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Fragen zum Mietrecht

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Dirty-Harry schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Keine Ahnung was es für kleine Mängel sind,weswegen Du Dich jetzt wegen der fehlenden Begehung und Protokollierung sorgst.

aber gewisse Abnutzungen und Defekte ergeben sich bei der Nutzung eines Mietobjektes zwangsläufig aus der Natur der Sache.

Von daher wird kein Vermieter davon ausgehen können, daß der ausziehende Mieter-und sei es durch Kaution zwecks Beseitigung aller Gebrauchsspuren-die WHg. in einem zwingend Top-Zustand verläßt.

Würde ich mir erstmal keinen großen Kopf machen. Erst wenn er konkret was (von der Kaution) fordert, brauchst Du "fachkorpulente" (jurist)Beratung  


Ähh... und bitte nicht die letzten Mietzahlungen mit der Kaution verrechnen  ,-)

Es dürfte sinnvollere Möglikchkeiten geben.



Man jetzt erzähl doch mal kein Mist. Denn schließlich...

Jimi47 schrieb:
ich habe immer die letzten 2 Monate mit der Kaution verrechnet also keine Miete mehr gezahlt.


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Jimi47 schrieb:
BadBlueBoy schrieb:
Es ist aber rechtlich nicht in Ordnung die letzten Mieten mit der Kaution zu verechnen.
Dafür ist die Kaution nicht gedacht.

Wenn du Schäden in der Wohnung hattest, welche du nicht bei Vertragsabschluss, bzw. Wohnungsübergabe bemäbgelt hast, bist du jetzt auf das Wohlwollen deines Vermieters angewiesen.

Er weiß ja wahrscheinlich auch nicht ob die Schäden schon vor dir vorhanden waren.


Das ist schon richtig es ist aber auch nicht in ordnung das Vermieter ständig etwas suchen um die kaution ein zubehalten wer suchet der immer was finden.Lieber der ärgert sich als ich mich.


hmm... wenn sich alle mieter so verhalten würden, könnte ich verstehen, daß alle vermieter irgendwo was suchen würden
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Filzlaus schrieb:
bin mietnomade  


was dein nick ja schon sagt
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Wenn man jahrelang einen fairen Umgang mit seinem Mieter oder Vermieter gepflegt hat, warum soll sich das im Moment der Vertragsauflösung ändern?

Man MUSS nicht zwangsläufig immer auf Konfrontationskurs gehen.
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Es sollte doch beim Einzug bzw bei der Besichtigung mit Zusage ein Übergabeprotokoll gegeben haben,da sollten auch die kleinen Mängel festgehalten werden.
wegen den Farben ,wenn Du nicht gerade schwarz oder knallrot genommen hast ,sollte es glaube ich kein Problem darstellen,kommt vielleicht auch bisschen auf das Verhältniss zum Vermieter an.
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WupperAdler01 schrieb:
Es sollte doch beim Einzug bzw bei der Besichtigung mit Zusage ein Übergabeprotokoll gegeben haben,da sollten auch die kleinen Mängel festgehalten werden.
wegen den Farben ,wenn Du nicht gerade schwarz oder knallrot genommen hast ,sollte es glaube ich kein Problem darstellen,kommt vielleicht auch bisschen auf das Verhältniss zum Vermieter an.


äh, nein, es gab kein protokoll oder sonstwas. leider, hätte ich wohl echt machen sollen. in zukunft weiß ich das, war aber halt die erste wohnung.
um mal genauer zu werden: die wände im bad und der küche sind mit so nem pvc-zeug verkleidet, was sich langsam ablöst. hat es bei einzug schon. Als ich die lampe im flur abgemacht hab, is ein bisschen putz mit runter gekommen. so kram halt.

