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Freisprüche im "Fall Mugala"

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Der Angriff auf den Deutsch-Äthioper Ermyas Mulugeta hatte im vergangenen Jahr eine Debatte über Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland ausgelöst. Heute endete der Prozess: Beide Angeklagten wurden freigesprochen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,488743,00.html

Auch wenn hier ein Mangel an Beweisen vorliegt, finde ich es mehr als schlimm, dass die (vermeintlichen) Täter ungeschoren davon kommen. Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" halte ich grundsätzlich für richtig, wenn man jedoch bedenkt, dass den Angeklagten in diesem Fall aufgrund von schlampiger Polizeiarbeit nichts nachgewiesen werden konnte, zeigt dass doch sehr deutlich, was die deutsche Rechtsprechung wert sein kann (wert ist?).
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Da war vor kurzem ein Bericht im Fernsehen über die Polizei im Osten und wie sie immer wieder weg guckt. Besonders krass sind da Fälle wo Polizeibeamte die zuviele rechtsradikale Umtriebe zur Anzeige gebracht haben vom Staatsschutz in den Streifendienst versetzt wurden, jetzt stellen sie Blitzer auf um Verkehrsteilnehmer abzuzocken anstatt sich um wirkliche Straftaten zu kümmern. Da diese Maßnahme von ziemlich weit oben verordnet wurde, kann ich mir gut vorstellen das die Gerichte da genauso weg gucken.

Auch bewundernswert an unserer Polizei, im Stadion können sie jedes kleine Kind erschrecken, passiert mal wirklich was wie mit den Schauspielern die zusammen geschlagen wurden und sie hat die richtigen Täter vor sich, lässt sie diese laufen und die Opfer im Regen stehen.

Wir haben schon eine tolle Polizei.
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@propain

Die Polizei ist aber in jedem Land so  

Mal mehr, mal weniger.
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Lichtgestalt schrieb:
Der Angriff auf den Deutsch-Äthioper Ermyas Mulugeta hatte im vergangenen Jahr eine Debatte über Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland ausgelöst. Heute endete der Prozess: Beide Angeklagten wurden freigesprochen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,488743,00.html

Auch wenn hier ein Mangel an Beweisen vorliegt, finde ich es mehr als schlimm, dass die (vermeintlichen) Täter ungeschoren davon kommen. Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" halte ich grundsätzlich für richtig, wenn man jedoch bedenkt, dass den Angeklagten in diesem Fall aufgrund von schlampiger Polizeiarbeit nichts nachgewiesen werden konnte, zeigt dass doch sehr deutlich, was die deutsche Rechtsprechung wert sein kann (wert ist?).


Mal langsam, in dem Spiegelartikel steht ganz klar:
"....Mit dem Urteil folgte das Potsdamer Landgericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage....."
Also selbst die Nebenanklage kommt zu dem Schluß ein Freispruch ist die richtige Entscheidung.

Du sagst den beiden konnte aufgrund der schlampigen Polizeiarbeit nichts nachgewiesen werden. Dem würde ich widersprechen oder zumindest ergänzen das es nicht allein fehlende/verwischte Beweise sind die eine Verurteilung verhindern.
Es scheint Pannen gegeben zu haben, wohl wie bei jeder Ermittlung, leider!
Aber wenn z.B. zwei Stimmgutachten zu dem Schluß kommen der Angeklagte ist wohl eher nicht zu hören, dann kann die Polizei daran wenig Schuld haben.

Es fehlt einfach die Verbindung zu den Beiden.
Wäre es nicht um eine rassistische Tat gegangen, das Verfahren wäre längst eingestellt worden. Trotzdem nicht schlimm das man es bis zum Ende durchgezogen hat, nur sollte man jetzt nicht davon sprechen die Beiden wären ungeschoren davon gekommen.
Dein Vorwurf an die deutsche Rechtsprechung geht hier völlig daneben, ich bin eher froh das sie nicht anders gehandelt hat. Sollte es doch bei der rechtsprechung nicht nach öffentlicher Aufmerksamkeit, sondern nach Fakten gehen.
Wenn dann kann man der Polizei einen Vorwurf machen und über deren Rolle reden.

Ganz interessanter Artikel in der Süddeutschen (2 Seiten):
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/385785
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Zunächst muss man es anerkennen, dass sich der Richter und der Staatsanwalt nicht dem öffentlich Druck hingegeben haben und die beiden Angeklagten vorverurteilt haben. Bin immer noch der Meinung wir würden in einem Rechtsstaat leben und da sollten Täter auch tatsächlich überführt werden, bevor man sie verurteilt. Keine Angst, ich begrüße nicht, dass man jemanden zusammengeschlagen hat, finde nur, dass man jedem auch einen fairen Prozess machen sollte und Zweifel an den Darstellungen durch die Medien hat der Staatsanwalt ja schon sehr früh geäußert.
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Eintracht-Laie schrieb:
Wenn dann kann man der Polizei einen Vorwurf machen und über deren Rolle reden.


Um das Missverständnis auszuräumen: Dass die Richter so entschieden haben, halte ich für nachvollziehbar und dem Deutschen Recht entsprechend. Wie ich bereits geschrieben habe, bin ich froh, dass es den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gibt und nach ihm auch gehandelt wird.

Die Intension meines Posts war, dass das Urteil wohl seitens des Gerichts in Ordnung geht, eine "gerechte" Verurteilung der möglichen Täter (wer sie auch immer sind), aufgrund (möglicher) schlampiger Polizeiarbeit nicht unbedingt möglich ist/sein kann, da entscheidende Beweise fehlen könnten, die zur Ergreifung der wirklichen Täter führen könnten.

Es lebe der Konjunktiv!

