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Tabubruch ordentliche Gerichtsbarkeit-Eure Erwartungshaltung an die Eintracht[Urteil. 26500 Heim-, 5000 Gästefans. 100.000 € Geldstrafe]

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wach schrieb:
http://www.hr-online.de/website/rubriken...845&b=28

ich würde jedes einzelne statement mit foto ausdrucken und dem dem richter bei der nächsten verhandlung vorlegen!

wenn er es dann immer noch nicht rafft, kann sich jeder selbst seine meinung bilden :neutral-face  


Seite nicht gefunden
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korthaus schrieb:
wach schrieb:
http://www.hr-online.de/website/rubriken...845&b=28

ich würde jedes einzelne statement mit foto ausdrucken und dem dem richter bei der nächsten verhandlung vorlegen!

wenn er es dann immer noch nicht rafft, kann sich jeder selbst seine meinung bilden :neutral-face  


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http://www.hr-online.de/website/rubriken/sport/index.jsp?rubrik=7454&key=standard_document_45496433&gallery=1&mMediaKey=mediathek_45497845&b=13
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Hier wird immer die Konstellation SGE gegen DFB erörtert. Ich habe gerade über die Fälle Juventus Turin und Sion ( Zwangsabstieg, Lizenzentzug ) gelesen. Ist in unserem Fall denkbar, das die FIFA eingreift, weil nach deren Regelungen Mitgliedsverbänden, Offiziellen, Vereinen und Spielern der Gang vor ordentliche Gerichte verwehrt ist? Der Schweiz und meiner Erinnerung nach auch Italien wurde seitens der FIFA mit Ausschluss gedroht für den Fall, dass die Verbände dieses Szenario zulassen. Wer kennt sich aus?
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auskennen nicht, aber es geht um geld.
und in deutschland wird sehr viel umgesetzt.
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Bei Lorenz will ich auch nicht unschuldig wegen einer Straftat angeklagt sein. Der verurteilt mich am Ende, trotz erwiesener Unschuld, mit der Begründung, dass er schonmal jemanden unschuldig wegen dieser Tat verurteilt habe und es wäre ja dem gegenüber unfair, wenn er mich freisprechen würde.
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Wie ist das eigentlich nach Aktienrecht - ist da nicht die Führung der AG gesetzlich verpflichtet, mit allen Mitteln Schaden, hier also Einnahmeverlust durch Zuschauerausschluß vom Unternehmen abzuwenden? Wenn sie also, trotz realistischer Erfolgschancen, nicht alle (!) Rechtsmittel ausschöpft, müßte sich die Führung der AG hier doch gegenüber den Aktionären belangbar machen, oder sehe ich da etwas falsch?
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Sir-Marauder schrieb:
Wie ist das eigentlich nach Aktienrecht - ist da nicht die Führung der AG gesetzlich verpflichtet, mit allen Mitteln Schaden, hier also Einnahmeverlust durch Zuschauerausschluß vom Unternehmen abzuwenden? Wenn sie also, trotz realistischer Erfolgschancen, nicht alle (!) Rechtsmittel ausschöpft, müßte sich die Führung der AG hier doch gegenüber den Aktionären belangbar machen, oder sehe ich da etwas falsch?


So sehe ich das auch. Zumindest müsste die JHV dann sehr ungemütlich werden.

PS Meinst du UNrealistisch?
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Ich bin ja immer vorsichtig,weil Medien und Presse gelegentlich etwas überspitzt ausführen.

Aber so eine Klarstellung zu der Ehrenerklärung die Hellmann angeblich für DK Besitzer beabsichtigt,wäre schon nicht schlecht.

Ich seh mich Außerstande ein Erklärung für Selbstverständlichkeiten abzugeben,Das werde ich nie tun. weil dies plakativer Selbstzweck ist.Es reicht, wenn die Vereine diesen Käse auf Innenministerbene mitmachen.

Besonders "geschmunzelt" habe ich , daß ich insoweit als DK Inhaber auch erklären möge, daß ich "die Regeln im deutschen Profifußball respektiere".

