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Wie umgehen mit Linksradikalen?

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60revax schrieb:

Linksunten.Indymedia bleibt verboten.
Das Gericht musste sich mit inhaltlichen Fragen nicht groß beschäftigen, es reichten formale Gründe.
Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbots sei "regelmäßig nur die Vereinigung" befugt.

Wer wohl die Anwälte bezahlt?



Deine Frage kann ich dir gerne beantworten. Allein die Prozesskosten belaufen sich derzeit auf über 20.000 Euro. Dies wurde durch solidarische Spenden aufgebracht. Dazu kommen Anwaltskosten, die allerdings von engagierten Kollegen als "pro-bono"-Tätigkeit kostenlos geleistet werden.

Was sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hier geleistet hat, ist ein sogenannter "Catch 22", wie ihn Joseph Heller in seinem sehr lesenswerten gleichnamigen Roman beschreibt. Das Bundesinnenministerium hatte indymedia seinerzeit am geltenden Recht vorbei, in diesem Fall dem eigentlich anzuwendenden Telekommunikationsgesetz, verbieten lassen, unter Berufung auf das Vereinsrecht. Zu diesem Zweck hatte sie schlicht behauptet, bei indymedia handele es sich um einen nichteingetragenen Verein.

Gegen diese Behauptung wandten sich die Kläger. Gefragt vom Bundesverwaltungsgericht, ob sie Vereinsmitglieder des angeblichen Vereins seien, verneinten sie dies - schließlich war ja gerade dies die Begründung ihrer Klage. Daraufhin lehnte das BVerwGer die sogenannte Klagebefugnis formal ab, da sie ja nicht Mitglieder seien.

"Ob alle Verbotsgründe, die das Bundesinnenministerium für das Verbot angeführt hatte, korrekt waren, überprüfte das Gericht allerdings nicht. Entscheidend dafür war, dass sich die Kläger nicht als Mitglieder des vermeintlichen Vereins bekannten. Zur Anfechtung eines solchen Verbot sei „regelmäßig nur die Vereinigung“ befugt, sagte [der Vorsitzende Richter] Kraft.

Vier Männer und eine Frau klagten als Einzelpersonen. Ihnen waren vom Bundesinnenministerium 2017 als mutmaßlichen Mitgliedern des Betreiberteams die Verbotsverfügungen zugestellt worden. Einen Verein hätten sie allerdings nicht gebildet, hieß es von ihren Anwälten – als solcher seien sie lediglich vom Innenministerium konstruiert worden."

So kann man es als Richter machen, wenn man weiß, was von einem erwartet wird.

"Die herrschende Meinung ist immer die Meinung der Herrschenden." Karl Marx
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Du stellst die Entscheidung an einer entscheidenden Stelle verkürzt dar.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich insoweit zu der Begründetheit der Klage eingelassen, dass es festgestellt hat, dass ein Verein im Sinne des Vereinsrecht vorgelegen hat und das Vereinsrecht grundsätzlich anwendbar ist.

Im Einzelnen hat das Bundesverwaltungsgericht konstatiert, dass sich mehrere Personen 2008 zu einem Gründungstreffen von "linksunten.indymedia" zusammengefunden mit dem Ziel hätten, eine linke Gegenöffentlichkeit herzustellen. Sie hätten sich freiwillig zusammengeschlossen, seien arbeitsteilig organisiert. Und die Vereinigung bestand auch im Zeitpunkt des Verbots 2017 noch fort. Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes habe deshalb vorgelegen.

Wäre das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, ein Verein läge nicht vor, dann wäre das Verbot des BMI ins Leere gegangen und wäre damit rechtswidrig gewesen.

Zugegebenermaßen befanden sich die Kläger in einer Rechtschutzfalle. Legal Tribune Online beschreibt es folgendermaßen:

"In der Verhandlung verfolgten die Rechtsanwälte der Kläger, Sven Adam, Lukas Theune und Angela Furmaniak, die Strategie, möglichst wenig zur Rolle der Kläger im Zusammenhang mit "linksunten.indymedia" preiszugeben, gleichzeitig aber der gerichtlichen Überprüfung des Vereins möglichst nahe zu kommen.

