>

Einspruch gegen Spielwertung einlegen wegen technischer Störung des Headset ?

#
Fiete schrieb:
Schlechter Verlierer.. naja..

Ein schlechter Verlierer ist man meiner Meinung nach, wenn man wie Celtic Glasgow nach einer 1:4 und 0:2 Niederlage wegen eines Wechselfehlers des Gegners Einspruch einlegt und Recht bekommt.

Das muss man sich echt mal vorstellen. Ein Team wechselt im Rückspiel einen nicht gemeldeten Spieler ein und die FIFA schmeißt es aus der ChampionsLeague, obwohl es quasi 6:1 gewonnen hat. War ja schuld des Vereins..

Auf der anderen Seite gibt ein Schiri ein klares Vergehen zu, das spielentscheidend war, und es passiert nix.


Aus rein sportrechtlicher Sicht ist dein Vergleich absoluter Humbug.

Es gibt eben eine Spielordnung der UEFA, an die sich alle Mannschaften zu halten haben und wenn ein Spieler keine Spielberechtigung hat und spielt, ist das Spiel bis in die tiefste Kreisliga mit 0:3 zu werten. Die Rechtslage ist da sehr eindeutig und Celtic hat entsprechend aufs Recht gepocht. Das ist einfach Dummheit von Legia gewesen und Celtic wären bei Verzicht auf einen Einspruch mehrere Mio Euro (wenn sie denn die CL erreicht hätten) flöten gegangen. Ein Vorstand, der aufgrund des Verzichts seines Rechts auf mehrere Mio verzichtet, wird rausgeschmissen, verjagt und notfalls auch verklagt.

Bei der Situation gestern handelte es sich letztlich um eine Tatsachenentscheidung, selbst wenn der 4. Schiri sagt, dass es einer war und er das mitbekommt, kann er sich noch anders entscheiden, weil er ihn überstimmen darf. Ein Einspruch auf die Spielwertung wäre angesichts der geltenden Rechtslage definitiv nicht erfolgreich gewesen und hätte tatsächlich wegen dieser Aussichtslosigkeit eher den Charakter eines schlechten Verlierers gehabt als das damals bei Celtic, die immerhin sofort wussten, dass sie im Recht waren.
Das Einspruchsrecht bei Tatsachenentscheidungen wird sich nach der Helmer-Sache und den daraus resultierenden Folgen nicht mehr ändern, sonst haben wir jedes Jahr 100 Einsprüche und 50 Spielwiederholungen.

Ein Einspruch hätte tatsächlich nur dazu führen können, dass man mal von Seiten der DFL und des DFB die Zuständigkeiten klärt bei den Referees, die technische Ausstattung verbessert oder Alternativen aufbaut, wenn sie mal nicht klappt usw. , da haben einige Vorredner schon richtig was gesagt.

Aber rein rechtlich gesehen sehe ich die Eintracht so oder so auf vollkommen verlorenem Posten und glaubt mir, ich kenne Spielordnungen des HFV und DFB ganz gut aus anderen Gründen.
#
Wuschelblubb schrieb:
JJ_79 schrieb:
mickmuck schrieb:
ich glaube nicht, dass bruchhagen diese entscheidung alleine getroffen hat.  


Glaube ich auch nicht, da haben alle auf ganzer Linie versagt!


Nein, sie war richtig.

Eine Chance hätte der Einspruch ohnehin nicht gehabt. Selbst en Tor, das nicht im Tor war, führte nicht zu einem Wiederholungsspiel.

Man hätte sich einzig als schlechter Verlierer präsentiert und das wollten unsere Verantwortlichen zum Glück nicht. Wäre nach dieser zweiten Halbzeit auch mehr als peinlich gewesen.


Aha, und das mit den technischen Hilfsmitteln klärt sich von selbst. Nur ein Einspruch gegen das Ergebnis zwingt den DFB auch zum Handeln, sonst lassen die das so fahrlässig weiter laufen.
#
Basaltkopp schrieb:
Muss niemand geifern, sondern einfach nur diesen verdammten Protest einlegen!


