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Bräuchte Steuerberater-Hilfe; 3% Nachberechnung MwSt

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Hi,

ev. kann mir ja jemand hier helfen. Unser Steuerberater und das Finanzamt wissen nicht wo wirklich weiter.

Einer unserer Distributoren kam jetzt auf die tolle Idee, auf Grund der MwSt-Umstellung, 3% nachzuberechnen. Bei laufenden Lizenzen, wie Virenlösungen etc., alles ok.
Jetzt flattern hier allerdings Rechnungen ein, die Garantieverlängerungen für PCs, Notebooks, Server betreffen.
Heisst: Wir haben 2005 Hardware verkauft und dazu eine Garantieverlängerung auf 3 Jahre. Distri meint jetzt, dass die auch nachzuberechnen sein.
Wir sind anderer Meinung, können es aber als "Laien" nicht belegen und der nächste Schritt wäre der Anwalt.

Falls jemand eine Meinung oder gar Ahnung hat, bitte her damit.

Danke!
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Verdammte fehlende Edtit-Funktion.

Uns ist übrigens klar, dass das ein durchlaufender Posten ist aber wir haben keine Lust unseren Kunden Rechnungen über den Mist zu stellen.
Zum einen wegen der Arbeit aber vor allem weil der Großteil unserer Kunden wohl denken würde, dass wir einen Schaden haben.
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Kannst Du das etwas näher erläutern?

Prinzipiell ist der derzeit bzw. damals geltende Satz gültig, also dann, als die Lieferung / Leistung erfolgte. Wenn eine kostenpflichtige Leistung 2007 erfolgt, muss diese selbstverständlich mit 19% MwSt abgerechnet werden.
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Geht es um Raten für Garantieverlängerungen? Wenn, dann ist es aus meiner Sicht berechtigt, dass der Distributor 19 % berechnet.
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Nein, es geht nicht um Raten.

2005 wurde Hardware verkauft + Garantieverlängerung auf 3 Jahre. Berechnet wurde Gesamtbetrag netto + 16%.
Für die Garantieverlängerung (2005 bezogen und sofort/komplett bezahlt/berechnet und sofort wirksam/registriert) sollen jetzt 3% nachbezahlt werden.
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Argonaut schrieb:

Uns ist übrigens klar, dass das ein durchlaufender Posten ist aber wir haben keine Lust unseren Kunden Rechnungen über den Mist zu stellen.


Da die USt-Erhöhung bei EUCH ein Durchlaufender Posten ist, warum und was wollt ihr dann euren Kunden weiterberechnen.....??????
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Argonaut schrieb:

2005 wurde Hardware verkauft + Garantieverlängerung auf 3 Jahre. Berechnet wurde Gesamtbetrag netto + 16%.
Für die Garantieverlängerung (2005 bezogen und sofort/komplett bezahlt/berechnet und sofort wirksam/registriert) sollen jetzt 3% nachbezahlt werden.


Wohl nicht für die ganze Garantieverlängerung, sondern nur für die Laufzeit ab 01.01.07, oder?
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Nein, für die ganze Verlängerung.
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Öhm - frag' doch einfach Dein zuständiges Finanzamt. Wenn man Dir telefonisch nicht weiterhelfen will / kann, dann stell' ein verbindliches Auskunftsersuchen. Genau das würde ein Anwalt nämlich auch tun. Wundert mich, daß Dein Stb nicht auf die Idee gekommen ist...
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FanTomas schrieb:

Da die USt-Erhöhung bei EUCH ein Durchlaufender Posten ist, warum und was wollt ihr dann euren Kunden weiterberechnen.....??????  


Meinst du, dass man den durchlaufenden Posten nicht weitergeben muss?
Die Dame aus unserer Buchhaltung meinte, dass es den Weg gehen müsste:

Distri->wir->Kunde->Finanzamt

Wenn dem nicht so ist, wäre die ganze Sache ja eh hinfällig.
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Bigbamboo schrieb:
Öhm - frag' doch einfach Dein zuständiges Finanzamt. Wenn man Dir telefonisch nicht weiterhelfen will / kann, dann stell' ein verbindliches Auskunftsersuchen.


Ok danke, das werden wir dann wohl machen. Die Sachbearbeiterin beim FA wusste es nicht.
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Argonaut schrieb:
Bigbamboo schrieb:
Öhm - frag' doch einfach Dein zuständiges Finanzamt. Wenn man Dir telefonisch nicht weiterhelfen will / kann, dann stell' ein verbindliches Auskunftsersuchen.


Ok danke, das werden wir dann wohl machen. Die Sachbearbeiterin beim FA wusste es nicht.



Dann ruf' nochmal an, wenn diese vermutlich in der Mittagspause ist. Genau das gleiche Spiel, wie mit der Telekom - einfach so oft anrufen, bis man die gewünschte Antwort hat! Kein Spaß!
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Es handelt sich bei der Garantie um eine sonstige Leistung, deren Leistungszeitpunkt sich über einen längeren Zeitraum zieht. Die Umsatzsteuer ist auch hier anteilig nachzuversteuern!
So wird die Umsatzsteuer zeitanteilig berechnet! Ist wohl auch bei den Leasingverträgen so gelaufen.
Bei der Garantieverlängerung ist die Frage, ab wann verlängert wird.
In der Regel sind 2 Jahre Garantie, verlängert man um ein Jahr, beginnt der Leistungszeitraum erst mit Ablauf der "normalen Garantie"

Beispiel Kauf am 01.01.05
Garantie 2 Jahre 1 Jahr Verlängerung
Garantie endet mit dem 31.12.2006! Ab 01.01.2007 tritt die Verlängerung in Kraft. Leistungszeitraum ist 2007, somit 19% USt.

