>

Mietrecht - Kostenbeteiligung bei Instandhaltungsarbeiten

#
Hallo Adler! Ich bin bei folgender Sachlage etwas unsicher:

Im Mietvertrag steht die (wohl gängige) Klausel, dass "der Mieter die Kosten für kleinere Instandshaltungsarbeiten, soweit sie im Einzelfall einen Betrag von EUR 180,- nicht übersteigen", zu tragen hat.

In meinem Fall geht es jetzt um eine Reparatur des Duschthermostats. Das Ersatzteil liegt schon über der genannten Summe, dazu käme die Handwerkerrechnung. Der Vermieter meint, dass anteilsmässig EUR 180,00 durch den Mieter zu zahlen seien und er den Rest übernimmt.

Bedeutet die o.g. Klausel im Mietvertrag, dass wir als Mieter anteilsmässig belangt werden können oder muss der Vermieter die gesamte Rechnung tragen, weil der Gesamtbetrag die Summe in der Klausel übersteigt?

Freue mich über profunde Antworten!
#
Vielleicht hilft dir das weiter, Mietrecht ist sehr kompliziert!

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm

schönes Wochende
#
Das bedeutet wenn der Betrag über den 180,- Euro liegt, dann muss der Vermieter komplett zahlen.
Habe auch eine solche Klausel im Mietvertrag, Diese liegt bei 100,- Euro.
Stehen Kleinreparaturen unter 100,-. Euro an, dann muss ich diese bezahlen.

Zum Glück standen vor kurzem zwei Reparaturen über 100,- Euro an, die dann mein Vermieter komplett zahlen musste.

Ich hatte mich vorab beim Mieterschutz Frankfurt informiert.
Es lohnt sich dort mal nachzufragen, vor allem wegen der Höhe dieser Klausel.
Ich glaube, diese darf nicht höher als Euro 100,- sein???
#
PhillySGE schrieb:
Das bedeutet wenn der Betrag über den 180,- Euro liegt, dann muss der Vermieter komplett zahlen.
Habe auch eine solche Klausel im Mietvertrag, Diese liegt bei 100,- Euro.
Stehen Kleinreparaturen unter 100,-. Euro an, dann muss ich diese bezahlen.

Zum Glück standen vor kurzem zwei Reparaturen über 100,- Euro an, die dann mein Vermieter komplett zahlen musste.

Ich hatte mich vorab beim Mieterschutz Frankfurt informiert.
Es lohnt sich dort mal nachzufragen, vor allem wegen der Höhe dieser Klausel.
Ich glaube, diese darf nicht höher als Euro 100,- sein???


Korrekt, steht auch in dem geposteten Link. 100 Euronen, mehr darf nicht drinstehen. Nach meinem Rechtsverständnis musst Du nichts bezahlen! Gibt dann aber sicherlich Stress mit dem Vermieter.....
#
PhillySGE schrieb:
Das bedeutet wenn der Betrag über den 180,- Euro liegt, dann muss der Vermieter komplett zahlen...

Aus dem verlinkten Mietrechtslexikon: [...]"Liegen die Reparaturkosten in einem einzelnen Schadensfall über XX €, trifft den Vermieter die vollständige Instandhaltungspflicht (der Mieter muss auch keinen Kostenanteil bezahlen). Die Vereinbarung einer quotenmäßigen Kostenbeteiligung des Mieters macht die gesamte Klausel immer unwirksam (LG Stuttgart 20 O 66/87, WM 87, 254, BGH a. a. O.)."[...]

Verstehe ich auch so wie Ihr. Bin mir halt nur unsicher, bevor ich den Vermieter anraunze  Dass die EUR 180,- vielleicht schon zu hoch angesetzt sind, lassen wir mal beiseite. Will die Sache nicht verkomplizieren...
#
Hackentrick schrieb:
PhillySGE schrieb:
Das bedeutet wenn der Betrag über den 180,- Euro liegt, dann muss der Vermieter komplett zahlen...