Natürlich muß der Protest eingelegt werden. Ich fasse es nicht, dieser Bruchhagen, hat es den Anschein, arbeitet für und vertritt die DFL und nicht die Eintracht, von der er ja wohl bezahlt wird, noch.
Stellt Euch mal vor das wäre den Bazis passiert, oder den Dortmundern, da hätte sofort die Hütte lichterloh gebrannt und mit Recht.
Was haben wir nur für eine armselige Führung. Der Rentner sollte endlich in seinen Ruhestand gehen und abdanken.
#
propain schrieb:
Wuschelblubb schrieb:
JJ_79 schrieb:
mickmuck schrieb:
ich glaube nicht, dass bruchhagen diese entscheidung alleine getroffen hat.  


Glaube ich auch nicht, da haben alle auf ganzer Linie versagt!


Nein, sie war richtig.

Eine Chance hätte der Einspruch ohnehin nicht gehabt. Selbst en Tor, das nicht im Tor war, führte nicht zu einem Wiederholungsspiel.

Man hätte sich einzig als schlechter Verlierer präsentiert und das wollten unsere Verantwortlichen zum Glück nicht. Wäre nach dieser zweiten Halbzeit auch mehr als peinlich gewesen.


Aha, und das mit den technischen Hilfsmitteln klärt sich von selbst. Nur ein Einspruch gegen das Ergebnis zwingt den DFB auch zum Handeln, sonst lassen die das so fahrlässig weiter laufen.


Machen sie doch sowieso. Der Headset-Ausfall war dann höhere Gewalt.

Irgendwie bin ich schon zufrieden, dass sich Eintracht Frankfurt diesbezüglich nicht auf Hoenessniveau begibt.
#
WuerzburgerAdler schrieb:


Irgendwie bin ich schon zufrieden, dass sich Eintracht Frankfurt diesbezüglich nicht auf Hoenessniveau begibt.


Ich auch.
#
maximus6666 schrieb:
Stellt Euch mal vor das wäre den Bazis passiert, oder den Dortmundern, da hätte sofort die Hütte lichterloh gebrannt und mit Recht.


Ja, das stimmt, die Hütte hätte gebrannt. Aber bei uns. Fünf Seiten Minimum wüste Beschimpfungen gegen die unfairen und schlechten Verlierer Bayern und Dortmund. Wollen wir wetten?
#
WuerzburgerAdler schrieb:
maximus6666 schrieb:
Stellt Euch mal vor das wäre den Bazis passiert, oder den Dortmundern, da hätte sofort die Hütte lichterloh gebrannt und mit Recht.


Ja, das stimmt, die Hütte hätte gebrannt. Aber bei uns. Fünf Seiten Minimum wüste Beschimpfungen gegen die unfairen und schlechten Verlierer Bayern und Dortmund. Wollen wir wetten?


Genau das meinte ich. Mehr als ein öffentlicher Imageschaden ist dabei ohnehin nicht drin und im schlechtesten Fall machst du dich auch noch bei den Schiedsrichtern weiter unbeliebt.
#
Wuschelblubb schrieb:
JJ_79 schrieb:
mickmuck schrieb:
ich glaube nicht, dass bruchhagen diese entscheidung alleine getroffen hat.  


Glaube ich auch nicht, da haben alle auf ganzer Linie versagt!


Nein, sie war richtig.

Eine Chance hätte der Einspruch ohnehin nicht gehabt. Selbst en Tor, das nicht im Tor war, führte nicht zu einem Wiederholungsspiel.

Man hätte sich einzig als schlechter Verlierer präsentiert und das wollten unsere Verantwortlichen zum Glück nicht. Wäre nach dieser zweiten Halbzeit auch mehr als peinlich gewesen.


Bist Du wirklich so blöd oder willst Du hier nur mit gestellter Dummheit provozieren?

