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Bedingungsloses Grundeinkommen

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stefank schrieb:  


skyeagle schrieb:
Wer erledigt dann die Jobs, die schelcht bezahlt werden und niemandem Spaß machen? Gerade Jobs im Niedriglohnsektor, oder harte körperliche Arbeit? Wie soll das aufgefangen werden, wenn auf einmal einige aus diesen Jobs entweder nicht mehr arbeiten gehen, oder sich sozialen Projekten widmen, da sie in ihren alten Job  nur unerheblich mehr verdient haben?


Merkwürdige Idee, dass es quasi gottgewollt bestimmte Menschen gibt, die für "schlechte Bezahlung harte körperliche Arbeit, die niemand Spaß macht" zu leisten haben. Noch merkwürdiger allerdings, sich angesichts einer möglichen Verbesserung der Lage dieser Menschen als erstes darüber Gedanken zu machen, wer nun diese Arbeit machen soll.

Genau das macht mir den Gedanken eines BGEs nicht unsympathisch. Denn wenn dadurch diese Ungerechtigkeit, um die wir alle wissen, aber nichts dagegen unternehmen, aufgehoben oder zumindest abgemildert wird, wenn par example Altenpfleger endlich leistungsgerecht bezahlt werden müssen, weil ansonsten niemand mehr diese Arbeit macht,  ist schon viel erreicht.
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Das Thema BGE ist reichlich komplex. Auf der einen Seite halte ich ein "Bürgergeld", so wird es von manchen ja auch genannt, für eine sehr gute Idee: Immer mehr Arbeit verschwindet, es wird weniger Arbeitskraft benötigt etc. etc.. Von daher wäre sinnvoll, wenn wir weniger arbeiten müssten und dennoch anständig leben könnten. Es könnten dadurch ja auch Energien frei werden, die die Gesellschaft positiv bereichern, einfaches Beispiel: mehr Kunst.

Auf der anderen Seite befürchte ich, dass es wenige, aber genug Kräfte gibt, die ein solches Modell zu ihrem alleinigen Vorteil hinbiegen würden. So stünde nicht nur im Raum, dass alle Sozialleistungen unter dem Titel BGE auf einem niedrigen Niveau vereinheitlicht werden könnten, mit gravierenden Folgen für die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Es wäre auch denkbar, auf diesem Wege Sozialleistungen ganz abzuschaffen, indem das Modell nur kurze Zeit überleben darf. Es wäre auch möglich, dass mir noch nicht einmal einfällt, wie man die Idee total pervertieren kann.

Es ist also unvermeidlich, über die Finanzierung nachzudenken, was mir nicht leicht fällt. Durch erhöhte Mehrwertsteuer? Dann ist der Vorteil gleich wieder weg. Durch Vermögenssteuer oder einfach die Manager von VW?
Ich hoffe, hierzu tragen noch andere bei, danke schon mal
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Das kann gar nicht funktionieren, die Finanzierung und die dadurch fehlenden Arbeitskräfte. Viel zu viele würden dann nachvollziebarerweise nicht mehr arbeiten. Nur Leute würden noch arbeiten, die mehr verdienen wollen und denen ihre Arbeit echt Spaß macht oder sie sogar brauchen. Die Müllabfuhr gäbe es dann nicht mehr, könnte ich mir vorstellen. Das Pflegepersonal, was eh schon überfordert ist wäre dann verloren.
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Das kann gar nicht funktionieren, die Finanzierung und die dadurch fehlenden Arbeitskräfte. Viel zu viele würden dann nachvollziebarerweise nicht mehr arbeiten. Nur Leute würden noch arbeiten, die mehr verdienen wollen und denen ihre Arbeit echt Spaß macht oder sie sogar brauchen. Die Müllabfuhr gäbe es dann nicht mehr, könnte ich mir vorstellen. Das Pflegepersonal, was eh schon überfordert ist wäre dann verloren.
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Eintracht-Er schrieb:

Das kann gar nicht funktionieren, die Finanzierung und die dadurch fehlenden Arbeitskräfte. Viel zu viele würden dann nachvollziebarerweise nicht mehr arbeiten. Nur Leute würden noch arbeiten, die mehr verdienen wollen und denen ihre Arbeit echt Spaß macht oder sie sogar brauchen. Die Müllabfuhr gäbe es dann nicht mehr, könnte ich mir vorstellen. Das Pflegepersonal, was eh schon überfordert ist wäre dann verloren.

