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Frage an die Juristen

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Gibt es eine Art "Recht am Bauwerk"?

Kann ich zum Beispiel das Wiesbadener Kurhaus als Bausatz herstellen oder muß ich da jemand um Erlaubnis bitten bzw. "Gebühren" zahlen. Oder wenn ich mir Aufkleber mit einem X-beliebigen öffentlichen Bauwerk herstellen lasse?

Hab unter google nix gefunden...!?
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Zuerst die schlechte Nachricht: Werke der Baukunst sind vom Urheberrecht genau so geschützt wie alle anderen Werke auch, man darf sie also nicht (auch nicht als Modell) nachbauen und diese Nachbauten öffentlich verwerten.  
Die gute Nachricht: Der Architekt des Wiesbadener Kurhauses,  Friedrich Max von Thiersch, ist 1921 gestorben und somit schon länger als 70 Jahre tot. Sein Urheberrecht ist somit erloschen.  Allerdings fand wohl in den 80er Jahren eine vollständige Renovierung statt. Wenn hierbei auch die Fassade neu gestaltet wurde, könnte dies als Bearbeitung selbstständig geschützt sein. Dies halte ich aber für unwahrscheinlich.  Sicher gehst du, wenn du einfach beim Kurhaus mal anfragst.
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Danke für die Antwort.

Es geht mir um die grundsätzliche Frage.

Wenn ich ein Foto vom Kurhaus mache, gehört das Recht am Bild doch mir. Wenn ich jetzt 12 Fotos mache und daraus einen Kalender!?
Wer beansprucht ein Urheberrecht? Wie wäre das beim Waldstadion zum Beispiel?
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Kurz gesagt:

Nachbauen nein - abbilden ja?
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Troubadix schrieb:

Wer beansprucht ein Urheberrecht? Wie wäre das beim Waldstadion zum Beispiel?

Wieo wusste ich bereits beim Eingansposting, dass es letzten Endes darauf hinauslaufen wird  

Warum gibt es eigentlich noch keinen Legobausatz "Frankfurter Waldstadion"
Man wäre das geil  
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Luzbert schrieb:
Troubadix schrieb:

Wer beansprucht ein Urheberrecht? Wie wäre das beim Waldstadion zum Beispiel?

Wieo wusste ich bereits beim Eingansposting, dass es letzten Endes darauf hinauslaufen wird  ...



Ich wusste es leider nicht, sonst hätte ich mir das Nachschauen des Architekten des Kurhauses erspart. Insgesamt gilt, dass sich Rechtsfragen generell besser beantworten lassen, wenn einem der richtige Sachverhalt präsentiert wird. (Grrrrr...)

Für Abbildungen von Bauwerken gilt nach § 59 UrhG die sog. Panoramafreiheit. Das bedeutet, sie dürfen von öffentlich zugänglichen Stellen aus von außen fotografiert werden und die Fotos dann auch verwertet werden. Innenaufnahmen sind dagegen nicht gestattet, sie unterliegen dem Hausrecht.  
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Wäre ne schöne Idee.
Von der AOL-Arena gibt es glaub ich ein Bausatz.

Aber daraum gehts mir echt nicht, ich möchte nur wissen ob ich öffentliche Gebäude abbilden darf...
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stefank schrieb:
Luzbert schrieb:
Troubadix schrieb:

Wer beansprucht ein Urheberrecht? Wie wäre das beim Waldstadion zum Beispiel?

Wieo wusste ich bereits beim Eingansposting, dass es letzten Endes darauf hinauslaufen wird  ...



Ich wusste es leider nicht, sonst hätte ich mir das Nachschauen des Architekten des Kurhauses erspart. Insgesamt gilt, dass sich Rechtsfragen generell besser beantworten lassen, wenn einem der richtige Sachverhalt präsentiert wird. (Grrrrr...)

Für Abbildungen von Bauwerken gilt nach § 59 UrhG die sog. Panoramafreiheit. Das bedeutet, sie dürfen von öffentlich zugänglichen Stellen aus von außen fotografiert werden und die Fotos dann auch verwertet werden. Innenaufnahmen sind dagegen nicht gestattet, sie unterliegen dem Hausrecht.  


Sorry, dass ich dass nicht genauer formuliert habe. Der Bausatz war verwirrend.

Danke für Deine Recherchen! Außenaufnahmen sind also zur allgemeinen Verwertung gestattet. Viiiiielen Dank für die Hilfe!!  
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Luzbert schrieb:
Troubadix schrieb:

Wer beansprucht ein Urheberrecht? Wie wäre das beim Waldstadion zum Beispiel?

Wieo wusste ich bereits beim Eingansposting, dass es letzten Endes darauf hinauslaufen wird  

Warum gibt es eigentlich noch keinen Legobausatz "Frankfurter Waldstadion"
Man wäre das geil  


Wenn es wirklich mal nen Lego-Bausatz geben sollte, bin ich auf jeden Fall auf die Dachkonstellation gespannt. *g*
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Friendly_Fire schrieb:


Wenn es wirklich mal nen Lego-Bausatz geben sollte, bin ich auf jeden Fall auf die Dachkonstellation gespannt. *g*


Das ist doch total einfach. Über dem Videowürfel einige Fensterteile, durch die man verschwommen etwas Gelbliches sehen kann - fertig ist die 100%ig realistische Dachkonstruktion...
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Troubadix schrieb:
stefank schrieb:
Luzbert schrieb:
Troubadix schrieb:

Wer beansprucht ein Urheberrecht? Wie wäre das beim Waldstadion zum Beispiel?

Wieo wusste ich bereits beim Eingansposting, dass es letzten Endes darauf hinauslaufen wird  ...



Ich wusste es leider nicht, sonst hätte ich mir das Nachschauen des Architekten des Kurhauses erspart. Insgesamt gilt, dass sich Rechtsfragen generell besser beantworten lassen, wenn einem der richtige Sachverhalt präsentiert wird. (Grrrrr...)

Für Abbildungen von Bauwerken gilt nach § 59 UrhG die sog. Panoramafreiheit. Das bedeutet, sie dürfen von öffentlich zugänglichen Stellen aus von außen fotografiert werden und die Fotos dann auch verwertet werden. Innenaufnahmen sind dagegen nicht gestattet, sie unterliegen dem Hausrecht.  


Sorry, dass ich dass nicht genauer formuliert habe. Der Bausatz war verwirrend.

Danke für Deine Recherchen! Außenaufnahmen sind also zur allgemeinen Verwertung gestattet. Viiiiielen Dank für die Hilfe!!    



Vorsicht beim Waldstadion, dieses ist nur sehr beschränkt von außen zu sehen. Um Fotos zu machen musst Du in aller Regel das Stadiongelände betreten, auf dem schon die Hausordnung und nicht mehr die von stefank erwähnte Panoramafreiheit gilt. Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken bedürfen da, glaube ich, der Genehmigung (ohne dass ich das jetzt nachgeschaut hätte). Private Aufnahmen sind allerdings meines Wissens erlaubt, so dass nichts im Wege steht, wenn Du Dir nur selbst einen Kalender an die Wand hängen willst.


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