Das Phantontor war eine Tatasachenentscheidung und dass der 4. offizielle dem Schiri den von ihm bemerkten Regelverstoß nicht mitgeteilt hat, war ein Regelverstoß des Schiriteams.

Soll es Dir noch jemand aufmalen oder jemand bei Dir vorbeikommen, der es Dir wie einem Kleinkind erklärt? Meine Fresse    
#
WuerzburgerAdler schrieb:
propain schrieb:
Wuschelblubb schrieb:
JJ_79 schrieb:
mickmuck schrieb:
ich glaube nicht, dass bruchhagen diese entscheidung alleine getroffen hat.  


Glaube ich auch nicht, da haben alle auf ganzer Linie versagt!


Nein, sie war richtig.

Eine Chance hätte der Einspruch ohnehin nicht gehabt. Selbst en Tor, das nicht im Tor war, führte nicht zu einem Wiederholungsspiel.

Man hätte sich einzig als schlechter Verlierer präsentiert und das wollten unsere Verantwortlichen zum Glück nicht. Wäre nach dieser zweiten Halbzeit auch mehr als peinlich gewesen.


Aha, und das mit den technischen Hilfsmitteln klärt sich von selbst. Nur ein Einspruch gegen das Ergebnis zwingt den DFB auch zum Handeln, sonst lassen die das so fahrlässig weiter laufen.


Machen sie doch sowieso. Der Headset-Ausfall war dann höhere Gewalt.

Irgendwie bin ich schon zufrieden, dass sich Eintracht Frankfurt diesbezüglich nicht auf Hoenessniveau begibt.


Ein Headset-Ausfall ist niemals höhere Gewalt, das ist einfach  nur dämlich. Warum hat nicht jeder Schiedsrichter zwei von den Dingern dabei? Das lernt man im richtigen Leben als erstes, wenn man zum Kunden geht nimm immer zwei Datenträger mit, denn einer könnte kaputt sein.

Und das hat nix mit Hoenessniveau zu tun, er soll ja nicht mit hochrotem Kopf rumblöken. Er soll Einspruch einlegen damit es geklärt wird und zwar richtig. Ein Gericht kann ja auch entscheiden das das Spiel nicht wiederholt wird, aber der DFB sich dadrum zu kümmern hat das sowas nicht wieder vorkommt.
#
Unbeliebt sind wir doch sowieso, da gibt´s das ein oder andere Beispiel
#
WuerzburgerAdler schrieb:
propain schrieb:
Wuschelblubb schrieb:
JJ_79 schrieb:
mickmuck schrieb:
ich glaube nicht, dass bruchhagen diese entscheidung alleine getroffen hat.  


Glaube ich auch nicht, da haben alle auf ganzer Linie versagt!


Nein, sie war richtig.

Eine Chance hätte der Einspruch ohnehin nicht gehabt. Selbst en Tor, das nicht im Tor war, führte nicht zu einem Wiederholungsspiel.

Man hätte sich einzig als schlechter Verlierer präsentiert und das wollten unsere Verantwortlichen zum Glück nicht. Wäre nach dieser zweiten Halbzeit auch mehr als peinlich gewesen.


Aha, und das mit den technischen Hilfsmitteln klärt sich von selbst. Nur ein Einspruch gegen das Ergebnis zwingt den DFB auch zum Handeln, sonst lassen die das so fahrlässig weiter laufen.


Machen sie doch sowieso. Der Headset-Ausfall war dann höhere Gewalt.

Irgendwie bin ich schon zufrieden, dass sich Eintracht Frankfurt diesbezüglich nicht auf Hoenessniveau begibt.


Und ewig alles schön runterschlucken, bringt ja alles nichts. Außerdem wärs sonst Hoenessniveau, und so tief will man sich auf keinen Fall begeben.

Sorry, aber hier geht es um die Interessen des Vereins und die gilt es zu verteidigen. Falls man das dann Hoenessniveau nennt, bitte.

