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Problem mit der Firma UGV Inkasso

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Danke für eure Ratschläge
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voyage schrieb:
Worschtsuppekönich schrieb:
Heute bekam ich ein Schreiben von deren Rechtsanwaltskanzlei,die Kosten belaufen sich nun auf 248,94.Und mit dem Gericht haben sie mir auch gedroht    


Drohen können sie viel, lass dich nicht einschüchtern.


Na,ich waas net-wenn die Bube ahrolle  

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Worschtsuppekönich schrieb:
Heute bekam ich ein Schreiben von deren Rechtsanwaltskanzlei,die Kosten belaufen sich nun auf 248,94.Und mit dem Gericht haben sie mir auch gedroht    


siehe Post #2 und #4  
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Hi

Meine Frau hat im Herbst diesen Jahres eine vergessen ihre Bahncard zu bezahlen.Seitens der Bahn kam weder eine Zahlungserinnerung noch eine Mahnung o.ä.

Vor knapp 2 Wochen kam ein Schreiben eines Inkassounternehmens (Universum Inkasso),in dem die Hauptforderung schon 2,50€ über der eigentlichen Rechnung lag und in dem wir am Ende knapp 100% mehr zahlen sollten,als die Bahncard eigentlich kostet.

Nachdem ich mich durchs Internet "gegoogelt" hatte und dabei knapp 4 DIN A4 Seiten mit Gerichtsurteilen zu Inkassokosten gefunden habe (also Urteilen,bei denen festgestellt wurde,dass die Inkassokosten nicht zu zahlen sind),haben wir die Hauptforderung beglichen sowie 3€ für ein Mahnschreiben gezahlt.

Gestern bekamen wir wieder Post vom Inkassounternehmen in der die restliche Bezahlung gefordert wird sowie die Einschaltung eines Anwalts angedroht wird.

Was will ich? -> Ich bin alle Urteile etc durchgegangen und will dem Inkassobüro ein Schreiben mit den verschiedenen Urteilen anfertigen bzw. mich u.a. auf die Punkte "Schadensminderungspflicht" (§254 BGB) sowie §286 RN9 berufen.

Ist das so weit okay?Freue mich auf Rückmeldungen
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MatzeGiessen schrieb:
Hi

Meine Frau hat im Herbst diesen Jahres eine vergessen ihre Bahncard zu bezahlen.Seitens der Bahn kam weder eine Zahlungserinnerung noch eine Mahnung o.ä.

Vor knapp 2 Wochen kam ein Schreiben eines Inkassounternehmens (Universum Inkasso),in dem die Hauptforderung schon 2,50€ über der eigentlichen Rechnung lag und in dem wir am Ende knapp 100% mehr zahlen sollten,als die Bahncard eigentlich kostet.

Nachdem ich mich durchs Internet "gegoogelt" hatte und dabei knapp 4 DIN A4 Seiten mit Gerichtsurteilen zu Inkassokosten gefunden habe (also Urteilen,bei denen festgestellt wurde,dass die Inkassokosten nicht zu zahlen sind),haben wir die Hauptforderung beglichen sowie 3€ für ein Mahnschreiben gezahlt.

Gestern bekamen wir wieder Post vom Inkassounternehmen in der die restliche Bezahlung gefordert wird sowie die Einschaltung eines Anwalts angedroht wird.

Was will ich? -> Ich bin alle Urteile etc durchgegangen und will dem Inkassobüro ein Schreiben mit den verschiedenen Urteilen anfertigen bzw. mich u.a. auf die Punkte "Schadensminderungspflicht" (§254 BGB) sowie §286 RN9 berufen.

Ist das so weit okay?Freue mich auf Rückmeldungen



Dein Problem ist ein ganz anderes, als du annimmst.
Die Kosten des Bahninkassos liegen nach meiner Erfahrung im Rahmen dessen, was die Rechtsprechung zulässt.  Allerdings kenne ich deinen Einzelfall selbstverständlich nicht.
Voraussetzung ist, dass ihr euch im Verzug befindet, also eine Mahnung erhalten habt. Nun sagt ihr, keine bekommen zu haben. Den Zugang dieser Mahnung kann die Bahn aber auch über den Einsatz eines EDV-gestützten automatischen Mahnverfahrens führen. Da die Bahn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein solches Programm einsetzt, nützt die pure Behauptung, die Mahnung nicht erhalten zu haben, vor Gericht nicht.
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das bedeutet dann doch besser zahlen,oder?

Auch wenn deine Vorschläge/Tips bislang in der Regel richtig wären,verstehe ich es hier nicht ganz,da in den "Beispielurteilen" ja auch damit argumentiert wird,dass ein Inkassounternehmen nicht nötig sei,um die Forderung zu bekommen,sondern mehr oder weniger nur die Kosten erhöht und dies im Gegensatz zu §254 stehen würde...

Ich verstehe aber zum Beispiel auch die Inkasso Rechnung nicht ganz,da dort ein Betrag "Recherchekosten" aufgelistet ist.Dabei frage ich mich,was die recherchieren müssen,wenn sie die Adresse etc von der Bahn ja bekommen haben...
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MatzeGiessen schrieb:
das bedeutet dann doch besser zahlen,oder?

Auch wenn deine Vorschläge/Tips bislang in der Regel richtig wären,verstehe ich es hier nicht ganz,da in den "Beispielurteilen" ja auch damit argumentiert wird,dass ein Inkassounternehmen nicht nötig sei,um die Forderung zu bekommen,sondern mehr oder weniger nur die Kosten erhöht und dies im Gegensatz zu §254 stehen würde...

Ich verstehe aber zum Beispiel auch die Inkasso Rechnung nicht ganz,da dort ein Betrag "Recherchekosten" aufgelistet ist.Dabei frage ich mich,was die recherchieren müssen,wenn sie die Adresse etc von der Bahn ja bekommen haben...



Du musst nicht unbedingt die volle Höhe der verlangten Kosten zahlen. In einem Normalfall wie deinem dürfen die Inkassokosten die Kosten, die ein Rechtsanwalt nach der Gebührenordnung nehmen dürfte, nicht übersteigen. "Recherchekosten" (also wohl Adressermittlung) dürfen nur in nachgewiesener Höhe berechnet werden. Schick mir mal eine PN mit den genauen Beträgen.


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