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Bausparen

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Hallo Leute,

habe mal ne Frage zu meinem Bausparvertrag. Ich bin sicher, der eine oder andere kann sie beantworten.

Es gibt da ja diese Wohnbauprämie, bei der man für Einzahlungen von maximal 512 Euro eine staatliche Prämie bekommt.

Gilt dies denn nur für eigene Einzahlungen, also zum Beispiel per Überweisung?

Oder zählen auch die monatlichen vermögenswirksamen Leistungen seitens meines Arbeitgebers dazu?

Danke vorab!

Gruß,

CaioMania
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Ist doch wirklich nicht so schwer...  

Google hilft!
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Ganz eindeutig ist das nicht. Auf allen möglichen Seiten ist die Rede von "eigenen Aufwendungen", die bezuschusst werden.

In der Sparkasse wurde mir aber gesagt, dass auch die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers dazuzählen. (Wobei ich aber glaube, dass das eine Falschinformation war)

Daher nochmal: WEISS es jemand wirklich und kann die Antwort hier posten? Danke!
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Wohnungsbauprämie bekommst du bei Vermögenswirksamen Leistungen für deinen Bausparvertrag nicht, siehe § 1 des WoPG.

Du kannst jedoche die Arbeitnehmersparzulage erhalten...
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Wenn man keine Sparzulage (da gibts Einkommensgrenzen) erhält, fliesst die VWL bei der Wohnungsbauprämie ein (falls man nicht die da gültigen Einkommensgrenzen überschreitet).

Steht jedes Jahr bei den Erläuterungen auf der Rückseite des Antrags zur Wohnungsbauprämie.
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**marcelinho** schrieb:
Wohnungsbauprämie bekommst du bei Vermögenswirksamen Leistungen für deinen Bausparvertrag nicht, siehe § 1 des WoPG.

Du kannst jedoche die Arbeitnehmersparzulage erhalten...



IMHO ist da so nicht ganz korrekt. Du hast ja sicher neben den Vermögenswirksamen Leistungen auch selbst auf das Bausparkonto Beträge eingezahlt. Auf diese Beiträge kannst du Wohnungsbauprämie bekommen. Du mußt dabei eben die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers abziehen.

Zu beachten sind auch die Einkommensgrenzen sowohl für Arbeitnehmersparzulage als auch für die Wohnungsbauprämie.
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seventh_son schrieb:


IMHO ist da so nicht ganz korrekt. Du hast ja sicher neben den Vermögenswirksamen Leistungen auch selbst auf das Bausparkonto Beträge eingezahlt. Auf diese Beiträge kannst du Wohnungsbauprämie bekommen. Du mußt dabei eben die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers abziehen.

Zu beachten sind auch die Einkommensgrenzen sowohl für Arbeitnehmersparzulage als auch für die Wohnungsbauprämie.


So meinte ich das auch
Hätte besser schreiben sollen: auf die VL-Beiträge gibts keine Wohnungsbauprämie...

Hätte in der Allgemeinheit aber auch nicht gestimmt Vielmehr hat FanTomas recht! Es gibt auch auf die VL Wohnungsbauprämie, wenn man aufgrund überschreiten der Verdienstgrenzen nicht die Arbeitnehmersparzulage erhält und unter der Verdienstegrenze der Wohnungsbauprämie ist

Zur Erläuterung:

Unter welchen Voraussetzungen kann ich für meine vermögenswirksame Leistungen Wohnungsbauprämie beantragen?

Dies ist im Rahmen Ihrer persönlichen Höchstbeträge (512/1.024 Euro für Alleinstehende/Verheiratete) möglich, wenn Sie für Ihre VL keine Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten, weil Sie die dafür festgesetzte Einkommensgrenze überschreiten. Gleichzeitig müssen Sie unter der Einkommensgrenze für Wohnungsbauprämie liegen. In Zahlen heißt dies, dass Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen zwischen 17.900 Euro und 25.600 Euro bzw. Verheiratete zwischen 35.800 Euro und 51.200 Euro diese Möglichkeit haben. Sofern wir Ihre vermögenswirksame Leistungen zu den prämienbegünstigten Einzahlungen hinzurechnen sollen, können Sie uns dies auf dem Antrag für Wohnungsbauprämie mitteilen. Sie können für Ihre vermögenswirksame Leistungen nicht gleichzeitig Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie erhalten.
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marcelinho hat alles schön zusammen gefasst.


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