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-eL_sObi-

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Danke.

Kostet bei Dir sonst ja auch Geld.
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concordia-eagle schrieb:


Hier ist der Haftbefehl ganz sicher wegen Fluchgefahr ausgesprochen worden, da Yaffa ja keine Verbindungen, insbesondere keine familiären Bindungen zu Deutschland hat.


Ja, das ist  ohnehin der häufigste Haftgrund, bei dem maßgeblich auf die zu erwartende Strafe geschaut wird. Allerdings ist hier zu berücksichtigen, dass auf Yaffa vermutlich Jugendstrafrecht angewendet würde, falls es zu einer Anklage kommt. Dann gelten zwar die Strafrahmen für Erwachsene (wären hier 2-15 Jahre) nicht, aber es droht immer noch eine empfindliche (Jugend-)Strafe. Bei jemandem, der in Deutschland keine Bindungen hat, wohl i.d.R. ein genügender Fluchtanreiz.

Der Umstand, dass Haftbefehl erlassen wurde, bedeutet m.E. nichts Gutes. Deutsche Richter (und erst die vergleichsweise milden Frankfurter) stecken 18-Jährige für gewöhnlich nicht einfach so in U-Haft. Nach dem Gesetz ist immerhin ein "dringender Tatverdacht" erforderlich. Einzig der Umstand, dass dieser stets nur auf der aktuellen Tatsachengrundlage zu beurteilen ist, macht etwas Hoffnung. Das heißt, es können sich durchaus im Verlauf der Ermittlungen noch entlastende Dinge ergeben. Es wäre aber naiv zu glauben, dass Y. nur auf Grundlage einer belastenden Aussage festgenommen wurde... Hoffen wir trotzdem das Beste!
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Hallo zusammen,

habe noch kurzfristig eine Sitzplatzkarte für Pauli abzugeben. Kostenpunkt 30,- (Selbstkostenpreis, da zwei mal verschickt worden). Übergabe am besten heute Abend am Stadion (Kassenhäuschen Wintersporthalle) oder die Tage Abholung in Mz-Kastel (Wiesbaden). Einfach PN an mich: first come, first serve.  

MfG
Sebastian
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RedZone schrieb:
crasher1985 schrieb:

Wirkliche Hools mit den "Werten und Regeln" gibt es wohl kaum noch.  

Doch bei "Wald & Wiese". Wird aber inzwischen auch von der Polizei strafrechtlich verfolgt.


Das stimmt so nicht. Es gibt noch nicht viel Rechtsprechung, aber das LG Stuttgart Urt. v. 02.11.2010 Aktenzeichen 42 Ns 2 Js 73015/05 hat kürzlich freigesprochen. In dem lesenswerten Beitrag in einer aktuellen Strafrechts-Zeitschrift wird folgendes Fazit zur Strafbarkeit sog. Drittortauseinandersetzungen gezogen:

"Die Teilnahme an Drittortauseinandersetzungen ist nicht als Landfriedensbruch gem. § 125 Absatz I Nr. 1 StGB strafbar; bei Einhaltung von Regeln, die schwere Verletzungsfolgen ausschließen, Chancengleichheit wahren und von Schiedsrichtern auch durchgesetzt werden können, scheidet auch eine Strafbarkeit der Beteiligten gem.  § 223 Absatz I,  § 224 Absatz I Nr. 4 StGB aus, da die vorliegenden Einwilligungen der anderen Beteiligten gem. § 228 StGB die Rechtswidrigkeit der Verletzungshandlungen beseitigen; bei abweichender Beurteilung liegt auf subjektiver Ebene die Frage eines Irrtums zumindest nahe. In jedem Fall einschlägig ist hingegen  § 231 Absatz I StGB, sofern die dort genannten Folgen eintreten. Falls der Gesetzgeber das hier gefundene Ergebnis für unbefriedigend hält, könnte er die Schaffung eines besonderen Straftatbestandes – etwa vergleichbar dem „Stalking” – oder eine entsprechende Erweiterung des § STGB § 231 StGB erwägen." - NStZ 2011, 552