Eine recht oberflächliche Betrachtung. Denkbar wäre doch auch, dass die Löhne und Gehälter für derzeit vollkommen unterbewertete Berufe steigen müssten, um noch Arbeitskräfte zu finden. Denkbar wäre auch, dass soziale Verwerfungen, die aufgrund des sich abzeichnenden Wegfalls vieler Jobs entstehen, verhindert oder zumindest abgemildert würden.
Dass "viel zu viele" aufgrund eines BGEs nicht mehr arbeiten wollen würden, glaube ich nicht. Dass das Pflegepersonal dann aber anständig bezahlt werden würde schon.

Man müsste das mal modellieren und hochrechnen. Einfach zu sagen: 2.000 Euro im Monat lässt viel zu viele nur noch faulenzen, ist mir da als Argument vollkommen unzureichend.
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Eintracht-Er schrieb:

Das kann gar nicht funktionieren, die Finanzierung und die dadurch fehlenden Arbeitskräfte. Viel zu viele würden dann nachvollziebarerweise nicht mehr arbeiten. Nur Leute würden noch arbeiten, die mehr verdienen wollen und denen ihre Arbeit echt Spaß macht oder sie sogar brauchen. Die Müllabfuhr gäbe es dann nicht mehr, könnte ich mir vorstellen. Das Pflegepersonal, was eh schon überfordert ist wäre dann verloren.

Eine recht oberflächliche Betrachtung. Denkbar wäre doch auch, dass die Löhne und Gehälter für derzeit vollkommen unterbewertete Berufe steigen müssten, um noch Arbeitskräfte zu finden. Denkbar wäre auch, dass soziale Verwerfungen, die aufgrund des sich abzeichnenden Wegfalls vieler Jobs entstehen, verhindert oder zumindest abgemildert würden.
Dass "viel zu viele" aufgrund eines BGEs nicht mehr arbeiten wollen würden, glaube ich nicht. Dass das Pflegepersonal dann aber anständig bezahlt werden würde schon.

Man müsste das mal modellieren und hochrechnen. Einfach zu sagen: 2.000 Euro im Monat lässt viel zu viele nur noch faulenzen, ist mir da als Argument vollkommen unzureichend.
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WuerzburgerAdler schrieb:

Denkbar wäre doch auch, dass die Löhne und Gehälter für derzeit vollkommen unterbewertete Berufe steigen müssten, um noch Arbeitskräfte zu finden.

Daraus würden dann mehr / weniger stark Erhöhte Kosten folgen, alles wird weitaus teurer mit dem Effekt, dass die 2000€ dann auch zu wenig sind und man doch wieder arbeiten muss.
Ein Alleingang in dieser Sache wäre katastrophal, da müssten fast alle proportional mitziehen.
Für viele Leute ist die Arbeit sehr anstrengend und beanspruchend und sie würden lieber heute als morgen aufhören.
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miraculix250 schrieb:

Daher würden wohl auch weiterhin die meisten Arbeiten gehen. Aber halt nicht mehr Drecksjobs für miese Bezahlung, weils sonst nix gibt. Sondern eher coole Jobs für miese Bezahlung, einfach weils Spass macht oder Sozial ist sonstwie Sinn macht. Dinge, die man bisher nicht machen würde, weil man es sich schlicht nicht leisten kann und auf besser bezahlte Arbeit angewiesen ist. Oder aber miese Jobs für entsprechende Bezahlung. Weil man mehr will als ein menschenwürdiges Leben. Man will Wohlstand und sich seine ungeliebte Arbeit entsprechend entlohnen lassen.

