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Schnee schippen überhaupt sinnvoll? Rechtliche Situation?

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moin,

mal eine ganz alltägliche frage:
im hinterhof haben wir und die nachbarn in den letzten tagen immer schön, wie man es doch wohl machen muss, den gehbereich von schnee freigeschaufelt.

ergebnis:
die erste schneeschicht auf dem boden, die die schaufel nicht wegtransportiert bekommt wird in kurzer zeit zu einer spiegelglatten rutschfläche.

der schnee zuvor war dagegen schön griffig unter den schuhen.

wie sieht das denn nu rechtlich aus?
ist man wirklich zu so einem mumpitz verpflichtet?
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Ja. "Im allgemeinen wird gefordert, dass in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr so viel
des Gehweges geräumt wird, dass zwei Erwachsene nebeneinander hergehen können. Dies
dürfte einer Breite von ca. 1 – 1, 5 m entsprechen.  
Sollte es im betreffenden Zeitraum wiederholt schneien oder gefrieren, ist die Räumtätigkeit
ggf. zu wiederholen. Dies gilt auch für Berufstätige, die sich um eine Vertretung bemühen
müssen. Analoges gilt, wenn ein Räumverpflichteter urlaubsbedingt abwesend ist."
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HeinzGründel schrieb:
Dies gilt auch für Berufstätige, die sich um eine Vertretung bemühen
müssen.  


Ganz sauber sind die aber nicht mehr oder?
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Mag sein, so ist aber die Rechtslage ,Jona
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HeinzGründel schrieb:
Mag sein, so ist aber die Rechtslage ,Jona


Die Rechtslage ist halt in diesem Fall scheiße und total an der Realität vorbei. Das macht doch niemand.
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jona_m schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Mag sein, so ist aber die Rechtslage ,Jona


Die Rechtslage ist halt in diesem Fall scheiße und total an der Realität vorbei. Das macht doch niemand.  


Hier schon. Wenn sich mal jemand auf deinem Bordsteinabschnitt auf die Fresse legt weil nicht geräumt wurde bekommst du ordentlich einen auf den Deckel. Das würde ich nicht unbedingt herausfordern.
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jona_m schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Dies gilt auch für Berufstätige, die sich um eine Vertretung bemühen
müssen.  


Ganz sauber sind die aber nicht mehr oder?


Jona, ich halte die von Heinz geschilderte Regelung bei uns auch für komplett ballaballa.
Mir wäre es am liebsten, wenn es wie in der Schweiz wäre, wo es einen öffentlichen Straßenräum- und ggf. Streudienst gibt und die Gehwege vom gemeinen Fußvolk - eben durch Benutzung - vom Eise und Schnee befreit wird.
Festgetretener Schnee ist manchmal weniger rutschig als ein normaler Straßenbelag.
Was ich an der Rechtslage für problematisch halte: Eigentlich darf jetzt jeder annehmen, für seine eigenen Dysbalancen seien andere verantwortlich.

Das Umweltamt der Stadt Frankfurt schreibt:
Bei Eis und Schnee sind die Anlieger von 07:00 bis 22:00 Uhr in der Pflicht, die Gehwege freizuräumen.
Darüber hinaus müssen Anlieger auch Haltestellen von Schnee und Eis freihalten, sollten sich diese auf ihren Gehsteigen befinden.

In den Wintermonaten kann es zudem sein, dass bei Temperaturen um den Gefrierpunkt aus technischen Gründen keine Kleinkehrmaschine eingesetzt und somit keine flächendeckende Reinigung stattfinden kann. Grobe Verunreinigungen werden in der Regel entfernt. Aufgrund von Winterdiensteinsätzen können Reinigungen entfallen. Darüber hinaus wird auf den Gehwegen gestreuter Split oder Sand in der Winterperiode von der Straßenreinigung nicht entfernt.

Wenn der Schnee nicht geräumt werden kann, weil er zu nass oder angefroren ist, sollte mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Am besten geeignet sind Sand oder Feinsplitt. Beides kann man im Supermarkt oder im Baumarkt erwerben. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Streumaterial kein Salz beigemischt ist. Auftauende Mittel wie Streusalz dürfen nur im Ausnahmefall benutzt werden, wenn die Glätte nicht anders beseitigt werden kann.

Als Serviceleistung für Frankfurter Bürger gibt die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) an den Betriebsstätten Seehofstraße in Sachsenhausen, Breuerwiesenstraße in Höchst und Weidenbornstraße in Bornheim haushaltsübliche Mengen Streumaterial kostenlos ab. Hierzu sollten Behälter mitgebracht werden. In der Weidenbornstraße kann man das Streumaterial auch außerhalb der Öffnungszeiten abholen.


