. Weselsky missbraucht das Streikrecht halt derartig, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung mit Einschränkungen zum Schutz der Allgemeinheit vor solchen Lobbyisten wohl schlicht notwendig ist.
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Das hat jetzt aber nichts mit dem Rechtsruck zu tun. Weselsky missbraucht das Streikrecht halt derartig, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung mit Einschränkungen zum Schutz der Allgemeinheit vor solchen Lobbyisten wohl schlicht notwendig ist.
Läge ein Missbrauch des Streikrechts vor, wäre der Streik wohl nicht gerichtlich für zulässig erklärt worden...
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Das hat jetzt aber nichts mit dem Rechtsruck zu tun. Weselsky missbraucht das Streikrecht halt derartig, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung mit Einschränkungen zum Schutz der Allgemeinheit vor solchen Lobbyisten wohl schlicht notwendig ist.
Läge ein Missbrauch des Streikrechts vor, wäre der Streik wohl nicht gerichtlich für zulässig erklärt worden...
Und ein anderer Richter hätte womöglich anders entschieden. Das ist ja genau das, was seitens der Union bemängelt wird, dass wir hier ein Richter-Recht haben, was letztlich willkürlich ist, und eben keinen fixen gesetzlichen Rahmen.
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Das hat jetzt aber nichts mit dem Rechtsruck zu tun. Weselsky missbraucht das Streikrecht halt derartig, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung mit Einschränkungen zum Schutz der Allgemeinheit vor solchen Lobbyisten wohl schlicht notwendig ist.
Läge ein Missbrauch des Streikrechts vor, wäre der Streik wohl nicht gerichtlich für zulässig erklärt worden...
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Das hat jetzt aber nichts mit dem Rechtsruck zu tun. Weselsky missbraucht das Streikrecht halt derartig, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung mit Einschränkungen zum Schutz der Allgemeinheit vor solchen Lobbyisten wohl schlicht notwendig ist.
Läge ein Missbrauch des Streikrechts vor, wäre der Streik wohl nicht gerichtlich für zulässig erklärt worden...
Und ein anderer Richter hätte womöglich anders entschieden. Das ist ja genau das, was seitens der Union bemängelt wird, dass wir hier ein Richter-Recht haben, was letztlich willkürlich ist, und eben keinen fixen gesetzlichen Rahmen.
Dies bemängeln ja auch die Richter selbst. Im übrigen wird immer so getan, als solle das Streikrecht abgeschafft oder mindestens mal massiv geschliffen werden - was nicht passieren wird, dafür gibt es natürlich keine Mehrheiten. Es geht um Klarstellungen und gewisse Rahmenbedingungen. Aber zurück zum aktuellen Fall: Danke an hawischer für das Verlinken und die Anmerkungen zu den GDL-Forderungen. Der Dreh mit den verkürzten Kündigungsfristen ist schon sehr interessant.
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Das hat jetzt aber nichts mit dem Rechtsruck zu tun. Weselsky missbraucht das Streikrecht halt derartig, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung mit Einschränkungen zum Schutz der Allgemeinheit vor solchen Lobbyisten wohl schlicht notwendig ist.
Läge ein Missbrauch des Streikrechts vor, wäre der Streik wohl nicht gerichtlich für zulässig erklärt worden...
Und ein anderer Richter hätte womöglich anders entschieden. Das ist ja genau das, was seitens der Union bemängelt wird, dass wir hier ein Richter-Recht haben, was letztlich willkürlich ist, und eben keinen fixen gesetzlichen Rahmen.
Vielleicht, vielleicht nicht. Ich kann die Kritik auch verstehen, es aber als Missbrauch darzustellen ist schlicht falsch. Und wird der Ernsthaftigkeit des Themas nicht ansatzweise gerecht, sondern verdreht letztlich Fakten und stellt dies dann richtig da. Gegen richterliche Entscheide. Auf diese Ebene sollten wir uns in Diskussionen hier nicht begeben.
Und ein anderer Richter hätte womöglich anders entschieden. Das ist ja genau das, was seitens der Union bemängelt wird, dass wir hier ein Richter-Recht haben, was letztlich willkürlich ist, und eben keinen fixen gesetzlichen Rahmen.
Jaja. Die Union bemängelt. Und dieses Richterrecht, hat sich das in den letzten knapp zweieinhalb Jahren ausgeprägt oder was war in den Jahren vorher anders?
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Das hat jetzt aber nichts mit dem Rechtsruck zu tun. Weselsky missbraucht das Streikrecht halt derartig, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung mit Einschränkungen zum Schutz der Allgemeinheit vor solchen Lobbyisten wohl schlicht notwendig ist.
Läge ein Missbrauch des Streikrechts vor, wäre der Streik wohl nicht gerichtlich für zulässig erklärt worden...
Und ein anderer Richter hätte womöglich anders entschieden. Das ist ja genau das, was seitens der Union bemängelt wird, dass wir hier ein Richter-Recht haben, was letztlich willkürlich ist, und eben keinen fixen gesetzlichen Rahmen.
Dies bemängeln ja auch die Richter selbst. Im übrigen wird immer so getan, als solle das Streikrecht abgeschafft oder mindestens mal massiv geschliffen werden - was nicht passieren wird, dafür gibt es natürlich keine Mehrheiten. Es geht um Klarstellungen und gewisse Rahmenbedingungen. Aber zurück zum aktuellen Fall: Danke an hawischer für das Verlinken und die Anmerkungen zu den GDL-Forderungen. Der Dreh mit den verkürzten Kündigungsfristen ist schon sehr interessant.