Wer erledigt dann die Jobs, die schelcht bezahlt werden und niemandem Spaß machen? Gerade Jobs im Niedriglohnsektor, oder harte körperliche Arbeit? Wie soll das aufgefangen werden, wenn auf einmal einige aus diesen Jobs entweder nicht mehr arbeiten gehen, oder sich sozialen Projekten widmen, da sie in ihren alten Job  nur unerheblich mehr verdient haben?
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skyeagle schrieb:

Wer erledigt dann die Jobs, die schelcht bezahlt werden und niemandem Spaß machen? Gerade Jobs im Niedriglohnsektor, oder harte körperliche Arbeit? Wie soll das aufgefangen werden, wenn auf einmal einige aus diesen Jobs entweder nicht mehr arbeiten gehen, oder sich sozialen Projekten widmen, da sie in ihren alten Job  nur unerheblich mehr verdient haben?

Ich könnte mir folgendes Szenario vorstellen. Beispiel Mitarbeiter in Alten- und Pflegeberufen..

Ich glaube viele dieser Leute würden ihren Job gerne machen wenn er weniger mit Stress aufgrund der Unterbesetzung in vielen Alten- und Pflegeheimen verbunden wäre. Wenn diese Leute über ein Grundeinkommen verfügen würden, wäre es vielleicht möglich, dass die Heime geringere Löhne zahlen und damit die Kosten zusätzlicher Mitarbeiter tragen könnten.
Das würde den Insassen (nennt man die so?) und den Mitarbeitern helfen.
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Verrennt Euch nicht liebe Leute. So etwas kassiert ein Verfassungsgericht ratzfatz ein. Denkt mal an das Kindergeld, das kriegt auch jeder, ob Millionär oder armer Schlucker. Ob sinnvoll oder nicht, egal...
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Verrennt Euch nicht liebe Leute. So etwas kassiert ein Verfassungsgericht ratzfatz ein. Denkt mal an das Kindergeld, das kriegt auch jeder, ob Millionär oder armer Schlucker. Ob sinnvoll oder nicht, egal...
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hawischer schrieb:

Verrennt Euch nicht liebe Leute. So etwas kassiert ein Verfassungsgericht ratzfatz ein.

Weil es bitte gegen welchen Artikel des Grundgesetzes verstößt?
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skyeagle schrieb:

Wer erledigt dann die Jobs, die schelcht bezahlt werden und niemandem Spaß machen? Gerade Jobs im Niedriglohnsektor, oder harte körperliche Arbeit? Wie soll das aufgefangen werden, wenn auf einmal einige aus diesen Jobs entweder nicht mehr arbeiten gehen, oder sich sozialen Projekten widmen, da sie in ihren alten Job  nur unerheblich mehr verdient haben?

Ich könnte mir folgendes Szenario vorstellen. Beispiel Mitarbeiter in Alten- und Pflegeberufen..

Ich glaube viele dieser Leute würden ihren Job gerne machen wenn er weniger mit Stress aufgrund der Unterbesetzung in vielen Alten- und Pflegeheimen verbunden wäre. Wenn diese Leute über ein Grundeinkommen verfügen würden, wäre es vielleicht möglich, dass die Heime geringere Löhne zahlen und damit die Kosten zusätzlicher Mitarbeiter tragen könnten.
Das würde den Insassen (nennt man die so?) und den Mitarbeitern helfen.
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Programmierer schrieb:

Das würde den Insassen (nennt man die so?)

Die nennt man ganz schlicht und einfach Bewohner.
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hawischer schrieb:

Verrennt Euch nicht liebe Leute. So etwas kassiert ein Verfassungsgericht ratzfatz ein.

Weil es bitte gegen welchen Artikel des Grundgesetzes verstößt?
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stefank schrieb:  


hawischer schrieb:
Verrennt Euch nicht liebe Leute. So etwas kassiert ein Verfassungsgericht ratzfatz ein.


Weil es bitte gegen welchen Artikel des Grundgesetzes verstößt?