Wenn das A****loch Hoeneß so gehandelt hätte all die Jahre, dann wär der FC Bayern nicht da wo er ist.

Wir müssen endlich mal Eier zeigen, sonst werden wir enteiert.
#
maximus6666 schrieb:

Stellt Euch mal vor das wäre den Bazis passiert, oder den Dortmundern, da hätte sofort die Hütte lichterloh gebrannt und mit Recht.


Nein, hätte sie nicht. Weil auch die Dortmunder und die Münchener Vereinsanwälte wissen, dass sie mit einem Einspruch keinen Erfolg gehabt hätten.

Ein Einspruch hätte vllt. das bewirkt, was propain in #142 beschreibt. Aber sonst hätte es nur Kosten verursacht und unserem Image nicht gerade geholfen, weil eben ein Teil uns als schlechter Verlierer angesehen hätte, genauso wie hier ein Aufschrei wäre, wenn Augsburg in selbiger Situation bei 1:0 Sieg von uns und Elfmeterverwehrung gegen sie Einspruch eingelegt hätten. Ich glaube kaum, dass das hier jemand verteidigen würde.

Außerdem gehe ich davon aus, dass ein Einspruch wahrscheinlich die Entwicklung hin zum Oberschiri oder Hawk Eye (der ja schon 2015 getestet wird) extrem beschleunigt hätte. Das kann man dann finden, wie man will. Aber ich habe vor einigen Monaten bei der Kießling-Sache gesagt, dass die Torkamera nur der Anfang ist und der Rest dann nach und nach folgen wird in Form einer Salami-Taktik.
#
SGE_Werner schrieb:
Außerdem gehe ich davon aus, dass ein Einspruch wahrscheinlich die Entwicklung hin zum Oberschiri [..] extrem beschleunigt hätte.

grossartig. Dann erst recht Einspruch einlegen.
#
SGE_Werner schrieb:
Fiete schrieb:
Schlechter Verlierer.. naja..

Ein schlechter Verlierer ist man meiner Meinung nach, wenn man wie Celtic Glasgow nach einer 1:4 und 0:2 Niederlage wegen eines Wechselfehlers des Gegners Einspruch einlegt und Recht bekommt.

Das muss man sich echt mal vorstellen. Ein Team wechselt im Rückspiel einen nicht gemeldeten Spieler ein und die FIFA schmeißt es aus der ChampionsLeague, obwohl es quasi 6:1 gewonnen hat. War ja schuld des Vereins..

Auf der anderen Seite gibt ein Schiri ein klares Vergehen zu, das spielentscheidend war, und es passiert nix.


Aus rein sportrechtlicher Sicht ist dein Vergleich absoluter Humbug.

Es gibt eben eine Spielordnung der UEFA, an die sich alle Mannschaften zu halten haben und wenn ein Spieler keine Spielberechtigung hat und spielt, ist das Spiel bis in die tiefste Kreisliga mit 0:3 zu werten. Die Rechtslage ist da sehr eindeutig und Celtic hat entsprechend aufs Recht gepocht. Das ist einfach Dummheit von Legia gewesen und Celtic wären bei Verzicht auf einen Einspruch mehrere Mio Euro (wenn sie denn die CL erreicht hätten) flöten gegangen. Ein Vorstand, der aufgrund des Verzichts seines Rechts auf mehrere Mio verzichtet, wird rausgeschmissen, verjagt und notfalls auch verklagt.

Bei der Situation gestern handelte es sich letztlich um eine Tatsachenentscheidung, selbst wenn der 4. Schiri sagt, dass es einer war und er das mitbekommt, kann er sich noch anders entscheiden, weil er ihn überstimmen darf. Ein Einspruch auf die Spielwertung wäre angesichts der geltenden Rechtslage definitiv nicht erfolgreich gewesen und hätte tatsächlich wegen dieser Aussichtslosigkeit eher den Charakter eines schlechten Verlierers gehabt als das damals bei Celtic, die immerhin sofort wussten, dass sie im Recht waren.
Das Einspruchsrecht bei Tatsachenentscheidungen wird sich nach der Helmer-Sache und den daraus resultierenden Folgen nicht mehr ändern, sonst haben wir jedes Jahr 100 Einsprüche und 50 Spielwiederholungen.