Sagen wir mal so: Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen scheint mir die Erläuterung des Umweltamtes nachvollziehbar.
Trotzdem wäre mir weitgehende Nichträumung, also Schnee in der Stadtlandschaft lieber.
Da bin ich romantisch.
Da könnten auch kleine Kinder auf'm Schlitten zur KiTa gezogen werden - auch schön.
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Wird der Schnee weggeschoben, bildet sich eine dünne Schnee-/Eisschicht.
Wird der Schnee nicht weggeschoben, bildet sich im Laufe der Zeit aus dem plattgetretenen Schnee eine dicke rutschige Schicht.

Und da die dicke Schicht länger hält, find ich es aus rein praktischen Gründen sinnvoll, den frischen Schnee gleich wegzuschieben.
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emjott schrieb:
Wird der Schnee weggeschoben, bildet sich eine dünne Schnee-/Eisschicht.
Wird der Schnee nicht weggeschoben, bildet sich im Laufe der Zeit aus dem plattgetretenen Schnee eine dicke rutschige Schicht.

Und da die dicke Schicht länger hält, find ich es aus rein praktischen Gründen sinnvoll, den frischen Schnee gleich wegzuschieben.


Es wird ja auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schnee räumen alleine eben nicht reicht, sondern dass is Fall 1 mit Streugut nachgeholfen werden soll...

Die Vertretungsregelung geht aber natürlich an der Realität vorbei. In Zeiten, wo beide Partner berufstätig sind auch nicht mehr die Eltern/die Oma im gleichen Haus wohnt, dürfte dass insgesamt einfach nicht mehr funktionieren. Gab es dazu in letzter Zeit Gerichtsurteile?
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Also hier auf dem Land wird man besonders am Wochenende schief angeschaut wenn man nicht "pünktlich" schiebt ,weil man ja dann spätestens um 10 Uhr den einzig ungeräumten Gehweg der ganzen Strasse besitzt.Heute morgen waren meine lieben Nachbarn schon ab 8 Uhr fleißig am räumen und man hat das ätzende Geräusch der Schaufeln vernommen.
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Die Frage ist wer hält sich dran,meistens muss immer was passieren das die Leute sich drumm kümmern.Da ich als fleissiger Briefträger    ,jeden Tag damit zu tun habe ist so mancher Bürgersteig ein Glücksspiel.
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seventh_son schrieb:

Die Vertretungsregelung geht aber natürlich an der Realität vorbei. In Zeiten, wo beide Partner berufstätig sind auch nicht mehr die Eltern/die Oma im gleichen Haus wohnt, dürfte dass insgesamt einfach nicht mehr funktionieren. Gab es dazu in letzter Zeit Gerichtsurteile?


Alleine darum ging es mir ja.
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seventh_son schrieb:
emjott schrieb:
Wird der Schnee weggeschoben, bildet sich eine dünne Schnee-/Eisschicht.
Wird der Schnee nicht weggeschoben, bildet sich im Laufe der Zeit aus dem plattgetretenen Schnee eine dicke rutschige Schicht.

Und da die dicke Schicht länger hält, find ich es aus rein praktischen Gründen sinnvoll, den frischen Schnee gleich wegzuschieben.


Es wird ja auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schnee räumen alleine eben nicht reicht, sondern dass is Fall 1 mit Streugut nachgeholfen werden soll...

Die Vertretungsregelung geht aber natürlich an der Realität vorbei. In Zeiten, wo beide Partner berufstätig sind auch nicht mehr die Eltern/die Oma im gleichen Haus wohnt, dürfte dass insgesamt einfach nicht mehr funktionieren. Gab es dazu in letzter Zeit Gerichtsurteile?


Fairerweise muss man aber sagen, dass wenn man morgens den Gehweg freiräumt und dann ordentlich Sand und Streumittel hinballert,  dass das normalerweise bis abends hält. Wenn man ländlicher wohnt, sollte außerdem der Andrang auf der Gehwegseite sich überschaubar halten. Im städtischen Bereich ist man normalerweise schneller durch, oder organisiert eben locker einen privaten Räumungsdienst.
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HeinzGründel schrieb:
Ja. "Im allgemeinen wird gefordert, dass in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr so viel
des Gehweges geräumt wird, dass zwei Erwachsene nebeneinander hergehen können. Dies
dürfte einer Breite von ca. 1 – 1, 5 m entsprechen.  
Sollte es im betreffenden Zeitraum wiederholt schneien oder gefrieren, ist die Räumtätigkeit
ggf. zu wiederholen. Dies gilt auch für Berufstätige, die sich um eine Vertretung bemühen
müssen. Analoges gilt, wenn ein Räumverpflichteter urlaubsbedingt abwesend ist."