Wie wäre es mit dem aus Art. 3 GG abgeleitete Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber dem Gesetzgeber.
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stefank schrieb:  


hawischer schrieb:
Verrennt Euch nicht liebe Leute. So etwas kassiert ein Verfassungsgericht ratzfatz ein.


Weil es bitte gegen welchen Artikel des Grundgesetzes verstößt?

Wie wäre es mit dem aus Art. 3 GG abgeleitete Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber dem Gesetzgeber.
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hawischer schrieb:  


stefank schrieb:  


hawischer schrieb:
Verrennt Euch nicht liebe Leute. So etwas kassiert ein Verfassungsgericht ratzfatz ein.


Weil es bitte gegen welchen Artikel des Grundgesetzes verstößt?


Wie wäre es mit dem aus Art. 3 GG abgeleitete Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber dem Gesetzgeber.

Warum sollte ein BGE für jeden das Grundrecht aus Art.3 GG verletzen?

Wir können das übrigens abkürzen. Es gibt keinen Verfassungsrechtler, der ein (existenzsicherndes) BGE in Konflikt mit dem GG sieht.
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hawischer schrieb:  


stefank schrieb:  


hawischer schrieb:
Verrennt Euch nicht liebe Leute. So etwas kassiert ein Verfassungsgericht ratzfatz ein.


Weil es bitte gegen welchen Artikel des Grundgesetzes verstößt?


Wie wäre es mit dem aus Art. 3 GG abgeleitete Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber dem Gesetzgeber.

Warum sollte ein BGE für jeden das Grundrecht aus Art.3 GG verletzen?

Wir können das übrigens abkürzen. Es gibt keinen Verfassungsrechtler, der ein (existenzsicherndes) BGE in Konflikt mit dem GG sieht.
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stefank schrieb:  


hawischer schrieb:  


stefank schrieb:  


hawischer schrieb:
Verrennt Euch nicht liebe Leute. So etwas kassiert ein Verfassungsgericht ratzfatz ein.


Weil es bitte gegen welchen Artikel des Grundgesetzes verstößt?


Wie wäre es mit dem aus Art. 3 GG abgeleitete Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber dem Gesetzgeber.


Warum sollte ein BGE für jeden das Grundrecht aus Art.3 GG verletzen?


Wir können das übrigens abkürzen. Es gibt keinen Verfassungsrechtler, der ein (existenzsicherndes) BGE in Konflikt mit dem GG sieht.

Da kann ich nicht mithalten. Ich kenne nicht die Meinung aller Verfassungsrechtler zum BGE/GG. Da bist Du mir klar im Vorteil. Gratuliere.

Im übrigen ging es nicht um das "existenzsichernde" BGE sondern um den Vorschlag vom Würzburger und anderen zum Lohn für Altenpfleger in Verbindung mit BGE.
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stefank schrieb:  


hawischer schrieb:  


stefank schrieb:  


hawischer schrieb:
Verrennt Euch nicht liebe Leute. So etwas kassiert ein Verfassungsgericht ratzfatz ein.


Weil es bitte gegen welchen Artikel des Grundgesetzes verstößt?


Wie wäre es mit dem aus Art. 3 GG abgeleitete Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber dem Gesetzgeber.


Warum sollte ein BGE für jeden das Grundrecht aus Art.3 GG verletzen?


Wir können das übrigens abkürzen. Es gibt keinen Verfassungsrechtler, der ein (existenzsicherndes) BGE in Konflikt mit dem GG sieht.

Da kann ich nicht mithalten. Ich kenne nicht die Meinung aller Verfassungsrechtler zum BGE/GG. Da bist Du mir klar im Vorteil. Gratuliere.

Im übrigen ging es nicht um das "existenzsichernde" BGE sondern um den Vorschlag vom Würzburger und anderen zum Lohn für Altenpfleger in Verbindung mit BGE.
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hawischer schrieb:

Im übrigen ging es nicht um das "existenzsichernde" BGE sondern um den Vorschlag vom Würzburger und anderen zum Lohn für Altenpfleger in Verbindung mit BGE.