Eine rote Linie war aber klar: Wenn die fünf Freiburger Kläger einräumen würden, sie wären Mitglieder eines Vereins "linksunten.indymedia", dann könnten sie zwar hier und heute in Leipzig das BMI-Verbot vom Gericht vollumfänglich überprüfen lassen – aber mit unabsehbaren Folgen für sie persönlich. Denn in dem Moment ihres "Geständnisses" könnten sie strafrechtlich verfolgt  werden und sie wären plötzlich haftbarer Ansprechpartner für alles, was auf "linksunten.indymedia" stattgefunden hat.

So wäre auch der Weg frei für Schadensersatzklagen von Personen, die auf der Plattform als Nazis und mit vollen Angaben zu ihrem Namen, ihrem Lebenslauf und ihrer Adresse geoutet wurden.
In Sachen strafrechtliche Verfolgung sind bei der Karlsruher Staatsanwaltschaft geführte Ermittlungsverfahren zwar im Sommer 2019 eingestellt worden, ein Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde wegen der zu klärenden verwaltungsrechtlichen Vorfrage eingestellt (§ 154 d Strafprozessordnung). Die Verfahren könnten wieder aufleben, wenn sich einer der Kläger in Leipzig geoutet hätten
."

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-6-a-1-19-linksunten-indymedia-vereinsverbot/

Etwas provokant formuliert, wollten die Kläger zwar einerseits das Verbot von Linksunten.Indymedia überprüft haben, andererseits aber mit den dort veröffentlichten Inhalten lieber nicht in Verbindung gebracht werden.

Nebenbei bemerkt hat der Rechtsanwalt Sven Adam zwar einige prestigeträchtige Verfahren der linken Szene insbesondere in Niedersachsen vertreten. Dass er pro bonno arbeitet, wäre mir aber neu.
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Du stellst die Entscheidung an einer entscheidenden Stelle verkürzt dar.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich insoweit zu der Begründetheit der Klage eingelassen, dass es festgestellt hat, dass ein Verein im Sinne des Vereinsrecht vorgelegen hat und das Vereinsrecht grundsätzlich anwendbar ist.

Im Einzelnen hat das Bundesverwaltungsgericht konstatiert, dass sich mehrere Personen 2008 zu einem Gründungstreffen von "linksunten.indymedia" zusammengefunden mit dem Ziel hätten, eine linke Gegenöffentlichkeit herzustellen. Sie hätten sich freiwillig zusammengeschlossen, seien arbeitsteilig organisiert. Und die Vereinigung bestand auch im Zeitpunkt des Verbots 2017 noch fort. Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes habe deshalb vorgelegen.

Wäre das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, ein Verein läge nicht vor, dann wäre das Verbot des BMI ins Leere gegangen und wäre damit rechtswidrig gewesen.

Zugegebenermaßen befanden sich die Kläger in einer Rechtschutzfalle. Legal Tribune Online beschreibt es folgendermaßen:

"In der Verhandlung verfolgten die Rechtsanwälte der Kläger, Sven Adam, Lukas Theune und Angela Furmaniak, die Strategie, möglichst wenig zur Rolle der Kläger im Zusammenhang mit "linksunten.indymedia" preiszugeben, gleichzeitig aber der gerichtlichen Überprüfung des Vereins möglichst nahe zu kommen.

Eine rote Linie war aber klar: Wenn die fünf Freiburger Kläger einräumen würden, sie wären Mitglieder eines Vereins "linksunten.indymedia", dann könnten sie zwar hier und heute in Leipzig das BMI-Verbot vom Gericht vollumfänglich überprüfen lassen – aber mit unabsehbaren Folgen für sie persönlich. Denn in dem Moment ihres "Geständnisses" könnten sie strafrechtlich verfolgt  werden und sie wären plötzlich haftbarer Ansprechpartner für alles, was auf "linksunten.indymedia" stattgefunden hat.

So wäre auch der Weg frei für Schadensersatzklagen von Personen, die auf der Plattform als Nazis und mit vollen Angaben zu ihrem Namen, ihrem Lebenslauf und ihrer Adresse geoutet wurden.
In Sachen strafrechtliche Verfolgung sind bei der Karlsruher Staatsanwaltschaft geführte Ermittlungsverfahren zwar im Sommer 2019 eingestellt worden, ein Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde wegen der zu klärenden verwaltungsrechtlichen Vorfrage eingestellt (§ 154 d Strafprozessordnung). Die Verfahren könnten wieder aufleben, wenn sich einer der Kläger in Leipzig geoutet hätten
."