Dies bemängeln ja auch die Richter selbst. Im übrigen wird immer so getan, als solle das Streikrecht abgeschafft oder mindestens mal massiv geschliffen werden - was nicht passieren wird, dafür gibt es natürlich keine Mehrheiten. Es geht um Klarstellungen und gewisse Rahmenbedingungen. Aber zurück zum aktuellen Fall: Danke an hawischer für das Verlinken und die Anmerkungen zu den GDL-Forderungen. Der Dreh mit den verkürzten Kündigungsfristen ist schon sehr interessant.
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Gerichte sind auch nicht immer glücklich, wenn sie keine klaren gesetzlichen Vorgaben haben und sich ein "Richterrecht" über die Jahre etabliert.
"Auch der Vorsitzende Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Michael Horcher, legte - nachdem er den GDL-Streik für zulässig erklärt hatte - den Konfliktparteien eine Schlichtung nahe. Und er ging in seiner Urteilsbegründung auch auf die Debatte über ein verschärftes Streikrecht ein: "Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher."
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Gerichte sind auch nicht immer glücklich, wenn sie keine klaren gesetzlichen Vorgaben haben und sich ein "Richterrecht" über die Jahre etabliert.
"Auch der Vorsitzende Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Michael Horcher, legte - nachdem er den GDL-Streik für zulässig erklärt hatte - den Konfliktparteien eine Schlichtung nahe. Und er ging in seiner Urteilsbegründung auch auf die Debatte über ein verschärftes Streikrecht ein: "Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher."
Ich habe mir jetzt mal den Artikel durchgelesen. Dass Gerichte unglücklich darüber sein sollen, dass es keine klaren gesetzlichen Vorgaben gibt, kann ich dem Artikel nicht entnehmen und schon gar nicht dem dann von Dir angefügten Zitat des Richters. Selbiges gilt für das angeführte „Richterrecht“, das wird nicht, wie Du in Deinem Beitrag suggerierst von dem Richter in welcher Weise auch immer geäußert, sondern von einer CDU-Politikerin. Das ist dann doch ein gewaltiger Unterschied.
Wir sollten doch bei sowas ganz genau arbeiten. Hatten wir doch vor Kurzem erst die Diskussion im KLA, dass wir einerseits Quellen für unsere eigene Meinung als Ergänzung und Beleg hinzuziehen wollen, der Eigenanteil aber doch bitte klar erkennbar sein möge. Genauso soll doch bitte inhaltlich genau mit Quellen gearbeitet werden, vor allem wenn es um so offenkundige Dinge geht, wie die Tatsache, wer welche Aussage in einem Artikel getroffen hat.
Wir hatten ja angekündigt, dass wir darauf vermehrt achten wollen, was wir jetzt hiermit auch zum Ausdruck bringen wollen.
Lasst uns da bitte alle ein bisschen mehr Sorgfalt walten.
Also ich verstehe die Aussage dieses Richters auch als Kritik an der fehlenden gesetzlichen Regelung. Was soll er denn sonst meinen, wenn er in der Urteilsbegründung auf die Untätigkeit des Gesetzgebers eingeht?
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Gerichte sind auch nicht immer glücklich, wenn sie keine klaren gesetzlichen Vorgaben haben und sich ein "Richterrecht" über die Jahre etabliert.
"Auch der Vorsitzende Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Michael Horcher, legte - nachdem er den GDL-Streik für zulässig erklärt hatte - den Konfliktparteien eine Schlichtung nahe. Und er ging in seiner Urteilsbegründung auch auf die Debatte über ein verschärftes Streikrecht ein: "Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher."
Ich habe mir jetzt mal den Artikel durchgelesen. Dass Gerichte unglücklich darüber sein sollen, dass es keine klaren gesetzlichen Vorgaben gibt, kann ich dem Artikel nicht entnehmen und schon gar nicht dem dann von Dir angefügten Zitat des Richters. Selbiges gilt für das angeführte „Richterrecht“, das wird nicht, wie Du in Deinem Beitrag suggerierst von dem Richter in welcher Weise auch immer geäußert, sondern von einer CDU-Politikerin. Das ist dann doch ein gewaltiger Unterschied.
Wir sollten doch bei sowas ganz genau arbeiten. Hatten wir doch vor Kurzem erst die Diskussion im KLA, dass wir einerseits Quellen für unsere eigene Meinung als Ergänzung und Beleg hinzuziehen wollen, der Eigenanteil aber doch bitte klar erkennbar sein möge. Genauso soll doch bitte inhaltlich genau mit Quellen gearbeitet werden, vor allem wenn es um so offenkundige Dinge geht, wie die Tatsache, wer welche Aussage in einem Artikel getroffen hat.
Wir hatten ja angekündigt, dass wir darauf vermehrt achten wollen, was wir jetzt hiermit auch zum Ausdruck bringen wollen.
Lasst uns da bitte alle ein bisschen mehr Sorgfalt walten.
Ich habe den Text aus dem Artikel als Zitat durch fett und kursiv deutlich gemacht.