Aus dem verlinkten Mietrechtslexikon: [...]"Liegen die Reparaturkosten in einem einzelnen Schadensfall über XX €, trifft den Vermieter die vollständige Instandhaltungspflicht (der Mieter muss auch keinen Kostenanteil bezahlen). Die Vereinbarung einer quotenmäßigen Kostenbeteiligung des Mieters macht die gesamte Klausel immer unwirksam (LG Stuttgart 20 O 66/87, WM 87, 254, BGH a. a. O.)."[...]

Verstehe ich auch so wie Ihr. Bin mir halt nur unsicher, bevor ich den Vermieter anraunze  Dass die EUR 180,- vielleicht schon zu hoch angesetzt sind, lassen wir mal beiseite. Will die Sache nicht verkomplizieren...


Ruf mal beim Mieterschutzbund an, dann weißt Du es sicher!
#
MMn ist die Klausel nur wirksam, wenn zusätzlich zum Betrag auch ein Zeitraum angegeben ist. Die 180€ sind in jedem Fall zu hoch.

Zweitens gibt es Duschbatterien auch schon für 40€ im Baumarkt. Du kannst ihm sagen Du baust so eine selber ein. Wenn er es fancy haben will, soll er selber zahlen.

Hier steht alles drin http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/reparaturen-in-mietwohnungen/

DA
#
Hackentrick schrieb:
PhillySGE schrieb:
Das bedeutet wenn der Betrag über den 180,- Euro liegt, dann muss der Vermieter komplett zahlen...

Aus dem verlinkten Mietrechtslexikon: [...]"Liegen die Reparaturkosten in einem einzelnen Schadensfall über XX €, trifft den Vermieter die vollständige Instandhaltungspflicht (der Mieter muss auch keinen Kostenanteil bezahlen). Die Vereinbarung einer quotenmäßigen Kostenbeteiligung des Mieters macht die gesamte Klausel immer unwirksam (LG Stuttgart 20 O 66/87, WM 87, 254, BGH a. a. O.)."[...]

Verstehe ich auch so wie Ihr. Bin mir halt nur unsicher, bevor ich den Vermieter anraunze  Dass die EUR 180,- vielleicht schon zu hoch angesetzt sind, lassen wir mal beiseite. Will die Sache nicht verkomplizieren...


Matthes hat es oben erklärt. Du musst überhaupt nicht zahlen !!!

1) Darf der Anteil für Kleinreparaturen nur bei 100,- Euro liegen. Von daher scheint die Klausel deines Vermieters eh unwirksam.

2) Selbst wenn 180,- rechtens wären, liegt deine bevorstehende Rechnung ja bereits über diesen 180,- Euro. Und dann muss der Vermieter komplett !!! zahlen.  Anteilig für dich fallen keine Kosten an.

Dein Vermieter täuscht sich.
Druck deinem Vermieter den Link aus, erkläre es ihm kurz und wenn es nicht hilft und er uneinsichtig ist,dann geh zum Mieterschutzverein. Die schreiben dem ein paar Zeilen und dann ist Ruhe im Karton.Wirst sehen wie kleinlaut manch Vermieter da ist.
Natürlich will der erstmal nicht zahlen und alles auf die Mieter abwälzen. ist doch immer so.

Mieterschutzverein nachfragen lohnt sich. Mitgliedschaft kostet 6,- im Monat. Die sind am Marbachweg/Ecke Eckenheimer Landstrasse und mit der U5 direkt erreichbar.
#
Ok, danke für die prompten Antworten, der Fall ist damit wohl geklärt! Und ja - Nachfrage beim Mieterschutzverein lohnt immer. Es pressiert nur gerade ein bisschen, weil ich ziemlich viel um die Ohren habe und das Forum für's erste immer hilfreich ist.

Also, nochmals danke!


Teilen