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-6-a-1-19-linksunten-indymedia-vereinsverbot/

Etwas provokant formuliert, wollten die Kläger zwar einerseits das Verbot von Linksunten.Indymedia überprüft haben, andererseits aber mit den dort veröffentlichten Inhalten lieber nicht in Verbindung gebracht werden.

Nebenbei bemerkt hat der Rechtsanwalt Sven Adam zwar einige prestigeträchtige Verfahren der linken Szene insbesondere in Niedersachsen vertreten. Dass er pro bonno arbeitet, wäre mir aber neu.
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Dazu eine Ergänzung.
Im Verfahrens sind die Klägeranwälte gewaltig ins Schleudern gekommen, nachdem Anwalt Adam und zwei Kollegen nicht mehr länger bestreiten wollten, dass die Kläger Mitglieder des Vereins/Vereinigung seien. Kurz nach dieser Feststellung nahmen die Anwälte die Aussage aber wieder zurück und bestritten das, was sie kurz vorher sagten.
Offenbar hat ihnen jemand rechtzeitig geflüstert, dass dann die genannten strafrechtlichen Konsequenzen folgen könnten.
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Dazu eine Ergänzung.
Im Verfahrens sind die Klägeranwälte gewaltig ins Schleudern gekommen, nachdem Anwalt Adam und zwei Kollegen nicht mehr länger bestreiten wollten, dass die Kläger Mitglieder des Vereins/Vereinigung seien. Kurz nach dieser Feststellung nahmen die Anwälte die Aussage aber wieder zurück und bestritten das, was sie kurz vorher sagten.
Offenbar hat ihnen jemand rechtzeitig geflüstert, dass dann die genannten strafrechtlichen Konsequenzen folgen könnten.
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wie du den faz artikel verkuerzt wiedergibst, suggerierst du, es haette wirklich einen verein gegeben, und das ist ja der knackpunkt.

dass die beteiligten zwischenzeitlich bereit waren, den status zu aktzeptieren, war wohl dem fakt geschuldet, erkannt zu haben, dass es sonst keinen weg gibt, was dagegen zu unternehmen, sich aber nicht selbst belasten zu muessen in einer gerichtsverhandlung, ist wohl kaum als verwerflich zu betrachten.

aber wie amsterdam und stefan schon schrieben, ist die aktuelle falle die definition als verein.

wie wir aktuell sehen, ist es in diesem fall nicht ohne, dass es so aussieht, als wuerde die bundesregierung mit diesem ansatz durchkommen.

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Du stellst die Entscheidung an einer entscheidenden Stelle verkürzt dar.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich insoweit zu der Begründetheit der Klage eingelassen, dass es festgestellt hat, dass ein Verein im Sinne des Vereinsrecht vorgelegen hat und das Vereinsrecht grundsätzlich anwendbar ist.

Im Einzelnen hat das Bundesverwaltungsgericht konstatiert, dass sich mehrere Personen 2008 zu einem Gründungstreffen von "linksunten.indymedia" zusammengefunden mit dem Ziel hätten, eine linke Gegenöffentlichkeit herzustellen. Sie hätten sich freiwillig zusammengeschlossen, seien arbeitsteilig organisiert. Und die Vereinigung bestand auch im Zeitpunkt des Verbots 2017 noch fort. Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes habe deshalb vorgelegen.

Wäre das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, ein Verein läge nicht vor, dann wäre das Verbot des BMI ins Leere gegangen und wäre damit rechtswidrig gewesen.

Zugegebenermaßen befanden sich die Kläger in einer Rechtschutzfalle. Legal Tribune Online beschreibt es folgendermaßen:

"In der Verhandlung verfolgten die Rechtsanwälte der Kläger, Sven Adam, Lukas Theune und Angela Furmaniak, die Strategie, möglichst wenig zur Rolle der Kläger im Zusammenhang mit "linksunten.indymedia" preiszugeben, gleichzeitig aber der gerichtlichen Überprüfung des Vereins möglichst nahe zu kommen.

