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Krieger aus dem Heerlager der Justitia ...

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... ich möchte euch gern folgende Causa unterbreiten, aus Laiensicht sicher nicht schrecklich spektakulär, aber doch immerhin nicht uninteressant, daher auch auf diesem öffentlichen Feld zum Disput gestellt. Also:

Ein Verlag tritt an mich heran. Er möchte ein Bild aus meiner Sammlung als Cover für eines seiner neuerscheinenden Bücher. Dazu braucht er dreierlei: die Einwilligung der Künstlerin, die das Bild gemalt hat; (vermutlich) auch meine Zustimmung; und schließlich ein brauchbares hochauflösendes Foto.

Ich stehe dem positiv gegenüber, v.a. weil die Malerin, die ich schätze und persönlich kenne, noch jung und gerade im Begriff ist, sich einen Namen zu machen - v.a. in den USA und in Kanada, wo sie lebt, noch nicht so sehr in Europa, da kann es nicht schaden, wenn sie auf diese Weise auch hier schon mal ein wenig Aufmerksamkeit erlangen kann (das Buch ist von einem in seinen Kreisen bekannten Autor, wird also voraussichtlich schon wahrgenommen werden).

Okay, ich stimme also zu, auch wenn von Honorar keine Rede ist - es scheint mir eine gute Möglichkeit für die Malerin zu sein. Da diese in einem abgelegenen Winkel Kanadas lebt und nur selten Zugang zu Email hat, dies auch nicht unbedingt schätzt, erkläre ich mich zu folgendem bereit: ich kontaktiere die Malerin und hole von ihr die Erlaubnis zum Abdruck ein; und ich liefere das erforderliche Digitalfoto. Im gleichen Zug bedinge ich mir via Email vom Verlag aus, dass ich, was die definitive Gestaltung des Umschlags anbelangt, die Interessen der Malerin vertrete (nur zu oft basteln die nämlich aus den Fotos Resultate, die mit dem Original nicht mehr viel gemeinsam haben). Konkret: ich lege Wert darauf, dass mir vor Druck der Umschlagentwurf vorgelegt wird, ebenso der Copyrightvermerk, den ich formuliert und dabei zwei Zeilen zur Künstlerin hinzugefügt habe (Wohnort, Website etc.). Der Verlag stimmt dem ausdrücklich zu.

So weit, so gut. Der Verlag bekommt alles von mir bzw. über mich, was er braucht. Erscheinungstermin des Buches soll im frühen Sommer sein. Ich warte bis Juni, nichts. Frage kurz nach, zur Erinnerung - Auskunft: hat sich verzögert, kommt im August, man werde mir Entwurf + Text des Druckvermerks  selbstverständlich vor Druck zumailen. Ich warte weiter, weiterhin nichts. Ich frage im September ein zweites Mal nach und erfahre, dass das Buch inzwischen bereits erschienen ist. Eine Bilddatei mit dem fertigen Cover ist beigefügt - es ist nicht so, dass ich im Vorfeld zugestimmt hätte. Der Vermerk zum Copyright mit der angehängten Kurzinfo zur Malerin wurde total vergessen und im nachhinein in Gestalt eines Errata-Zettels den Büchern eingelegt, allerdings ohne die von mir gewünschte knappe Zusatz-Info. Man bittet knapp "um Nachsicht".

Was tun? Mich ärgert das ungemein, weil ich diese Form der selbstherrlichen Aneignung auf diesem Gebiet bereits zur Genüge kenne und angemessen verabscheue und im konkreten Fall eben glaubte, dem vorsorglich einen Riegel vorgeschoben zu haben. Konkret die Frage: inwieweit sind solche im Email-Austausch getroffenen Vereinbarungen eigentlich rechtsverbindlich? Ich denke nicht, dass ich im konkreten Fall noch etwas unternehmen werde, würde es aber gern für die Zukunft wissen.

Dank im voraus für's geduldige Lesen - ak









 
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Liegt eine Einwilligung der Malerin - der Urheberin -  überhaupt vor?
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Das ist wohl ein Anliegen an die Juristen!
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stormfather3001 schrieb:
Das ist wohl ein Anliegen an die Juristen!  


Grundsätzlich ist nur der Urheber befugt, die Verwertungsrechte an seinem Werk zu veräußern. Aus dem Text konnte ich aber nicht herauslesen, ob die Malerin das in irgendeiner Form getan hat.
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smoKe89 schrieb:
Liegt eine Einwilligung der Malerin - der Urheberin -  überhaupt vor?


Ja klar, liegt vor. Zudem engagiere ich mich schon längere Zeit für sie und ihr Werk, wir kennen uns pesönlich und haben auch schon zusammengearbeitet. Da besteht ein Vertrauensverhältnis.
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adlerkadabra schrieb:
Ja klar, liegt vor. Zudem engagiere ich mich schon längere Zeit für sie und ihr Werk, wir kennen uns pesönlich und haben auch schon zusammengearbeitet. Da besteht ein Vertrauensverhältnis.


Ist der Verlag also im Besitz einer solchen ausdrückliche Einwilligung der Malerin?

Wie dem auch sei, hat die Urheberin laut den Bestimmungen zum Urheberpersönlichkeitsrecht sowieso gem. § 13 II UrhG das Recht zu bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Also ob, und in welcher Form. Dies ist durch Vertrag regelbar und offensichtlich wurde darüber auch eine Übereinkunft getroffen.

adlerkadabra schrieb:
inwieweit sind solche im Email-Austausch getroffenen Vereinbarungen eigentlich rechtsverbindlich?


Ich habe mal Verwertungsrechte an einem Bild per Facebook an eine regionale Zeitung veräußert. Soweit ich weiß, ist keine Form gesetzlich vorgeschrieben. Ich kann mich aber auch irren.
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Um die Frage zu beantworten:

Die Absprachen mit dem Verlag per Email sind bindend. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb Email-Absprachen in einem solchen Fall nicht wirksam sein sollten.

Welche Handhabe nunmehr theoretisch zur Verfügung stünde, hängt von dem konkreten Inhalt der Absprache ab. Wenn die Vorlage nur informatorisch erfolgen sollte, hat man nicht viel in der Hand, auch wenn das Verhalten eine Frechheit ist. Wenn das Verwertungsrecht hingegen von einer endgültigen Freigabe abhängen sollte (entscheidend dürfte der Wortlaut der Einwilligungserklärung der Künstlerin sein), dann handelt der Verlag gerade ohne Verwertungsrecht. Das würde sich eignen, um ordentlich auf den Putz zu hauen (im Extremfall: Unterlassung der Verwendung, d. h. "Rückruf" und Vernichtung der Umschläge). Ob man damit etwas gewinnt, ist allerdings eine andere Frage.

Ich würde für die Zukunft raten, die urheberrechtliche Einwilligung ausdrücklich unter den Vorbehalt einer abschließenden Druckfreigabe zu stellen. Wenn man noch einen draufsatteln will: Für den Fall der Verbreitung oder Verwendung des Fotos ohne Druckfreigabe eine pauschalierte Vertragsstrafe ausbedingen.

Schickst Du mir mal, rein neugierdehalber, den Namen der Künstlerin und, falls vorhanden, eine Website, auf der man sich die Werke anschauen kann?
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@HK: besten Dank. So sieht's wohl aus.

Hast PN.


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