Abseits und Elfmeter werden wohl nicht gemeint sein. :neutral-face

Was ist denn gemeint? Sippenhaft, Stadionverbot bei Verdacht, Kuhhandel bei 50 plus 1 ,Entkleidungszelte am Stadioneingang ?

Oder gar die Bestrafungspraxis an sich?
Peinlicher und Mißverständlicher gehts nicht mehr.

Wenn dies tatsächlich so stimmt  mit der "Ehrenerklärung", dann fall ich aber restlos vom Glauben ab.

Wohl selbst zuviel Spielchen in jüngster Vergangenheit im Sinne von Ehrenerklärungen mitgemacht ? :neutral-face

Mich benutzt insoweit niemand .
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@Dirty-Harry: Und da unterschreib' ich einfach mal diese Erklärung ganz selbstverständlich.
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Ich bin einfach immer noch sprachlos. Wir diskutieren hier tatsächlich darüber,ob die Eintracht ihren Ankündigungen"Bis zur letzten Instanz"Taten folgen lassen wird und lesen jetzt dies.

Eine Ehrenerklärung für Selbstverständlichkeiten von mündigen Bürgern auch nur in Erwägung zu ziehen zeigt, wie krank , distanziert und abgehoben dieses System inzw. ist.

Ich für meinen Teil möchte eine schnellstmögliche Distanzierung der Eintracht. Ferner ist von Interesse,ob und wer diesen Mist  tatsächlich abgesondert hat.

Wir diskutieren an anderer Stelle über Verfassungsmäßigkeit von ESM. Rauben derartige aktuelle Dinge einigen Menschen bei der   Eintracht den Verstand oder den Bezug zur Realität, was die Würde ,Selbstachtung und Unantastbarkeit des unschuldigen Fans betrifft?

Mal sehen wie und ob die Eintracht diese Affennummer auflöst.

Von einer" ordentlichen Gerichtsbarkeit bis zur letzten Instanz "-wie ihr es unwidersprochen in der Presse habt stehen lassen-scheint ihr zumindest ganz unendlich weit entfernt zu sein.
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Dirty-Harry schrieb:
Ich bin ja immer vorsichtig,weil Medien und Presse gelegentlich etwas überspitzt ausführen.

Aber so eine Klarstellung zu der Ehrenerklärung die Hellmann angeblich für DK Besitzer beabsichtigt,wäre schon nicht schlecht.

Ich seh mich Außerstande ein Erklärung für Selbstverständlichkeiten abzugeben,Das werde ich nie tun. weil dies plakativer Selbstzweck ist.Es reicht, wenn die Vereine diesen Käse auf Innenministerbene mitmachen.

Besonders "geschmunzelt" habe ich , daß ich insoweit als DK Inhaber auch erklären möge, daß ich "die Regeln im deutschen Profifußball respektiere".

Abseits und Elfmeter werden wohl nicht gemeint sein. :neutral-face

Was ist denn gemeint? Sippenhaft, Stadionverbot bei Verdacht, Kuhhandel bei 50 plus 1 ,Entkleidungszelte am Stadioneingang ?

Oder gar die Bestrafungspraxis an sich?
Peinlicher und Mißverständlicher gehts nicht mehr.

Wenn dies tatsächlich so stimmt  mit der "Ehrenerklärung", dann fall ich aber restlos vom Glauben ab.

Wohl selbst zuviel Spielchen in jüngster Vergangenheit im Sinne von Ehrenerklärungen mitgemacht ? :neutral-face

Mich benutzt insoweit niemand .


Das mit der Ehrenerklärung ist erheiternd, denn mit dem Kauf der DK akzeptiert man die AGB und da steht folgendes drinnen.

AGB Dauerkarte:

11.3 Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sowie Tiere sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht ins Stadion gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön-anstößigen oder provokativ-beleidigenden Parolen ist verboten.
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Partystimmung schrieb:
Sir-Marauder schrieb:
Wie ist das eigentlich nach Aktienrecht - ist da nicht die Führung der AG gesetzlich verpflichtet, mit allen Mitteln Schaden, hier also Einnahmeverlust durch Zuschauerausschluß vom Unternehmen abzuwenden? Wenn sie also, trotz realistischer Erfolgschancen, nicht alle (!) Rechtsmittel ausschöpft, müßte sich die Führung der AG hier doch gegenüber den Aktionären belangbar machen, oder sehe ich da etwas falsch?


