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Arbeitsrecht (Urlaubsanspruch)

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Hallo an alle,

ich hätte gerne eine Rat zum Thema Urlaubsanspruch bei Studenten:
Folgende Situation.
Mein Bruder hat als Werkstudent auf Stundenlohnbasis ab November 2009 - August 2011 in einem Unternehmen X gearbeitet. Dabei hat er fleißig sozialversicherungs-rechtliche Abzüge gehabt (d.h. auf Lohnsteuerkarte?). Während seiner Diplomarbeit im Zeitraum September 2011 bis jetzt hat er sich exmatrikulieren lassen. Daraufhin wurde der "Arbeitsvertrag" bzw. der Status in der Firma als Teilzeitkraft in fester Anstellung umgewandelt,da es seitens der Krankenkasse zu Problemen kommen würde. Insgesamt arbeitete er im Schnitt ca. 65 Stunden im Monat, sowohl als Werkstudent, als auch als Teilzeitkraft.

Wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch während der Zeit von Nov.2009-Aug.2011 aus ? Firma X hat ihm keinen Urlaub gewährt, wenn nicht sogar verschwiegen, da man ihm sagte, er sei ja auf Stundenbasis im Unternehmen.

Wie ist der Urlaubsanspruch ab Sept. 2011 bis jetzt geregelt.
Soviel ich weiß, hat er anteilig einen Urlaubsanspruch in Abhängigkeit seiner Stundenzahl im Verhältnis zur Vollzeitkraft.
Wie lange kann dieser eventuell nicht genommene/verschwiegene Urlaubsanspruch geltend gemacht werden ?

Wäre froh, wenn jemand dazu eine Aussage machen könnte.
Vielen Dank schonmal
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Ich möchte noch hinzufügen, dass er keinen "Arbeitsvertrag" oder ähnliches erhalten hat, sondern nur einen Wisch unterschrieben hat, in dem sein Stundenlohn festgelegt wurde.
Der Arbeitsvertrag an sich "existiert" daher, wenn überhaupt", in mündlicher Form, ohne konkrete Angaben zu Urlaub usw..
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Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf 24 Tage bezahlten Mindesturlaub im Jahr. Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Urlaub anteilig berechnet.
Leider verfallen aber alle Urlaubsansprüche, die nicht bis zum 31. März des Folgejahres geltend gemacht werden.
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Hallo Stefan,
vielen Dank für Deine Antwort. Er ist also 2 Jahre beschissen worden.

Gruß
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Ja, das haben Arbeitgeber während meiner Studentenzeit auch oft probiert. Ich konnte es aber immer durchsetzen.
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SGERafael schrieb:
Hallo Stefan,
vielen Dank für Deine Antwort. Er ist also 2 Jahre beschissen worden.

Gruß


Der wird sich freuen über die Antwort...  
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Tja, Augen auf,oder Beutel auf..
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stefank schrieb:
Ja, das haben Arbeitgeber während meiner Studentenzeit auch oft probiert. Ich konnte es aber immer durchsetzen.


Das Problem - wie immer - Theorie und Praxis.

Der Student kann zwar auf sein Recht pochen- im Gegenzug wird (oftmals) das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung nicht mehr verlängert. Lohnt sich also ggf. nur, wenn er finanziell nicht auf den Job angewiesen ist und/oder bereits einen Anschlussjob sicher hat.

Dass Studis in Studentenjobs bzgl. Urlaubsanspruch sehr oft als billige Arbeitskraft verheizt werden, ist leider gängige Praxis


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