Die Gerichte haben hier wohl richtig gehandelt, da stimme ich Dir zu. aber ob unter diesem Gesichtspunkt das Urteil wirklich "Im Namen des Volkes" ist, bezweifel ich meinerseits stark.
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Lichtgestalt schrieb:

...
Die Gerichte haben hier wohl richtig gehandelt, da stimme ich Dir zu. aber ob unter diesem Gesichtspunkt das Urteil wirklich "Im Namen des Volkes" ist, bezweifel ich meinerseits stark.


Wie meinst Du das?
Was denkst Du wie das Volk entschieden hätte?
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Eintracht-Laie schrieb:

Was denkst Du wie das Volk entschieden hätte?


Wie immer völlig gerecht:

http://www.krone.at/index.php?http://wcm.krone.at/krone/S25/object_id__71066/hxcms/
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@stefank
Sehe ich wohl ähnlich wie Du, mit dem "gesunden Volksempfinden" sollte man vorsichtig sein. Hier kommen zwar regelmässig die Sprüche von der Unschuld der Gerichts****...oder so ähnlich, aber trotzdem würde ich mich lieber einem Gericht unterwerfen als auf die Gerechtigkeit des Volkes zu vertrauen.

Würde mich trotzdem interessieren wie der Satz gemeint war.
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Eintracht-Laie schrieb:
@stefank
Sehe ich wohl ähnlich wie Du, mit dem "gesunden Volksempfinden" sollte man vorsichtig sein. Hier kommen zwar regelmässig die Sprüche von der Unschuld der Gerichts****...oder so ähnlich, aber trotzdem würde ich mich lieber einem Gericht unterwerfen als auf die Gerechtigkeit des Volkes zu vertrauen.

Würde mich trotzdem interessieren wie der Satz gemeint war.



Hallo,

ich stimme Euch zu. Ich unterwerfe mich auch lieber dem Gericht als auf das Urteil des Volkes. Was eine Vielzahl von Menschen anrichten können, beschreibt der o.g. Artikel einmal mehr.

Mit meinen oben zitierten Satz wollte ich sagen, dass so ein Urteil nur bedingt "im Namen des Volkes" ergeht. Ich für meinen Teil empfinde es nicht eindeutig in meinem Namen (bin ja auch ein Teil des Volkes), da die vorhergegangene Ermittlungsarbeit der Polizei in meinen Augen ein deutliches Urteil verhindert hat. Natürlich sehe ich die Täter nun als unschuldig an - am Urteil des Gerichts darf nicht gezweifelt werden, darauf beruht unser Staat - aber kann ich aufgrund des gesprochenen Urteils auch tatsächlich davon ausgehen, dass sie es sind..?

Unter "normalen" Umständen hätte ich das Urteil ohne wenn und aber hingenommen, aber durch die o.a. Ermittlungsarbeit der Poilzei bekomme ich doch etwas Bauchschmerzen.

Was passiert, wenn sie es doch nicht sind und in einem Monat den nächsten krankenhausreif prügeln? Ist das im Namen des Volkes..?
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@Lichtgestalt
Danke für Deine Erklärung.
Nein, man kann nicht 100% davon ausgehen das sie es nicht waren.
Und nein, niemand kann ausschliessen das sie demnächst zuschlagen.

Allerdings kann auch niemand ausschliessen das sie wirklich nichts damit zu tun hatten, und wegen nichts jetzt arbeitslos sind.
Bei dieser Scheiße im vergangenen Jahr gibt es leider nur Verlierer wie es mir scheint. Bis auf die wahren Täter  

Was die Entscheidungen im Namen des Volkes angeht, da bin ich auch nicht immer glücklich.....ich weiß nur leider keine bessere Möglichkeit.
Außerdem möchte ich anmerken das wir hauptsächlich nur von Urteilen hören, in denen es Fragen und Zweifel gibt. Das ist nur logisch, den wenn es Ungereimtheiten gibt sollten die Medien darüber berichten. Aber die unzähligen anderen, die ohne Zweifel, bekommen wir garnicht mit.
Gut möglich das dadurch ein Zerrbild entsteht.
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Lichtgestalt schrieb:
Der Angriff auf den Deutsch-Äthioper Ermyas Mulugeta hatte im vergangenen Jahr eine Debatte über Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland ausgelöst. Heute endete der Prozess: Beide Angeklagten wurden freigesprochen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,488743,00.html

Auch wenn hier ein Mangel an Beweisen vorliegt, finde ich es mehr als schlimm, dass die (vermeintlichen) Täter ungeschoren davon kommen. Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" halte ich grundsätzlich für richtig, wenn man jedoch bedenkt, dass den Angeklagten in diesem Fall aufgrund von schlampiger Polizeiarbeit nichts nachgewiesen werden konnte, zeigt dass doch sehr deutlich, was die deutsche Rechtsprechung wert sein kann (wert ist?).

Aufgrund schlampiger Polizeiarbeit? Wohl eher aufgrunddessen, dass sie es nicht waren, oder es ihnen zumindest nichteinmal ansatzweise nachgewiesen werden konnte. Zum "Urteil des Volkes" hat stefank ja schon einen entsprechenden Artikel gepostet, und wer glaubt, hier wäre das anders, der irrt, der gemeine BILD-Leser will böse Täter und arme Opfer, da gibt es keine Grautöne, erst verurteilen, dann mal gucken, was die Sachlage so sagt.
Zum Glück gilt in Dtld. das Grundgesetz und das Offizialprinzip.

Hier nochmal ein etwas ausführlicherer Artikel.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,488791,00.html
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und hier liest man mal was vom Tatverlauf.

http://www.taz.de/index.php?id=politik&art=794&id=442&cHash=504a32114f

Aus Mangel an Beweisen.

Das Opfer erinnert sich nicht mehr und stimmt dem Urteil zu.

Krass!


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