>

Widerruf des Online Mobilfunkvertrags

#
Hallo,

ein Freund von mir hat 30.12.08 einen Mobilfunkvertrag Online abgeschlossen.
Einen Tag später hat er einen besseren Vertrag gefunden und den alten gemäß des 14-tägigen Wiederrufsrecht mehrfach per Email an 02 storniert. Er hat keine Antwort erhalten, jedoch heute die Bestätigung, dass die Ware an den Lieferservice übergegen wurde und sich auf dem Weg befände.
Nun meine Frage an Euch.
Wie kann er den Vertrag nun verhindern? Kommt eine Annahemverweigerung des Pakets mit Vertrag einem Wiederruf gleich? Muss dies angenommen werden und Retour geschickt werden?

Ps. Es wurde nichts unterschrieben!!



#
annahme verweigern oder annehmen und mit den retourenpapieren zurücksenden.
#
Wieso schaut man sich denn nicht vorher auf dem Markt um?
#
Also wenn er von seinem Wiederrufsrecht gebrauch gemacht hat und das auch in der vorgegebenen Frist kann ihm eigentlich keiner was! Er hat ja dann den nachweis das er es abgeschickt hat! Allerdings wäre sowas per einschreiben besser gewesen weil man dann einen Nachweis hat das es auch angekommen ist! So kann der vertreiber nichts machen! Aber wenn die sich nun hinstellen und sagen sie haben nichts bekommen kann man sich drüber streiten! Habe selbst schonmal probleme wegen ner Kündigung gehabt die angeblich nie angekommen ist! Aber habe am ende recht bekommen! Einfach hartnäckig bleiben! Achso und wenn nichts unterschrieben ist heißt das nicht das kein Vertrag zustande kommen kann! Dafür muß man die AGB´s lesen! Z.b. wenn ein Vertrag online abgeschlossen wird kann es sein das der auch ohne unterschrift rechtskräftig wird! Trotz alledem gibt es ja das wiederrufsrecht und das sogar ohne angaben von gründen!
#
[ot]
Basaltkopp schrieb:
Wieso schaut man sich denn nicht vorher auf dem Markt um?  
Wieso muss man sich eigentlich permanent in Threads verewigen, in denen man überhaupt nichts zu sagen hat?[/ot]
#
preserveTHEhonourOFffm schrieb:
[ot]
Basaltkopp schrieb:
Wieso schaut man sich denn nicht vorher auf dem Markt um?  
Wieso muss man sich eigentlich permanent in Threads verewigen, in denen man überhaupt nichts zu sagen hat?[/ot]


Hast Du Dich das auch mal selbst gefragt?
#
preserveTHEhonourOFffm schrieb:
[ot]
Basaltkopp schrieb:
Wieso schaut man sich denn nicht vorher auf dem Markt um?  
Wieso muss man sich eigentlich permanent in Threads verewigen, in denen man überhaupt nichts zu sagen hat?[/ot]


@preserve...
Don't feed the trolls! (Im übrigen ist die Frage von BK nichtmal unberechtigt...aber eben ned Thema des threads    )

Zum Thema:
Gab wohl jetzt gerade ein Urteil das eine Email ausreichend ist, kommt aber sicher immer auf den Einzelfall an.

Am besten Annahme verweigern, aber gleichzeitig auch einen Brief per Einschreiben losschicken, ist ja noch locker in der Frist.
Die paar Euro sollte man investieren
#
Eintracht-Laie schrieb:
@preserve...
Don't feed the trolls!
Du hast völlig recht. Klappt eigentlich auch ganz gut, hier geht das bloß irgendwie seit Jahren so -.-
Aber gut, ich werd' mir BK´s Ratschlag zu Herzen nehmen und mir die nächsten Jahre wieder meinen Teil denken,... da sind schließlich schon unzählige andere Rufe ungehört verschallt.

Ansonsten benötigt O2 bei mir i.d.R. etwa 10 Werktage zur Bearbeitung von Reklamationen per E-Mail. Insofern gehe ich davon aus, dass sich der Widerruf womöglich einfach noch in der Warteschleife befindet. Meines Wissens genügt jedoch ohnehin die Rücksendung als Widerruf. Jedenfalls bin ich das aus anderen AGBs gewöhnt.
#
Annahme verweigern - dann hat dein Freund weniger Stress.
#
Gude
Widerrufsbelehrung

§ 8 Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 3 dieser AGB, kann er die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Warenrücksendung widerrufen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Waren beim Empfänger, frühestens aber mit Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Vertrag sollte aber nicht genutzt und das Handy nicht beschädigt sein sonst kann der Händler den Kunden für den entstandenen Schaden in Regress nehmen.
Portokosten für den Rückversand müssen vom Händler getragen werden!

gruß magico  


Teilen