So sehe ich das auch. Zumindest müsste die JHV dann sehr ungemütlich werden.

PS Meinst du UNrealistisch?


Ich meine schon "realistisch", in Bezug auf ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht. Sollte man bei den Verbandsgerichten nichts erreichen können, könnte man aus dem Gebot, wirtschaftlichen Schaden von der AG und somit von ihren Teilhabern abzuwenden, eine Verpflichtung ableiten, den möglicherweise erfolgversprechenden Weg vor ein ordentliches Gericht einzuschlagen. So etwas wie "Tabubrüche" sollten für eine Unternehmensführung, und nichts anderes ist der AG-Vorstand ja, keine Rolle spielen dürfen und auch der DFB oder die FIFA können nicht einfach geltendes Recht außer Kraft setzen. Ich wäre sehr gespannt, was passiert, wenn ein Aktionär, also Anleger und Teilhaber, hier anfängt, unbequeme Fragen zu stellen, vielleicht sogar seinerseits den Rechtsweg beschreitet, um die AG-Führung zur Ausschöpfung aller Optionen zu zwingen. Es geht ja immerhin um sein Eigentum.
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propain schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Ich bin ja immer vorsichtig,weil Medien und Presse gelegentlich etwas überspitzt ausführen.

Aber so eine Klarstellung zu der Ehrenerklärung die Hellmann angeblich für DK Besitzer beabsichtigt,wäre schon nicht schlecht.

Ich seh mich Außerstande ein Erklärung für Selbstverständlichkeiten abzugeben,Das werde ich nie tun. weil dies plakativer Selbstzweck ist.Es reicht, wenn die Vereine diesen Käse auf Innenministerbene mitmachen.

Besonders "geschmunzelt" habe ich , daß ich insoweit als DK Inhaber auch erklären möge, daß ich "die Regeln im deutschen Profifußball respektiere".

Abseits und Elfmeter werden wohl nicht gemeint sein. :neutral-face

Was ist denn gemeint? Sippenhaft, Stadionverbot bei Verdacht, Kuhhandel bei 50 plus 1 ,Entkleidungszelte am Stadioneingang ?

Oder gar die Bestrafungspraxis an sich?
Peinlicher und Mißverständlicher gehts nicht mehr.

Wenn dies tatsächlich so stimmt  mit der "Ehrenerklärung", dann fall ich aber restlos vom Glauben ab.

Wohl selbst zuviel Spielchen in jüngster Vergangenheit im Sinne von Ehrenerklärungen mitgemacht ? :neutral-face

Mich benutzt insoweit niemand .


Das mit der Ehrenerklärung ist erheiternd, denn mit dem Kauf der DK akzeptiert man die AGB und da steht folgendes drinnen.

AGB Dauerkarte:

11.3 Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sowie Tiere sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht ins Stadion gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön-anstößigen oder provokativ-beleidigenden Parolen ist verboten.

Das mit den AGB bezüglich Pyrotechnik und den DKs ist grundsätzlich richtig, aber sicherlich nit jedem bewusst.
Schon gar nicht den Personen, die Ihre DK nicht selbst beziehen (und somit die AGB akzeptieren), sondern als Nutznießer einer EFC-DK sich dieser Bedingungen nicht bewusst sind und rein rechtlich den eigenen EFC bzw. dessen Vorstand in eine rechtliche Bredouille bringen.
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Wehrheimer_Adler schrieb:
propain schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Ich bin ja immer vorsichtig,weil Medien und Presse gelegentlich etwas überspitzt ausführen.

Aber so eine Klarstellung zu der Ehrenerklärung die Hellmann angeblich für DK Besitzer beabsichtigt,wäre schon nicht schlecht.

Ich seh mich Außerstande ein Erklärung für Selbstverständlichkeiten abzugeben,Das werde ich nie tun. weil dies plakativer Selbstzweck ist.Es reicht, wenn die Vereine diesen Käse auf Innenministerbene mitmachen.