Die Farben, jetzt oute ich mich halt:
gelb-orange, erdbeerjoghurtrosa und mohnrot. Und ich hab ehrlich keine lust das wieder zu streichen und auch eher zweifel, dass es bei dem rot z.B. geht.
und tapezieren wäre das letzte, zumal halt eben echt alles eh net im topzustand war, dafür aber günstig. Und wenn die mich versuchen zu zwingen, können sie sich ja wohl denken, dass ich mir nicht besonders viel mühe geben werde. damit is ja dann auch keinem geholfen.
hatte halt gehofft, dass es tatsächlich urteile/ gesetze gibt, auf die ich mich beziehen kann....
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kleine_Diva schrieb:

hatte halt gehofft, dass es tatsächlich urteile/ gesetze gibt, auf die ich mich beziehen kann....



Ach so. Und wir dachten, du wolltest allgemeines Gestreite, ob es fair ist, die letzten zwei Mieten einzubehalten und so.
Also dann: Die Pflicht für Schönheitsreparaturen obliegt dem Vermieter. Nur wenn eine gültige Klausel im Mietvertrag steht, die diese Pflicht auf den Mieter abwälzt, muss man es selbst machen. Der BGH hat einen Großteil der in Mietverträgen enthaltenen Klauseln für ungültig erklärt. Eine Übersicht findest du hier: http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/schoenheitsreparaturen-wann-mieter-beim-auszug-renovieren-muessen_aid_418607.html
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kleine_Diva schrieb:
WupperAdler01 schrieb:
Es sollte doch beim Einzug bzw bei der Besichtigung mit Zusage ein Übergabeprotokoll gegeben haben,da sollten auch die kleinen Mängel festgehalten werden.
wegen den Farben ,wenn Du nicht gerade schwarz oder knallrot genommen hast ,sollte es glaube ich kein Problem darstellen,kommt vielleicht auch bisschen auf das Verhältniss zum Vermieter an.


äh, nein, es gab kein protokoll oder sonstwas. leider, hätte ich wohl echt machen sollen. in zukunft weiß ich das, war aber halt die erste wohnung.
um mal genauer zu werden: die wände im bad und der küche sind mit so nem pvc-zeug verkleidet, was sich langsam ablöst. hat es bei einzug schon. Als ich die lampe im flur abgemacht hab, is ein bisschen putz mit runter gekommen. so kram halt.

Die Farben, jetzt oute ich mich halt:
gelb-orange, erdbeerjoghurtrosa und mohnrot. Und ich hab ehrlich keine lust das wieder zu streichen und auch eher zweifel, dass es bei dem rot z.B. geht.
und tapezieren wäre das letzte, zumal halt eben echt alles eh net im topzustand war, dafür aber günstig. Und wenn die mich versuchen zu zwingen, können sie sich ja wohl denken, dass ich mir nicht besonders viel mühe geben werde. damit is ja dann auch keinem geholfen.
hatte halt gehofft, dass es tatsächlich urteile/ gesetze gibt, auf die ich mich beziehen kann....



Auch dunkles Rot (ja sogar Schwarz) kann man überstreichen. Die super deckende Farbe kostet dementsprechend, und ist kein Schnäppchen kann ich dir sagen (habs selbst durch bei der letzten Wohnung weil sich die Freundin farblich austoben musste). Wenn du an der Farbe sparst darfst du 2x streichen das es deckt, ob dir das die Arbeitszeit wert wäre?
Und ich rate dir auch davon ab, solltest du streichen müssen, es unordentlich zu machen. Ich habe mir Mühe gegeben, sah trotzdem Scheisse aus und mein Vermieter hat zur Nachbesserung nen Malerbetrieb dazu geholt. Also waren nicht nur meine Mühen umsonst (Arbeitszeit und Farbe), denn die Nachbesserung hat mich dann auch nochmal 600 Euro gekostet  
Aber da das streichen eh nicht das größere Problem ist, biste aus der Sache raus.

