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Vorladung zur Polizei wg. Fingerabdrücken

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Hallo Forumsgemeinde, hallo Juristen,

ich habe im Frühjahr ca 3 Monate in einer Kneipe in Freiburg nebem dem Studium gejobbt. Seit 8 Wochen bin ich allerdings nicht mehr dort beschäftigt.
Jetzt habe ich vom Inhaber eben eine SMS bekommen, die alle (Ex-)Mitarbeiter bekommen haben, in der stand, dass am Samstag 11.8. morgens zwischen 6 und 11 dort eingebrochen wurde, Geldbeutel mit Tagesumsatz und Digicam ist weg. Angeblich muss die Tat 100 pro von einem (Ex)-Mitarbeiter begangen worden sein, da wohl entsprechende "Schwachstellen" am Gebäude gezielt ausgenutzt worden sind. Der Inhaber ist jetzt von der Polizei aufgefordert worden, sämtliche "möglichen Verdächtigen" zu nennen, die dann von der Polizei vorgeladen werden zwecks Fingerabdrucknahme.
Nun ist es so, dass ich eine ganze Palette von Zeugen hab, die bestätigen können, dass ich Freitags bis ca 3.00 auf einer Hochzeit war, dann bis 12.00 meinen Rausch ausgeschlafen habe um mir dann mit letzter Kraft mein Trikot überzuziehen und mit ein paar Kumpels BuLi zu schauen. Ich war garnicht in Freiburg sondern in meiner Heimatstadt Baden-Baden.
Ist es jetzt zwingend notwendig, Fingerabdrücke nehmen zu lassen? Ich hab -auch nach dem, was man hier zum Thema Beweissicherung bei Fußballspielen lesen konnte- keine Lust, denen irgendwas zu hinterlassen, was mir später irgendwann mal zum Nachteil gereichen könnte, will mich aber auch nicht komplett dagegen verwehren um keinen künstlichen Verdacht auf mich zu ziehen.
Wie sieht da die Rechtslage aus und hat jemand sowas ähnliches schonmal erlebt?

Grüße
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Da die Fingerabdrücke bei einem Beschuldigten nach § 81b Strafprozessordnung auch gegen dessen Willen abgenommen werden dürfen, macht es wenig Sinn, die freiwillige Abgabe zu verweigern.
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du kannst dich damit trösten, dass ab november die fingerabdrücke sowieso gespeichert werden. grund: "kampf gegen den terrorismus"    

Ab November 2007 soll auf den Chips in neuen Reisepässen nicht nur ein digitalisiertes Foto des Passinhabers gespeichert sein, sondern auch dessen Fingerabdruck, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin sagte.
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,441791,00.html
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Ich würde auf jeden Fall schriftlich festhalten lassen, dass die Fingerabdrucknahme nicht freiwillig geschieht!

Ob eine Löschung des Fingerabdrucks nach dem Abschluss des Verfahrens machbar ist oder nicht, weiß ich nicht zu 100%! Auf jeden Fall nicht wenn man es "freiwillig" macht!
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stefank schrieb:
Da die Fingerabdrücke bei einem Beschuldigten nach § 81b Strafprozessordnung auch gegen dessen Willen abgenommen werden dürfen, macht es wenig Sinn, die freiwillige Abgabe zu verweigern.  


ach, wurde das geändert?
geht jetzt also schon per sms vom ehemaligen arbeitgeber...  


früher gab es noch schriftliche Vorladungen mit Rechtsbehelfbelehrungen
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59 schrieb:


ach, wurde das geändert?
geht jetzt also schon per sms vom ehemaligen arbeitgeber...  