Ein Einspruch hätte tatsächlich nur dazu führen können, dass man mal von Seiten der DFL und des DFB die Zuständigkeiten klärt bei den Referees, die technische Ausstattung verbessert oder Alternativen aufbaut, wenn sie mal nicht klappt usw. , da haben einige Vorredner schon richtig was gesagt.

Aber rein rechtlich gesehen sehe ich die Eintracht so oder so auf vollkommen verlorenem Posten und glaubt mir, ich kenne Spielordnungen des HFV und DFB ganz gut aus anderen Gründen.


Ein Wiederholungsspiel gibt es dann, wenn einem der Offiziellen ein Regelverstoß nachgewiesen wird. Dies ist hier möglich, weil der vierte Offizielle seine Beobachtung dem Hauptschiedsrichter gegenüber bewusst verschwiegen hat. Er hatte ja die Möglichkeit gehabt, mit anderen Mitteln als dem Headset auf sich aufmerksam zu machen.

Wer hier behauptet, ein Einspruch hätte keine Aussicht auf Erfolg, muss erstmal obiges Argument entkräften, was aber wohl nicht gelingen dürfte.
#
WuerzburgerAdler schrieb:
propain schrieb:
Wuschelblubb schrieb:
JJ_79 schrieb:
mickmuck schrieb:
ich glaube nicht, dass bruchhagen diese entscheidung alleine getroffen hat.  


Glaube ich auch nicht, da haben alle auf ganzer Linie versagt!


Nein, sie war richtig.

Eine Chance hätte der Einspruch ohnehin nicht gehabt. Selbst en Tor, das nicht im Tor war, führte nicht zu einem Wiederholungsspiel.

Man hätte sich einzig als schlechter Verlierer präsentiert und das wollten unsere Verantwortlichen zum Glück nicht. Wäre nach dieser zweiten Halbzeit auch mehr als peinlich gewesen.


Aha, und das mit den technischen Hilfsmitteln klärt sich von selbst. Nur ein Einspruch gegen das Ergebnis zwingt den DFB auch zum Handeln, sonst lassen die das so fahrlässig weiter laufen.


Machen sie doch sowieso. Der Headset-Ausfall war dann höhere Gewalt.

Irgendwie bin ich schon zufrieden, dass sich Eintracht Frankfurt diesbezüglich nicht auf Hoenessniveau begibt.


Was hat ein sachlich vorgetragener Einspruch denn bitte mit Wurstuli-Niveau zu tun? Wir wurden klar benachteiligt und zwar nicht durch eine Tatsachenentscheidung, was ärgerlich genug wäre, sondern dadurch, dass der 4. Onkel zu blöd war, dem 1. Onkel erkennbar zu machen, dass er blind war.

Und Peinlichkeit, verdiente Niederlage, möglicher Imageschaden (in meinen Augen sowieso völliger Schwachsinn!) hin oder her - die meisten anderen Vereine hätten wohl die Möglichkeit des Protestes wahrgenommen!

Eigentlich müsste der DFB von sich aus tätig werden. Wenn sie eine übersehene Tätlichkeit von sich aus anklagen, müssten sie diesen Regelverstoß auch prüfen!
#
Ich wäre dafür, Basaltkopp mit einem sachlichen, ruhigen und abgeklärten Einspruch zu beauftragen.

Wird hunnert pro gelingen.
#
micl schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Fiete schrieb:
Schlechter Verlierer.. naja..

Ein schlechter Verlierer ist man meiner Meinung nach, wenn man wie Celtic Glasgow nach einer 1:4 und 0:2 Niederlage wegen eines Wechselfehlers des Gegners Einspruch einlegt und Recht bekommt.