Ist dies ein Landesgeestz, oder können die Regelungen ggf. von Kommune zu Kommune abweichen?   In Frankfurt ist vermutlich morgens um 07:00 mehr los als in manchen Dörfern um 12:00  Uhr Mittags.  

Ich meine irgendwo mal gelesen  zu haben, das es mal in irgendwelchen juristischen Hausfrauentipps stand,  das wenn jemand den ganzen Tag beruflich unterwegs wäre, man erst die Strasse räumen müsse, wenn man zurück ist.  Also Abends und somit dann die Räumpflicht auch erfüllt wäre.    Ich weiß aber nicht, ob das stinmmt.  

Und ich auch  keine Zweifel an den Ausführungen von Heinz Gründel habe.  
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vielen dank für die infos an alle!

emjott schrieb:
Wird der Schnee weggeschoben, bildet sich eine dünne Schnee-/Eisschicht.
Wird der Schnee nicht weggeschoben, bildet sich im Laufe der Zeit aus dem plattgetretenen Schnee eine dicke rutschige Schicht.

Und da die dicke Schicht länger hält, find ich es aus rein praktischen Gründen sinnvoll, den frischen Schnee gleich wegzuschieben.


und das hier ist ein argument, den schnee doch wegzuschieben.
hängt jedoch auch von dem temperaturen ab, wie sich die schneeschicht verändert...
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Ist insgesamt ein spannendes Thema mit dieses Verpflichtungen bei Schnee und Glatteis.

auch was die Sicherung von öffentlichen(Stadt) Gehwegen betrifft.ich hab hier ältere Menschen in den letzten Jahren auf ungesicherten Wegen schon wie ein Zäpchen abgehen sehen :neutral-face  :neutral-face aber das hat sich geändert in diesem Jahr(ähh......was diesen speziellen Weg betrifft)

Stimmt es eigentlich, daß in manchen Städten oder Regionen Streu-Salz verboten ist ? hab ich zumindest von Hundehaltern gehört.

Hier hauen sie kiloweise Streusalz raus.

der Gang mit dem Hund ist trotz aller gängigen Maßnahmen(schutzcreme ,anschl. Reinigen der Pfoten) deshalb eine unglaublich bescheuerte Angelegenheit.

Nein, ich will als hundehalter keineswegs Sonderrechte.Ich seh natürlich ein , daß die Sicherung der Gehwege bei Schnee und Eis immer Priorität vor dem Hund haben sollte.Und in unseren Breiten sind es  in der Regel ja nicht so viele Tage im jahr(auch wenn die regelmäßg wegen der flächendeckenden Salzflut  wie ein Horror vor mir stehen)

Mich würde es halt nur sehr wundern, wenn dies in Gemeinden oder Städten tatsächlich unterschiedlich wäre..

haben wir in Deutschland teilweise ein Streusalzverbot ?
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Dirty-Harry schrieb:
Ist insgesamt ein spannendes Thema mit dieses Verpflichtungen bei Schnee und Glatteis.

auch was die Sicherung von öffentlichen(Stadt) Gehwegen betrifft.ich hab hier ältere Menschen in den letzten Jahren auf ungesicherten Wegen schon wie ein Zäpchen abgehen sehen :neutral-face  :neutral-face aber das hat sich geändert in diesem Jahr(ähh......was diesen speziellen Weg betrifft)

Stimmt es eigentlich, daß in manchen Städten oder Regionen Streu-Salz verboten ist ? hab ich zumindest von Hundehaltern gehört.

Hier hauen sie kiloweise Streusalz raus.

der Gang mit dem Hund ist trotz aller gängigen Maßnahmen(schutzcreme ,anschl. Reinigen der Pfoten) deshalb eine unglaublich bescheuerte Angelegenheit.

Nein, ich will als hundehalter keineswegs Sonderrechte.Ich seh natürlich ein , daß die Sicherung der Gehwege bei Schnee und Eis immer Priorität vor dem Hund haben sollte.Und in unseren Breiten sind es  in der Regel ja nicht so viele Tage im jahr(auch wenn die regelmäßg wegen der flächendeckenden Salzflut  wie ein Horror vor mir stehen)

Mich würde es halt nur sehr wundern, wenn dies in Gemeinden oder Städten tatsächlich unterschiedlich wäre..

haben wir in Deutschland teilweise ein Streusalzverbot ?


