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[HELP] außerordentliches Kündigungsrecht

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Hallo,

ich habe eine Frage zum außerordentlichen Kündigungsrecht!

Im Mai letzten Jahres habe ich bei der Firma Ish ein Arena-Abo (Empfangsart: Kabel) abgeschlossen. Einen Decoder für den Kabelempfang musste ich mir nicht kaufen, da ich noch ein Neugerät vorrätig hatte.

Im September letzten Jahres staunte ich dann nicht schlecht, als ich Arena nicht mehr empfangen konnte. Auf Nachfragen beim Hausmeister teilte dieser mir mit, dass der Vermieter von Kabel- auf Satempfang umgestellt hätte. Mir wurde dann von Vermieterseite angeboten, bei einem bestimmten Händler für schlappe 200 EUR ein neues, Satempfang-taugliches Abo inkl. Decoder abzuschließen.

Daraufhin habe ich am 18. Oktober 2006 (Datum der Erkenntnis) rückwirkend zum 01. Oktober 2006 meinen Vertrag mit der Firma Ish außerordentlich gekündigt, da ich ja nun keine Programme mehr über Kabelanschluss empfangen konnte.

Bis Heute hat die Firma. Ish, bzw. jetzt die Nachfolgegesellschaft also fleißig den Monatsbetrag von meinem Konto abgebucht und sogar den Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert; trotz Kündigung meinerseits!

Da die Firma Ish auf meine Schreiben nicht reagiert, möchte ich einen RA damit beauftragen die abgebuchten Beträge rückwirkend ab 10/06 einzufordern.

Meine Frage:
Hatte ich das Recht, meinen Vertrag mit der Firma Ish außerordentlich  zu kündigen und wenn ja, auf welche Paragraphen / Urteile kann ich mich berufen?

Über fachliche Antwort wäre ich erfreut.

Danke & Gruß

F_F
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Inwiefern dir in diesem Zusammenhang nun ein ausserordentliches Kündigungsrecht zusteht vermag ich nicht zu beurteilen, allerdings sollte dieser Passus in den AGB des Kabelbetreibers / (Arena ?) zu finden sein.

Einen ähnlich gelagerten Fall hatte ich seinerzeit mit Premiere, die eine Preiserhöhung durchführten, was zur Folge hatte, dass ich aufgrund der AGB-Bedingungen ein entsprechendes ausserordentliches Kündigungsrecht hatte.

Meine Kündigung wurde auch nicht akzeptiert, es wurde weiter abgebucht, bzw. die mtl. Beträge angemahnt.

Da meine Kündigung per Einschreiben/Rückschein erfolgte, war letztendlich ein Nachweis einfach und über einen Anwalt konnte ich schlussendlich meine Rückerstattungsansprüche durchsetzen. Die Rechtschutzversicherung hatte diesen Fall auch übernommen.

Solltest du also ein entsprechendes Kündigungsrecht gehabt haben, gehe ich davon aus, dass du gute Chancen hast.
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das komplexe ist halt, dass du den vertrag über die kabelinhalte (arena) direkt mit unimedia und der für den empfang notwendige kabelanschluss über deinen vermierter läuft.

die agb´s von unity enthalten keinen diesbezüglich regelungsgehalt. Da Du nicht umgezogen bist, sondern lediglich ein Wechsel von kabel auf satelit stattgefunden hat, wüsste ich nicht warum du gegenüber unity einen anspruch haben solltest? wenn das so wäre könnte man einfach jedes vertragsverhältnis durch so eine umstellung vornehmen.

wenn du überhaupt einen anspruch hast, dann ggü. deinem vermieter. in deinem mietvertrag steht wahrscheinlich der kabelanschluss drinne, darauf vertrauend hast du arena etc. abgeschlossen und das wird durch ihn unmöglich gemacht.
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Hallo,

Danke erstmal für die ersten Hinweise.

Habe eben mit stefank ausgiebig telefoniert und bin jetzt einen großen Schritt weiter.


Gruß
F_F


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