Das muss man sich echt mal vorstellen. Ein Team wechselt im Rückspiel einen nicht gemeldeten Spieler ein und die FIFA schmeißt es aus der ChampionsLeague, obwohl es quasi 6:1 gewonnen hat. War ja schuld des Vereins..

Auf der anderen Seite gibt ein Schiri ein klares Vergehen zu, das spielentscheidend war, und es passiert nix.


Aus rein sportrechtlicher Sicht ist dein Vergleich absoluter Humbug.

Es gibt eben eine Spielordnung der UEFA, an die sich alle Mannschaften zu halten haben und wenn ein Spieler keine Spielberechtigung hat und spielt, ist das Spiel bis in die tiefste Kreisliga mit 0:3 zu werten. Die Rechtslage ist da sehr eindeutig und Celtic hat entsprechend aufs Recht gepocht. Das ist einfach Dummheit von Legia gewesen und Celtic wären bei Verzicht auf einen Einspruch mehrere Mio Euro (wenn sie denn die CL erreicht hätten) flöten gegangen. Ein Vorstand, der aufgrund des Verzichts seines Rechts auf mehrere Mio verzichtet, wird rausgeschmissen, verjagt und notfalls auch verklagt.

Bei der Situation gestern handelte es sich letztlich um eine Tatsachenentscheidung, selbst wenn der 4. Schiri sagt, dass es einer war und er das mitbekommt, kann er sich noch anders entscheiden, weil er ihn überstimmen darf. Ein Einspruch auf die Spielwertung wäre angesichts der geltenden Rechtslage definitiv nicht erfolgreich gewesen und hätte tatsächlich wegen dieser Aussichtslosigkeit eher den Charakter eines schlechten Verlierers gehabt als das damals bei Celtic, die immerhin sofort wussten, dass sie im Recht waren.
Das Einspruchsrecht bei Tatsachenentscheidungen wird sich nach der Helmer-Sache und den daraus resultierenden Folgen nicht mehr ändern, sonst haben wir jedes Jahr 100 Einsprüche und 50 Spielwiederholungen.

Ein Einspruch hätte tatsächlich nur dazu führen können, dass man mal von Seiten der DFL und des DFB die Zuständigkeiten klärt bei den Referees, die technische Ausstattung verbessert oder Alternativen aufbaut, wenn sie mal nicht klappt usw. , da haben einige Vorredner schon richtig was gesagt.

Aber rein rechtlich gesehen sehe ich die Eintracht so oder so auf vollkommen verlorenem Posten und glaubt mir, ich kenne Spielordnungen des HFV und DFB ganz gut aus anderen Gründen.


Ein Wiederholungsspiel gibt es dann, wenn einem der Offiziellen ein Regelverstoß nachgewiesen wird. Dies ist hier möglich, weil der vierte Offizielle seine Beobachtung dem Hauptschiedsrichter gegenüber bewusst verschwiegen hat. Er hatte ja die Möglichkeit gehabt, mit anderen Mitteln als dem Headset auf sich aufmerksam zu machen.

Wer hier behauptet, ein Einspruch hätte keine Aussicht auf Erfolg, muss erstmal obiges Argument entkräften, was aber wohl nicht gelingen dürfte.


Doch. Ich nehme an, das Gericht würde sagen, dass es keineswegs sicher gewesen sei, dass Gräfe dem 4. Offiziellen gefolgt wäre. Insbesondere deshalb, weil dieser ca. 50 m weiter weg vom Geschehen stand als Gräfe. Der SR stand ca. 15m entfernt und seine Tatsachenentscheidung war: kein Elfer.
Dies hätten jedenfalls die Augsburger ins Feld geführt. Kannst du das entkräften?
#
MrBoccia schrieb:
SGE_Werner schrieb:
Außerdem gehe ich davon aus, dass ein Einspruch wahrscheinlich die Entwicklung hin zum Oberschiri [..] extrem beschleunigt hätte.

grossartig. Dann erst recht Einspruch einlegen.