Zumindest eine sehr restriktive Handlungsempfehlung. Das ist auch gut so.
Ich denke sogar, dass auch deinem Hund der Schnee gefallen würde.
Gegen Schnee schippen!  
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edmund schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Ist insgesamt ein spannendes Thema mit dieses Verpflichtungen bei Schnee und Glatteis.

auch was die Sicherung von öffentlichen(Stadt) Gehwegen betrifft.ich hab hier ältere Menschen in den letzten Jahren auf ungesicherten Wegen schon wie ein Zäpchen abgehen sehen :neutral-face  :neutral-face aber das hat sich geändert in diesem Jahr(ähh......was diesen speziellen Weg betrifft)

Stimmt es eigentlich, daß in manchen Städten oder Regionen Streu-Salz verboten ist ? hab ich zumindest von Hundehaltern gehört.

Hier hauen sie kiloweise Streusalz raus.

der Gang mit dem Hund ist trotz aller gängigen Maßnahmen(schutzcreme ,anschl. Reinigen der Pfoten) deshalb eine unglaublich bescheuerte Angelegenheit.

Nein, ich will als hundehalter keineswegs Sonderrechte.Ich seh natürlich ein , daß die Sicherung der Gehwege bei Schnee und Eis immer Priorität vor dem Hund haben sollte.Und in unseren Breiten sind es  in der Regel ja nicht so viele Tage im jahr(auch wenn die regelmäßg wegen der flächendeckenden Salzflut  wie ein Horror vor mir stehen)

Mich würde es halt nur sehr wundern, wenn dies in Gemeinden oder Städten tatsächlich unterschiedlich wäre..

haben wir in Deutschland teilweise ein Streusalzverbot ?


Zumindest eine sehr restriktive Handlungsempfehlung. Das ist auch gut so.
Ich denke sogar, dass auch deinem Hund der Schnee gefallen würde.
Gegen Schnee schippen!    


schnee gefällt ihm in der Tat.und wie

Aber deshalb geh (fahr ich mit dem auto)ich an den entsprechenden tagen für die längere Runde in den Stadtwald.

Vor der Tür, im nahen Umfeld :keine Schnee....aber Salz.im übefluß da schützt die beste Schutz-Creme vom tierarzt nicht richtig. Humpelnund jammern.. kann man dann nicht immer verhindern.

Aber wie gesagt,mir ist trotzdem wichtiger , daß die Menschen unbeschadet über den Winter kommen.
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Dirty-Harry schrieb:
edmund schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Ist insgesamt ein spannendes Thema mit dieses Verpflichtungen bei Schnee und Glatteis.

auch was die Sicherung von öffentlichen(Stadt) Gehwegen betrifft.ich hab hier ältere Menschen in den letzten Jahren auf ungesicherten Wegen schon wie ein Zäpchen abgehen sehen :neutral-face  :neutral-face aber das hat sich geändert in diesem Jahr(ähh......was diesen speziellen Weg betrifft)

Stimmt es eigentlich, daß in manchen Städten oder Regionen Streu-Salz verboten ist ? hab ich zumindest von Hundehaltern gehört.

Hier hauen sie kiloweise Streusalz raus.

der Gang mit dem Hund ist trotz aller gängigen Maßnahmen(schutzcreme ,anschl. Reinigen der Pfoten) deshalb eine unglaublich bescheuerte Angelegenheit.

Nein, ich will als hundehalter keineswegs Sonderrechte.Ich seh natürlich ein , daß die Sicherung der Gehwege bei Schnee und Eis immer Priorität vor dem Hund haben sollte.Und in unseren Breiten sind es  in der Regel ja nicht so viele Tage im jahr(auch wenn die regelmäßg wegen der flächendeckenden Salzflut  wie ein Horror vor mir stehen)

Mich würde es halt nur sehr wundern, wenn dies in Gemeinden oder Städten tatsächlich unterschiedlich wäre..

haben wir in Deutschland teilweise ein Streusalzverbot ?


Zumindest eine sehr restriktive Handlungsempfehlung. Das ist auch gut so.
Ich denke sogar, dass auch deinem Hund der Schnee gefallen würde.
Gegen Schnee schippen!    


schnee gefällt ihm in der Tat.und wie

Aber deshalb geh (fahr ich mit dem auto)ich an den entsprechenden tagen für die längere Runde in den Stadtwald.