§ 231 StGB ist die Strafbarkeit wegen Beteiligung an einer Schlägerei. Diese setzt wiederum voraus, dass bei einem Beteiligten eine sog. schwere Folge eintritt (z.B. Tod, Verstümmelung, Lähmung usw.). Solange also nichts Schlimmes passiert, ist "Wald & Wiese" (mMn zu Recht) nicht strafbar.
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Spiegel online

"Fußball-Bosse suchen Prügelknaben"

http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,794401,00.html

*Bruchhagen fordert "konzertierte Aktion"*
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bernie schrieb:
http://www.dfb.de/uploads/media/rechtundverfahren.pdf

§9 Absatz 3.
Wir sind hier ja mit der "Mindeststrafe" von 18000 Euro belegt worden.
Vielleicht kann ein Forumsjurist hier mal ne Bewertung abgeben.


Das Problem liegt hier in der Unbestimmtheit der Tatbestandsmerkmale. Ohne Kommentierung, Urteile etc. lassen die sich kaum handhaben. Was ist denn "menschenverachtend", "provokativ beleidigend" etc. pp.?

Rassismus/Diskriminierung ist meiner Meinung nach jedenfalls nicht die richtige Kategorie, denn hier mangelt es an einem tauglichen Tatobjekt. Meines Wissens ist "Dynamo" weder Stamm noch Rasse oder Teil der Bevölkerung (nicht mal Ostdeutsche im Allgemeinen wurden im Arbeitsrecht als diskriminierungsfähig angesehen: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/arbeitsrecht-ossis-sind-kein-eigener-volksstamm-1968390.html). Soweit mit der Beleidigung Dynamos eine reflexhafte Verunglimpfung der überlebenden Dresdner einher gehen sollte, gelten dieselben Bedenken.

Es bleibt also nur der Gummi-Begriff "menschenverachtend". Ich habe keine Ahnung, was die DFB-Gerichtsbarkeit darunter versteht. Ähnliche Probleme bereitet im "echten Strafrecht" beispielsweise § 131 StGB, der Schriften verbietet, "die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt". Das führt dann zu Urteilsbegründungen wie der folgenden: "Es werden hierin [Film "SAW V"] grausame oder sonst unmenschliche Behandlungen von Menschen in einer Art geschildert, die das Grausame und Unmenschliche in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellten." Eine reine Tautologie...
Rein gefühlsmäßig würde ich eine Menschenverachtung bejahen, wenn beispielsweise ein Banner zeigt, wie gegnerische Fans  in die Gaskammer gesteckt werden o.ä. "Bomben auf Dynamo" reicht mir da noch nicht, aber hier wird man kaum eine "subsumtionsfähige" Definition finden - bis dahin ist menschenverachtend das, von dem der DFB sagt, dass es menschenverachtend ist.  ,-)

Interessant finde ich auch, dass die Rechtsfolge des § 9 Abs. 3 Geldstrafe UND Ausschluss der Öffentlichkeit beim nächsten Pflichtspiel ist ["sowie"]. Da die Eintracht "nur" mit einer Geldstrafe belegt worden ist, muss also diesbezüglich eine Strafmilderung erfolgt sein. Im übrigen zeigen diese doch sehr weitgehenden Rechtsfolgen, dass die Bestimmung wohl für gravierendere Entgleisungen gedacht ist. Für eine bloße "Geschmacklosigkeit" (im Gegensatz zu bspw. offenem Rassismus oder auch tätlicher Gewalt) ginge eine Zuschauerausschluss dann doch etwas weit.
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6:3 schrieb:
-eL_sObi- schrieb:
Wirklich traurig, dass die EF AG dieses Urteil widerspruchslos akzeptiert ("rechtskräftig").


die eintracht hatte bereits einspruch eingelegt.
gestern oder vorgestern war's...




