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UF-Sticker Motiv auf einer Fahne --> Ärger ?

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Gude , Habe vor mir eine Fahne zu bedrucken lassen (nur  eine kleiner 1x1m) . Ich hatte vor dass Motiv " I *ADLER* FFM " drauf zu drucken lassen aber da der Sticker mit dem Motiv am Fancontainer verkauft wird , und damit indirekt was mit den Ultras zu tun hat (bin kein mitglied / zu jung) denkt ihr es wird Ärger geben oder denkt ihr es juckt niemanden .

PS: Auf dem Sticker ist nix von Uf97 drauf also ein neutraler.. mehr oder weniger  

mfg
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Da gibt es eine einfache Regel: Wenn du etwas von Anderen verwenden möchtest, frag direkt bei ihnen an, ob sie damit einverstanden sind.

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Da hat keiner ein Patent drauf....
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Ja, aber auch aus Respekt einfach mal ne Email an die Jungs schreiben und dann wirste schon ne Antwort bekommen
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Wenn das Ding öffentlich an jedermann verkauft wird, warum sollte man es dann nicht auch zu solch einem Zweck nutzen dürfen?  
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Da es kein UF Adler ist, wirst du das zu 99,999% verwenden dürfen.
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Einfach mal ne Mail an Maxfanatic schreiben, der wird dir helfen können  ,-)

Sollte aber kein Problem sein.
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Glaube nicht, dass das Ärger gibt. Würde aber sicherheitshalber mal nachfragen.
Gruß 98
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DerGeyer schrieb:
Einfach mal ne Mail an Maxfanatic schreiben, der wird dir helfen können  ,-)

.....


Schließe mich den meisten Vorpostern an. Frage die Leute wie z.B. Maxfanatic einfach per Mail oder direkt am Container. Rein aus Respektgründen sollte man das schon machen. "Maxfanatic" ist immer fair bei solchen Sachen. habe ihn selber schon oft angemailt oder persl. gefragt. Bisher auch noch niemals ne Absage erhalten. Entweder gehts oder halt nicht, dann akzeptiert man halt auch die Antwort.

Danke nochmal an Max an dieser Stelle!

Die Leute wollen da aber auch wirklich gefragt werden, ist doch selbstverständlich.
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is doch cool das er nachfragen will.
http://uf97.de/index.php?seite=Kontakt
da haste mail-addy usw.
einfach mal hinschreiben, denke aber auch nicht, dass die da ein problem haben.
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Tackleberry schrieb:
Wenn das Ding öffentlich an jedermann verkauft wird, warum sollte man es dann nicht auch zu solch einem Zweck nutzen dürfen?    


... denkst Du so auch über Musik?
Briefmarken?
Banknoten?
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Wehrheimer_Adler schrieb:
Tackleberry schrieb:
Wenn das Ding öffentlich an jedermann verkauft wird, warum sollte man es dann nicht auch zu solch einem Zweck nutzen dürfen?    


... denkst Du so auch über Musik?
Briefmarken?
Banknoten?


Wenn ich Musik ganz legal in einem Geschäft kaufe: ja.
Wenn ich Briefmarken in einer Poststelle kaufe: ja.
Wenn ich Banknoten in meiner Bank erhalte: ja.
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Tackleberry schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
Tackleberry schrieb:
Wenn das Ding öffentlich an jedermann verkauft wird, warum sollte man es dann nicht auch zu solch einem Zweck nutzen dürfen?    


... denkst Du so auch über Musik?
Briefmarken?
Banknoten?


Wenn ich Musik ganz legal in einem Geschäft kaufe: ja.
Wenn ich Briefmarken in einer Poststelle kaufe: ja.
Wenn ich Banknoten in meiner Bank erhalte: ja.


Wenn du Musik im Geschäft kaufst, bekommt der Urheber, der das Werk zur Verfügung stellt, eine Abgabe. Und der Urheber der Briefmarke stellt sein Werk (in der Regel gegen Vergütung) für einen bestimmten Zweck zur Verfügung. Bei Banknoten ist das ähnlich.

Und wenn irgendjemand etwas erschafft, gehört die Nutzung zunächst ihm. Und wenn ein anderer dies verwenden möchte, braucht er (formal) das Einverständnis des Urhebers. Es sei denn er schert sich aus bestimmten Gründen nicht darum.
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Darf ich mal ganz freundlich sagen das hier manch einer nen dubbe hat Nicht böse gemeint...
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firstjoe schrieb:
Darf ich mal ganz freundlich sagen das hier manch einer nen dubbe hat Nicht böse gemeint...


Logisch. Ich dachte immer, das ist die Grundlage, um hier schreiben zu dürfen. Oder hab ich da etwas falsch verstanden?
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Flea schrieb:
Tackleberry schrieb:
Wehrheimer_Adler schrieb:
Tackleberry schrieb:
Wenn das Ding öffentlich an jedermann verkauft wird, warum sollte man es dann nicht auch zu solch einem Zweck nutzen dürfen?    


... denkst Du so auch über Musik?
Briefmarken?
Banknoten?


Wenn ich Musik ganz legal in einem Geschäft kaufe: ja.
Wenn ich Briefmarken in einer Poststelle kaufe: ja.
Wenn ich Banknoten in meiner Bank erhalte: ja.


Wenn du Musik im Geschäft kaufst, bekommt der Urheber, der das Werk zur Verfügung stellt, eine Abgabe. Und der Urheber der Briefmarke stellt sein Werk (in der Regel gegen Vergütung) für einen bestimmten Zweck zur Verfügung. Bei Banknoten ist das ähnlich.

Und wenn irgendjemand etwas erschafft, gehört die Nutzung zunächst ihm. Und wenn ein anderer dies verwenden möchte, braucht er (formal) das Einverständnis des Urhebers. Es sei denn er schert sich aus bestimmten Gründen nicht darum.




Gut, daber dann liegt es doch an dem Verkäufer (oder gar an dem Hersteller) den Urheber zu fragen, ob er die Ware verkaufen darf. Wenn ich als Kunde in ein seriöses Geschäft gehe dann gehe ich davon aus, dass das, was dort angeboten wird, auch angeboten werden darf.

Wenn die Verkaufsstelle natürlich eine zweifelhafte Klitsche ist, würde ich mir auch meine Gedanken machen.

"Am Fancontainer" klang für mich zunächst mal nach Variante 1. Wenn es aber eher in Richtung Variante 2 geht, dann hast du natürlich Recht.
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Es hat, jenseits allem juristischem Geplänkel, vielleicht einfach etwas mit Anstand zu tun, wenn man in solchen Fällen den Urheber fragt, ob man das Motiv verwenden darf - oder eben nicht.

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Ihr streitet euch, weil euch die juristische Begrifflichkeit nicht vertraut ist und ihr deshalb den falschen Ausdruck "Verwenden" gebraucht.
Das Urheberecht schützt Werke vor Vervielfältigen, Veröffentlichen, Bearbeiten, Aufführen, Senden etc. Das darf man grundsätzlich immer nur mit Zustimmung des Urhebers.


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