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Hat jemand Erfahrungen mit RA Seiler & Kollegen?

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barbrady schrieb:
... Zusätzlich war im erstatteten Betrag die von Seiler geforderte Summe enthalten. Also anstatt das direkt mit deren Anwälten zu klären, überweisen sie IHR das Geld, damit sie dann die Anwälte bezahlt    


Bei diesen ganzen Läden , wo die Rechte nicht weiß, was die Linke tut, beide zusammen nicht, wohin die Füße gehen, und alle dabei keine Ahnung wohin sich gerade der Kopf dreht, ist das eher eine praxisnahe Lösung. Der Mehraufwand -auch für einen selbst- wäre nach aller Erfahrung höher, wenn die das intern versuchen würden zu regeln.
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Misanthrop schrieb:

Das gilt aber erst für ein etwaiges Gerichtsverfahren. Und wenn das eingeleitet ist, sind die ersten Kosten schon angefallen.
Außer- bzw. vorgerichtlich muss schon jeder selbst Bescheid wissen, wem er was aus welchem Grund schuldet. Ein Gläubiger ist nicht verpflichtet, jede Altrechnung nochmals zu übersenden. Auch nicht auf Nachfrage.


Sofortiges Anerkenntnis nach Klage, Kosten trägt nach 93 ZPO der Kläger, wenn der Beklagte keinen Anlass zur Klage gegeben hat. Natürlich muss man sich dafür auch vorprozessual richtig verhalten, so führt der MüKo aus:
Giebel, in: MüKo, § 93 ZPO, Rn. 6 schrieb:

Hält der Beklagte vorprozessual die gegnerische Forderung für teilweise oder insgesamt nicht nachvollziehbar (mangelnde Schlüssigkeit), darf er nicht pauschal die Leistung verweigern, sondern hat mitzuteilen, welche Angaben oder Unterlagen er benötigt; nur wenn sie ihm vorenthalten werden, fehlt es an einem Klageanlass.

Deshalb ist der Hinweis als Ergänzung gedacht und nicht als Widerspruch zu Misanthrops Ausführungen . Materiellrechtlich ist außerdem die Schadensminderungspflicht des Gläubigers zu beachten.
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Ach und nochwas: Einen Tag nachdem an Seiler überwiesen wurde, kam eine weitere Forderung - anderer Betrag, anderes Aktenzeichen.

Ein Anruf und die Sache wurde fallengelassen...


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