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Fanclubcard

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Hesse1979 schrieb:
Vorstand der Eintracht Frankfurt Fußball AG schrieb:

Weitergabe der ermäßigten Dauerkarten:

Eine Weitergabe und Nutzung ermäßigter Dauerkarten ist innerhalb folgender Gruppierungen möglich: Schüler, Studenten, Rentner und Mitglieder von Eintracht Frankfurt e.V. sowie Mitglieder der offiziellen Fanclubs, solange diese einen Ermäßigungsnachweis (Schüler- o. Studentenausweis, Mitgliedsausweis, Fanclubcard, etc.) vorlegen können.

Da die Frage bezüglich der Nutzung von ermäßigten DK hier schon oft gestellt aber nie wirklich beantwortet wurde, frage ich jetzt nochmal anhand dieses Zitats.
Heisst das jetzt, denn so würde ich das anhand dieser Passage verstehen, daß jeder der in irgendeiner Weise ermäßigungsberechtigt ist, auch jede ermäßigte DK nutzen darf ? Sprich: FuFA-Mitglied (ohne EFC-Mitgliedschaft) darf auch EFC-DK nutzen oder Schüler (ohne EFC-Mitgliedschaft) auch EFC-DK oder ein EFC-Mitglied (ohne sonst ein Ermäßigungskriterium zu erfüllen) auch normale ermäßigte DK nutzen ?


So verstehe ich die Passage und ich denke sie ist auch gerechtfertigt. Der Preis ist ja der gleiche und somit ist der Anspruch auf Ermäßigung auch der gleiche
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ich bin nicht in einem efc, hab aber ne ermäßigte dk (schüler), muss ich mir jetzt auch das ding besorgen?
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sgefan@hamid schrieb:
ich bin nicht in einem efc, hab aber ne ermäßigte dk (schüler), muss ich mir jetzt auch das ding besorgen?


Nein, das betrifft nur EFC´s. Du hast ja als Nachweis deinen Schülerausweis.
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propain schrieb:
sgefan@hamid schrieb:
ich bin nicht in einem efc, hab aber ne ermäßigte dk (schüler), muss ich mir jetzt auch das ding besorgen?


Nein, das betrifft nur EFC´s. Du hast ja als Nachweis deinen Schülerausweis.


danke...


was ich aber komisch finde ist dass seit 4 jahren niemand von der eintracht bei der verlängerung nach meinem schülerausweis gefragt hat...
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Hesse1979 schrieb:
Vorstand der Eintracht Frankfurt Fußball AG schrieb:

Weitergabe der ermäßigten Dauerkarten:

Eine Weitergabe und Nutzung ermäßigter Dauerkarten ist innerhalb folgender Gruppierungen möglich: Schüler, Studenten, Rentner und Mitglieder von Eintracht Frankfurt e.V. sowie Mitglieder der offiziellen Fanclubs, solange diese einen Ermäßigungsnachweis (Schüler- o. Studentenausweis, Mitgliedsausweis, Fanclubcard, etc.) vorlegen können.

Da die Frage bezüglich der Nutzung von ermäßigten DK hier schon oft gestellt aber nie wirklich beantwortet wurde, frage ich jetzt nochmal anhand dieses Zitats.
Heisst das jetzt, denn so würde ich das anhand dieser Passage verstehen, daß jeder der in irgendeiner Weise ermäßigungsberechtigt ist, auch jede ermäßigte DK nutzen darf ? Sprich: FuFA-Mitglied (ohne EFC-Mitgliedschaft) darf auch EFC-DK nutzen oder Schüler (ohne EFC-Mitgliedschaft) auch EFC-DK oder ein EFC-Mitglied (ohne sonst ein Ermäßigungskriterium zu erfüllen) auch normale ermäßigte DK nutzen ?


Ja. Und genau so wurde es auch schon in der Fanvertreterversammlung gesagt. Das ist jetzt nichts neues, nur halt nochmal schwarz auf weiß.
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sgefan@hamid schrieb:


danke...


was ich aber komisch finde ist dass seit 4 jahren niemand von der eintracht bei der verlängerung nach meinem schülerausweis gefragt hat...