Ich habe das Wort "existenzsichernd" nur eingefügt, weil ein nicht mindestens existenzsicherndes BGE bei Wegfall aller sonstigen Transferleistungen gegen Art.1 verstoßen würde.

Der Vorschlag zum Lohn kann nicht gegen das GG verstoßen, weil im GG das Verhältnis Bürger zum Staat und nicht das Verhältnis der Privaten untereinander geregelt wird.
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hawischer schrieb:

Im übrigen ging es nicht um das "existenzsichernde" BGE sondern um den Vorschlag vom Würzburger und anderen zum Lohn für Altenpfleger in Verbindung mit BGE.

Ich habe das Wort "existenzsichernd" nur eingefügt, weil ein nicht mindestens existenzsicherndes BGE bei Wegfall aller sonstigen Transferleistungen gegen Art.1 verstoßen würde.

Der Vorschlag zum Lohn kann nicht gegen das GG verstoßen, weil im GG das Verhältnis Bürger zum Staat und nicht das Verhältnis der Privaten untereinander geregelt wird.
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stefank schrieb:  


hawischer schrieb:
Im übrigen ging es nicht um das "existenzsichernde" BGE sondern um den Vorschlag vom Würzburger und anderen zum Lohn für Altenpfleger in Verbindung mit BGE.


Ich habe das Wort "existenzsichernd" nur eingefügt, weil ein nicht mindestens existenzsicherndes BGE bei Wegfall aller sonstigen Transferleistungen gegen Art.1 verstoßen würde.


Der Vorschlag zum Lohn kann nicht gegen das GG verstoßen, weil im GG das Verhältnis Bürger zum Staat und nicht das Verhältnis der Privaten untereinander geregelt wird.

Ausgang ist diese Formulierung vom "Programmier":
Zitat:
"Wenn diese Leute (Pflegeberufe) über ein Grundeinkommen verfügen würden, wäre es vielleicht möglich, dass die Heime geringere Löhne zahlen und damit die Kosten zusätzlicher Mitarbeiter tragen könnten."

Dieser Vorschlag bedeutet, dass ein gesetzliches BGE *nicht zur Existenzsicherung *sondern zur Lohnaufstockung speziell verwandt wird. Dieser Vorschlag würde m.E. gegen das GG verstoßen.

Dein Hinweis in Absatz 2 geht am Thema vorbei, weil es in dem Fall eben nicht um das Verhältnis von Privaten untereinander in Lohnfragen geht, sondern um die mögliche Anwendung einer gesetzlichen Regelung (hier ein BGE) für eine bestimmte Berufsgruppe.
Ich habe auch ausdrücklich von "Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber dem Gesetzgeber" gesprochen.

Dein Absatz 1 geht auch am Thema vorbei, weil es hier nicht um den Wegfall aller sonstigen Transferleistungen ging.
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stefank schrieb:  


hawischer schrieb:
Im übrigen ging es nicht um das "existenzsichernde" BGE sondern um den Vorschlag vom Würzburger und anderen zum Lohn für Altenpfleger in Verbindung mit BGE.


Ich habe das Wort "existenzsichernd" nur eingefügt, weil ein nicht mindestens existenzsicherndes BGE bei Wegfall aller sonstigen Transferleistungen gegen Art.1 verstoßen würde.


Der Vorschlag zum Lohn kann nicht gegen das GG verstoßen, weil im GG das Verhältnis Bürger zum Staat und nicht das Verhältnis der Privaten untereinander geregelt wird.

Ausgang ist diese Formulierung vom "Programmier":
Zitat:
"Wenn diese Leute (Pflegeberufe) über ein Grundeinkommen verfügen würden, wäre es vielleicht möglich, dass die Heime geringere Löhne zahlen und damit die Kosten zusätzlicher Mitarbeiter tragen könnten."

Dieser Vorschlag bedeutet, dass ein gesetzliches BGE *nicht zur Existenzsicherung *sondern zur Lohnaufstockung speziell verwandt wird. Dieser Vorschlag würde m.E. gegen das GG verstoßen.