Eine rote Linie war aber klar: Wenn die fünf Freiburger Kläger einräumen würden, sie wären Mitglieder eines Vereins "linksunten.indymedia", dann könnten sie zwar hier und heute in Leipzig das BMI-Verbot vom Gericht vollumfänglich überprüfen lassen – aber mit unabsehbaren Folgen für sie persönlich. Denn in dem Moment ihres "Geständnisses" könnten sie strafrechtlich verfolgt  werden und sie wären plötzlich haftbarer Ansprechpartner für alles, was auf "linksunten.indymedia" stattgefunden hat.

So wäre auch der Weg frei für Schadensersatzklagen von Personen, die auf der Plattform als Nazis und mit vollen Angaben zu ihrem Namen, ihrem Lebenslauf und ihrer Adresse geoutet wurden.
In Sachen strafrechtliche Verfolgung sind bei der Karlsruher Staatsanwaltschaft geführte Ermittlungsverfahren zwar im Sommer 2019 eingestellt worden, ein Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde wegen der zu klärenden verwaltungsrechtlichen Vorfrage eingestellt (§ 154 d Strafprozessordnung). Die Verfahren könnten wieder aufleben, wenn sich einer der Kläger in Leipzig geoutet hätten
."

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-6-a-1-19-linksunten-indymedia-vereinsverbot/

Etwas provokant formuliert, wollten die Kläger zwar einerseits das Verbot von Linksunten.Indymedia überprüft haben, andererseits aber mit den dort veröffentlichten Inhalten lieber nicht in Verbindung gebracht werden.

Nebenbei bemerkt hat der Rechtsanwalt Sven Adam zwar einige prestigeträchtige Verfahren der linken Szene insbesondere in Niedersachsen vertreten. Dass er pro bonno arbeitet, wäre mir aber neu.
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amsterdam_stranded schrieb:

Etwas provokant formuliert, wollten die Kläger zwar einerseits das Verbot von Linksunten.Indymedia überprüft haben, andererseits aber mit den dort veröffentlichten Inhalten lieber nicht in Verbindung gebracht werden.


provokant aber nicht richtig, wie die faz schreibt, laufen klagen wegen der bildung einer kriminellen vereinigung. mit dem eingestaendnis bestandteil des vereins zu sein, von dem aber nicht geklaert ist, ob er existiert, bestuende zwar die moeglichkeit zu klagen, allerdings belasten sie sich selbst im sinne der anklage der bildung einer kriminellen vereinigung.

ich mag den spin nicht, den du versuchst zu erzeugen.

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/darum-bleibt-linksunten-indymedia-verboten-16607121-p2.html
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wie du den faz artikel verkuerzt wiedergibst, suggerierst du, es haette wirklich einen verein gegeben, und das ist ja der knackpunkt.

dass die beteiligten zwischenzeitlich bereit waren, den status zu aktzeptieren, war wohl dem fakt geschuldet, erkannt zu haben, dass es sonst keinen weg gibt, was dagegen zu unternehmen, sich aber nicht selbst belasten zu muessen in einer gerichtsverhandlung, ist wohl kaum als verwerflich zu betrachten.

aber wie amsterdam und stefan schon schrieben, ist die aktuelle falle die definition als verein.

wie wir aktuell sehen, ist es in diesem fall nicht ohne, dass es so aussieht, als wuerde die bundesregierung mit diesem ansatz durchkommen.

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Xaver08 schrieb:

wie du den faz artikel verkuerzt wiedergibst, suggerierst du, es haette wirklich einen verein gegeben, und das ist ja der knackpunkt.

Ich suggeriere nichts. Das Bundesinnenministerium ist bei der Verbotsverfügung von einem Verein/Vereinigung ausgegangen.

Xaver08 schrieb:

dass die beteiligten zwischenzeitlich bereit waren, den status zu aktzeptieren, war wohl dem fakt geschuldet, erkannt zu haben, dass es sonst keinen weg gibt, was dagegen zu unternehmen, sich aber nicht selbst belasten zu muessen in einer gerichtsverhandlung, ist wohl kaum als verwerflich zu betrachten.

