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Frage an die Rechtsanwälte (Mietrecht)

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maklerrecht

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe mich durch ein Online-Portal auf ein Wohnungsinserat gemeldet (zur Miete). Das Inserat war von einem Makler in das Internet gestetllt worden.

Der Makler hat mich darauf hin kontaktiert und einen Besichtigungstermin vereinbart.

Das war allerdings alles, was ich von dem Makler gehört habe. Alles andere habe ich privat erledigt.(Besichtigung und Mietvertrag war mit dem Wohnungseigentümer)

Heute bekam ich eine Rechnung (mit Zahlungsfrist bis morgen, total lächerlich), dass ich Provision an den Makler zahlen soll.

Wie sieht das rechtlich aus? Muss ich die Provision wirklich zahlen? Ich habe das Maklergesetz gegoogelt und herrausgefunden, dass eine Provision nur dann fällig ist, wenn der Makler einen Vermittlungsnachweis hat. Da wir uns nie mit dem Makler getroffen haben und somit auch keinen Nachweis unterschrieben haben hat er von uns keinen Nachweis bekommen.

Ich sehe irgendwie nicht ein soviel Geld an einen Makler zu zahlen für ein Organisieren eines Besichtigungstermins...

Bin für jede Antwort dankbar.

Gruß
B-W-X
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Müsste das nicht der Vermieter zahlen ?  :neutral-face
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WurstBlinker schrieb:
Müsste das nicht der Vermieter zahlen ?  :neutral-face  


Schon lange lange nicht mehr.
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Crung schrieb:
WurstBlinker schrieb:
Müsste das nicht der Vermieter zahlen ?  :neutral-face  


Schon lange lange nicht mehr.


früher war alles besser . . .
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Hallo !

http://de.wikipedia.org/wiki/Maklervertrag

kann er wohl - bin aber kein Jurist.
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Der Anspruch dürfte bestehen.

Die Rechtslage ist gemäß § 652 BGB eindeutig. Die gesetzliche Vorschrift nennt zwei Maklertätigkeiten, die zur Provision führen können, nämlich den Nachweis und die Vermittlung. Ist eine der beiden Alternativen verwirklicht, ist Provision geschuldet.

Bei der Vermittlungstätigkeit geht es darum, dass der Makler im Interesse des Käufers erfolgreich auf den Verkäufer einwirkt. Dies ist bei der Nachweistätigkeit nicht erforderlich. Hier ist ausreichend, dass der Makler dem Käufer die Vertragsgelegenheit verschafft. Die Vertragsgelegenheit ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, insbesondere auch des Bundesgerichtshofs bereits dann verschafft, wenn der Makler dem Kunden Objekt und Verhandlungspartner benennt

Die Rechtsprechung stellt also keine hohen Hürden an die Maklertätigkeit. Der Makler verdient die Provision demzufolge schon mit einer reinen Informationsübermittlung
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Hallo HeinzGründel,

wie sieht es aus, wenn es keine Absprachen zur Höhe der Maklergebühr gab? Ich habe den Tip bekommen, dass ein Maklervertrag nur zustande kommt, wenn der Makler dem Mieter die Höhe der Gebühr genannt hat (und nicht im Nachhinein ohne Absprache festsetzt) und der Mieter diese akzeptiert .

Die Höhe der Maklergebühr ist in meinen Augen total willkürlich gewählt (1,69 Mieten) und das stand auch so nirgendwo.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass in dem Inserat aus dem Internet stand "niedrige Maklergebühr".
Natürlich ist das Inserat längst aus dem Internet genommen worden und bei Nachfrage bei dem Makler erzählte man mir, dass man mir das Inserat nicht mehr zuschicken könnte, da es automatisch gelöscht wird, wenn eine Rechnung gestetllt wird.
Ich kann es also nicht nachweisen (der Makler allerdings auch nicht)
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@ b-w-x

warum hast du eigentlich interesse an der wohnung gezeigt wenn du keine maklergebühr zahlen willst?

auch wenn der makler in diesem fall, ausser die wohnung zu vermitteln, keine andere leistung erbracht hat, steht ihm imho die provision zu.
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Hamsterfisch schrieb:
Die Höhe der Maklergebühr ist in meinen Augen total willkürlich gewählt (1,69 Mieten) und das stand auch so nirgendwo.



Der Makler darf 2 Nettokaltmieten als Provision verlangen,
§ 3 Wohnungsvermittlungsgesetz.
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das stimmt,

es geht halt darum, dass die Kosten als wir den Mietvertrag unterschrieben haben noch nicht bekannt waren.

