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GbR

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Hi

Ich habe ein paar Fragen zum Thema "GbR" und würde mich freuen,wenn ich (fundierte ) Rückmeldungen dazu bekommen könnte.

1. Gesellschaftsvertrag wird Mitte Juli aufgesetzt,bis alle Gesellschafter unterschrieben haben ist es August.Der "Zweck" weswegen die Gesellschaft (GbR) gegründet wurde,besteht aber schon seit (mind.) Jahresbeginn (sprich 1.1.) -> ist es möglich/legal,den Beginn der Gesellschaft auf den 1.1. zu datieren,auch wenn die letzte Unterschrift erst im August kam?

2. Kann man das Gesellschaftsvermögen (eines einzelnen Gesellschafters) - anders als im Gesellschaftsvertrag geregelt - auch "zweckentfremdet (d.h. nicht für den im Vertrag genannten Zweck) nutzen (Miete,Lebensunterhalt etc)

3. Kann ein Erziehungsberechtigter,der für sein Kind den GbR Vertrag unterschrieben hat (somit daas Kind an der GbR (die nur für die "Haltung & Verwaltung von Buchrechten besteht -> kein Vetrieb,Handel,Ausgaben...) ihn 2 Jahre später einfach so annulieren lassen bzw. rechtlich anfechten?


Ich bedanke mich vorab für eure Antworten,die mir hoffentlich weiterhelfen können (gerne auch per PN)
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Hier gehts ja schon um handelsrechtliche Fragen, bei diesen bist du entweder bei einem spezialisierten Anwalt oder der IHK besser aufgehoben.
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Hi

Ja,das denke ich mir auch bzw. weiß ich das.Aber über die Weihnachtsfeiertage bzw. zwischen den Jahren war da niemand zu erreichen oder ist niemand da.Und da habe ich mir gedacht,dass das "Allwissende Forum" eventuell nen paar Tips oder so geben kann  ,-)
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MatzeGiessen schrieb:
Hi

Ich habe ein paar Fragen zum Thema "GbR" und würde mich freuen,wenn ich (fundierte ) Rückmeldungen dazu bekommen könnte.

1. Gesellschaftsvertrag wird Mitte Juli aufgesetzt,bis alle Gesellschafter unterschrieben haben ist es August.Der "Zweck" weswegen die Gesellschaft (GbR) gegründet wurde,besteht aber schon seit (mind.) Jahresbeginn (sprich 1.1.) -> ist es möglich/legal,den Beginn der Gesellschaft auf den 1.1. zu datieren,auch wenn die letzte Unterschrift erst im August kam?

2. Kann man das Gesellschaftsvermögen (eines einzelnen Gesellschafters) - anders als im Gesellschaftsvertrag geregelt - auch "zweckentfremdet (d.h. nicht für den im Vertrag genannten Zweck) nutzen (Miete,Lebensunterhalt etc)

3. Kann ein Erziehungsberechtigter,der für sein Kind den GbR Vertrag unterschrieben hat (somit daas Kind an der GbR (die nur für die "Haltung & Verwaltung von Buchrechten besteht -> kein Vetrieb,Handel,Ausgaben...) ihn 2 Jahre später einfach so annulieren lassen bzw. rechtlich anfechten?


Ich bedanke mich vorab für eure Antworten,die mir hoffentlich weiterhelfen können (gerne auch per PN)


1. Die GbR hat kein Schriftformerfordernis, sie beginnt daher grundsätzlich dann, wenn sie beginnt  unabhängig vom Vertragsschluß.

2. Ohne Zustimmung des entsprechenden Gesellschafters: nein.
Die Zustimmung in Form eines Gesellschafterbeschlusses sollte zur Absicherung schriftlich gefasst sein.

3. "einfach so" sicher nicht.

Insbesondere zu 3. bräuchte man mehr Sachverhaltsangaben, daher alle Angaben ohne Gewähr.
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Skandal!
Mein überaus durchdachter, konstruktiver und in der Sache unmissverständlicher Beitrag, wurde einfach gelöscht!
Zensur!!!!!


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