Der Rest des Textes ist meine Meinung, die darf ich doch äußern. Und diese ist begründet aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als ehrenamtlicher Arbeitsrichter. Der Begriff "Richterrecht" ist ein üblicher Begriff, der sich speziell im Arbeitsrecht eingebürgert hat. Im Streikrecht besonders, da gesetzliche Ausführungsbestimmungen nicht vorhanden sind. Da Du als User schreibst und nicht als Mod erkenntlich, nehme ich Deine Rüge einfach nur zur Kenntnis. Begründet ist sie nicht.
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Gerichte sind auch nicht immer glücklich, wenn sie keine klaren gesetzlichen Vorgaben haben und sich ein "Richterrecht" über die Jahre etabliert.
"Auch der Vorsitzende Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Michael Horcher, legte - nachdem er den GDL-Streik für zulässig erklärt hatte - den Konfliktparteien eine Schlichtung nahe. Und er ging in seiner Urteilsbegründung auch auf die Debatte über ein verschärftes Streikrecht ein: "Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher."
Ich habe mir jetzt mal den Artikel durchgelesen. Dass Gerichte unglücklich darüber sein sollen, dass es keine klaren gesetzlichen Vorgaben gibt, kann ich dem Artikel nicht entnehmen und schon gar nicht dem dann von Dir angefügten Zitat des Richters. Selbiges gilt für das angeführte „Richterrecht“, das wird nicht, wie Du in Deinem Beitrag suggerierst von dem Richter in welcher Weise auch immer geäußert, sondern von einer CDU-Politikerin. Das ist dann doch ein gewaltiger Unterschied.
Wir sollten doch bei sowas ganz genau arbeiten. Hatten wir doch vor Kurzem erst die Diskussion im KLA, dass wir einerseits Quellen für unsere eigene Meinung als Ergänzung und Beleg hinzuziehen wollen, der Eigenanteil aber doch bitte klar erkennbar sein möge. Genauso soll doch bitte inhaltlich genau mit Quellen gearbeitet werden, vor allem wenn es um so offenkundige Dinge geht, wie die Tatsache, wer welche Aussage in einem Artikel getroffen hat.
Wir hatten ja angekündigt, dass wir darauf vermehrt achten wollen, was wir jetzt hiermit auch zum Ausdruck bringen wollen.
Lasst uns da bitte alle ein bisschen mehr Sorgfalt walten.
Also ich verstehe die Aussage dieses Richters auch als Kritik an der fehlenden gesetzlichen Regelung. Was soll er denn sonst meinen, wenn er in der Urteilsbegründung auf die Untätigkeit des Gesetzgebers eingeht?
Du verstehst sie als Kritik, darüber kann man ja diskutieren, aber es als Fakt hinzustellen, das gibt die Aussage schlicht nicht her. Er sagt, der Gesetzgeber wird nicht tätig, könnte handeln. Eine Wertung kann man da mE nicht herauslesen. In keinem Wort spricht er darüber, dass die momentan nicht Regelung als unglücklich empfindet und ebensowenig, kritisiert er Richterrecht. Das kam von der CDU. Darum geht’s mit hauptsächlich, dass wir Aussagen nicht anderen Personen zuschreiben, sondern dahingehend bitte sauber arbeiten.
Also ich verstehe die Aussage dieses Richters auch als Kritik an der fehlenden gesetzlichen Regelung. Was soll er denn sonst meinen, wenn er in der Urteilsbegründung auf die Untätigkeit des Gesetzgebers eingeht?
Du verstehst sie als Kritik, darüber kann man ja diskutieren, aber es als Fakt hinzustellen, das gibt die Aussage schlicht nicht her. Er sagt, der Gesetzgeber wird nicht tätig, könnte handeln. Eine Wertung kann man da mE nicht herauslesen. In keinem Wort spricht er darüber, dass die momentan nicht Regelung als unglücklich empfindet und ebensowenig, kritisiert er Richterrecht. Das kam von der CDU. Darum geht’s mit hauptsächlich, dass wir Aussagen nicht anderen Personen zuschreiben, sondern dahingehend bitte sauber arbeiten.
Du verstehst sie als Kritik, darüber kann man ja diskutieren, aber es als Fakt hinzustellen, das gibt die Aussage schlicht nicht her. Er sagt, der Gesetzgeber wird nicht tätig, könnte handeln. Eine Wertung kann man da mE nicht herauslesen. In keinem Wort spricht er darüber, dass die momentan nicht Regelung als unglücklich empfindet und ebensowenig, kritisiert er Richterrecht. Das kam von der CDU. Darum geht’s mit hauptsächlich, dass wir Aussagen nicht anderen Personen zuschreiben, sondern dahingehend bitte sauber arbeiten.
Naja, ich finde schon, dass sich die Wertung aus dem Kontext ergibt. Er wird es wohl nicht positiv gemeint haben. Aber das mit dem "Richter-Recht" stimmt natürlich, das hat er so nicht gesagt und würde er als Richter wahrscheinlich auch nicht.
Also ich verstehe die Aussage dieses Richters auch als Kritik an der fehlenden gesetzlichen Regelung. Was soll er denn sonst meinen, wenn er in der Urteilsbegründung auf die Untätigkeit des Gesetzgebers eingeht?
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Das hat jetzt aber nichts mit dem Rechtsruck zu tun. Weselsky missbraucht das Streikrecht halt derartig, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung mit Einschränkungen zum Schutz der Allgemeinheit vor solchen Lobbyisten wohl schlicht notwendig ist.
