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Urteil: Keine Strafe für A.C.@.B. - Banner

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Stadionwelt.de
http://www.stadionwelt-fans.de/index.php?head=Keine-Strafe-fuer-[bad]****[/bad]-Banner&folder=sites&site=news_detail&news_id=4809
*Das Gericht sieht in dem Schriftzug weitere Deutungsmöglichkeiten als die von der Staatsanwaltschaft aufgeführte. Womit eine Verurteilung gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 im Grundgesetz verstoße.*
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Das bestätigt nur andere Urteile zu der Abkürzung. Das wird genauso gehandhabt wie der Spruch "Alle Soldaten sind Mörder", da keine bestimmte Gruppe gemeint ist ist es in Deutschland nicht strafbar.
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Hübsch finde ich den Rüffel des Amtsrichters, er habe Straftaten zu verurteilen und nicht für gutes Benehmen zu sorgen.
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RedZone schrieb:
Stadionwelt.de
http://www.stadionwelt-fans.de/index.php?head=Keine-Strafe-fuer-[bad][bad]****[/bad][/bad]-Banner&folder=sites&site=news_detail&news_id=4809
*Das Gericht sieht in dem Schriftzug weitere Deutungsmöglichkeiten als die von der Staatsanwaltschaft aufgeführte. Womit eine Verurteilung gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Artikel 5 im Grundgesetz verstoße.*


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Unglaublich! Da setzen Polizisten Wochenende fuer Wochenende ihr Leben fuer unsere Sicherheit aufs Spiel und dann wird so ein Verhalten an den Tag gelegt. Wegsperren sollte man diejenigen, die das Plakat aufgehaengt haben!
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Viel zu harmlos, viel zu harmlos!
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SGEMoe schrieb:
Unglaublich! Da setzen Polizisten Wochenende fuer Wochenende ihr Leben fuer unsere Sicherheit aufs Spiel und dann wird so ein Verhalten an den Tag gelegt. Wegsperren sollte man diejenigen, die das Plakat aufgehaengt haben!


Wieviele Polizisten sind denn schon in den deutschen Stadien gestorben? Die Einzigen die gefährlich leben sind die Fussballfans und da vor allem die Auswärtsfahrer.
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propain schrieb:
SGEMoe schrieb:
Unglaublich! Da setzen Polizisten Wochenende fuer Wochenende ihr Leben fuer unsere Sicherheit aufs Spiel und dann wird so ein Verhalten an den Tag gelegt. Wegsperren sollte man diejenigen, die das Plakat aufgehaengt haben!


Wieviele Polizisten sind denn schon in den deutschen Stadien gestorben? Die Einzigen die gefährlich leben sind die Fussballfans und da vor allem die Auswärtsfahrer.


Ich glaube das war Ironie.. Ich hoffe es zumindest..  
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FightingSociety schrieb:
propain schrieb:
SGEMoe schrieb:
Unglaublich! Da setzen Polizisten Wochenende fuer Wochenende ihr Leben fuer unsere Sicherheit aufs Spiel und dann wird so ein Verhalten an den Tag gelegt. Wegsperren sollte man diejenigen, die das Plakat aufgehaengt haben!


Wieviele Polizisten sind denn schon in den deutschen Stadien gestorben? Die Einzigen die gefährlich leben sind die Fussballfans und da vor allem die Auswärtsfahrer.


Ich glaube das war Ironie.. Ich hoffe es zumindest..    


Yep. Lest seine anderen Beiträge, dann wisst ihr, dass ironisch war.
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A.B.S.A.  
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@Mods

Warum darf man hier eigentlich nicht die Abkürzung schreiben?

Ein richterliches Urteil liegt ja nun vor, dass eine Äußerung gemäß GG §5 (Meinungsfreiheit) zulässig ist:

§5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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RedZone schrieb:
@Mods

Warum darf man hier eigentlich nicht die Abkürzung schreiben?


Mir stellt sich eher die Frage: Warum sollte man das dürfen?
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schobbe schrieb:
RedZone schrieb:
@Mods

Warum darf man hier eigentlich nicht die Abkürzung schreiben?


Mir stellt sich eher die Frage: Warum sollte man das dürfen?  


Um u.a. diese Threaderöffnung ohne "@" schreiben zu können...
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RedZone schrieb:
@Mods

Warum darf man hier eigentlich nicht die Abkürzung schreiben?

Ein richterliches Urteil liegt ja nun vor, dass eine Äußerung gemäß GG §5 (Meinungsfreiheit) zulässig ist:

§5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


Das Urteil des LG Karlsruhe ist schlichtweg für die Füße.

Es gibt in Deutschland 115 weiterer Landgerichte, bei denen Du mit der Begründung möglicherweise Baden gehst.
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Wegen der Meinungsfreiheit schobbe! Steht doch da!
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Misanthrop schrieb:
RedZone schrieb:
@Mods

Warum darf man hier eigentlich nicht die Abkürzung schreiben?