Die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Vereinsrecht war sicher allen Beteiligten vorher klar. Der Versuch im Verfahren das Gericht dazu zu bringen diese Auffassung zu verlassen, ist nicht gelungen. Allerdings hat der Richter Kraft den Klägern ein Türchen geöffnet, man könne über die Frage eines ansonsten notwendigen Vereinsbeschluß hinwegsehen und sich bei Bekenntnis der Kläger zu einer Mitgliedschaft, sich mit den Inhalten der Verbotsverfügung befassen. Dies schien den Anwälten um Herrn Adam offenbar als reizvoll, da sie die Gründe als angreifbar sahen. Möglicherweise das Gericht auch, wissen wir aber nicht.
Erst als Ihnen klar wurde, dass sie sich damit einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe stellen müssten, kam offensichtlich der Rückzug von dem Bekenntnis einer Mitgliedschaft.

Niemand hat übrigens hier behauptet, dass das Verhalten der Kläger "verwerflich" sei.
Wenn die Kläger glauben, der Vorwurf einer Bildung einer kriminellen Vereinigung sei substanzlos, hätten sie sich ja zur Mitgliedschaft bekennen können. Wieso sie sich dann damit "selbst belasten" erschließt sich mir nicht.
Es bleibt dann nur der Schluß, sie wollten sich nicht dem Risiko einer Anklage aussetzen. Warum wohl?
Honni soit qui mal y pense?
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'Das Verbot von „linksunten.indymedia“
und die zweifelhafte Rolle des Verfassungsschutzes" nun im betreffenden Fall bzw. Zeitraum (2017) war , auch im Forum bekannte, HGM!

Noch für mich sonnenklar,
"Wenn aber eine journalistische Plattform durch die Hintertür mit den Mitteln des Vereinsrechts verboten werden kann, verkommt das Grundrecht der Pressefreiheit zur Makulatur. Ein engagierter Kampf nicht nur auf juristischer, sondern auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene gegen das Verbot von „linksunten“ ist deshalb dringend erforderlich.".
aber wer bin ich schon?

https://netzpolitik.org/2019/das-verbot-von-linksunten-indymedia-und-die-zweifelhafte-rolle-des-verfassungsschutzes/
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'Das Verbot von „linksunten.indymedia“
und die zweifelhafte Rolle des Verfassungsschutzes" nun im betreffenden Fall bzw. Zeitraum (2017) war , auch im Forum bekannte, HGM!

Noch für mich sonnenklar,
"Wenn aber eine journalistische Plattform durch die Hintertür mit den Mitteln des Vereinsrechts verboten werden kann, verkommt das Grundrecht der Pressefreiheit zur Makulatur. Ein engagierter Kampf nicht nur auf juristischer, sondern auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene gegen das Verbot von „linksunten“ ist deshalb dringend erforderlich.".
aber wer bin ich schon?

https://netzpolitik.org/2019/das-verbot-von-linksunten-indymedia-und-die-zweifelhafte-rolle-des-verfassungsschutzes/
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NewOldFechemer schrieb:

'Das Verbot von „linksunten.indymedia“
und die zweifelhafte Rolle des Verfassungsschutzes" nun im betreffenden Fall bzw. Zeitraum (2017) war , auch im Forum bekannte, HGM!

Was?
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'Das Verbot von „linksunten.indymedia“
und die zweifelhafte Rolle des Verfassungsschutzes" nun im betreffenden Fall bzw. Zeitraum (2017) war , auch im Forum bekannte, HGM!

Noch für mich sonnenklar,
"Wenn aber eine journalistische Plattform durch die Hintertür mit den Mitteln des Vereinsrechts verboten werden kann, verkommt das Grundrecht der Pressefreiheit zur Makulatur. Ein engagierter Kampf nicht nur auf juristischer, sondern auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene gegen das Verbot von „linksunten“ ist deshalb dringend erforderlich.".
aber wer bin ich schon?

https://netzpolitik.org/2019/das-verbot-von-linksunten-indymedia-und-die-zweifelhafte-rolle-des-verfassungsschutzes/
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NewOldFechemer schrieb:

HGM!



???

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NewOldFechemer schrieb:

HGM!



???

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Tafelberg schrieb:

NewOldFechemer schrieb:

HGM!



???

Heeresgeschichtliches Museum?
Honorary Grandmaster (Ehrengroßmeister im Schach)?
Nein
hgm steht für:

   Haiǁom (ISO-639-3-Code), Khoekhoegowab-Sprache in Namibia



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NewOldFechemer schrieb:

HGM!