Das liegt daran (so meine Überzeugung), dass es bisher das stillschweigende Agreement gab, dass die Ermäßigungsberechtigung nicht geprüft wird. Ich musste in meiner gesamten Karriere als Eintracht-Fan noch nie einen Schüler-, Studenten- oder Mitgliedsausweis vorzeigen. Wahrscheinlich geht diese stillschweigende Duldung auf die Lücke mit den EFC-Mitgliedern zurück; die konnten sich nämlich nicht ausweisen.
Ich vermute, dass die Kontrollen strenger werden, wenn die EFC-Card erstmal da ist.
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ich übernehm eine dauerkarte von meinem kumpel diese ist ermäßigt und ist nicht von einem efc, also steht nur dessen name darauf
reicht es also völlig aus wenn ich meinen schuelerausweis mitnehme und den Ordner sage, dass es die von meinem Kumpel ist?
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gelnhausen schrieb:
ich übernehm eine dauerkarte von meinem kumpel diese ist ermäßigt und ist nicht von einem efc, also steht nur dessen name darauf
reicht es also völlig aus wenn ich meinen schuelerausweis mitnehme und den Ordner sage, dass es die von meinem Kumpel ist?


du musst gar nix mitnehmen, zeigst einfach die karte und gehst rein...
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Die Erklärung der AG ist zunächst in jedem Fall ausdrücklich zu begrüßen!!!

Geklärt - und zwar eindeutig - ist die Frage der Inanspruchnahme einer EFC Dauerkarte durch einen Personenkreis, der zwar grds. ermäßigungsberechtigt ist, dem jeweiligen EFC jedoch nicht angehört. Demzufolge dürfen solche Karten auch von Nicht-EFC Mitgliedern genutzt werden, vorausgesetzt sie sind ermäßigungsberechtigt und führen einen entsprechenden Nachweis bei sich.

Mit den Ausführungen zur datenschutzrechtlichen Problematik bin ich ebenfalls weitestgehend einverstanden. Mir fehlt noch ein Passus, wann nach Wegfall der jeweiligen Person aus dem Kreise der Dauerkartennutzer die Daten gelöscht werden. Ich denke, dass dies sofort, spätestens mit Ablauf des letzten Spieltags der jeweiligen Saison, geschehen sollte und sehe einer ergänzenden Stellungnahme insoweit noch entgegen. Dies gilt umso mehr, als dass neben "öffentlichen" Pflichtangaben immerhin noch freiwillige, sicher nicht öffentliche Angaben gemacht werden können!
Da die Ausführungen die doch recht "magere" Datenschutzerklärung, die bislang den EFC Vorsitzenden zugeleitet wurde, erweitert, empfehle ich jedem EFC Vorsitzenden, den Beitrag auszudrucken und zu den Unterlagen zu nehmen.

Was mir fehlt ist eine Bestätigung, dass die Fanclubcard nicht nur jetzt, sondern auch künftig kostenlos ausgegeben wird. Würde künftig ein Kostenbeitrag eingeführt, wäre nämlich die so beschworene Gleichbehandlung der Dauerkarteninhaber zum Nachteil der EFC Dauerkarteninhaber nicht mehr gegeben. Soll bedeuten: Ein FuFA-Mitglied zahlt für seine Mitgliedschaft und erhält einen Ausweis, der als Ermäßigungsnachweis dient. Ein EFC-Mitglied zahlt eben seinen EFC-Beitrag und erhält künftig ebenfalls einen Ausweis, nämlich die Fanclubcard. Da der FuFA Ausweis als solcher nichts kostet, muss dies auch für die Fanclubcard gelten, egal, ob diese nun gerade nicht vom Fanclub selbst ausgestellt wird, sondern von der Eintracht Frankfurt Fußball AG. Diese Verfahrensweise ist nun mal nicht auf dem Mist der Fanclubs gewachsen...
Ergo erhoffe ich mir auch insoweit eine bestätigende ergänzende Stellungnahme, auch dazu, ob die Fanclubcard über eine Saison hinaus gültig bleibt.

