>

Muss ich für eine Angebotserstellung zahlen?

#
Gude, ich hab ma wieder ne Frage:

ich habe mir von einer Firma ein Angebot über eine Reparatur machen lassen.
Das hat auch soweit funktioniert.
Da mir das Angebot aber zu hoch ist, werde ich es nicht annehmen, was die Firma aber noch nicht weiss.

Jetzt haben dir mir ne Rechnung über die Angebotserstellung geschickt.
Es war im Vorfeld nicht die Rede davon, das ich dafür bezahlen muss, muss ich das bezahlen?

Gruß
#
Also ich kenne so - zumindest im Rahmen des gesetzlichen Krankenversicherung - bei der Erstellung von Heil- und Kostenplänen für Zahnersatz.

Vom Grundsatz sagt man, unverbindlicher Kostenvoranschlag.

Führt man diesen jedoch nicht durch, kann der Zahnarzt durchaus ein Entgelt dafür verlangen.

Vom Grundsatz würde ich sagen, das gilt generell.
#
aber muss man darauf nicht vorher hingewiesen werden?
#
Nemo schrieb:
aber muss man darauf nicht vorher hingewiesen werden?


$632 III. BGB

Kostenpflicht muss vorher vereinbart werden.
#
concordia-eagle schrieb:


$
632 III. BGB


Man merkt doch gleich, wenn einer vom Wirtschaftsrecht her kommt.

Ansonsten selbstverständlich volle Zustimmung.
#
stefank schrieb:
concordia-eagle schrieb:


$
632 III. BGB


Man merkt doch gleich, wenn einer vom Wirtschaftsrecht her kommt.

Ansonsten selbstverständlich volle Zustimmung.



#
Ist dieser Hinweis nicht mit den aushängenden AGB gegeben?
#
Basaltkopp schrieb:
Ist dieser Hinweis nicht mit den aushängenden AGB gegeben?


Nur dann, wenn der Kunde mit der Kostenpflicht rechnen musste, etwa weil es als branchenüblich anzusehen ist. Generell wird der Verkäufer sich fragen lassen müssen, warum ein einfaches "kostet x Öcken" nicht gesagt wurde.
#
alles kalr Leute, genau so sehe ich das auch...danke euch
#
stefank schrieb:
Basaltkopp schrieb:
Ist dieser Hinweis nicht mit den aushängenden AGB gegeben?


Nur dann, wenn der Kunde mit der Kostenpflicht rechnen musste, etwa weil es als branchenüblich anzusehen ist. Generell wird der Verkäufer sich fragen lassen müssen, warum ein einfaches "kostet x Öcken" nicht gesagt wurde.


OK, dann ist ja gut. Hatte befürchtet, dass die AGB alleine ausreichend wären.


Teilen