Danke für die Info. Habe ich gar nicht mitbekommen - gibts irgendwo nähere Infos dazu?
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Wirklich traurig, dass die EF AG dieses Urteil widerspruchslos akzeptiert ("rechtskräftig"). Ich kenne mich mit dem Verbandsrecht nicht aus und wüsste daher gerne einmal, welchen Tatbestand das Banner erfüllen soll (anders als bei Beleidigungen, Körperverletzungen, Pyro etc., wo der Verstoß ja bereits nach allgemeinem Strafrecht auf der Hand liegt). Naja, anscheinend ist man bereit, für eine "Geschmacklosigkeit" zigtausend Euro zu bezahlen... Glückwunsch, HB!
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SemperFi schrieb:
sotirios005 schrieb:
SemperFi schrieb:


Es hätte soviele Möglichkeiten gegeben das Banner der Dresdner zu verarschen, das halbe Banner unter Wasser und der Fan, der Dynamo schreit in nem Schlauchboot.



Immerhin wurde auch unsererseits gesungen: "...wenn das Wasser wieder steigt!"


Das find ich witzig und gut



Und warum sollte das nicht geschmacklos sein? Immerhin haben da auch tausende Menschen ihre Existenz verloren? Ist ein Naturunglück etwa politisch korrekter als ein von Menschen verursachtes Leid? Das werden die Betroffenen sicherlich nicht so sehen... Den eigenen Geschmack als Richtlinie für das, was geht, und das, was nicht geht, zu verwenden, ist mMn problematisch. Hier sollte man insgesamt etwas mehr Toleranz zeigen, was nicht bedeutet, dass man das Banner gutheißen müsste.
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sotirios005 schrieb:

"Hopp, du Hu....!", ist ähnlich martialisch und ruppig einzuordnen. Man kann schlecht rufen: "Hopp, du betreibst Wettbewerbsverzerrung, halt dich mal mit deinen Flocken 'raus aus der Szene!"

Der DFB hat halt viel lieber Werbung in den Stadien für schöne und teure Produkte, die sich auch nicht jede der dort umworbenen Familien kaufen kann, weil die Eintrittskarten und die Limo bereits so teuer sind.


Naja, hier ist die Grenze zur Strafbarkeit (§ 185 StGB) eindeutig überschritten, wobei ich auch hier sagen würde, dass man das in Fußballstadien aushalten muss. Hoeneß & Co. machen das ja vor, ähnlich wie Helmut Kohl, der trotz dutzender diffamierender "Titanic"-Cover niemals gegen den Verlag geklagt hat. Nochmals: Wen juckt es denn ernsthaft in seiner Ehre, wenn er von Mainzern, Bayern oder wem auch immer im Stadion beleidigt wird??
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Foofighter schrieb:
-eL_sObi- schrieb:
Man muss die Aktion sehen, wie sie im Zusammenhang gemeint war. Und daraus folgt nicht, dass die Frankfurter Fans hirn- und geschichtslose Idioten sind. Jemandem wegen seins vermeintlich schlechten Geschmacks diese Eigenschaften zuzuschreiben, geht mir zu weit.  


Wie war sie denn im Zusammenhang gemeint? Ich blicke da noch nicht zur Gänze durch!


Na, eben als Replik auf die neue Dresdner Blockfahne, als ultimative Provokation. Ich glaube, wie schon gesagt, nicht, dass die Assoziation mit der Dresdner Bombennacht zufällig ist. Aber das bedeutet nicht, dass die Schöpfer kein Hirn hätten, nur vielleicht einen etwas martialerischen Geschmack. Es geht hier nun einmal um eine Rivalität in der Szene, wo es etwas ruppiger zugeht. Das kann man natürlich blöd finden, aber diese Empörung, wie sie jetzt zelebriert wird, ist übertrieben. Es geht um ein Banner (!) - und nicht gewaltsame Übergriffe auf Unbeteiligte o.ä.
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Schaedelharry63 schrieb:
-eL_sObi- schrieb:

erfrischend klar, deutlich und ohne nachträgliche Rechtfertigungsversuche


Für die nüchterne Darstellung und Schilderung der Zusammenhänge Respekt und Anerkennung meinerseits.

