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masterffm

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Ich habe keine Ahnung, warum sachliche Kommentare hier "gesperrt" werden, aber nein: Die AGB gelten eben nur zwischen Eintracht und dem tatsächlichen Käufer. Beispiel: A kauft bei der SGE Tickets und gibt sie zum Originalpreis an B. B wiederum verkauft die Tickets zum fünffachen Preis.

Ergebnis: Eintracht hat keinerlei Handhabe. Die AGB gelten nur gegenüber A und haben im Hinblick auf B keinerlei zivilrechtliche Wirkung. A hat gegen nichts verstoßen. B ist nach den AGB nicht abmahnfähig und begeht natürlich auch strafrechtlich kein Delikt.
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Es hilft aber alle Aufregung nichts, da der Ticketverkauf nun mal schlichtweg nicht illegal ist. Und selbst die AGB gelten nur, wenn der Händler überhaupt SELBST die Tickets direkt vom Verein erworben hat, was quasi nie der Fall ist.

Natürlich kann man private Verkäufer unter Druck setzen und gewerbliche Händler vom Erwerb weiterer Tickets auf den EIGENEN Namen sperren, aber mehr eben auch nicht. Denn der Verkauf von Tickets, auch zu überhöhten Preisen, ist legal, die AGB obendrein in vielen Teilen unwirksam.