Knackpunkt ist und bleibt die rechtliche AGB-Problematik zu welcher leider keine Ausführungen gemacht werden.
Letztlich wird in der Stellungnahme ja deutlich genug ausgeführt, weshalb man die Fanclubcard einführen wird, nämlich um eine Ungleichbehandlung beispielsweise gegenüber FuFA-Mitgliedern zu unterbinden.
Die zu Saisonbeginn praktizierte Vergabe der Dauerkarten über die Fanclubs mit Prüfungsrecht beim Vorsitzenden und Nutzung der Karte durch den Inhaber eben ohne zusätzlichen Berechtigungsausweis, so wie in den AGB verankert, ist nun einmal für diese Saison bindend, da vertraglich vereinbart. Es wurden keine Dauerkarten ausgegeben, die nur für die Hinrunde gültig sind. Die "Ungleichbehandlung", die nun nicht so schwer wiegt, als dass sie sofort beseitigt werden müsste, wurde sozusagen in Kauf genommen, und das über viele Jahre hin.
Damit bleibt es dabei, dass die Verpflichtung, zusätzlich zur Dauerkarte einen Ermäßigungsausweis ab der Rückrunde vorlegen zu müssen, aus meiner - und nicht nur meiner! - Sicht rechtswidrig ist als Verstoß gegen die vertraglichen Grundlagen. Um es nochmal deutlich zu sagen: Nicht die Einführung der Fanclubcard als solcher zur Rückrunde ist rechtlich zu beanstanden, sondern die Verpflichtung, diese bereits ab der Rückrunde ggf. vorzeigen zu müssen!

Auch wenn ich insoweit nicht von einer ergänzenden Stellungnahme ausgehe, so bleibt doch zu hoffen, dass von der Kontrolle der Fanclubcard oder sonstiger Ermäßigungsnachweise erst ab der Saison 2009/2010 Gebrauch gemacht werden wird.

Was kann man nun empfehlen zu tun? So eine richtige Antwort darauf weiß ich auch nicht.
Natürlich bleibt es jedermann überlassen, über die rechtlichen Bedenken hinwegzuschauen. Mit Übermittlung der Daten dürfte sich das einzelne EFC Mitglied damit einverstanden erklärt haben, dass in Ansehung seiner Person die AGB in modifizierter Form gelten. Bei der Entscheidung, die wirklich jeder für sich treffen muss, sollte auch dem Umstand Beachtung geschenkt werden, dass es letztlich (nur) um neun Spiele geht. Allein "aus Prinzip" etwas durchzusetzen, hat selten wirkliche Befriedigung für eine rechtlich releventen Sachverhalt gebracht.
Natürlich kann man sich aber auch mit Fug und Recht auf den dargelegten Rechtsstandpunkt stellen und den EFC Vorsitzenden bitten, die Daten nicht weiter zu geben, egal, welche Konsequenzen sich daran anschließen könnten, notfalls sein Zutrittsrecht sogar erstreiten. Ob das Sinn macht, ich weiß es nicht wirklich...

In der Hoffnung auf eine kulante Regelung hinsichtlich der "Verweigerer" und eine kurze knackige ergänzende Stellungnahme seitens der AG zu den aufgeworfenen noch offenen Fragen werde ich den Mitgliedern meines EFC (EFC stratze, Marburg) empfehlen, die Angaben durch den EFC Vorsitzenden weitergeben zu lassen.
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gibt es denn keine Ermäßigung für Zivildienstleistende?
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Leider lese ich auch hier nichts über eine Upgrademöglichkeit.
Ein Punkt, der (nicht nur) mir sehr wichtig ist.
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Humm.. Seltsam. Ich hatte nicht mal so ein Schreiben bekommen.
Okay, zugegeben: wir sind kein sehr aktiver EFC, weil wir über ganz Deutschland verteilt sind, teilweise über die ganze Welt (Asien) - aber immerhin sind wir ein von der Eintracht anerkannter EFC.
Irgendwie fühle ich mich übergangen

Egal, hab das ganze jetzt trotzdem mal abgeschickt - und jetzt bekommt jedes EFC-Mitglied ne Karte zugeschickt (RR 08/09)?
Kosten die eigentlich was?
(Sorry, wenn das hier schon beantwortet wurde, ich habe es beim Überfliegen nicht gelesen..)
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oederweg_adler schrieb:
gibt es denn keine Ermäßigung für Zivildienstleistende?

Natürlich gibt es die. Wurde hier wahrscheinlich nur vergessen mit aufzuführen. In den DK-AGB stehen Wehrpflichtige und Zivis beim Personenkreis für ermäßigte DK.
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IQ20 schrieb:


Knackpunkt ist und bleibt die rechtliche AGB-Problematik zu welcher leider keine Ausführungen gemacht werden.
Letztlich wird in der Stellungnahme ja deutlich genug ausgeführt, weshalb man die Fanclubcard einführen wird, nämlich um eine Ungleichbehandlung beispielsweise gegenüber FuFA-Mitgliedern zu unterbinden.
Die zu Saisonbeginn praktizierte Vergabe der Dauerkarten über die Fanclubs mit Prüfungsrecht beim Vorsitzenden und Nutzung der Karte durch den Inhaber eben ohne zusätzlichen Berechtigungsausweis, so wie in den AGB verankert, ist nun einmal für diese Saison bindend, da vertraglich vereinbart.