Läge ein Missbrauch des Streikrechts vor, wäre der Streik wohl nicht gerichtlich für zulässig erklärt worden...
Und ein anderer Richter hätte womöglich anders entschieden. Das ist ja genau das, was seitens der Union bemängelt wird, dass wir hier ein Richter-Recht haben, was letztlich willkürlich ist, und eben keinen fixen gesetzlichen Rahmen.
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Das hat jetzt aber nichts mit dem Rechtsruck zu tun. Weselsky missbraucht das Streikrecht halt derartig, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung mit Einschränkungen zum Schutz der Allgemeinheit vor solchen Lobbyisten wohl schlicht notwendig ist.
Läge ein Missbrauch des Streikrechts vor, wäre der Streik wohl nicht gerichtlich für zulässig erklärt worden...
Und ein anderer Richter hätte womöglich anders entschieden. Das ist ja genau das, was seitens der Union bemängelt wird, dass wir hier ein Richter-Recht haben, was letztlich willkürlich ist, und eben keinen fixen gesetzlichen Rahmen.
Vielleicht, vielleicht nicht. Ich kann die Kritik auch verstehen, es aber als Missbrauch darzustellen ist schlicht falsch. Und wird der Ernsthaftigkeit des Themas nicht ansatzweise gerecht, sondern verdreht letztlich Fakten und stellt dies dann richtig da. Gegen richterliche Entscheide. Auf diese Ebene sollten wir uns in Diskussionen hier nicht begeben.
Vielleicht, vielleicht nicht. Ich kann die Kritik auch verstehen, es aber als Missbrauch darzustellen ist schlicht falsch. Und wird der Ernsthaftigkeit des Themas nicht ansatzweise gerecht, sondern verdreht letztlich Fakten und stellt dies dann richtig da. Gegen richterliche Entscheide. Auf diese Ebene sollten wir uns in Diskussionen hier nicht begeben.
Ja, man kann über den Begriff "willkürlich" streiten, wobei man fairerweise anmerken muss, dass es "letztlich willkürlich" hieß. Und in keinster Weise wurde es als "Missbrauch" dargestellt, wie Du es Adlerdenis_Reloaded vorwirfst. Da sind dann doch große Unterschiede und ich schlage vor auch Du selbst passt ein wenig auf, dass Du Dich nicht auf eine falsche Ebene begibst. Vielleicht hätte es auch weniger Schärfe gegeben, wenn Werner nicht den "Rechtsruck in der Bevölkerung" in die Debatte reingebracht hätte. Von dem ich ehrlich gesagt immer noch nicht verstehe was er damit sagen wollte, liegt aber vermutlich an mir.
Generell hast Du aber natürlich Recht, bei der Sprache aufzupassen ist nicht nur hier wichtig. Weselsky kommentierte nach dem Richterspruch mit dem Urteil sei "ein für alle Mal der Beweis erbracht, dass der Vernichtungsfeldzug des DB-Vorstands gegen die GDL nicht erfolgreich sein kann“ Vernichtungsfeldzug - darunter macht man es heutzutage nicht mehr... https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/bahn-gdl-gericht-streik-100.html
Gibt aber auch Hoffnungsschimmer (ebenfalls aus dem Link): Richter Horcher regte auch den Gang in eine formale Schlichtung an. Die Bahn hatte sich bereits zu einem Schlichtungsverfahren bereit erklärt, die GDL lehnte das bislang kategorisch ab. Vor Gericht bezeichnete GDL-Vertreter Thomas Schelling eine solche Maßnahme nun aber als "durchaus diskutabel". Man werde ergebnisoffen darüber beraten.
Gut möglich dass die Reihe hinter dem Chef ein wenig realistischer ist und da Bewegung reinkommt - wir werden es bald sehen.
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Gerichte sind auch nicht immer glücklich, wenn sie keine klaren gesetzlichen Vorgaben haben und sich ein "Richterrecht" über die Jahre etabliert.
"Auch der Vorsitzende Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Michael Horcher, legte - nachdem er den GDL-Streik für zulässig erklärt hatte - den Konfliktparteien eine Schlichtung nahe. Und er ging in seiner Urteilsbegründung auch auf die Debatte über ein verschärftes Streikrecht ein: "Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher."
"Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher.
Darüber kann man reden. Allerdings müsste man ebenso dringend einmal darauf schauen, ob man grundsätzlich Betriebe der Daseinsvorsorge privatisieren muss.
"Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher.
Darüber kann man reden. Allerdings müsste man ebenso dringend einmal darauf schauen, ob man grundsätzlich Betriebe der Daseinsvorsorge privatisieren muss.
Da gebe ich Dir recht. Nur, hier geht's ums streiken. Da ist es mit Ausnahme der Beamten egal ob Staatsbetrieb oder nicht.
Man kann auch hier die Frage zum Umweltschutz diskutieren. Das Verfassungsgericht hat im Urteil von 2021 Exekutive auf die Wahrung des Klimaschutzes verpflichtet. "Bahnbrechender Beschluss" wurde er von Umweltschützern genannt.
Nun werden bedingt durch Streiks x-Tonnen CO2 durch Individualverkehr und Warentransporte zusätzlich in die Atmosphäre geblasen. Man soll jetzt nicht Streikrecht gegen Klimaschutz ausspielen, aber Überlegungen auf Einschränkungen oder Rücksichtnahme zugunsten des Umweltschutzes kann man neben der grenzwertigen Behinderung des öffentlichen Personenverkehrs von Bahn und Bus für Millionen von Menschen zumindest diskutieren.