Ich rate dir nur eins, welchen Fehler du nicht machen darfst: Wenn es zur Wohungsübergabe kommt, und dein VM stellt Mängel fest mit denen du nicht so ganz einverstanden bist, unterschreibe nicht das Mängelprotokoll, denn dazu bist du nicht verpflichtet. Denn sobald du das machst hast du leider alles anerkannt und dann wirds schwer da raus zu kommen. Den Fehler habe ich leider gemacht.
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Neuer Sachverhalt:

Zum 1. Feb. 2012 habe ich eine Kinderarztpraxis übernommen. Meine Vorgängerin hatte die Räumlichkeiten zum 01.06.2001 bezogen. Bei Praxiskauf war schon klar, dass ich nicht in den vorhandenen Räumlichkeiten weiterarbeiten würde, da ein Zusammenschluss mit einer weiteren Praxis geplant war. Also habe ich mit dem Mieter der alten Praxis einen Übernahme-Miet-Vertrag (heißt das so?) über 6 Monate bis zum 31.07.2012 abgeschlossen. Einzige Bedingung war, dass die Räumlichkeiten gereinigt und weiß gestrichen übergeben werden müssen. Zwar war mir klar, dass die "Malerklausel" eigentlich nicht rechtens ist, aber ich habe die fast 3000€ für Malerarbeiten bezahlt, weil ich dem ehemaligen Vermieter dankbar war, dass ich noch 6 Monate in den alten Räumen weiter praktizieren konnte.
Nun habe ich gestern abend ein Schreiben erhalten, dass ich für Reinigungs- und Aufarbeitungsarbeiten am Linoleum weitere 1500€ zu zahlen hätte, ausserdem müssten die Türen, die z.B. winzige Absplitterungen durch Keile haben (habe einige Rollstuhlpatienten, für die war das notwendig), vollständig auf meine Kosten ausgetauscht werden. Des Weiteren war im Mietvertrag meiner Vorgängerin ihr erlaubt worden, an das Mietobjekt Praxisschilder anzubringen. Jetzt verlangt er, dass die Praxisschilder entfernt werden müssen und die dadurch entstandenen Bohrlöcher u.s.w. professionell aufgearbeitet werden müssen. Kosten geschätzt weitere 3000€, also insgesamt 4500€, die er jetzt nochmal von mir haben möchte.

Ich denke, dass dem Vermieter klar war, dass er das Objekt als Kinderarztpraxis vermietet hat, so steht es auch im Mietvertrag als Nutzung. Daher sind diese Mängel doch typische Gebrauchsspuren, oder nicht? Im Übergabeprotokoll stand auch nur, dass der Boden Gebrauchsspuren aufweißt. Die Türen und auch die Praxisschilder wurden nicht bemängelt.
Jetzt wurden im Nachhinein Photos erstellt, die der Vermieter dem Übergabeprotokoll beifügte. In meiner Anwesendheit wurden diese Bilder nicht gemacht und sind auch nicht Bestandteil des Übergabeprotokolls, welches von mir unterschrieben wurde.Zur Übergabe selber hatte ich 3 Zeugen dabei, der Vermieter war aber gar nicht selbst vor Ort (sondern im Urlaub), er hatte nur seine Sekretärin vorbeigeschickt.

Wie gesagt, im Mietvertrag steht nur, dass die Räume besenrein und weiß gestrichen übergeben werden müssen. Sonst gibt es keine Bedingungen zum Auszug.

Da mein Anwalt zur Zeit im Urlaub ist, bin ich gerade etwas ratlos, ob ich die Sache ignoieren kann, oder ob ich kleinlaut beigeben muss. Wer weiß Rat? Vielen Dank schonmal im Vorraus.

Adlergrüße
DocMoc
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Jetzt hat mir der Vermieter mit seinem Anwalt gedroht? Gibt es irgendwelche Fristen? Mein Anwalt ist noch bis Ende nächster Woche im Urlaub...
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DocMoc schrieb:
Jetzt hat mir der Vermieter mit seinem Anwalt gedroht? Gibt es irgendwelche Fristen? Mein Anwalt ist noch bis Ende nächster Woche im Urlaub...