Vor der Tür, im nahen Umfeld :keine Schnee....aber Salz.im übefluß da schützt die beste Schutz-Creme vom tierarzt nicht richtig. Humpelnund jammern.. kann man dann nicht immer verhindern.

Aber wie gesagt,mir ist trotzdem wichtiger , daß die Menschen unbeschadet über den Winter kommen.


Das Umweltamt in Frankfurt (s.o.) ist doch klar:
Dabei ist darauf zu achten, dass dem Streumaterial kein Salz beigemischt ist. Auftauende Mittel wie Streusalz dürfen nur im Ausnahmefall benutzt werden, wenn die Glätte nicht anders beseitigt werden kann.
Klingt doch vernünftig, oder nicht?
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edmund schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
edmund schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Ist insgesamt ein spannendes Thema mit dieses Verpflichtungen bei Schnee und Glatteis.

auch was die Sicherung von öffentlichen(Stadt) Gehwegen betrifft.ich hab hier ältere Menschen in den letzten Jahren auf ungesicherten Wegen schon wie ein Zäpchen abgehen sehen :neutral-face  :neutral-face aber das hat sich geändert in diesem Jahr(ähh......was diesen speziellen Weg betrifft)

Stimmt es eigentlich, daß in manchen Städten oder Regionen Streu-Salz verboten ist ? hab ich zumindest von Hundehaltern gehört.

Hier hauen sie kiloweise Streusalz raus.

der Gang mit dem Hund ist trotz aller gängigen Maßnahmen(schutzcreme ,anschl. Reinigen der Pfoten) deshalb eine unglaublich bescheuerte Angelegenheit.

Nein, ich will als hundehalter keineswegs Sonderrechte.Ich seh natürlich ein , daß die Sicherung der Gehwege bei Schnee und Eis immer Priorität vor dem Hund haben sollte.Und in unseren Breiten sind es  in der Regel ja nicht so viele Tage im jahr(auch wenn die regelmäßg wegen der flächendeckenden Salzflut  wie ein Horror vor mir stehen)

Mich würde es halt nur sehr wundern, wenn dies in Gemeinden oder Städten tatsächlich unterschiedlich wäre..

haben wir in Deutschland teilweise ein Streusalzverbot ?


Zumindest eine sehr restriktive Handlungsempfehlung. Das ist auch gut so.
Ich denke sogar, dass auch deinem Hund der Schnee gefallen würde.
Gegen Schnee schippen!    


schnee gefällt ihm in der Tat.und wie

Aber deshalb geh (fahr ich mit dem auto)ich an den entsprechenden tagen für die längere Runde in den Stadtwald.

Vor der Tür, im nahen Umfeld :keine Schnee....aber Salz.im übefluß da schützt die beste Schutz-Creme vom tierarzt nicht richtig. Humpelnund jammern.. kann man dann nicht immer verhindern.

Aber wie gesagt,mir ist trotzdem wichtiger , daß die Menschen unbeschadet über den Winter kommen.


Das Umweltamt in Frankfurt (s.o.) ist doch klar:
Dabei ist darauf zu achten, dass dem Streumaterial kein Salz beigemischt ist. Auftauende Mittel wie Streusalz dürfen nur im Ausnahmefall benutzt werden, wenn die Glätte nicht anders beseitigt werden kann.
Klingt doch vernünftig, oder nicht?


Als ich mein frage eingegeben habe, hab ich -kein witz- an dich gedacht.

So ein gestandener und vernünftiger Grüner wie der edmund hat so was druff, hab ich mir gedacht.

Ja, die Regelung hört sich vernünftig an. Aber das ist eine dehnbare Gummiregelung.Und ich wohn ja zudem ned in frankfurt , sondern in Iseborsch und die gehn in die Volle.

Aber wenn des wirklich jeweils unterschiedlich ist, wäre doch eine bundeseinheitliche Regelung irgendwie sinnvoll..........

Quatsch. Während ich es schreibe ,werde ich mir meinen Unzlänglichkeiten wieder mal bewußt. nord-Süd Gefälle usw.(schneereichere Regionen) kann man nicht unter einen Hut bringen. Auch die Grünen trotz ihres insoweit bestimmt bestrebten und guten Anspruchs nicht.

Meine Frage war schon von daher halbseicht und käse. trotzdem danke für deine schnelle und gutgemeinte Antwort    ,-)


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