Wenn die GDL die 40 Stunden als Möglichkeit vorsieht, scheint der Schutzgedanke der Arbeitszeitverkürzung nicht für alle im Vordergrund zustehen.
Bemerkenswert eine (weitere) Forderung:
"Reduzierung der Kündigungsfristen für Arbeitnehmer im DB Konzern auf das gesetzliche Maß."
Üblicherweise sind tarifvertragliche längere Kündigungsfristen aufgrund entsprechender Betriebszugehörigkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (eventuell auch einzelvertraglich geregelt) gleich. Es gibt beiderseits Schutz und Planungssicherheit.
Die Reduzierung der Kündigungsfrist nur für AN auf das gesetzliche Maß versteht man nur, wenn man weiß, dass die GDL es Lokführern möglich machen will relativ kurzfristig die DB zu verlassen und ggfs zur GDL eigenen "Fair Train" zu wechseln.
https://www.gdl.de/ueber-uns/tarif/
Wenn man alles in der Gesamtschau bewertet, wundert es nicht, das unterstützende Kommentare von anderen Gewerkschaften ausbleiben.
Im Gegenteil wie an diesem Beispiel zu sehen:
"Am Sonntags-Stammtisch im BR Fernsehen befürwortete die IG-Metall-Chefin Christiane Benner das Angebot der Moderatoren Thomas de Maizière (CDU), ehemals Bundesinnenminister, und des CDU-Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Daniel Günther. "Ich glaube, dass da ein gutes Angebot vorliegt", so die Vorsitzende der größten Einzelgewerkschaft der Welt."
https://www.br.de/nachrichten/bayern/ig-metall-chefin-benner-mahnt-gewerkschaften-zu-verantwortung,U6csM2Z
Ja, die Streiks helfen garantiert nicht und sind ein Baustein der Misere, aber ganz sicher weit weg davon einer der entscheidenden Gründe für die mangelnde Attraktivität des ÖPNV zu sein.
Hier haben die politisch Verantwortlichen über Jahrzehnte die Entscheidung bis in die nächste Legislaturperiode verschoben, zudem hat man bis mindestens in die späten 90er hinein auf Individualverkehr gesetzt. Das hier nun ist die Summe aus allem Aufschieben, wobei auch die grünen mit verantwortlich sind, da sie ja schon früher mal mit in Regierungsverantwortung sind. Im Moment scheint der Weg im wahrsten Sinne des Wortes verfahren.
https://www.gdl.de/fileadmin/user_upload/www_gdl_de/pdf/2024/Tarifauseinandersetzung_DB/2024-03-08_Synopse_Forderungen_GDL_2024-03-08_14_02_18.pdf
Bei Zulagen, Entgelterhöhung, Laufzeit und anderen Punkten gibt es Bewegung bei GDL, die großen Knackpunkte sind aus meiner Sicht Ruhepausen, Gültigkeit der Tarifverträge und die Reduzierung der Arbeitszeit.
Es ist sicher richtig, dass für beide Seiten ein Weg raus schwierig ist, vor allem ein Kompromiss bei er Arbeitszeit wird schwierig zu verkaufne
Aber ich denke nachwievor, dass eine Kompromiss bei 36h und eine Entgegenkommen der DB bei den anderen beiden Punkten einen Kompromiss möglich machen könnte.
Aktuell kann ich mir nicht vorstellen wie eine Kompromisslösung aussehen sollte. Man war nach meinem Erachten ja von Anfang an eigentlich gar nicht so weit voneinander entfernt und hat es bis heute nicht geschafft.
der Stellungnahme der GDL zufolge sind aber nicht die 36h der alleinige Knackpunkt, da kommen noch andere Punkte dazu, wie der Start der Ruhezeit an dem einen garantierten freien Wochenende im Monat oder die Struktur des Tarifvertrags ( es gab noch andere).
Ich kann mir vorstellen, dass 36h akzeptiert würden, wenn es bei den anderen Punkten bei der Bahn Entgegenkommen gäbe.
Mir war schon klar, dass die Arbeitszeiten von Lokführern mies sind, aber dass noch nicht mal eine Ruhepause am Wochenende/Monat möglich ist, ist schon krass. Es wäre natürlich schön, wenn so etwas mehr in den Fokus käme, aber dafür müsste darüber halt auch berichtet werden, was leider nicht passiert.
Das könnte dann auch den Fokus auf die Arbeitszeiten und Bedingungen in manchen sozialen Berufen (beispielsweise) lenken. Aber das Interesse daran ist gering ausgeprägt.
Ich halte den ÖPNV und Regionalverkehr im Gegensatz zum Fernverkehr auch für eine tragende Säule unseres Wirtschaftssystems, einfach weil die Menschen zur Arbeit, Schule, Studium etc. kommen müssen und vielleicht sollte man mal überlegen ob man Teile der Beschäftigten nicht doch wieder verbeamtet, wie das auch bei der Deutschen Bundesbahn war, zumal die Deutsche Bahn ja eh komplett in staatlicher Hand ist. Bisschen reformieren und schon könnte der Laden wieder zuverlässig laufen.
Na wer wohl? Der Gesetzgeber. Was für eine Frage, sorry...