Beispiel Kauf 01.01.04
Garantie 2 Jahre 2 Jahre Verlängerung.
Garantie läuft am 31.12.05 ab, danach Verlängerung, Zeitraum ist Halb/Halb in zwei Ust-Sätzen, somit ist die hälfte des Netto entgelts mit 19% zu versteuern und die Differenz nach zubezahlen.

Du stellst die Differenz nicht dem Kunden in Rechnung, sondern Du hast dem Kunden je nach Leistungszeitpunkt schon die "richtige "Umsatzsteuer" in Rechnung gestellt (Voraussetzung es wurde richtig eingestuft). Du zahlst dem Lieferanten die Differnz und kannst es bei der nächsten USt-Voranmeldung als Vorsteuer wieder geltend machen. Ist kein großer Aufwand. Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Umsätzen ist es vielleicht ein Problem.
Allerdings sollte die Sache stimmen, da falsch ausgewiesene USt nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Die Firma ist da haftbar und kann evtl. darauf sitzen bleiben (Umsatzsteuerprüfung)

Überprüfe mal ob der Fehler vielleicht beim Beginn der Verlängerung liegt oder ob tatsächlich ein Fehler vorliegt. In diesem Fall würde ich entweder den Lieferanten darauf hinweisen und nachrechnen lassen oder im weiteren Zweifel das zuständige Finanzamt prüfen lassen, wenn telefonisch nicht erreichbar, eben schriftlich. Je nach Höhe der Beträge solltet Ihr euch überlegen, ob es sich rechnet!
Bei 2€ würde ich den Thread hier schließen!
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Leider geht es nicht um 2 Euro.
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung!
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Jochen-EliteWetterau schrieb:
Du stellst die Differenz nicht dem Kunden in Rechnung, sondern Du hast dem Kunden je nach Leistungszeitpunkt schon die "richtige "Umsatzsteuer" in Rechnung gestellt (Voraussetzung es wurde richtig eingestuft). Du zahlst dem Lieferanten die Differnz und kannst es bei der nächsten USt-Voranmeldung als Vorsteuer wieder geltend machen. Ist kein großer Aufwand.  

Er kann doch unmöglich bereits die richtige USt in Rechnung gestellt haben, er hat 16% berechnet. Er wird also eine Nachbelastung bekommen vom Lieferanten, wird wahrscheinlich den gleichen Betrag weiterbelasten, und der Kunde holt es sich beim FA zurück - wenn er abzugsberechtigt ist.
Wenn ich als Privatmann eine nachträgliche Belastung bekäme, würde ich ihm wahrscheinlich was husten, jedenfalls dann, wenn er mir einen Bruttopreis inkl. USt angeboten hatte. Aber den Betrag holt er sich vom FA zurück.
Das FA erhält lediglich die 3% auf die Marge des Distributors, so ist das Wesen der USt (daher auch der Audruck Mehrwertsteuer).

DA
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Es wären nur gewerbetreibende Kunden betroffen.
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Argonaut schrieb:
Er kann doch unmöglich bereits die richtige USt in Rechnung gestellt haben, er hat 16% berechnet. Er wird also eine Nachbelastung bekommen vom Lieferanten, wird wahrscheinlich den gleichen Betrag weiterbelasten, und der Kunde holt es sich beim FA zurück - wenn er abzugsberechtigt ist.



Das sind 2 völlig unterschiedliche Vorgänge!
Dem Kunden stellt er (Argonaut) den Satz nach Leistungszeitpunkt in Rechnung. Das heißt alles was bis 31.12.2006 ausgeführt(Leistung)/geliefert(Lieferung) wurde mit 16% Umsatzsteuer berechnet. Alles was danach ausgeführt wurde mit 19%!
Er hat die Einstufung schon vorgenommen, er korrigiert nur, wenn er sonstige Leistungen auch in 07 ausführt, für die er schon Entgelt erhalten hat!

Bei Argonaut als Leistungsempfänger ist es so das die Leistung (Garantie) vor 07 abgerechnet wurde, d.h. mit 16%! Die Leistung wird aber erst in 07 ausgeführt, somit Korrektur auf 19%.
Diese Korrektur findet nur bei diesen 2 Kunden und dem Finanzamt statt. Leistungserbringer stellt Korrekturrechnung und muss USt abführen. Empfänger bekommt "richtige Rechnung" , zahlt an Lieferanten (Damit dort Null Mehraufwand) und kann vorausgesetzt Abzugsberechtigt, seine Zahlung als Vorsteuer abziehen( somit auch dort null). Bei dem Finanzamt ist es auch null (Zusammengesehen).
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Jochen, ich glaube nicht dass Du das Problem verinnerlicht hast (also das steuerliche schon, aber nicht das geschäftliche).

Wenn Du einen PC kaufst, hast Du zwei Jahre Garantie. Du kannst eine Verlängerung abschließen, die wird Dir sofort bei Kauf in Rechnung gestellt und zwar logischerweise mit der dann gültigen USt. Es wurde also am 1.7.05 ein PC verkauft. Dazu für x € noch ein oder zwei Jahre Garantieverlängerung. Das Geld ist im Sack und die USt beim FA. SeiD über zwei Jahren. Und deswegen ist auf jeden Fall die falsche (?) USt berechnet. Und jetzt kommt der Distributor und sagt, haha, 3%.

Ich frage mich ohnehin ob die Leistung nicht schon 2005 mit Aushändigung des Garantiescheins stattgefunden hat.

DA
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Dortelweil-Adler schrieb:


Ich frage mich ohnehin ob die Leistung nicht schon 2005 mit Aushändigung des Garantiescheins stattgefunden hat.

DA



Wir uns auch. Ist immer noch in Klärung.
Ich berichte mal, wenn wir eine verbindliche Aussage haben.


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