Dein Hinweis in Absatz 2 geht am Thema vorbei, weil es in dem Fall eben nicht um das Verhältnis von Privaten untereinander in Lohnfragen geht, sondern um die mögliche Anwendung einer gesetzlichen Regelung (hier ein BGE) für eine bestimmte Berufsgruppe.
Ich habe auch ausdrücklich von "Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber dem Gesetzgeber" gesprochen.

Dein Absatz 1 geht auch am Thema vorbei, weil es hier nicht um den Wegfall aller sonstigen Transferleistungen ging.
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Ich finde es völlig unfassbar. Es geht doch noch nicht mal um einen politischen Konflikt, und dennoch laufen bei dir genau dieselben Mechanismen ab. Ich beende jetzt meinen Teil dieser völlig unnützen Diskussion mit dir, und stelle einfach mit der gebührenden Arroganz fest: Ich weiss, wovon ich rede, weil ich das studiert habe und es niemand weit und breit gibt, der das ander sieht: Auch das von dir erwähnte Beispiel begründet keinerlei Verletzung des Art. 3 GG.
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stefank schrieb:  


hawischer schrieb:
Im übrigen ging es nicht um das "existenzsichernde" BGE sondern um den Vorschlag vom Würzburger und anderen zum Lohn für Altenpfleger in Verbindung mit BGE.


Ich habe das Wort "existenzsichernd" nur eingefügt, weil ein nicht mindestens existenzsicherndes BGE bei Wegfall aller sonstigen Transferleistungen gegen Art.1 verstoßen würde.


Der Vorschlag zum Lohn kann nicht gegen das GG verstoßen, weil im GG das Verhältnis Bürger zum Staat und nicht das Verhältnis der Privaten untereinander geregelt wird.

Ausgang ist diese Formulierung vom "Programmier":
Zitat:
"Wenn diese Leute (Pflegeberufe) über ein Grundeinkommen verfügen würden, wäre es vielleicht möglich, dass die Heime geringere Löhne zahlen und damit die Kosten zusätzlicher Mitarbeiter tragen könnten."

Dieser Vorschlag bedeutet, dass ein gesetzliches BGE *nicht zur Existenzsicherung *sondern zur Lohnaufstockung speziell verwandt wird. Dieser Vorschlag würde m.E. gegen das GG verstoßen.

Dein Hinweis in Absatz 2 geht am Thema vorbei, weil es in dem Fall eben nicht um das Verhältnis von Privaten untereinander in Lohnfragen geht, sondern um die mögliche Anwendung einer gesetzlichen Regelung (hier ein BGE) für eine bestimmte Berufsgruppe.
Ich habe auch ausdrücklich von "Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber dem Gesetzgeber" gesprochen.

Dein Absatz 1 geht auch am Thema vorbei, weil es hier nicht um den Wegfall aller sonstigen Transferleistungen ging.
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hawischer schrieb:

Ausgang ist diese Formulierung vom "Programmier":
Zitat:
"Wenn diese Leute (Pflegeberufe) über ein Grundeinkommen verfügen würden, wäre es vielleicht möglich, dass die Heime geringere Löhne zahlen und damit die Kosten zusätzlicher Mitarbeiter tragen könnten."


Dieser Vorschlag bedeutet, dass ein gesetzliches BGE *nicht zur Existenzsicherung *sondern zur Lohnaufstockung speziell verwandt wird. Dieser Vorschlag würde m.E. gegen das GG verstoßen.

Verstehe jetzt deine Bedenken nicht.

Ein BGE könnte doch zur Existenzsicherung beitragen und trotzdem könnte jemand noch arbeiten und somit eben mehr als das Existenzsicherungseinkommen beziehen. Was, wie ich stark annehme, die meisten auch machen würden.
Sollte das so konstruiert werden (rein hypothetisch), würden die Löhne natürlich sofort sinken und Eintracht-Ers Bedenken wären ebenso mit einem Wisch vom Tisch.
Wie bei der Rente: Jeder kann sich etwas dazuverdienen.
Wo ist da der Verfassungskonflikt?


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