???

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Tafelberg schrieb:

NewOldFechemer schrieb:

HGM!



???

Jetzt weiß ich es.
Hans-Georg Maaßen
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Tafelberg schrieb:

NewOldFechemer schrieb:

HGM!



???

Jetzt weiß ich es.
Hans-Georg Maaßen
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Danke, interessante Ratespiele.
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Die Zeitung "Neues Deutschland" hat übrigens ein lesenswertes Interview mit dem Rechtsanwalt Sven Adam veröffentlicht:

http://www.neues-deutschland.de/artikel/1132114.indymedia-linksunten-das-verbot-per-vereinsgesetz-ist-ein-novum.html
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Die Zeitung "Neues Deutschland" hat übrigens ein lesenswertes Interview mit dem Rechtsanwalt Sven Adam veröffentlicht:

http://www.neues-deutschland.de/artikel/1132114.indymedia-linksunten-das-verbot-per-vereinsgesetz-ist-ein-novum.html
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amsterdam_stranded schrieb:

lesenswertes Interview mit dem Rechtsanwalt Sven Adam


Vielen Dank

Ich entnehme mal diesen Teil:
"Die Anwendung des Vereinsgesetzes auf eine Internetseite ist eine neue und besondere Entwicklung. Wenn sich das durchsetzt, können am Ende auch einzelne Blogs oder andere Medien im Internet über diesen Weg verboten werden.

und noch diesen:

"Die Verbotsverfügung argumentiert mit einer Handvoll Artikeln, die angeblich strafrechtsrelevante Inhalte gehabt hätten. Das ist der Kern der Verbotsbegründung. Die Internetseite Indymedia linksunten hatte jedoch über 200 000 Beiträge. Also über 99,9 Prozent der Inhalte hatten keine Strafrechtsrelevanz, sind aber gleichzeitig mit verboten worden.
Das Gros dieser Internetseite ist ein Austausch von vielfältigen Meinungen gewesen. Wir haben es also mit einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit zu tun, weil eine Internetseite mit der schweren Keule des vollständigen Verbotes lahmgelegt worden ist. Das kann nicht rechtmäßig sein."

Gut dass so viele Menschen da unaufhörlich ( "bei staatlichen 'Verboten") aufpassen bzw. genauestens hinschauen!!
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amsterdam_stranded schrieb:

lesenswertes Interview mit dem Rechtsanwalt Sven Adam


Vielen Dank

Ich entnehme mal diesen Teil:
"Die Anwendung des Vereinsgesetzes auf eine Internetseite ist eine neue und besondere Entwicklung. Wenn sich das durchsetzt, können am Ende auch einzelne Blogs oder andere Medien im Internet über diesen Weg verboten werden.

und noch diesen:

"Die Verbotsverfügung argumentiert mit einer Handvoll Artikeln, die angeblich strafrechtsrelevante Inhalte gehabt hätten. Das ist der Kern der Verbotsbegründung. Die Internetseite Indymedia linksunten hatte jedoch über 200 000 Beiträge. Also über 99,9 Prozent der Inhalte hatten keine Strafrechtsrelevanz, sind aber gleichzeitig mit verboten worden.
Das Gros dieser Internetseite ist ein Austausch von vielfältigen Meinungen gewesen. Wir haben es also mit einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit zu tun, weil eine Internetseite mit der schweren Keule des vollständigen Verbotes lahmgelegt worden ist. Das kann nicht rechtmäßig sein."

Gut dass so viele Menschen da unaufhörlich ( "bei staatlichen 'Verboten") aufpassen bzw. genauestens hinschauen!!
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Herr Adam führt in dem Interview aus, dass es keinen Verein gibt, keine Strukturen, rein gar nichts. Also auch kein Verstoß gegen das Vereinsrecht.
Er führt weiter aus, dass sich die Behörden entsprechend des Telemediengesetzes an die Betreiber wenden könnten. Er sagt wörtlich:
"Wenn auf irgendeiner Internetseite beispielsweise ein Gewaltaufruf steht, dann kann nach dem Telemediengesetz der Betreiber dieser Internetseite aufgefordert werden, diesen zu beseitigen. Wenn er dem nicht nachkommt, dann bekommt er Ordnungsgelder oder der Server wird lahmgelegt. Das geht ja alles."