Besonders "geschmunzelt" habe ich , daß ich insoweit als DK Inhaber auch erklären möge, daß ich "die Regeln im deutschen Profifußball respektiere".

Abseits und Elfmeter werden wohl nicht gemeint sein. :neutral-face

Was ist denn gemeint? Sippenhaft, Stadionverbot bei Verdacht, Kuhhandel bei 50 plus 1 ,Entkleidungszelte am Stadioneingang ?

Oder gar die Bestrafungspraxis an sich?
Peinlicher und Mißverständlicher gehts nicht mehr.

Wenn dies tatsächlich so stimmt  mit der "Ehrenerklärung", dann fall ich aber restlos vom Glauben ab.

Wohl selbst zuviel Spielchen in jüngster Vergangenheit im Sinne von Ehrenerklärungen mitgemacht ? :neutral-face

Mich benutzt insoweit niemand .


Das mit der Ehrenerklärung ist erheiternd, denn mit dem Kauf der DK akzeptiert man die AGB und da steht folgendes drinnen.

AGB Dauerkarte:

11.3 Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sowie Tiere sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht ins Stadion gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön-anstößigen oder provokativ-beleidigenden Parolen ist verboten.

Das mit den AGB bezüglich Pyrotechnik und den DKs ist grundsätzlich richtig, aber sicherlich nit jedem bewusst.
Schon gar nicht den Personen, die Ihre DK nicht selbst beziehen (und somit die AGB akzeptieren), sondern als Nutznießer einer EFC-DK sich dieser Bedingungen nicht bewusst sind und rein rechtlich den eigenen EFC bzw. dessen Vorstand in eine rechtliche Bredouille bringen.



Ich kann mich erinnern, dass ich vor Jahren bei meinem EFC _irgendwas_    unterschrieben hab bez. Dauerkarten!

Das war aber - glaub ich - die Abtretung der Dauerkartenrechte an den EFC!
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Hier mal die Begründung des DFB, warum Düsseldorf so spät verhandelt wird:

"Sehr geehrter Fußballfan,
Vielen Dank für Ihr Schreiben. Der Düsseldorfer Anwalt Kletke war zuletzt drei Wochen im Urlaub und kehrte erst letzte Woche aus diesem zurück. Zudem will das Sportgericht ersteinmal die beiden Bundesgerichtsentscheidungen in den Fällen KSC und Eintracht Frankfurt abwarten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr DFB-Team"

Ein Schelm...
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Wehrheimer_Adler schrieb:
propain schrieb:
Dirty-Harry schrieb:
Ich bin ja immer vorsichtig,weil Medien und Presse gelegentlich etwas überspitzt ausführen.

Aber so eine Klarstellung zu der Ehrenerklärung die Hellmann angeblich für DK Besitzer beabsichtigt,wäre schon nicht schlecht.

Ich seh mich Außerstande ein Erklärung für Selbstverständlichkeiten abzugeben,Das werde ich nie tun. weil dies plakativer Selbstzweck ist.Es reicht, wenn die Vereine diesen Käse auf Innenministerbene mitmachen.

Besonders "geschmunzelt" habe ich , daß ich insoweit als DK Inhaber auch erklären möge, daß ich "die Regeln im deutschen Profifußball respektiere".

Abseits und Elfmeter werden wohl nicht gemeint sein. :neutral-face

Was ist denn gemeint? Sippenhaft, Stadionverbot bei Verdacht, Kuhhandel bei 50 plus 1 ,Entkleidungszelte am Stadioneingang ?

Oder gar die Bestrafungspraxis an sich?
Peinlicher und Mißverständlicher gehts nicht mehr.

Wenn dies tatsächlich so stimmt  mit der "Ehrenerklärung", dann fall ich aber restlos vom Glauben ab.

Wohl selbst zuviel Spielchen in jüngster Vergangenheit im Sinne von Ehrenerklärungen mitgemacht ? :neutral-face

Mich benutzt insoweit niemand .


Das mit der Ehrenerklärung ist erheiternd, denn mit dem Kauf der DK akzeptiert man die AGB und da steht folgendes drinnen.

