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Der Fall Hoeness (Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung)

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Achsoo. Also wird er am Ende trotz aller Aufregung nur die 27 Millionen zurückzahlen weil die Selbstanzeige auf einmal doch rechtmäßig und fristgerecht und richtig eingereicht wurde
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FrancoforteAllez schrieb:
Achsoo. Also wird er am Ende trotz aller Aufregung nur die 27 Millionen zurückzahlen weil die Selbstanzeige auf einmal doch rechtmäßig und fristgerecht und richtig eingereicht wurde


Könnte passieren. Was man aber aus der Presse mitbekommen hat, war sie nicht vollständig. Und auch rechtzeitig ist ja nach manchen Presseberichten fraglich, da es nicht wirklich sicher ist, dass sie vor Kenntnis der Behörden eingereicht wurde. Aber man kann es halt nur an Hand der Berichterstattung beurteilen.

Nachdem was zu lesen war, war sie meiner Meinung nach in Januar 2013 nicht vollständig. Und ich glaube nicht, dass die Bank über ein Jahr gebraucht hat die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. In irgendeinem Artikel war doch zu lesen, dass die Steuerfahnderin sagte, der Steuerberater hätte gesagt, über die Weitergabe der Unterlagen ( welche zur Steuerberechnung nötig waren) würden nun die Anwälte entscheiden. Aber genau kann man es halt nicht sagen. In jedem Fall wirkt sie strafmildernd. Wie ein Geständnis.
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nicole1611983 schrieb:
FrancoforteAllez schrieb:
Achsoo. Also wird er am Ende trotz aller Aufregung nur die 27 Millionen zurückzahlen weil die Selbstanzeige auf einmal doch rechtmäßig und fristgerecht und richtig eingereicht wurde


Könnte passieren. Was man aber aus der Presse mitbekommen hat, war sie nicht vollständig. Und auch rechtzeitig ist ja nach manchen Presseberichten fraglich, da es nicht wirklich sicher ist, dass sie vor Kenntnis der Behörden eingereicht wurde. Aber man kann es halt nur an Hand der Berichterstattung beurteilen.

Nachdem was zu lesen war, war sie meiner Meinung nach in Januar 2013 nicht vollständig. Und ich glaube nicht, dass die Bank über ein Jahr gebraucht hat die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. In irgendeinem Artikel war doch zu lesen, dass die Steuerfahnderin sagte, der Steuerberater hätte gesagt, über die Weitergabe der Unterlagen ( welche zur Steuerberechnung nötig waren) würden nun die Anwälte entscheiden. Aber genau kann man es halt nicht sagen. In jedem Fall wirkt sie strafmildernd. Wie ein Geständnis.


Aber bei den Beträgen wäre eine Bewährungsstrafe doch quasi nicht mehr machbar, oder?
Sprich entweder wird die Selbstanzeige akzeptiert und der Mr. Wurstuli zahlt seine Steuern nach oder er landet im Bau?
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FrancoforteAllez schrieb:
nicole1611983 schrieb:
FrancoforteAllez schrieb:
Achsoo. Also wird er am Ende trotz aller Aufregung nur die 27 Millionen zurückzahlen weil die Selbstanzeige auf einmal doch rechtmäßig und fristgerecht und richtig eingereicht wurde


Könnte passieren. Was man aber aus der Presse mitbekommen hat, war sie nicht vollständig. Und auch rechtzeitig ist ja nach manchen Presseberichten fraglich, da es nicht wirklich sicher ist, dass sie vor Kenntnis der Behörden eingereicht wurde. Aber man kann es halt nur an Hand der Berichterstattung beurteilen.

Nachdem was zu lesen war, war sie meiner Meinung nach in Januar 2013 nicht vollständig. Und ich glaube nicht, dass die Bank über ein Jahr gebraucht hat die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. In irgendeinem Artikel war doch zu lesen, dass die Steuerfahnderin sagte, der Steuerberater hätte gesagt, über die Weitergabe der Unterlagen ( welche zur Steuerberechnung nötig waren) würden nun die Anwälte entscheiden. Aber genau kann man es halt nicht sagen. In jedem Fall wirkt sie strafmildernd. Wie ein Geständnis.


Aber bei den Beträgen wäre eine Bewährungsstrafe doch quasi nicht mehr machbar, oder?
Sprich entweder wird die Selbstanzeige akzeptiert und der Mr. Wurstuli zahlt seine Steuern nach oder er landet im Bau?


Kann man so nicht sagen. Kommt drauf an wie das Gericht die strafmildernden Umstände wertet, im Verhältnis zur Summe. Grundsätzlich heißt es ja:

§ 46 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine § 46 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.

Und ich denke es wird auch drauf ankommen, ob alle Fälle als besonders schwerer Fall gewertet werden oder nicht.

Weiterhin ob das Gericht vielleicht auch 41 StGB anwendet:
§ 41 Geldstrafe neben Freiheitsstrafe
Hat der Täter sich durch die Tat bereichert oder zu bereichern versucht, so kann neben einer Freiheitsstrafe eine sonst nicht oder nur wahlweise angedrohte Geldstrafe verhängt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters angebracht ist. Dies gilt nicht, wenn das Gericht nach § 43a eine Vermögensstrafe verhängt.

Ohne die Anwendung von 41 StGB denke ich, wird ne Bewährung nicht möglich sein.
Aber nur meine Meinung/ Einschätzung/ Bauchgefühl, bei dem was ich aus den Medien mitbekommen hab.
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Morgen werden wir das berühmte Bayerndussel sehen
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5 Jahre Vollpension.

