Scaramanga
30233
aber im Ernst.....vor dem Stadion gibts nach der Bahn-Station einen größeren Platz.....
Treffen wir uns doch in Berlin am Gleisdreieck....
Viel Erfolg und Daumen hoch kann ich nur sagen
*hut zieh*
*hut zieh*
Sehr geil
Late Lounge hats vor 2 jahren mal wiederholt...als es das alte Late Lounge noch gab....
Late Lounge hats vor 2 jahren mal wiederholt...als es das alte Late Lounge noch gab....
bedeutet gegenüber 230 km weg? dann ja
Ne, im ernst, Ich bezog mich auf seine Erläuterungen der Situation....
Ne, im ernst, Ich bezog mich auf seine Erläuterungen der Situation....
was ich damit sagen wollte
Es scheint imho richtig abgestellt worden zu sein...ergo keine Beanstandung, ergo kein Abschleppen
Es scheint imho richtig abgestellt worden zu sein...ergo keine Beanstandung, ergo kein Abschleppen
Wikipedia sagt dazu folgendes:
Parkverbot nach § 12 StVO
In § 12 der StVO ist beschrieben, wo das Parken unzulässig ist:
im 5 Meter Einmündungsbereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen. Dieser Bereich wird 5 Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten ermittelt. Die Mißachtung dieser Regel kann auch die Verkehrssicherheit gefährden, indem beispielsweise Kinder, die in diesem Bereich die Fahrbahn queren wollen, nicht gesehen werden.
vor Bordsteinabsenkungen. Diese Regelung ist wichtig, um Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen das Queren von Fahrbahnen zu ermöglichen.
wenn die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen dadurch verhindert wird
vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201), und zwar innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m, außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m,
vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
an Haltestellenschildern (Zeichen 224) bis zu je 15 m vor und dahinter
über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das Parken auf dem Bürgersteig verboten ist
Parkverbot nach § 12 StVO
In § 12 der StVO ist beschrieben, wo das Parken unzulässig ist:
im 5 Meter Einmündungsbereich vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen. Dieser Bereich wird 5 Meter vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten ermittelt. Die Mißachtung dieser Regel kann auch die Verkehrssicherheit gefährden, indem beispielsweise Kinder, die in diesem Bereich die Fahrbahn queren wollen, nicht gesehen werden.
vor Bordsteinabsenkungen. Diese Regelung ist wichtig, um Personen mit Kinderwagen oder Rollstühlen das Queren von Fahrbahnen zu ermöglichen.
wenn die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen dadurch verhindert wird
vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201), und zwar innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m, außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m,
vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
an Haltestellenschildern (Zeichen 224) bis zu je 15 m vor und dahinter
über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das Parken auf dem Bürgersteig verboten ist
wollest du das überhaupt wissen?
Tippspiel.....
3 Punkte für richtiges ergebnis..
1 Punkt für richtiges Torverhältnis und richtige Tendenz
0 Punkte für den Rest
soweit müsste das stimmen
3 Punkte für richtiges ergebnis..
1 Punkt für richtiges Torverhältnis und richtige Tendenz
0 Punkte für den Rest
soweit müsste das stimmen
Betriebssystem natürlich
Betrienssystem-Komponenten
Hat jeder getippt?
test
Heiße Würstchen
*lach* naja, Andreas eben
*lach* naja, Andreas eben
Nord-Ost Hessen, mehr Osthessen, zwischen Fulda und Kassel
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Schoppenpetzer schrieb:
Ist stehengeblieben.
Schoppenpetzer schrieb:
Scaramanga schrieb:
Warum eigentlich umstellen...ein halbes Jahr die richtge zeit reicht doch
Meine Uhr geht zumindest zweimal am Tag richtig
Wie das?
ich erinner mich nur noch schemenhaft....das letzte mal dort......da steigt man aus der bahn aus.....läuft richtung stadion unter ner Unterfürhung durch......und dann gibt es einen Platz, Bodenkonsistenz wie bei uns etwa.....größe vielleicht 25 mal 25 meter (oder größer, oder kleiner)