Ist das ernsthaft erlaubt?
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§ 612 BGB (Vergütung)

(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
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bruno___pezzey schrieb:
@ b-w-x

warum hast du eigentlich interesse an der wohnung gezeigt wenn du keine maklergebühr zahlen willst?

auch wenn der makler in diesem fall, ausser die wohnung zu vermitteln, keine andere leistung erbracht hat, steht ihm imho die provision zu.


Habe es nur für nen Kollegen hier gepostet.
Ich möchte gar nicht umziehen.  
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Ich habe noch keine Nebenkostenabrechnung für 2010 bekommen.  
Stimmt es das der Vermieter eventuelle Forderungen aus dem Jahr 2010 ab dem 1.Januar 2012 nicht mehr bei mir geltend machen kann ?
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WurstBlinker schrieb:
Ich habe noch keine Nebenkostenabrechnung für 2010 bekommen.  
Stimmt es das der Vermieter eventuelle Forderungen aus dem Jahr 2010 ab dem 1.Januar 2012 nicht mehr bei mir geltend machen kann ?


Ich glaube: 2010 verfällt 2013.
willst Du noch länger dort wohnen bleiben?
Dann zahlst du besser trotzdem.
Im Prinzip schneidet sich der Besitzer ins eigene Fleisch, weil er Dir einen kostenlosen kredit zur Verfügung stellt.
Wir haben vor 2 Wochen die Abrechnungen 2006/2007 bekommen und bezahlt, weil sich unsere Vermieterin immer fair verhält, nicht die Mietschraube dreht und eine wirklich nette Person ist. Da muss aber jeder selbser sehen, wei er sich in einem solchen Falle verhält.
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WurstBlinker schrieb:
Ich habe noch keine Nebenkostenabrechnung für 2010 bekommen.  
Stimmt es das der Vermieter eventuelle Forderungen aus dem Jahr 2010 ab dem 1.Januar 2012 nicht mehr bei mir geltend machen kann ?



Grds. ja, § 556 Abs. 3 BGB. Also hoffen, dass in den nächsten Tagen nicht doch noch was kommt!  ,-)
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WurstBlinker schrieb:
Ich habe noch keine Nebenkostenabrechnung für 2010 bekommen.  
Stimmt es das der Vermieter eventuelle Forderungen aus dem Jahr 2010 ab dem 1.Januar 2012 nicht mehr bei mir geltend machen kann ?


§ 556 III, 2 und 3 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html):

Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

--> Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung 2010 können ab 1.1.2012 i.d.R. nicht mehr geltend gemacht werden.
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Danke  

Mein Vermieter ist ein Idi....
Er versucht seine eigenen Nebenkosten auf die Vermieter umzulegen.
Letztes Jahr haben wir dank Mieterbund ca. 200 Euro gespart !
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meine Freundin hat nun ihre NK Abrechnung für 2010 bekommen (sie ist im September 2010 ausgezogen) und wir waren schon überrascht, das sie eine (kleine) Nachzahlung hat, sie ist ja vor der Heizperiode ausgezogen.

Kleine Überprüfung, plötzlich gesehen das der (wie nennt man das ....) Verteilerschlüssel geändert wurde .... von 5,0 auf 5,8 und das ohne eine Info warum.

Der Verteilerschlüssel bezieht sich ja i.d.R. auf die Grundfläche, und die hat sich nicht geändert ...

Sowas schon mal gesehen?

ciao
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jazon123 schrieb:
meine Freundin hat nun ihre NK Abrechnung für 2010 bekommen (sie ist im September 2010 ausgezogen) und wir waren schon überrascht, das sie eine (kleine) Nachzahlung hat, sie ist ja vor der Heizperiode ausgezogen.

Kleine Überprüfung, plötzlich gesehen das der (wie nennt man das ....) Verteilerschlüssel geändert wurde .... von 5,0 auf 5,8 und das ohne eine Info warum.

Der Verteilerschlüssel bezieht sich ja i.d.R. auf die Grundfläche, und die hat sich nicht geändert ...

Sowas schon mal gesehen?

ciao


Das kann seinen Grund an einer Änderung des Abrechnungsmodus in einem bestimmten Bereich haben, also dass z.B. der Müll nicht mehr nach Wohnungsgröße, sondern nach Anzahl der Personen berechnet wird.
Ich würde an Stelle deiner Freundin einfach mal schriftlich (!) beim Vermieter anfragen. Du kannst dich dann gerne per PN an mich wenden.


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