Das Thema ist zu komplex, ohne Einsicht in die Unterlagen kann man nur herumpfuschen. Warte, bis dein RA wieder da ist, Fristen kannst du hier nicht versäumen, der Vermieter will ja was von dir.
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@stefank: ok Danke.
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Mal prinzipiell: es gilt doch das Übernahmeprotokoll, oder?
Wenn die Sekretärin des Vermieters zu wenig aufgenommen hat, ist das doch sein Problem.
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Das denke ich ja auch, eher gesagt, dass hoffe ich ja auch. Im Übernahmeprotokoll steht nur, dass der Boden Gebrauchsspuren aufweißt, sonst wurde nichts bemängelt. Aber bei 4500€ bin ich schon etwas nervös.
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Hi

habe bzgl "Renovierung bei Auszug" und "Fehlern im Mietvertrag" bzw "nicht gemachtes Übergabeprotokoll bei Einzug" ein paar kleine Fragen.

Mein Bruder ist blind und ich habe den Verdacht,dass sein Vermieter die Wohnung auf seine Kosten neu machen lassen will.Da bisher vieles nicht ganz so "normal" abgelaufen ist,zweifele ich ein paar Sachen am Vertrag an und würde mich freuen,wenn mir jemand "vom Fach" ne kurze Rückmeldung/Einschätzung dazu abgeben würde.

Es ist ein Einheitsmietvertrag mit einer Ergänzung am Ende und mein Bruder hat dort knapp 1,5 Jahre gewohnt.
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Filzlaus schrieb:
bin mietnomade  


Ich dachte du bist eine Mietlaus.    
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im Focus Text,der hier im Thread etwas weiter vorne verlinkt wurde steht unter anderem (auf Seite 1) das:

"...Noch immer hat es sich nicht bei allen herumgesprochen, dass Vertragsklauseln unwirksam sind, die zwingend bei Auszug und unabhängig von der Wohndauer zur Endrenovierung verpflichten."

Bei meinem (blinden) Bruder wurden in dem Einheitsmietvertrag am Ende folgende Zusatzvereinbarungen handschriftlich eingetragen "Schönheitsreparaturen bis 150,00€ trägt der Mieter" sowie "Wohnung wird renoviert bei Auszug".

Auf Grund des Focus-Artikels würde ich sagen,dass die Renovierungsklausel unzulässig ist.Stimmt das,oder liege ich hier komplett falsch?


Zudem könnte man den Satz "Wohnung wird renoviert bei Auszug" m. M. nach auf die Goldwaage legen und sagen,dass dort ´nicht eindeutig formuliert ist,dass die Renovierung durch bzw auf Kosten des Mieters erfolgt.
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Wenn ich auch nochmal eine kleine Frage stellen darf...habe jetzt zwar schon relativ viel gelesen und bin mir auch ziemlich sicher, dass ich nicht renovieren muss, aber ein kurzes Feedback wäre super.

Habe in 2007 eine Wohnung bezogen, deren Wohn-/Schlafzimmer und deren Flur neu mit Raufasertapete tapeziert war. Diese habe ich damals weiß gestrichen und die Tapete ist noch in gutem Zustand (Farbe okay, aber nicht mehr strahlend weiß, Schatten wo Bett/Sofa standen etc.). In 2 Wochen ziehe ich aus und im Mietvertrag steht, dass ich generell bei Auszug den Flur und das andere Zimmer neu tapezieren muss.

Bin ich dazu verpflichtet? Falls nicht, muss ich streichen?

Kurze Antwort und Begründung würde mir sehr viel weiterhelfen. Meiner Auffassung nach müsste ich ja gar nichts machen, möchte aber sicher gehen, weil mein Vermieter ein ziemliches Alschroch ist.
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MrMoe schrieb:
Wenn ich auch nochmal eine kleine Frage stellen darf...habe jetzt zwar schon relativ viel gelesen und bin mir auch ziemlich sicher, dass ich nicht renovieren muss, aber ein kurzes Feedback wäre super.

