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DougH

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Wie lange war denn die Berichterstattung am Sonntag beim heimspiel Bundesliga in Hessen3 ?
Viel ausführlicher und wesentlich interessanterer war es bei WDR 3, der Name Eintracht sehr oft positiv genannt.
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reggaetyp schrieb:
Bei Spiegel Online kann man hier sehen, wie sich derzeit der Hartz IV-Regelsatz berechnet.
Mit dem ist man aus dem sozialen Leben ausgeschlossen.
Viele, viele Familien mit 2 Kindern sind es leider auch obwohl sie/er 40-50Std./Woche arbeiten und noch um einiges Netto weniger erhalten als z. Bsp. eine Hartz4 Familie mit 2 Kindern, mit allen Zulagen. Hier muß ein Anreiz fürs arbeiten gefunden werden, Arbeit gibt es aber kaum und wenn dann vielmals nur zu Dumpinglöhnen. Die Politik ist gefordert, wohl eher aber überfordert.
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Es ist wirklich Eile geboten, bevor es zu einem Durchbruch kommt der sehr gefährlich werden kann.

Mein Kumpel war in Idstein/Ts. Note: 5 beim zweiten Bruch war er im St.Vincenz/Limburg/Lahn, da war er zufrieden.

Es komm auch darauf an nach welcher Methode Dein Kumpel operiert werden möchte.

Schau mal nach bei nachfolgenden Link:

http://www.operieren.de/content/e3224/e10/e451/e456/e487/
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Auch Dir concordia-eagle ein Danke.

Mein Hinweis der Nichtanrechnung war die Aussage des RA.

Frage: Wenn die Erstberatung vom Klienten getragen werden muß bzw. diese angerechnet werden kann, wie funktioniert dies, wenn weitere Beratungen über die RSV abgerechnet werden?

Kann ich mir dies so vorstellen, daß der Klient nur einen Teil der Erstberatung an den RA zu entrichten hat, sagen wir mal 50% und die anderen 50% übernimmt die RSV?
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Noch einmal Danke.

Kündigung ist erfolgt und eine Kündigungsschutzklage wird eingereicht.

RA versucht die Erstberatungsosten von der RSV erstattet zu bekommen.

Wenn nicht, muß der Klient die Kosten i. H. v. 190,-€ selbst tragen, es wird nichts angerechnet.
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Erst einmal vielen Dank für die Antwort.

Einmal laienhaft nachgefragt. Der RA könnte doch die Erstberatung in die folgenden Beratungen packen, so würde dem Klient keine Kosten entstehen?
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BILD schrieb:
“BILD erreichte Ohms am Telefon: „Alles was mir vorgeworfen wird, ist falsch.“ Die Grundstücke habe er schon längst an seine Mutter abgetreten, den Jaguar habe er nie besessen: „Das Auto gehört einer Freundin. Es war nur auf mich zugelassen, aus Versicherungsgründen.“
Überzeugte das Gericht nicht. Der Ex-Eintracht-Chef muss jetzt 150 Stunden lang Parks oder Friedhöfe säubern, Sozialeinrichtungen oder Krankenhäuser putzen.
Auch Platzpflege beim Sportverein gilt als gemeinnützige Arbeit. Vielleicht ja bei den Offenbacher Kickers? Das wäre dann wirklich die Höchststrafe.

Auch Platzpflege beim Sportverein gilt als gemeinnützige Arbeit. Vielleicht ja bei den Offenbacher Kickers? Das wäre dann wirklich die Höchststrafe      
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Erstberatung bei einem RA wegen bevorstehender Kündigung durch AG. RA-Honorar: 190,-€uro.

Sobald die schriftliche Kündigung vorliegt wird der RA eine Kündigungsschutzklage einreichen. Diese und weitere anfallenden Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung getragen.

Frage: Warum übernimmt die RSV nicht auch die Kosten der Erstberatung?
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Was einst dem Kaiser sei auch jetzt dem Oka gegönnt. Und gut so, daß er jetzt die $$$ Zeichen vor Augen hat. good luck oka.