Daraus schließe ich:

Die UF hat das hier diskutierte Banner mit Wissen und Wollen in Ihre Gesamtchoreographie einbezogen.

Dieses Banner war jedoch nicht durch die Fanbetreuung authorisiert, wie aus einem Statement des Vereins verlautbarte.

Hierzu wird sich der Verein aufgrund des aufgestellten Kataloges äußern müssen hinsichtlich zu ergreifender bzw. nicht zu ergreifender Maßnahmen.

Hierdurch wird die Glaubwürdigkeit des Kataloges und damit des Vereins erstmals ernsthaft auf die Probe gestellt.
Passiert nichts, ist der Verein für mich nicht mehr ernstzunehmen. Dann beuge ich mich dem Primat der UF, äussere mich nicht mehr zu weiteren Aktionen und werde jede weitere Entwicklung dem Verein anlasten.

Demgegenüber ist ein vom DFB eröffnetes Ermittlungsverfahren vergleichsweise unangebracht, da keine strafbaren Handlungen vorliegen. Diesen Schauplatz kann man von vornherein nicht ernst nehmen.  



Danke, aber nur zur Klarstellung: Ich habe mit der UF überhaupt nichts zu tun. Bin ein stinknormaler EFC'ler, der zufällig auch in Dresden war.

Mir geht bloß diese politische Überkorrektheit etwas gegen den Strich. Man muss die Aktion sehen, wie sie im Zusammenhang gemeint war. Und daraus folgt nicht, dass die Frankfurter Fans hirn- und geschichtslose Idioten sind. Jemandem wegen seins vermeintlich schlechten Geschmacks diese Eigenschaften zuzuschreiben, geht mir zu weit.  
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Aragorn schrieb:

Wo wir ja mal wieder beim Thema Fankultur wären! Für mich haben solche Aktionen nichts mit dem Fan-sein ansich zutun, genauso wenig, wie damit, sich nach dem Spiel was auf's Maul zu hauen! Warum sollte ein "Ultra" ein "besserer" Fan sein, als ein, ich sage jetzt mal "Normaler"?!?


Ja, es geht um Fankultur. Allerdings nicht um "besserer Fan", "schlechterer Fan". Wer behauptet das? Ich plädiere nur dafür, die Dinge im Kontext zu sehen. Zur Vielfalt einer Fankultur gehören "Ultras" nun einmal genauso wie "Normalos" oder "Hooligans". Jeder hat da sein ganz eigenes Verständnis vom Fan-sein, ohne dass das jetzt etwas über seine Qualität aussagt. Und für Ultras geht es neben dem Verein eben auch um den Wettstreit auf den Rängen. Man kann das gut finden (Stimmung, Choreos, Pyro) oder schlecht finden (Pyro, Bannerklau, Randale, böse Plakate). Niemand muss mitsingen, wenn "Bomben auf Dynamo" angestimmt wird. Aber ich finde es unangebracht, die UF jetzt zu verurteilen und als vereinsschädigend zu schimpfen. Denn im Gegensatz zu Pyro, Platzsturm etc. handelt es sich hier "nur" um ein grenzwertiges Banner, das im konkreten Zusammenhang nun einmal eine ultimative Provokation darstellte. Oder fühlt ihr euch auch alle beleidigt und erstattet Anzeige, wenn der gegnerische Anhang "Frankfurter H********e!" skandiert?
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Aragorn schrieb:
Eigentlich darf es da keine zwei Meinungen geben! Wer auf einem Banner Kampfbomber zeigt, die ihre "Last" auf die Dresdner Skyline" abwerfen, muß doch sehrwohl gewusst haben, was für ein "Echo" soetwas geben kann! Da ist es scheißegal, ob da nun "Bomben auf Dynamo" oder "Bomben auf Dresden" draufsteht!...und wer das nicht kapiert, dem ist eh nicht mehr zu helfen!  