Ein richterliches Urteil liegt ja nun vor, dass eine Äußerung gemäß GG §5 (Meinungsfreiheit) zulässig ist:

§5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


Das Urteil des LG Karlsruhe ist schlichtweg für die Füße.

Es gibt in Deutschland 115 weiterer Landgerichte, bei denen Du mit der Begründung möglicherweise Baden gehst.


Sehe ich anders.

AC@B als direkter Zuruf kann eine strafbare Beleidigung sein, das Tragen eines T-Shirts oder das Schreiben von AC@B in einen Forum hingegen nicht.

Gibt's noch weitere rechtsanwaltliche Meinungen hierzu?, deine kenne ich ja jetzt.
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Misanthrop schrieb:
RedZone schrieb:
@Mods

Warum darf man hier eigentlich nicht die Abkürzung schreiben?

Ein richterliches Urteil liegt ja nun vor, dass eine Äußerung gemäß GG §5 (Meinungsfreiheit) zulässig ist:

§5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


Das Urteil des LG Karlsruhe ist schlichtweg für die Füße.

Es gibt in Deutschland 115 weiterer Landgerichte, bei denen Du mit der Begründung möglicherweise Baden gehst.


Ist nicht das erste Urteil, bei dem so entschieden wurde.
Ab welcher Zahl von Landgerichten gilt die Äußerung denn als in Ordnung?
Oder erst, wenn Karlsruhe das entschieden hat?
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NX01K schrieb:

Ist nicht das erste Urteil, bei dem so entschieden wurde.
Ab welcher Zahl von Landgerichten gilt die Äußerung denn als in Ordnung?
Oder erst, wenn Karlsruhe das entschieden hat?


Sofern die Frage ernstgemeint sein sollte...

Wichtig ist für den Angeklagten die Rechtsprechung des Gerichts, bei welchem er landet.
Aber selbst das nützt Dir nix, wenn das Gericht seine Rechtsprechung ändern sollte. Konsequenterweise kann man sich also wirklich erst sicher sein, nachdem etwas höchstgerichtlich entschieden ist.

Wobei ich nicht recht nachvollziehen kann, weshalb man seine grundrechtlich geschützte freie Meinungsäußerung nicht andernorts ausleben kann als dort, wo es u.U. die Rechtssphäre Dritter betrifft. Also z.B. hier.

Zieht also T-Shirts an, werft der Staatsmacht von Ansicht zu Angesicht entgegen, was Ihr wollt. Und führt wundervolle Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten dieser Republik, bei welche mit wehenden Fahnen um Grundrechte gerungen wird.
Aber muss diese Diskussion zur Selbstverwirklichung auf dieser Plattform tatsächlich sein?
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Misanthrop schrieb:
NX01K schrieb:

Ist nicht das erste Urteil, bei dem so entschieden wurde.
Ab welcher Zahl von Landgerichten gilt die Äußerung denn als in Ordnung?
Oder erst, wenn Karlsruhe das entschieden hat?


Sofern die Frage ernstgemeint sein sollte...

Wichtig ist für den Angeklagten die Rechtsprechung des Gerichts, bei welchem er landet.
Aber selbst das nützt Dir nix, wenn das Gericht seine Rechtsprechung ändern sollte. Konsequenterweise kann man sich also wirklich erst sicher sein, nachdem etwas höchstgerichtlich entschieden ist.

Wobei ich nicht recht nachvollziehen kann, weshalb man seine grundrechtlich geschützte freie Meinungsäußerung nicht andernorts ausleben kann als dort, wo es u.U. die Rechtssphäre Dritter betrifft. Also z.B. hier.

Zieht also T-Shirts an, werft der Staatsmacht von Ansicht zu Angesicht entgegen, was Ihr wollt. Und führt wundervolle Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten dieser Republik, bei welche mit wehenden Fahnen um Grundrechte gerungen wird.
Aber muss diese Diskussion zur Selbstverwirklichung auf dieser Plattform tatsächlich sein?


Letztlich ist es ein fanrelevantes Thema, was oft genug im Alltag eine Rolle spielte und spielen wird. Auch und gerade für Eintrachtfans.  ,-)

Also sehe ich nicht, wieso die Diskussion hier nicht geführt werden sollte.
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reggaetyp schrieb:

Letztlich ist es ein fanrelevantes Thema, was oft genug im Alltag eine Rolle spielte und spielen wird. Auch und gerade für Eintrachtfans.  ,-)

Also sehe ich nicht, wieso die Diskussion hier nicht geführt werden sollte.  


Die Diskussion darüber, ob und was man ungestraft öffentlich sagen kann? Immer. Volle Zustimmung.

Aber wenn es oben darum ging, ob man hier ein "@"-chen verwenden sollte oder nicht, sehe ich das ganz anders. Denn was hier geschrieben wird, ist eben (leider) nicht allein die Privatsache des Schreibers.


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