früher gab es noch schriftliche Vorladungen mit Rechtsbehelfbelehrungen


Okay, dann muss ich es wohl doch ausführlicher darstellen. Selbstverständlich ist die SMS des Arbeitgebers kein Anlass, irgend etwas zu tun. Man wüsste ja nicht mal, wohin man gehen sollte, und auch die Polizei könnte wahrscheinlich wenig mit jemand anfangen, der vorbeischaut, um mal seine Fingerabdrücke abzuliefern. Wenn man den Ausgangspost allerdings liest, ist darin erwähnt, dass eine Aufforderung kommen wird. Es wird da das Wort "Vorladung" gebraucht, dies ist allerdings verkehrt. Die Polizei kann niemand vorladen. Dies kann nur die Staatsanwaltschaft als "Herrin des Verfahrens" machen. In der Praxis gibt es zumeist eine Aufforderung zur freiwillgen Abgabe zu erscheinen. Um die zwangsweise Abgabe nach § 81b StPO zu erreichen, muss derjenige "Beschuldigter", d.h. der Tat verdächtig sein.

Der Hinweis auf das schriftliche Festhalten der "nichtfreiwilligen Abgabe" ist ebenfalls unrichtig, da dies ja bei Vorladung nach 81b ohnehin feststeht. So keine anderen Voraussetzungen vorliegen, werden Fingerabdrücke in einem solchen Zusammenhang nicht gespeichert.  
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stefank schrieb:
59 schrieb:


ach, wurde das geändert?
geht jetzt also schon per sms vom ehemaligen arbeitgeber...  


früher gab es noch schriftliche Vorladungen mit Rechtsbehelfbelehrungen


Okay, dann muss ich es wohl doch ausführlicher darstellen. Selbstverständlich ist die SMS des Arbeitgebers kein Anlass, irgend etwas zu tun. Man wüsste ja nicht mal, wohin man gehen sollte, und auch die Polizei könnte wahrscheinlich wenig mit jemand anfangen, der vorbeischaut, um mal seine Fingerabdrücke abzuliefern. Wenn man den Ausgangspost allerdings liest, ist darin erwähnt, dass eine Aufforderung kommen wird. Es wird da das Wort "Vorladung" gebraucht, dies ist allerdings verkehrt. Die Polizei kann niemand vorladen. Dies kann nur die Staatsanwaltschaft als "Herrin des Verfahrens" machen. In der Praxis gibt es zumeist eine Aufforderung zur freiwillgen Abgabe zu erscheinen. Um die zwangsweise Abgabe nach § 81b StPO zu erreichen, muss derjenige "Beschuldigter", d.h. der Tat verdächtig sein.

Der Hinweis auf das schriftliche Festhalten der "nichtfreiwilligen Abgabe" ist ebenfalls unrichtig, da dies ja bei Vorladung nach 81b ohnehin feststeht. So keine anderen Voraussetzungen vorliegen, werden Fingerabdrücke in einem solchen Zusammenhang nicht gespeichert.    


Fein, danke!
Ich habe mit dem Onkel meiner Freundin gesprochen, der ist bei der Kripo und der meinte, als Ex-Mitarbeiter wäre ich sog. "Tatortberechtigter", also auch ohne kriminellen Hintergrund am Tatort zugange gewesen. Die Abdrücke würden in einem solchen Falle eigentlich nur dazu dienen, die Fingerabdrücke aller Tatortberechtigter erstmal auszusortieren. Gespeichert würde nichts werden.
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Knueller schrieb:
 [
Die Abdrücke würden in einem solchen Falle eigentlich nur dazu dienen, die Fingerabdrücke aller Tatortberechtigter erstmal auszusortieren. Gespeichert würde nichts werden.


Die Behörden sammeln von "allen und jedem" DNA-Proben, Fingerabdrücke etc...Stichwort Terrorkampf    ! Bei Aussagen wie "Wird eh net gespeichert" etc... wäre ich vorsichtig!

Wenn du dir ab November aber eh einen neuen Reisepass zulegen willst, dann ist es worscht ob dus machst, wenn du nicht dazu gezwungen wirst, oder net!

@stefan

danke für die Infos

Mal was abseits dieser spezifischen Diskussion:

Dass dieses Land immer mehr zum Sicherheits- und Überwachungsstaat mutiert, dürfte nun auch dem letzten aufgefallen sein.....
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Fanaticfreak schrieb:

Bei Aussagen wie "Wird eh net gespeichert" etc... wäre ich vorsichtig!


wollts grade schreiben...  :neutral-face


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