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/bahn-gdl-streikrecht-100.html
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Gerichte sind auch nicht immer glücklich, wenn sie keine klaren gesetzlichen Vorgaben haben und sich ein "Richterrecht" über die Jahre etabliert.
"Auch der Vorsitzende Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Michael Horcher, legte - nachdem er den GDL-Streik für zulässig erklärt hatte - den Konfliktparteien eine Schlichtung nahe. Und er ging in seiner Urteilsbegründung auch auf die Debatte über ein verschärftes Streikrecht ein: "Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher."
Das hat jetzt aber nichts mit dem Rechtsruck zu tun. Weselsky missbraucht das Streikrecht halt derartig, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung mit Einschränkungen zum Schutz der Allgemeinheit vor solchen Lobbyisten wohl schlicht notwendig ist.
Na wer wohl? Der Gesetzgeber. Was für eine Frage, sorry...
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/bahn-gdl-streikrecht-100.html
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Welchen meinst Du?
Na wer wohl? Der Gesetzgeber. Was für eine Frage, sorry...
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/bahn-gdl-streikrecht-100.html
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Gerichte sind auch nicht immer glücklich, wenn sie keine klaren gesetzlichen Vorgaben haben und sich ein "Richterrecht" über die Jahre etabliert.
"Auch der Vorsitzende Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Michael Horcher, legte - nachdem er den GDL-Streik für zulässig erklärt hatte - den Konfliktparteien eine Schlichtung nahe. Und er ging in seiner Urteilsbegründung auch auf die Debatte über ein verschärftes Streikrecht ein: "Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher."
Ich habe mir jetzt mal den Artikel durchgelesen. Dass Gerichte unglücklich darüber sein sollen, dass es keine klaren gesetzlichen Vorgaben gibt, kann ich dem Artikel nicht entnehmen und schon gar nicht dem dann von Dir angefügten Zitat des Richters. Selbiges gilt für das angeführte „Richterrecht“, das wird nicht, wie Du in Deinem Beitrag suggerierst von dem Richter in welcher Weise auch immer geäußert, sondern von einer CDU-Politikerin. Das ist dann doch ein gewaltiger Unterschied.
Wir sollten doch bei sowas ganz genau arbeiten. Hatten wir doch vor Kurzem erst die Diskussion im KLA, dass wir einerseits Quellen für unsere eigene Meinung als Ergänzung und Beleg hinzuziehen wollen, der Eigenanteil aber doch bitte klar erkennbar sein möge. Genauso soll doch bitte inhaltlich genau mit Quellen gearbeitet werden, vor allem wenn es um so offenkundige Dinge geht, wie die Tatsache, wer welche Aussage in einem Artikel getroffen hat.
Wir hatten ja angekündigt, dass wir darauf vermehrt achten wollen, was wir jetzt hiermit auch zum Ausdruck bringen wollen.
Lasst uns da bitte alle ein bisschen mehr Sorgfalt walten.
Darüber kann man reden. Allerdings müsste man ebenso dringend einmal darauf schauen, ob man grundsätzlich Betriebe der Daseinsvorsorge privatisieren muss.
Na wer wohl? Der Gesetzgeber. Was für eine Frage, sorry...
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/bahn-gdl-streikrecht-100.html
Schau doch mal auf den Rechtsruck der Bevölkerung...
Das hat jetzt aber nichts mit dem Rechtsruck zu tun. Weselsky missbraucht das Streikrecht halt derartig, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung mit Einschränkungen zum Schutz der Allgemeinheit vor solchen Lobbyisten wohl schlicht notwendig ist.
Läge ein Missbrauch des Streikrechts vor, wäre der Streik wohl nicht gerichtlich für zulässig erklärt worden...
Das hat jetzt aber nichts mit dem Rechtsruck zu tun. Weselsky missbraucht das Streikrecht halt derartig, dass eine eindeutige gesetzliche Regelung mit Einschränkungen zum Schutz der Allgemeinheit vor solchen Lobbyisten wohl schlicht notwendig ist.
Läge ein Missbrauch des Streikrechts vor, wäre der Streik wohl nicht gerichtlich für zulässig erklärt worden...
Und ein anderer Richter hätte womöglich anders entschieden. Das ist ja genau das, was seitens der Union bemängelt wird, dass wir hier ein Richter-Recht haben, was letztlich willkürlich ist, und eben keinen fixen gesetzlichen Rahmen.
Läge ein Missbrauch des Streikrechts vor, wäre der Streik wohl nicht gerichtlich für zulässig erklärt worden...
Und ein anderer Richter hätte womöglich anders entschieden. Das ist ja genau das, was seitens der Union bemängelt wird, dass wir hier ein Richter-Recht haben, was letztlich willkürlich ist, und eben keinen fixen gesetzlichen Rahmen.
Im übrigen wird immer so getan, als solle das Streikrecht abgeschafft oder mindestens mal massiv geschliffen werden - was nicht passieren wird, dafür gibt es natürlich keine Mehrheiten. Es geht um Klarstellungen und gewisse Rahmenbedingungen.
Aber zurück zum aktuellen Fall:
Danke an hawischer für das Verlinken und die Anmerkungen zu den GDL-Forderungen.
Der Dreh mit den verkürzten Kündigungsfristen ist schon sehr interessant.