Wer bitte ist der Betreiber von Indymedia.untenlinks? An wen hätten sich denn die Behörden wenden können? Üblicherweise gibt es ein Impressum oder ein V.i.S.d.P. Findet man bei Indymedia nicht.

Niemand ist scheinbar für irgend etwas verantwortlich. Wie bitte sollten die Behörden tätig werden?
Hast Du eine Antwort?

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Herr Adam führt in dem Interview aus, dass es keinen Verein gibt, keine Strukturen, rein gar nichts. Also auch kein Verstoß gegen das Vereinsrecht.
Er führt weiter aus, dass sich die Behörden entsprechend des Telemediengesetzes an die Betreiber wenden könnten. Er sagt wörtlich:
"Wenn auf irgendeiner Internetseite beispielsweise ein Gewaltaufruf steht, dann kann nach dem Telemediengesetz der Betreiber dieser Internetseite aufgefordert werden, diesen zu beseitigen. Wenn er dem nicht nachkommt, dann bekommt er Ordnungsgelder oder der Server wird lahmgelegt. Das geht ja alles."

Wer bitte ist der Betreiber von Indymedia.untenlinks? An wen hätten sich denn die Behörden wenden können? Üblicherweise gibt es ein Impressum oder ein V.i.S.d.P. Findet man bei Indymedia nicht.

Niemand ist scheinbar für irgend etwas verantwortlich. Wie bitte sollten die Behörden tätig werden?
Hast Du eine Antwort?

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60revax schrieb:

Wie bitte sollten die Behörden tätig werden?

schwierig nachzuvollziehen, da die seite ja jetzt verboten und offline ist.

aber hier in diesem beitrag von netzpolitik:
https://netzpolitik.org/2017/reporter-ohne-grenzen-kritisiert-verbot-von-linker-plattform/
findet sich ein screenshot der startseite mit einer kontaktoption.

so wie ich es verstehe, hat die bundesregierung es ja noch nicht mal versucht, anderweitig aktiv zu werden. da dieses vorgehen leicht zu wiederholen ist, und wege zu entwickeln dagegen widerspruch einzulegen, kafkaeske schwindelgefuehle hervorfufen, kann ich die bedenken, die reporter ohne grenzen 2017 formuliert haben, nachvollziehen:

Dass die Bundesregierung ein trotz allem journalistisches Online-Portal durch die Hintertür des Vereinsrechts komplett verbietet und damit eine rechtliche Abwägung mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit umgeht, ist rechtsstaatlich äußerst fragwürdig.“ Der Schritt sei ein international bedenkliches Signal und liefere repressiven Regimen in aller Welt einen Vorwand, es den deutschen Behörden gleichzutun.

Immer wieder interessant wo die trennlinien fuer verbote laufen. die einen sehen ihr freiheitsrecht bei verboten in gefahr, die die gesundheit anderer menschen sicherstellen soll, die anderen halt an ganz anderen stellen.

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60revax schrieb:

Wie bitte sollten die Behörden tätig werden?

schwierig nachzuvollziehen, da die seite ja jetzt verboten und offline ist.

aber hier in diesem beitrag von netzpolitik:
https://netzpolitik.org/2017/reporter-ohne-grenzen-kritisiert-verbot-von-linker-plattform/
findet sich ein screenshot der startseite mit einer kontaktoption.

so wie ich es verstehe, hat die bundesregierung es ja noch nicht mal versucht, anderweitig aktiv zu werden. da dieses vorgehen leicht zu wiederholen ist, und wege zu entwickeln dagegen widerspruch einzulegen, kafkaeske schwindelgefuehle hervorfufen, kann ich die bedenken, die reporter ohne grenzen 2017 formuliert haben, nachvollziehen:

Dass die Bundesregierung ein trotz allem journalistisches Online-Portal durch die Hintertür des Vereinsrechts komplett verbietet und damit eine rechtliche Abwägung mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit umgeht, ist rechtsstaatlich äußerst fragwürdig.“ Der Schritt sei ein international bedenkliches Signal und liefere repressiven Regimen in aller Welt einen Vorwand, es den deutschen Behörden gleichzutun.