AGB Dauerkarte:

11.3 Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sowie Tiere sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht ins Stadion gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön-anstößigen oder provokativ-beleidigenden Parolen ist verboten.

Das mit den AGB bezüglich Pyrotechnik und den DKs ist grundsätzlich richtig, aber sicherlich nit jedem bewusst.
Schon gar nicht den Personen, die Ihre DK nicht selbst beziehen (und somit die AGB akzeptieren), sondern als Nutznießer einer EFC-DK sich dieser Bedingungen nicht bewusst sind und rein rechtlich den eigenen EFC bzw. dessen Vorstand in eine rechtliche Bredouille bringen.


Darum ging es aber vermutlich nicht . Ich bin Ü50 und räume hier ehrlich ein, daß mir die ABG im Fußball und bei jeder anderen Veranstaltung des normalen lebens nicht bekannt sind die interessieren mich auch gar nicht.

sie spiegeln im kern doch immer die Dinge, die Recht und Gesetz als Selbstverständlichkeit diktieren.

Und ob mir jemand  evt. mal ne Glasfl. am Eingang wegnimmt, weil ich dies nicht wußte ,ist wohl kein Thema.

Es geht bei den Dingen um Gewalt und Bengalos. Jedem ist bekannt, daß dies verboten ist, Da brauch ich weder AGB oder ne Ehrenerklärung dafür.

Bei den Hellmann Ausführungen ging es ja auch nicht um die Vermittlung der verbotenen Inhalte, sondern um eine plakativen ,aber diktierten Akt der Ehreerklärung .So eine Art Politikum a la Funktionär und Verband


Aber warten wir es ab. Der Mann ist neu im Amt., meint evtl. er müße sich bei Zeitungsgesprächen positionieren , bestätigen oder profilieren(o.ä), da haut man evtl. mal was aus dem Stehgreif raus, was er bei genauer Überlegung selbst wieder verwirft.

Der Mann ist neu im Amt und muß Erfahrungen sammeln und daraus lernen. Ganz normal, daß da mal Fehler passieren können.

Ich würde ihm derartige Anfangsfehler zumindest nachsehen, wenn er daraus lernt.
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Keine Ahnung ob es schon irgendwo gepostet wurde oder diskutiert wird (ich konnte zumindest nichts finden)

Das Bundesgericht des DFB hat den Einspruch des KSC heute abgewiesen:
http://www.sport1.de/de/fussball/fussball_dritteliga/newspage_594416.html

Na das kann ja was werden am Montag..
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Heute DFB Bundesgericht.

aus meiner Sicht schon sehr bedauerlich:

Nach guten Ansätzen in der regionalen Presselandschaft zu unserem  letzten "DFB- Prozeß" hätte ich mir heute einige Vorberichte als mediale Begleitung und Feuer für den DFB gewünscht.

Absolut gar nix in diese Richtung...

Kommt dann vermutlich wieder erst morgen . Aber diese Chance hat man in der medialen Landschaft zweifelsfrei "verpaßt"
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Polizei Einsatzleiter relativiert den Platzsturm gegen #1860

Polizei Einsatzleiter "Zusammenarbeit mit Eintracht vorbildlich"

(https://twitter.com/sky_marc)


Da steht das Urteil wohl fest: "Sie haben alles getan, Sie können nichts dafür, die Polizei unterstützt Ihre Aussagen ja ebenfalls vollumfänglich - das Urteil bleibt bestehen!"
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Dirty-Harry schrieb:
Heute DFB Bundesgericht.

aus meiner Sicht schon sehr bedauerlich:

Nach guten Ansätzen in der regionalen Presselandschaft zu unserem  letzten "DFB- Prozeß" hätte ich mir heute einige Vorberichte als mediale Begleitung und Feuer für den DFB gewünscht.

Absolut gar nix in diese Richtung...

Kommt dann vermutlich wieder erst morgen . Aber diese Chance hat man in der medialen Landschaft zweifelsfrei "verpaßt"  


Ja, krass auf welch kleiner Flamme das ganze gekocht wird! Als gäbe es da eine Absprache zwischen Verband, Medien und der Eintracht...


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