Habe in 2007 eine Wohnung bezogen, deren Wohn-/Schlafzimmer und deren Flur neu mit Raufasertapete tapeziert war. Diese habe ich damals weiß gestrichen und die Tapete ist noch in gutem Zustand (Farbe okay, aber nicht mehr strahlend weiß, Schatten wo Bett/Sofa standen etc.). In 2 Wochen ziehe ich aus und im Mietvertrag steht, dass ich generell bei Auszug den Flur und das andere Zimmer neu tapezieren muss.

Bin ich dazu verpflichtet? Falls nicht, muss ich streichen?

Kurze Antwort und Begründung würde mir sehr viel weiterhelfen. Meiner Auffassung nach müsste ich ja gar nichts machen, möchte aber sicher gehen, weil mein Vermieter ein ziemliches Alschroch ist.


Wie lautet denn die Schönheitsreperaturklausel in Deinem Mietvertrag?

Ohne die wird das Keiner beantworten können.
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concordia-eagle schrieb:
MrMoe schrieb:
Wenn ich auch nochmal eine kleine Frage stellen darf...habe jetzt zwar schon relativ viel gelesen und bin mir auch ziemlich sicher, dass ich nicht renovieren muss, aber ein kurzes Feedback wäre super.

Habe in 2007 eine Wohnung bezogen, deren Wohn-/Schlafzimmer und deren Flur neu mit Raufasertapete tapeziert war. Diese habe ich damals weiß gestrichen und die Tapete ist noch in gutem Zustand (Farbe okay, aber nicht mehr strahlend weiß, Schatten wo Bett/Sofa standen etc.). In 2 Wochen ziehe ich aus und im Mietvertrag steht, dass ich generell bei Auszug den Flur und das andere Zimmer neu tapezieren muss.

Bin ich dazu verpflichtet? Falls nicht, muss ich streichen?

Kurze Antwort und Begründung würde mir sehr viel weiterhelfen. Meiner Auffassung nach müsste ich ja gar nichts machen, möchte aber sicher gehen, weil mein Vermieter ein ziemliches Alschroch ist.


Wie lautet denn die Schönheitsreperaturklausel in Deinem Mietvertrag?

Ohne die wird das Keiner beantworten können.


Habe schon befürchtet, dass für Juristen meine laienhafte Angaben nicht ausreichend sind.

Im Mietvertrag von 2007 (Nach dem bisherigen sog. Sigel-Einheitsvertrag) steht unter Punkt 8. Schönheitsreperaturen/Kleinreperaturen folgendes:

...übernimmt die Schönheitsreperaturen während der Mietdauer der Mieter. Als Schönheitsreperaturen gelten Tapezieren bzw Anstreichen der Wände und Decken, Anstrich der Böden bzw Reinigung der Teppichböde, (...). Die Durchführung in den Mieträumen wird im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen angemessen und erforderlich sein: (...) für Wohn- und Schlafraum/Flur alle 5 Jahre. Die Fristen gelten ab Beginn MIetdauer bzw. ab letzter Schönheitsreperatur. Die Fristen sind nicht zwingend, sie gelten nicht wenn und soweit aufgrund des Zustandes der jeweiligen Räume die Durchführung nicht erfoderlich ist.

[dann kommt ein Absatz über anteilige Durchführung von Reperaturen, falls man vor Fristablauf auszieht; ist glaube ich nicht so relevant]

Unter Zusatzvereinbarungen steht dann:

"Bei Ende des Mietverhältnisses und vor Auszug des Mieters, ist dieser verpflichtet den Wohn- und Schlafraum und den Flur mit Raufasertapete frisch zu tapezieren."


So...was habe ich nun zu tun? Bin in der Wohnung seit Anfang 2007 (frisch tapeziert, ungestrichen). 2009 habe ich, nachdem ich wegen einem Auslandssemester die Wohnung zwischenvermietet habe, einige wenige, kleine Stellen nachgestrichen. Tapete ist in gutem Zustand (bis auf sehr wenige kleine Löcher durch Aufhängen von Bildern), Farbe ist noch in Ordnung, aber natürlich nicht mehr strahlend weiß (denke da, wo Bett und Sofa stehen, wird es wohl einige Schatten geben. Für jede Hilfe wäre ich sehr dankbar.


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