Immer wieder interessant wo die trennlinien fuer verbote laufen. die einen sehen ihr freiheitsrecht bei verboten in gefahr, die die gesundheit anderer menschen sicherstellen soll, die anderen halt an ganz anderen stellen.

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Xaver08 schrieb:

schwierig nachzuvollziehen, da die seite ja jetzt verboten und offline ist.

aber hier in diesem beitrag von netzpolitik:
https://netzpolitik.org/2017/reporter-ohne-grenzen-kritisiert-verbot-von-linker-plattform/
findet sich ein screenshot der startseite mit einer kontaktoption.

Versuch es mal hier. Impressum mit Name und Anschrift der Verantwortlichen findest Du da nicht. Nur einen Spendensammlerverein (tatsächlich mit e.V.), der hat aber "natürlich" nichts mit der Platform zu tun.
https://de.indymedia.org/kontakt  

Xaver08 schrieb:

Immer wieder interessant wo die trennlinien fuer verbote laufen. die einen sehen ihr freiheitsrecht bei verboten in gefahr, die die gesundheit anderer menschen sicherstellen soll, die anderen halt an ganz anderen stellen.



Was dem einen die Eule, ist dem anderen die Nachtigall. Ich war froh, dass endlich Combat 18 verboten wurde, wie vorher blood and honour. Genau so wie die PKK und die Grauen Wölfe. Wie zu erwarten, fand ich auch das Verbot von untenlinks.indymedia richtig. Und das Urteil vom Verwaltungsgericht ebenso.

Unsere Väter und Mütter des Grundgesetzes haben eins erkannt und auf den Weg gebracht. Die streitbare Demokratie, eine Erkenntnis der Erfahrungen der Weimarer Republik.
Ich will keinen Nationalsozialismus, aber auch keine sozialistische Räterepublik oder eine Diktatur des Proletariats.
Sondern eine parlamentarische Demokratie mit funktionierender Gewaltenteilung und einer sozialen Marktwirtschaft. Über die Ausgestaltung in diesen Eckwerten lasst uns streiten.
Mit dem deutlichen Hinweis, dass die "guten" Linken (alo u.a. Du) die Gesundheit anderer Menschen sicherstellen soll und die "bösen" anderen (also u.a. ich) halt an ganz anderen Stellen, ist wieder so eine schwarz/weiß-Betrachtung, die Deine Beiträge so einseitig machen.



 
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Heute wird ein schier unglaublicher Akt in Leipzig vollzogen
Die taz mit der Überschrift
"Es wird der bedeutendste Prozess gegen Autonome seit Jahren: Ab Mittwoch stehen die Leipzigerin Lina E. und drei Mitangeklagte vor Gericht."

Man/ich darf gespannt sein wie das Verfahren dort verläuft.

Hier ein Artikel mit, falls noch nicht bekannt, vielen Infos dazu.

https://taz.de/Lina-E-vor-Gericht/!5794248/.

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Falls Ihr schon immer mal wissen wolltet, was für eine Art von Linker ihr eigentlich seid:

https://www.gotoquiz.com/which_kind_of_socialist_are_you

Mein Ergebnis bei dem Quiz war:

91% Left Market Anarchist
88% Proudhonian Mutualist
81% Democratic Socialist
57% Collectivist Anarchist
(…)
24% Modern Chinese Socialist
7% Marxist-Leninist
0% Trotskyist

Das Ergebnis würde einigermaßen passen, wenn ich denn ein Linker wäre .
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Falls Ihr schon immer mal wissen wolltet, was für eine Art von Linker ihr eigentlich seid:

https://www.gotoquiz.com/which_kind_of_socialist_are_you

Mein Ergebnis bei dem Quiz war:

91% Left Market Anarchist
88% Proudhonian Mutualist
81% Democratic Socialist
57% Collectivist Anarchist
(…)
24% Modern Chinese Socialist
7% Marxist-Leninist
0% Trotskyist

Das Ergebnis würde einigermaßen passen, wenn ich denn ein Linker wäre .
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https://leftvalues.github.io

Ganz heißer Scheiß amsterdam 😴

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https://leftvalues.github.io

Ganz heißer Scheiß amsterdam 😴

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FrankenAdler schrieb:

https://leftvalues.github.io

Ganz heißer Scheiß amsterdam 😴



Not bad!


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