Steht genau wo in den AGB? ich finde dort keinen Passus der die Vergabe der Karten durch Fanclubvorsitzende regelt.
Oder gibt es noch eine extra AGB für Fanclubs?



Damit bleibt es dabei, dass die Verpflichtung, zusätzlich zur Dauerkarte einen Ermäßigungsausweis ab der Rückrunde vorlegen zu müssen, aus meiner - und nicht nur meiner! - Sicht rechtswidrig ist als Verstoß gegen die vertraglichen Grundlagen. Um es nochmal deutlich zu sagen: Nicht die Einführung der Fanclubcard als solcher zur Rückrunde ist rechtlich zu beanstanden, sondern die Verpflichtung, diese bereits ab der Rückrunde ggf. vorzeigen zu müssen!


Ich sehe nicht wieso die neue Karte nicht durch diesen Satz aus den AGB "Der aktuelle Ermäßigungsnachweis ist zwingend mitzuführen."
abgedeckt sein sollte.
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zico_b schrieb:

Mein persönliches Fazit dazu: Wenn man keine Probleme hat, macht man sich eben welche...  


Das war schon immer so.

Keine Ahnung was da die AG wieder geritten hat.
Was soll diese Schikane?

Ich gehe mal davon aus, dass es der AG in erster Linie um den wirtschaftlichen Aspekt geht.
Der dadurch mögliche entstehende Schaden (als Einschätzung finde ich stefanks Rechnung ganz gut) ist für einen wirtschaftlich gesunden Bundesligisten nicht der
Rede wert (selbst wenn es 4000 Mißbrauchsfälle pro Spiel sein sollten, wären das ca. 220.000 Euro pro Saison).
Die AG sollte bedenken, dass dieser Schaden durch Ausgaben der "illegalen Stadionbesucher" wieder ein wenig reduziert wird. Gerade Leute die nicht so oft ins Stadion kommen, kaufen etwas im Fanshop, die Stadionzeitung, Getränke und/oder Essen (wovon die AG indirekt profitiert).

Auch die Sponsoren erreichen so mehr Bekanntheit und potentielle Kunden, als wenn immer nur die gleichen "dahocke" oder die Plätze von verhinderten EFCler frei bleiben. Das reduziert mittelfristig ebenfalls den finanziellen Schaden (wenn auch mit Zahlen nicht genau messbar).

Das neue Fans durch die weitergabe der DK für die SGE begeistert werden können wurde schon mehrmals erwähnt. Durch den gesteigerten Fanartikel verkauf in den Fanshops profitiert auch hier die AG.

Bitte stoppt diese Aktion!
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Es bleiben in der Tat wichtige Fragen offen:

- Ich halte die Einführung für die Rückrunde für rechtlich unzulässig und schliesse mich in diesem Punkt IQ20 an.

- Es fehlt definitiv, und zwar nicht nur für die EFC-DKs, die Möglichkeit eines Upgrades. EFCs hatten mit den DKs, die ja in letzter Konsequenz ihnen gehören, die Möglichkeit, neue Menschen an die Eintracht heran zu führen. Dies würde nunmehr nur noch gehen, wenn die gleich Mitglied im EFC würden. Das ist aus meiner Sicht weder gewünscht, noch praktikabel. Hier fehlt eine Aussage.

- Zudem fehlt auch eine klare Aussage dazu, wie man damit umgeht, wenn jemand neu in einen EFC eintritt und bereits kurz danach mit einer EFC-DK zu einem Heimspiel mitkommen möchte.

- Der ebenfalls bereits von IQ20 angesprochene Kostenpunkt ist ebenfalls sehr relevant und wichtig !

- Und für mein Demokratieverständnis bedeutet eine "Ausführliche Erörterung" vor allem zunächst einmal, dass so ein Punkt vorher auf der Tagesordnung steht und man Diskussionen dazu (ebenfalls im Vorfeld) erhalten hat. Nur dann kann eine wirklich fundierte Diskussion statt finden.
Wir (EFC Äppelwoi) fühlen uns hier von der AG überrumpelt. Das ganze gefällt mir, Stellungnahme hin oder her, alleine von der Umsetzung her überhaupt nicht !

