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Verjährung, warum eigentlich?

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Wehrheimer_Adler schrieb:
Sorry, ich meinte Gewaltverbrechen, auch Körperverletzung, keine Eigentumsdelikte.


genau genommen hattest Du ja auch Verbrechen gesagt (also ein Jahr Mindeststrafe). Da wäre Taschendiebstahl oder Schwarzfahren eh aussen vor
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Dazu kommt dann noch das Problem, dass der Gesetzgeber vor über hundert Jahren einfach die Eigentumsdelikte irgendwie wichtiger fand. Damit könnte ja gelegentlich auch mal jemand aufräumen. Also in einem Aufwasch nicht nur Strafen als auch Verjährung bei Sexual- und Gewaltdelikten nach oben anpassen.

DA
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In Strafverfahren hat es ja auch einfach praktische Gründe.

Würde es keine Verjährung geben, müsste man ja absolut alles für immer aufbewahren. Das ist bei Mord ja noch sinnvoll, da man dort ja eine äußerst genaue Spurensuche vornimmt.

In den meisten anderen Angelegenheiten läßt sich nach einem gewissen Zeitablauf sowieso nichts mehr beweisen.

Wenn wir jetzt sagen "im Strafrecht keine Verjährung mehr", müsste die Staatsanwaltschaft auch alle Akten aufbewahren. Das fordert Arbeit und Kapazitäten. Der Ertrag dürfte jedoch gering sein. Denke nicht, dass es häufig vorkommen würde, dass jemand zur Polizei kommt "vor 65 Jahren hatte mir mein Nachbar die Nase gebrochen", er hat es damals abgestritten und das Verfahren wurde mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt. Jetzt ist ein neuer Zeuge aufgetaucht, bitte rollen Sie das Verfahren wieder auf".
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Sorry, ich meinte natürlich keine gebrochenen Nasen, sondern GewaltVERBRECHEN.

DA
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Hatte mich jetzt auch auf den Frederöffner bezogen. Der hat zwar auch das Wort Verbrechen benutzt, aber das macht der Laie nunmal auch gerne für alles ("Raubkopierer sind Verbrecher") was mit Straftaten zu tun hat. Dann hat er ja auch Betrug genannt, was in der Regel kein Verbrechen ist (außer gewerbsmäßiger Bandenbetrug).

Bei Verbrechen ist dafür ja die Verjährungsfrist bereits deutlich länger. Verwendet der Nachbar beim Nasebrechen nen Baseballschläger, ist die Verjährung 10 Jahre.
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ja, ich meinte jegliche Verjährung.

Wobei dsa mit der Aufbewahrung der Akten im Verhältnis zu den Fällen in denen es "gebraucht" wird.....das macht Sinn, das stimmt.


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