Vielleicht, vielleicht nicht. Ich kann die Kritik auch verstehen, es aber als Missbrauch darzustellen ist schlicht falsch. Und wird der Ernsthaftigkeit des Themas nicht ansatzweise gerecht, sondern verdreht letztlich Fakten und stellt dies dann richtig da. Gegen richterliche Entscheide. Auf diese Ebene sollten wir uns in Diskussionen hier nicht begeben.
Jaja. Die Union bemängelt.
Und dieses Richterrecht, hat sich das in den letzten knapp zweieinhalb Jahren ausgeprägt oder was war in den Jahren vorher anders?
Und ein anderer Richter hätte womöglich anders entschieden. Das ist ja genau das, was seitens der Union bemängelt wird, dass wir hier ein Richter-Recht haben, was letztlich willkürlich ist, und eben keinen fixen gesetzlichen Rahmen.
Im übrigen wird immer so getan, als solle das Streikrecht abgeschafft oder mindestens mal massiv geschliffen werden - was nicht passieren wird, dafür gibt es natürlich keine Mehrheiten. Es geht um Klarstellungen und gewisse Rahmenbedingungen.
Aber zurück zum aktuellen Fall:
Danke an hawischer für das Verlinken und die Anmerkungen zu den GDL-Forderungen.
Der Dreh mit den verkürzten Kündigungsfristen ist schon sehr interessant.
Das ist eine heftige Sauerei, finde ich ...
Im übrigen wird immer so getan, als solle das Streikrecht abgeschafft oder mindestens mal massiv geschliffen werden - was nicht passieren wird, dafür gibt es natürlich keine Mehrheiten. Es geht um Klarstellungen und gewisse Rahmenbedingungen.
Aber zurück zum aktuellen Fall:
Danke an hawischer für das Verlinken und die Anmerkungen zu den GDL-Forderungen.
Der Dreh mit den verkürzten Kündigungsfristen ist schon sehr interessant.
Das ist eine heftige Sauerei, finde ich ...
Gerichte sind auch nicht immer glücklich, wenn sie keine klaren gesetzlichen Vorgaben haben und sich ein "Richterrecht" über die Jahre etabliert.
"Auch der Vorsitzende Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Michael Horcher, legte - nachdem er den GDL-Streik für zulässig erklärt hatte - den Konfliktparteien eine Schlichtung nahe. Und er ging in seiner Urteilsbegründung auch auf die Debatte über ein verschärftes Streikrecht ein: "Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher."
Ich habe mir jetzt mal den Artikel durchgelesen. Dass Gerichte unglücklich darüber sein sollen, dass es keine klaren gesetzlichen Vorgaben gibt, kann ich dem Artikel nicht entnehmen und schon gar nicht dem dann von Dir angefügten Zitat des Richters. Selbiges gilt für das angeführte „Richterrecht“, das wird nicht, wie Du in Deinem Beitrag suggerierst von dem Richter in welcher Weise auch immer geäußert, sondern von einer CDU-Politikerin. Das ist dann doch ein gewaltiger Unterschied.
Wir sollten doch bei sowas ganz genau arbeiten. Hatten wir doch vor Kurzem erst die Diskussion im KLA, dass wir einerseits Quellen für unsere eigene Meinung als Ergänzung und Beleg hinzuziehen wollen, der Eigenanteil aber doch bitte klar erkennbar sein möge. Genauso soll doch bitte inhaltlich genau mit Quellen gearbeitet werden, vor allem wenn es um so offenkundige Dinge geht, wie die Tatsache, wer welche Aussage in einem Artikel getroffen hat.
Wir hatten ja angekündigt, dass wir darauf vermehrt achten wollen, was wir jetzt hiermit auch zum Ausdruck bringen wollen.
Lasst uns da bitte alle ein bisschen mehr Sorgfalt walten.
Ich habe den Text aus dem Artikel als Zitat durch fett und kursiv deutlich gemacht.
Der Rest des Textes ist meine Meinung, die darf ich doch äußern. Und diese ist begründet aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als ehrenamtlicher Arbeitsrichter.
Der Begriff "Richterrecht" ist ein üblicher Begriff, der sich speziell im Arbeitsrecht eingebürgert hat. Im Streikrecht besonders, da gesetzliche Ausführungsbestimmungen nicht vorhanden sind.
Da Du als User schreibst und nicht als Mod erkenntlich, nehme ich Deine Rüge einfach nur zur Kenntnis. Begründet ist sie nicht.
Ich habe mir jetzt mal den Artikel durchgelesen. Dass Gerichte unglücklich darüber sein sollen, dass es keine klaren gesetzlichen Vorgaben gibt, kann ich dem Artikel nicht entnehmen und schon gar nicht dem dann von Dir angefügten Zitat des Richters. Selbiges gilt für das angeführte „Richterrecht“, das wird nicht, wie Du in Deinem Beitrag suggerierst von dem Richter in welcher Weise auch immer geäußert, sondern von einer CDU-Politikerin. Das ist dann doch ein gewaltiger Unterschied.
Wir sollten doch bei sowas ganz genau arbeiten. Hatten wir doch vor Kurzem erst die Diskussion im KLA, dass wir einerseits Quellen für unsere eigene Meinung als Ergänzung und Beleg hinzuziehen wollen, der Eigenanteil aber doch bitte klar erkennbar sein möge. Genauso soll doch bitte inhaltlich genau mit Quellen gearbeitet werden, vor allem wenn es um so offenkundige Dinge geht, wie die Tatsache, wer welche Aussage in einem Artikel getroffen hat.