Ich finde es außerdem unverschämt, das man, wenn bekannt ist, dass "an einigen Stellen der Schuh drückt", trotzdem bei seiner gesetzten Frist (12.9. - noch dazu vor dem nächsten Heimspiel, welches den EFCs oft zum Treffen und Besprechen dient) bleibt anstatt nochmal einen Dialog zu suchen und ggf. nachzubessern, bevor man die Listen beitreibt. Das entspricht nicht meinem Verständnis von fairem Umgang.  
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Kurz zum Beitrag von "schwarzer_Geier":
Für EFC Mitglieder gibt es eben dzt. keinen Ermäßigungsnachweis! Dieser Umstand ist, wenn man so will, Geschäftsgrundlage geworden für die Dauerkartenvergabe der laufenden Saison bis zu deren Ende. Die AGB nehmen Bezug auf etwas, was es im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (genau genommen Ablauf der Kündigungsfrist etwa nicht mehr benötigter Dauerkarten im Abo) nicht gab.
Im Umkehrschluss - was ja in der Stellungnahme des Vorstands so auch bestätigt wird - obliegt das Recht der Weitergabe der Dauerkarten und Prüfung des Ermäßigungsgrunds bis heute allein dem jeweiligen EFC Vorsitzenden.
Wenn nun die Fanclubcard eingeführt wird, hat das Auswirkungen auf die Dauerkartenvergabe der kommenden Saison, nicht aber für die laufende.
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Haddekuche schrieb:
sgefan@hamid schrieb:


danke...


was ich aber komisch finde ist dass seit 4 jahren niemand von der eintracht bei der verlängerung nach meinem schülerausweis gefragt hat...



Das liegt daran (so meine Überzeugung), dass es bisher das stillschweigende Agreement gab, dass die Ermäßigungsberechtigung nicht geprüft wird. Ich musste in meiner gesamten Karriere als Eintracht-Fan noch nie einen Schüler-, Studenten- oder Mitgliedsausweis vorzeigen. Wahrscheinlich geht diese stillschweigende Duldung auf die Lücke mit den EFC-Mitgliedern zurück; die konnten sich nämlich nicht ausweisen.
Ich vermute, dass die Kontrollen strenger werden, wenn die EFC-Card erstmal da ist.


Mmmh, das sehe ich noch nicht, dazu wäre der logistische Aufwand zu hoch. Das erhöht nur den Druck auf die EFC's (oder den Einzelnen), mit den Ermäßigungen verantwortungsvoll umzugehen. Denn die Gefahr, "erwischt" zu werden, steigt...
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IQ20 schrieb:
Die Erklärung der AG ist zunächst in jedem Fall ausdrücklich zu begrüßen!!!
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Schon mal danke für deine Infos! Das macht das ganze schon etwas besser, wobei es natürlich immernochnicht perfekt ist.

Gruß
Goldstein
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dj_ani schrieb:
Schnix25 schrieb:
tani1977 schrieb:
so..und wie sieht das dann aus, mit dem: ist ja nicht so schlimm,

wenn man seine dauerkarte mal weitergeben möchte,weil man selbst nicht ins stadion kann? oder wenn man ne fruendin mitnehmen möchte etc?
mit so ner blöden karte ist das dann nämlich nicht mehr möglich


Das Problem habe ich auch, obwohl meine DK nicht über meinen EFC läuft, sondern über die FUFA.

Aber ermäßigt ist sie damit auch und ich muß auf Nachfrage meinen Mitgliedsausweis zeigen.
Die Weitergabe, wenn ich mal nicht kann, ist damit erschwert.

Der "Ersatzmann" müsste also auch Mitglied in der FUFA sein. Oder EFC Mitglied!?

Soll sie lieber verfallen?
Ich habe sie ja immerhin bezahlt. Deswegen ist es eigentlich nur okay, mich zu kontrollieren, nicht meinen "Gast"!
Darüber sollten man mal nachdenken.




Also dieser Ansatz ist falsch. Du alleine bist Bezieher dieser Karte. Das man z.B. das Ticket über eine Spende an das Museum upgraden kann, halte ich für eine der besten Lösungsansätze hier, damit kann jeder eine DK mal übernehmen und das Museum bekommt dadurch mehr möglichkeiten.


Ja, sehe ich ein.
Also so wie hier schon mehrmals vorgeschlagen:
Einfach die Differenz vom "Gast" nachzahlen lassen und jedem ist geholfen.
Zugunsten des Museums wäre natürlich eine sinnvolle Idee!


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