Natürlich war das bewusst und gewollt. Immerhin gab es ja die englischen Styropor-Replika-Bomber dazu.

Und natürlich handelt es sich um einen Schwanzvergleich zwischen Deutschlands führenden Ultragruppierungen. Wenn man nicht mit Pyro punkten kann, dann halt mit dieser Aktion. Und gerade in diesem Kontext ist es eben mMn zu tolerieren, solange eine absolute (strafrechtliche) Grenze nicht überschritten wird (Volksverhetzung etc.). Das mag man geschmacklos finden, aber im Fankontext war es ohne Zweifel ein Volltreffer. Was da jetzt den DFB auf den Plan ruft, weiß ich nicht. Hier werden die Grenzen der Meinungsfreiheit eindeutig nicht überschritten.  
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Also, ich fands lustig. Und ich sehe es auch als - zugegebenermaßen grenzwertige - Provokation. Die Reaktion der Dresdner (http://www.youtube.com/watch?v=PvTgq3PaICY) zeigt mMn, wie gelungen das war. Punkt für die UF.  

Warum hier andere Maßstäbe als bei Satire gelten sollen, erschließt sich mir im Übrigen nicht. Natürlich ist das eine Allegorie und kein Aufruf, tatsächlich Dresden zu bombardieren. Deshalb halte ich auch das Betroffenheitgeblubber der Dresdner für unangebracht - niemand verhöhnt hier die Opfer oder glorifiziert das Kriegsverbrechen der Alliierten. Es geht hier lediglich um eine Provokation unter Fußballfans - diesen Kontext sollte der geneigte Zuschauer schon berücksichtigen. Und schließlich wird die Grenze zum Rassismus/Antisemitismus (im Gegensatz zu den Dresdnern) nicht überschritten.

MFG
Ein Titanic-Abonnent
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Was meint die Bundespolizei mit rechtzeitiger Anreise? Sind 15 Minuten vor Abfahrt okay oder muss man mit Ganzkörperentkleidung und entsprechender Wartezeit rechnen?
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Nachdem ein Käufer abgesprungen ist, biete ich weiterhin einen Stehplatz in Block S für 14,- € an. Am besten Abholung in Mainz-Kastel.

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Hallo,

biete einen Stehplatz in Block S für 14,- € an. Am besten Abholung in Mainz-Kastel.
-> PN
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Hallo,

ich habe ein neues Handy (HTC HD2) mit Windows Mobile 6.5 und bin auf der Suche nach einem SGE-Wallpaper, Theme, Skin o.ä. Hat hier zufällig schon jemand Erfahrung damit gesammelt? Google und die Forumssuche haben mich leider nicht weitergebracht.

Zudem ist mir der Versuch, selbst ein Hintergrundbild zu designen, misslungen. Zwar bekomme ich es aufs Handy, aber irgendwie ist es unter der Bedienoberfläche, sodass man es nur am Rand sieht. Möglicherweise sind umfangreichere Änderungen an der Bedienoberfläche nötig (habe teilweise schon Transparenz-Patches geladen).

Ich bin für jeden Tipp dankbar. Hilfreich wären auch Seiten, die bereits allgemein ein paar SGE-Hintergrundbilder komponiert haben.

Gruß
Sebastian
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double_pi schrieb:
ta mere heißt doch nur "deine mutter" oder führt mich mein französisch da auf irrwege? wieso sollte er dafür bestraft werden?


Das ist die umgangssprachliche Abkürzung für "nique ta mere". Übersetzen muss ich das hoffenlich nicht.  ,-) Wenn du es nicht glaubst, sag das einem Franzosen mal ins Gesicht. Danach weißte, dass es stimmt...