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Hohe Raumtemperatur - Mietminderung?

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Hallöle,

vielleicht hat ja einer Erfahrung mit folgendem Sachverhalt:

Ich bewohne eine Wohung mit ausgebautem Spitzboden - dieser ist über eine Wendeltreppe zu erreichen. In Tagen wie diesen ist die Raumtemperatur im Spitzboden unerträglich, im Sommer noch schlimmer...  

Nun meine Frage: Ist bei überschreiten einer gewissen Temperatur für den betroffenen Wohnraum eine Mietminderung möglich?

Ich hab über Google nur das 26 Grad-Urteil bei Büroräumen gefunden!?
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Wie lange wohnsten schon in der Wohnung?
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3 Jahre, allerdings wird der Raum erst seit ca. einem Jahr als (privates) Büro und Lernzimmer genutzt.

Ich brauch nämlich seit einem Jahr ein Kinderzimmer und das ist mein ehemaliges Büro...
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Im Prinzip ja , aber der Nachweis wird schwer zu führen sein.

http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/Archiv_vv/PT057.html
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HeinzGründel schrieb:
Im Prinzip ja , aber der Nachweis wird schwer zu führen sein.

http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/Archiv_vv/PT057.html


Nunja, ich kann ihn gerne mal einladen sich oben ne Stunde hinzusetzen. Das kuriose ist, wenn es draußen schon lange Dunkel ist, schwitzt man oben immer noch. Im Grunde ist die Temperatur drinnen damit sogar höher (!) als draußen...
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Troubadix schrieb:
HeinzGründel schrieb:
Im Prinzip ja , aber der Nachweis wird schwer zu führen sein.

http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/Archiv_vv/PT057.html


Nunja, ich kann ihn gerne mal einladen sich oben ne Stunde hinzusetzen. Das kuriose ist, wenn es draußen schon lange Dunkel ist, schwitzt man oben immer noch. Im Grunde ist die Temperatur drinnen damit sogar höher (!) als draußen...


 Glaub ich dir gerne. Nur, wenn dich dein Vermieter auf Zahlung der Differenz verklagt, mußt du halt darlegen und beweisen  das es wirklich unerträglich war.


Und im Gerichtssaal ists kühl.....
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Is klar...

Vielleicht kann ich ihm ne Klima aus dem Kreuz leiern, wenn ich mich an den Einbaukosten beteilige, ich wollte nur wissen, ob ich ihm mit ebbes drohen kann...  

Im Grunde hab ich einen guten Vermieter. Aber wenn ich ihm irgendwelche Urteile an den Kopf werfe wird er immer nervös.    (Falsche NK-Abrechnung etc.)
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Brady schrieb:
Wie lange wohnsten schon in der Wohnung?


Was geht´n Dich das an...häääh????    

Deine elende Jacke ist jetzt vom Jaguar in den Toyota umgezogen. Konnte sie gerade noch vor der Rotkreuztonne retten!!! Sie hat mi letzte Woche sogar mal einen guten Dienst erwiesen...
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Koi schrieb:
Brady schrieb:
Wie lange wohnsten schon in der Wohnung?


Was geht´n Dich das an...häääh????    

Deine elende Jacke ist jetzt vom Jaguar in den Toyota umgezogen. Konnte sie gerade noch vor der Rotkreuztonne retten!!! Sie hat mi letzte Woche sogar mal einen guten Dienst erwiesen...

Wa willsten du dicker von mir?
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Troubadix schrieb:

Vielleicht kann ich ihm ne Klima aus dem Kreuz leiern,


wenn dem so ist meld dich bei mir ich kann dir da weiterhelfen      
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Troubadix schrieb:
Is klar...

Vielleicht kann ich ihm ne Klima aus dem Kreuz leiern, wenn ich mich an den Einbaukosten beteilige,


Die folgekosten sind das problem, sonst hätte nämlich jeder eine.
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niemiec schrieb:
Troubadix schrieb:
Is klar...

Vielleicht kann ich ihm ne Klima aus dem Kreuz leiern, wenn ich mich an den Einbaukosten beteilige,


Die folgekosten sind das problem, sonst hätte nämlich jeder eine.



Naja, ich brauch sie ja nicht immer. Alternativ wäre eine neue Wohnung - kostet  mich in Endeffekt mehr...
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niemiec schrieb:
Troubadix schrieb:
Is klar...

Vielleicht kann ich ihm ne Klima aus dem Kreuz leiern, wenn ich mich an den Einbaukosten beteilige,


Die folgekosten sind das problem, sonst hätte nämlich jeder eine.



ach das stimmt so auch nicht.
die haben heute energieeffiziens klasse A und sind leistungsgeregelt.
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Hallo Troubadix,

hier noch ein ganz aktuelles Urteil zu Deiner Problematik:

http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/urteileffm/H063.htm

OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 19.1.2007 – 2 U 106/06, NZM 2007, 330
Leitsatz
Sommerliche Hitze durch Sonneneinstrahlung in einem den Bauvorschriften entsprechenden Gebäude ist Teil des allgemeinen Lebensrisikos und kein Mangel, sofern der Vermieter nicht erkennbar eine Klimatisierung oder besondere Dämmung des Gebäudes zugesagt hat.

Anmerkung
Die Entscheidung erging zum gewerblichen Mietrecht. Dort wird von der herrschenden Rechtsprechung ein Mangel der Mietsache angenommen, wenn die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung bezüglich der Raumtemperaturen nicht eingehalten sind (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 17.6.2003 – 9 U 82/01, WuM 2004, 49; OLG Hamm, Urt. v. 28.2.2007 – 30 U 131/06). Dieser Rechtsprechung widerspricht das OLG Frankfurt/Main.  

Die Entscheidung betrifft zwar Gewerbemietverhältnisse, wird aber wohl auch auf Wohnraummietverhältnisse anzuwenden sein. Ein erheblicher Mangel und damit eine Mietminderungsvorausetzung wäre somit die Nichtbeachtung der Bauvorschriften im Zeitpunkt des Baujahres oder die Zusicherung des Vermieters, eine Dämmung bzw. Klimaanlage zu installieren.

Viel Erfolg  

Nossek lebt  


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