Richtig. Damit man sich nicht jede Woche über ein Versagen dieser Pappnasen aufregen muss!
#
SGE_Werner schrieb:
(...)
Außerdem gehe ich davon aus, dass ein Einspruch wahrscheinlich die Entwicklung hin zum Oberschiri oder Hawk Eye (der ja schon 2015 getestet wird) extrem beschleunigt hätte. Das kann man dann finden, wie man will. Aber ich habe vor einigen Monaten bei der Kießling-Sache gesagt, dass die Torkamera nur der Anfang ist und der Rest dann nach und nach folgen wird in Form einer Salami-Taktik.


Da Bruchhagen im Namen der Eintracht gegen die Torkamera entschieden hat und falls man Seitens der Eintracht eine ähnliche Überlegung hatte, ist es nur konsequent keinen Einspruch einzulegen. Wenn ich mich nicht irre war die Begründung gegen die Torkamera sogar mögliche Aussetzer der Technik, was genau hier der Fall war.

SGE_Werner schrieb:
(...)
Ein Einspruch hätte tatsächlich nur dazu führen können, dass man mal von Seiten der DFL und des DFB die Zuständigkeiten klärt bei den Referees, die technische Ausstattung verbessert oder Alternativen aufbaut, wenn sie mal nicht klappt usw. , da haben einige Vorredner schon richtig was gesagt.


Das kann man auch ohne einen Einspruch klären.
#
Basaltkopp schrieb:
WuerzburgerAdler schrieb:
propain schrieb:
Wuschelblubb schrieb:
JJ_79 schrieb:
mickmuck schrieb:
ich glaube nicht, dass bruchhagen diese entscheidung alleine getroffen hat.  


Glaube ich auch nicht, da haben alle auf ganzer Linie versagt!


Nein, sie war richtig.

Eine Chance hätte der Einspruch ohnehin nicht gehabt. Selbst en Tor, das nicht im Tor war, führte nicht zu einem Wiederholungsspiel.

Man hätte sich einzig als schlechter Verlierer präsentiert und das wollten unsere Verantwortlichen zum Glück nicht. Wäre nach dieser zweiten Halbzeit auch mehr als peinlich gewesen.


Aha, und das mit den technischen Hilfsmitteln klärt sich von selbst. Nur ein Einspruch gegen das Ergebnis zwingt den DFB auch zum Handeln, sonst lassen die das so fahrlässig weiter laufen.


Machen sie doch sowieso. Der Headset-Ausfall war dann höhere Gewalt.

Irgendwie bin ich schon zufrieden, dass sich Eintracht Frankfurt diesbezüglich nicht auf Hoenessniveau begibt.


Was hat ein sachlich vorgetragener Einspruch denn bitte mit Wurstuli-Niveau zu tun? Wir wurden klar benachteiligt und zwar nicht durch eine Tatsachenentscheidung, was ärgerlich genug wäre, sondern dadurch, dass der 4. Onkel zu blöd war, dem 1. Onkel erkennbar zu machen, dass er blind war.

Und Peinlichkeit, verdiente Niederlage, möglicher Imageschaden (in meinen Augen sowieso völliger Schwachsinn!) hin oder her - die meisten anderen Vereine hätten wohl die Möglichkeit des Protestes wahrgenommen!

Eigentlich müsste der DFB von sich aus tätig werden. Wenn sie eine übersehene Tätlichkeit von sich aus anklagen, müssten sie diesen Regelverstoß auch prüfen!


Du meinst sozusagen von Amts wegen? Das wäre natürlich eine super Sache!  

Was das mit dem "Wurstuli" zu tun hat hättest du im Bayernthread nachlesen können, wenn die Sache genau so in München und gegen uns gelaufen wäre. Ich denke, die Phantasie, dir das vorzustellen, hast du.


Teilen