Wir hatten ja angekündigt, dass wir darauf vermehrt achten wollen, was wir jetzt hiermit auch zum Ausdruck bringen wollen.
Lasst uns da bitte alle ein bisschen mehr Sorgfalt walten.
Und es wurde im Beitrag des Users auch absolut deutlich was Zitat des Richters war und was nicht.
Naja, ich finde schon, dass sich die Wertung aus dem Kontext ergibt. Er wird es wohl nicht positiv gemeint haben.
Aber das mit dem "Richter-Recht" stimmt natürlich, das hat er so nicht gesagt und würde er als Richter wahrscheinlich auch nicht.
Welchen meinst Du?
Und es wurde im Beitrag des Users auch absolut deutlich was Zitat des Richters war und was nicht.
Und ein anderer Richter hätte womöglich anders entschieden. Das ist ja genau das, was seitens der Union bemängelt wird, dass wir hier ein Richter-Recht haben, was letztlich willkürlich ist, und eben keinen fixen gesetzlichen Rahmen.
Vielleicht, vielleicht nicht. Ich kann die Kritik auch verstehen, es aber als Missbrauch darzustellen ist schlicht falsch. Und wird der Ernsthaftigkeit des Themas nicht ansatzweise gerecht, sondern verdreht letztlich Fakten und stellt dies dann richtig da. Gegen richterliche Entscheide. Auf diese Ebene sollten wir uns in Diskussionen hier nicht begeben.
Ja, man kann über den Begriff "willkürlich" streiten, wobei man fairerweise anmerken muss, dass es "letztlich willkürlich" hieß. Und in keinster Weise wurde es als "Missbrauch" dargestellt, wie Du es Adlerdenis_Reloaded vorwirfst. Da sind dann doch große Unterschiede und ich schlage vor auch Du selbst passt ein wenig auf, dass Du Dich nicht auf eine falsche Ebene begibst.
Vielleicht hätte es auch weniger Schärfe gegeben, wenn Werner nicht den "Rechtsruck in der Bevölkerung" in die Debatte reingebracht hätte. Von dem ich ehrlich gesagt immer noch nicht verstehe was er damit sagen wollte, liegt aber vermutlich an mir.
Generell hast Du aber natürlich Recht, bei der Sprache aufzupassen ist nicht nur hier wichtig. Weselsky kommentierte nach dem Richterspruch mit dem Urteil sei "ein für alle Mal der Beweis erbracht, dass der Vernichtungsfeldzug des DB-Vorstands gegen die GDL nicht erfolgreich sein kann“ Vernichtungsfeldzug - darunter macht man es heutzutage nicht mehr...
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/bahn-gdl-gericht-streik-100.html
Gibt aber auch Hoffnungsschimmer (ebenfalls aus dem Link):
Richter Horcher regte auch den Gang in eine formale Schlichtung an. Die Bahn hatte sich bereits zu einem Schlichtungsverfahren bereit erklärt, die GDL lehnte das bislang kategorisch ab. Vor Gericht bezeichnete GDL-Vertreter Thomas Schelling eine solche Maßnahme nun aber als "durchaus diskutabel". Man werde ergebnisoffen darüber beraten.
Gut möglich dass die Reihe hinter dem Chef ein wenig realistischer ist und da Bewegung reinkommt - wir werden es bald sehen.
Gerichte sind auch nicht immer glücklich, wenn sie keine klaren gesetzlichen Vorgaben haben und sich ein "Richterrecht" über die Jahre etabliert.
"Auch der Vorsitzende Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht, Michael Horcher, legte - nachdem er den GDL-Streik für zulässig erklärt hatte - den Konfliktparteien eine Schlichtung nahe. Und er ging in seiner Urteilsbegründung auch auf die Debatte über ein verschärftes Streikrecht ein: "Der Gesetzgeber wird nicht tätig, er könnte ja ein Gesetz erlassen, mit dem man Streiks in Betrieben der Daseinsvorsorge begrenzt, in dem man zum Beispiel eine Ankündigungsfrist von vier Tagen einführt", so Horcher."
Darüber kann man reden. Allerdings müsste man ebenso dringend einmal darauf schauen, ob man grundsätzlich Betriebe der Daseinsvorsorge privatisieren muss.
Bin ich absolut bei Dir - allerdings befindet die Bahn sich doch zu 100% im Besitz des Bundes, oder hat sich dies geändert?
Da gebe ich Dir recht.
Nur, hier geht's ums streiken. Da ist es mit Ausnahme der Beamten egal ob Staatsbetrieb oder nicht.
Man kann auch hier die Frage zum Umweltschutz diskutieren. Das Verfassungsgericht hat im Urteil von 2021 Exekutive auf die Wahrung des Klimaschutzes verpflichtet. "Bahnbrechender Beschluss" wurde er von Umweltschützern genannt.
Nun werden bedingt durch Streiks x-Tonnen CO2 durch Individualverkehr und Warentransporte zusätzlich in die Atmosphäre geblasen.
Man soll jetzt nicht Streikrecht gegen Klimaschutz ausspielen, aber Überlegungen auf Einschränkungen oder Rücksichtnahme zugunsten des Umweltschutzes kann man neben der grenzwertigen Behinderung des öffentlichen Personenverkehrs von Bahn und Bus für Millionen von Menschen zumindest diskutieren.