Anschließend Revisionsverfahren.
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Ich bin wirklich gespannt, ganz ohne Häme oder was auch immer, das Urteil hat eine riesen Tragweite.
Klar ist für mich nur, es geht vor den BGH. Und dann noch weiter?
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Schaedelharry63 schrieb:
5 Jahre Vollpension.

Anschließend Revisionsverfahren.



Alles andere würde das Vertrauen in diesen Rechtsstaat erschüttern.

Bin bei Dir.

Mit Promibonus und unter Berücksichtigung strafmildernder Umstände muß dieser von der Höhe  schwere Fall irgendwas zw. 4-6 Jahre bringen.

Ansonsten müßen wir aus meiner Sicht von einem Justizskandal sprechen.

Warten wir es ab.........
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Wie kann die Selbstanzeige vollständig und bei Bewusstsein abgegeben worden sein, wenn noch zu Prozessbeginn von 3,5 Mio ausgegangen wurde und der Angeklagte zunächst nur zwei Drittel des tatsächlichen Betrags zugibt? Unabhängig davon, ob die Selbstanzeige zu spät kam, müsste sie unter diesen Umständen doch als unvollständig erscheinen.

Trotzdem würde alles andere als ein Freispruch das Vertrauen in unsere Rechtsprechung doch sehr erschüttern. Welche Chancen vor Gericht sollte sich denn der "kleine Mann" noch ausrechnen, wenn selbst einer, der sich die teuersten Anwälte leisten kann, scheitert?
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http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuerprozess_uli_hoeness/hoeness-prozess-im-news-ticker-ruecktritt-beim-fc-bayern-keiner-will-der-koenigsmoerder-sein_id_3684151.html
10.13 Uhr: Für Hoeneß spreche sein Geständnis und die psychische Belastung der vergangenen Monate, so der Staatsanwalt. Das seien aber keine gewichtigen Milderungsgründe.

10.10 Uhr: Von Engel stellt fest: "Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehungen ist erfüllt." Er verweist dabei auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, wonach ab einer Million hinterzogener Steuern keine Bewährungsstrafe mehr möglich ist.

10.06 Uhr: Von Engel fasst die Aussagen der Zeugen zusammen. Es liege keine wirksame Selbstanzeige vor, stellt von Engel fest. Vor allem aber: Es fehlten wichtige Angaben und Unterlagen.
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keiflersisu schrieb:
Trotzdem würde alles andere als ein Freispruch das Vertrauen in unsere Rechtsprechung doch sehr erschüttern.  

bitte? Der hat 27 Mios hinterzogen, nur das zugegeben was ihm nachgewiesen werden konnte, und du willst ihn freisprechen?
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keiflersisu schrieb:
Trotzdem würde alles andere als ein Freispruch das Vertrauen in unsere Rechtsprechung doch sehr erschüttern. Welche Chancen vor Gericht sollte sich denn der "kleine Mann" noch ausrechnen, wenn selbst einer, der sich die teuersten Anwälte leisten kann, scheitert?


???
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Staatsanwalt fordert 5 1/2 Jahre
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bils schrieb:
keiflersisu schrieb:
Trotzdem würde alles andere als ein Freispruch das Vertrauen in unsere Rechtsprechung doch sehr erschüttern. Welche Chancen vor Gericht sollte sich denn der "kleine Mann" noch ausrechnen, wenn selbst einer, der sich die teuersten Anwälte leisten kann, scheitert?


???


vielleicht hat sisu demnächst auch einen Termin...
btw. der Staatsanwalt forder 5 1/2 Jahre Haft...
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HappyAdlerMeenz schrieb:
Staatsanwalt fordert 5 1/2 Jahre


Milde. Sehr milde.
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HappyAdlerMeenz schrieb:
Staatsanwalt fordert 5 1/2 Jahre


Halte ich persönlich für realistisch. Ob das Gericht dem folgen wird bleibt abzuwarten. Ich rechne eher mit 3 Jahren plus X
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reggaetyp schrieb:
HappyAdlerMeenz schrieb:
Staatsanwalt fordert 5 1/2 Jahre


Milde. Sehr milde.


Ich hab mit weniger gerechnet.
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SGE_Werner schrieb:
reggaetyp schrieb:
HappyAdlerMeenz schrieb:
Staatsanwalt fordert 5 1/2 Jahre


Milde. Sehr milde.


Ich hab mit weniger gerechnet.


Gericht ist ja nicht an die Anträge gebunden.
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Ich rechne mit dem Bayerndussel
Selbstanzeige wird anerkannt,zu spät eingereichte Unterlagen kein Fehler von Hoeneß
Verfahren wird eingestellt,Kosten zu Lasten der Gerichtskasse
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HappyAdlerMeenz schrieb:
Ich rechne mit dem Bayerndussel
Selbstanzeige wird anerkannt,zu spät eingereichte Unterlagen kein Fehler von Hoeneß
Verfahren wird eingestellt,Kosten zu Lasten der Gerichtskasse  


Wäre ich mir nicht so sicher.. ich lese den Focus-Ticker. Der Verteidiger gibt insgeheim zu, dass bei der Selbstanzeige formale Fehler gemacht wurden.. liest sich für mich nicht gerade überzeugend genug um die Anzeige anzuerkennen.


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